Arcandor Ermittlungen gegen Ex-Chef Middelhoff

Es geht um dubiose Immobiliengeschäfte: Die Essener Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Arcandor-Chef Middelhoff. Auch sein Nachfolger Eick gerät ins Visier der Justiz

Der frühere Spitzenmanager Thomas Middelhoff steht im Verdacht, unzulässige Immobiliengeschäfte beim Karstadt-Mutterkonzern Arcandor getätigt zu haben. "Wir haben uns nach einer erneuten Prüfung von Unterlagen entschieden, ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue einzuleiten", sagte Oberstaatsanwältin Angelika Matthiesen am Freitag in Essen. Zwar gebe es keine neuen Erkenntnisse, und auch eine angekündigte Stellungnahme von Middelhoff selbst liege noch nicht vor, dennoch habe man die Vorkommnisse jetzt neu bewertet. Ein Sprecher Middelhoffs sagte, der Manager begrüße die Untersuchung. Diese werde den Angriffen gegen ihn den Boden entziehen.

Hintergrund des Ermittlungsverfahrens ist ein Immobiliengeschäft, das vor Middelhoffs Einstieg bei Arcandor getätigt wurde, an dem er aber persönlich beteiligt ist. Bevor der Top-Manager 2004 als Aufsichtsrat zu Arcandor kam und 2005 Vorstandsvorsitzender wurde, hatten er und seine Frau sich an dem Oppenheim-Esch-Fonds beteiligt, der fünf Karstadt-Immobilien in seinem Portfolio führt. Verwaltet wird dieser vom Troisdorfer Immobilienunternehmer Josef Esch, der auch das Vermögen der Karstadt-Erbin Madeleine Schickedanz betreut.

Anzeige

Der Fonds hatte Karstadt die Immobilien in Potsdam, Leipzig, München, Karlsruhe und Wiesbaden im Jahr 2003 abgekauft und anschließend zu extrem hohen Mieten an den Warenhauskonzern wieder zurückvermietet. Im Gegenzug versprach er, entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten. Diese blieben jedoch offenbar bis heute aus. Middelhoff wird nun vorgeworfen, die ausstehenden Zahlungen nicht eingeklagt zu haben, wovon er wiederum privat profitiert haben soll.

Bislang liefen nur Vorermittlungen gegen den einstigen Bertelsmann-Manager. Diese waren hauptsächlich vom Bundesjustizministerium ausgelöst worden. Ministerin Brigitte Zypries hatte ihre nordrhein-westfälische Amtskollegin Roswitha Müller-Piepenkötter gebeten, das Engagemant von Middelhoff und seiner Frau genauer zu prüfen, nachdem in Zeitungsberichten darüber berichtet worden war. Das Landesministerium hatte Zypries' Schreiben dann an die zuständige Staatsanwaltschaft Essen weitergeleitet.

Der heute 56-jährige Middelhoff hatte im Mai 2005 die Leitung des in Schwierigkeiten geratenen Konzerns auf Drängen der damaligen Großaktionärin und Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz übernommen. Wenige Monate später startete er ein umfangreiches Umbau- und Kostensenkungsprogramm, mit dem er zunächst das Überleben des Konzerns sicherte. Dafür versilberte er allerdings fast alle Immobilien und mietete sie dann zurück.

Doch nicht nur Middelhoff, sondern auch sein Nachfolger an der Spitze von Arcandor, Karl-Gerhard Eick, gerät ins Visier der Justiz. Gegen den einstigen Telekom-Manager wurden Anzeigen wegen Insolvenzverschleppung erstattet. In dieser Sache allerdings will die Essener Staatsanwaltschaft abwarten, bis sich der vorläufige Insolvenzverwalter einen Überblick über das Unternehmen gemacht hat. Die Anzeigen wurden von Privatpersonen gestellt und stützen sich auf Presseberichte. Die entscheidende Frage hierbei ist, ob vor dem Insolvenzantrag, den Arcandor am vergangenen Dienstag eingereicht hatte, eine Überschuldung des Unternehmens vorgelegen hatte.

Arcandor musste wegen Zahlungsunfähigkeit den Weg in die Insolvenz gehen, nachdem zuvor eine Rettung mit Hilfe staatlicher Gelder gescheitert war. Die Bundesregierung hatte sowohl die erbetene Bürgschaft als auch einen Rettungskredit abgelehnt, weil die Essener nicht erst durch die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise in Schieflage geraten seien. Nun bangen etwa 43.000 Mitarbeiter um ihre Jobs.

 
Leser-Kommentare
  1. Da bin ich aber gespannt, was dabei heraus kommt. Ich denke, es wird gezumwinkelt, was das Zeug hält.
    Typen, die sich wie Middellhoff schamlos auf Kosten der Mitarbeiter und ihrer Arbeitsplätze bereichern - dürfen sich heute als Elite definieren und stehen doch ganz offensichtlich überhalb des Gesetzes.

    • HBogon
    • 12.06.2009 um 12:30 Uhr

    Schade eigentlich, dass es wieder einen Verfahrensfehler geben wird und die Anklage fallen gelassen werden muss. So ein Pech aber auch immer.

    Alternativ - oder ergänzend - könnte man aber auch Staatsanwälte, die durch Dienst nach Vorschrift auffallen sollten, nach Guantanamo versetzen.

    Mal abwarten.

    Mal ernsthaft: Frau Zypries hat gemerkt, dass Wahlkrampf ist und hat sich aus einer Gruppe von mindestens 1000 Verdächtigen nun einen rausgesucht, der anscheinend keinen politischen Schutz mehr genießt.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • th
    • 12.06.2009 um 16:39 Uhr

    Zumindest besteht der Verdacht eines Interessenkonflikts. Falls nachgewiesen werden kann, dass die mieten überhöht waren, oder der Verkaufspreis unter dem damaligen marktwert lag, liegen noch ganz andere Vorwürfe nahe.

    Es ist völlig richtig, dass in diesem Fall ermittelt wird. Wir können die Justiz doch nicht ausschliesslich mit Pfandmarken-Veruntreuung beschäftigen!

    • th
    • 12.06.2009 um 16:39 Uhr

    Zumindest besteht der Verdacht eines Interessenkonflikts. Falls nachgewiesen werden kann, dass die mieten überhöht waren, oder der Verkaufspreis unter dem damaligen marktwert lag, liegen noch ganz andere Vorwürfe nahe.

    Es ist völlig richtig, dass in diesem Fall ermittelt wird. Wir können die Justiz doch nicht ausschliesslich mit Pfandmarken-Veruntreuung beschäftigen!

  2. Reine Wahlk(r)ampftaktik. Gegen Herrn Middelhoff wird medienwirksam "ermittelt", nach der Wahl wird dann keine Anklage erhoben. In seinem Fall dürfte das Ergebnis der Ermittlungen schon jetzt fest stehen, ja bereits zwischen Politik, Herrn Middelhoff, den Staatsanwälten und Richtern bereits abgesprochen sein, schließlich gehört ja Middelhoff zur 'Elite'.

    Der Zyniker in mir stellt sich natürlich die Frage, wie hoch die Bestechungsgelder da wohl sind. Der Fall Peter Hartz hat ja gezeigt, dass man dafür nicht unbedingt Bares zahlen muss - All-Inclusive im Luxus-Bordell, Luxus-Reisen für
    0 Euro sind ja auch nicht zu verachten... Ob Richter oder Staatsanwalt oder Polizist - so dicke, wie Herr Middelhoff hat man es ja nicht. Aber das denkt nur der Zyniker...

    Im Zweifelsfall tritt Middelhoff jetzt demnächst bei Johannes B. Kerner auf. Da kommen dann die ganz großen Krokodilstränen, die ganz großen Emotionen im alten Fernsehschauspiel: "Der Reumütige Sünder".

    Und was noch? Ach ja, wurde nicht Thomas Middelhoff, der ja einmal Vorstand in der Bertelsmann AG war, im Jahre 2007 mit dem Vorbildpreis der Universität Bayreuth geehrt? Feine Vorbilder findet man dort... Z.B. Herrn Mehdorn.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • TDU
    • 12.06.2009 um 14:10 Uhr

    Nun verfolge ich schon länger Ihre Kommentare und es würde mich wirklich interessieren, wer Ihrer Ansicht in Deutschland Macht ausüben und wie diese ausgeübt werden sollte. Auch würde mich interessieren, wie die Verhältnisse sein müssten, damit jeglicher Verdacht einer von "oben" oder vorneherein gelenkten Aktion sei es von Politik oder Presse ausgeräumt werden könnte.

    dienen solche Experten in Sachen Reibach und Kreativität in Sachen Gewinnmaximierung für den Shareholder (ggf. eben auch sich selbst!) bei gleichzeitiger Ausschaltung jeglicher Rücksicht auf dem einzelnen Menschen (soweit nicht Mitglied des Geldadels) als leuchtendes Vorbild für jeden angehenden Jungmanager! So kriegt der gleich deutlich klar gemacht, wo es in der Republik lang zu gehen hat und wie der Hase hierzulande läuft: "Cash as Cash can!"
    ________________
    "Dubito, ergo sum."

    • TDU
    • 12.06.2009 um 14:10 Uhr

    Nun verfolge ich schon länger Ihre Kommentare und es würde mich wirklich interessieren, wer Ihrer Ansicht in Deutschland Macht ausüben und wie diese ausgeübt werden sollte. Auch würde mich interessieren, wie die Verhältnisse sein müssten, damit jeglicher Verdacht einer von "oben" oder vorneherein gelenkten Aktion sei es von Politik oder Presse ausgeräumt werden könnte.

    dienen solche Experten in Sachen Reibach und Kreativität in Sachen Gewinnmaximierung für den Shareholder (ggf. eben auch sich selbst!) bei gleichzeitiger Ausschaltung jeglicher Rücksicht auf dem einzelnen Menschen (soweit nicht Mitglied des Geldadels) als leuchtendes Vorbild für jeden angehenden Jungmanager! So kriegt der gleich deutlich klar gemacht, wo es in der Republik lang zu gehen hat und wie der Hase hierzulande läuft: "Cash as Cash can!"
    ________________
    "Dubito, ergo sum."

  3. Sowas wir immerwieder vorkommen und mit einer Maximalstrafe von ca. 1 Jahr auf Bewährung und ein paar hunderttausend Euro Geldstrafe wird sich auch keiner davon abbringen lassen das in Zukunft wieder zu tun. Warum auch? Man hat ja Millionen gescheffelt, das Jahr ist schnell vorbei und das Ansehen auf Cocktailparties und auf dem Golfplatz ist auch nicht gesunken.

    Ich fordere:
    - drakonische Strafen für solche Fälle, die nur im Ausnahmefall zur Bewährung ausgesetzt werden.
    - endlich Bestechung von Abgeordneten ins Strafgesetz aufnehmen wie in anderen Ländern auch

  4. Sowas wird immer wieder...

    • TDU
    • 12.06.2009 um 13:56 Uhr

    So wird vermutlich weiter argumentiert. Also schuldig. Wie in Zeiten, als es kein Legalitätsprinzip gab. Kein Gesetz wird genannt, keine konkrete Handlung, einfach nur Anzeige, und er ist schuldig. Sollte er schlechte Arbeit geleistet haben, ist das nicht per se kriminell. Auch die Zeit sollte verhindern, dass so etwas zum Wahlkampfthema gemacht wird.

    Im übrigen ist es nicht verboten an einer Firma, an der man beteiligt ist, Geschäftsführer zu werden und umgekehrt undbhängig von der Höhe des Verdienstes. Ich habe keine besondere Symphatie für Herrn Middlehoff aber Hetzjagden erschweren nur die Arbeit der anständig Agierenden und überlassen den verantwortungslosen Ideologen das Feld.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • th
    • 12.06.2009 um 16:43 Uhr

    aber das bedeutet doch nicht, dass nicht ermittelt werden darf. Ein Konkurs, nachdem man vorher alle wertvollen Immobilien verscherbelt hat und dann möglicherweise überteuert zurückgemietet hat, um schliesslich nach Staatsgeldern zu rufen - da liegt schon ein Verdacht nahe.

    • th
    • 12.06.2009 um 16:43 Uhr

    aber das bedeutet doch nicht, dass nicht ermittelt werden darf. Ein Konkurs, nachdem man vorher alle wertvollen Immobilien verscherbelt hat und dann möglicherweise überteuert zurückgemietet hat, um schliesslich nach Staatsgeldern zu rufen - da liegt schon ein Verdacht nahe.

    • TDU
    • 12.06.2009 um 14:10 Uhr

    Nun verfolge ich schon länger Ihre Kommentare und es würde mich wirklich interessieren, wer Ihrer Ansicht in Deutschland Macht ausüben und wie diese ausgeübt werden sollte. Auch würde mich interessieren, wie die Verhältnisse sein müssten, damit jeglicher Verdacht einer von "oben" oder vorneherein gelenkten Aktion sei es von Politik oder Presse ausgeräumt werden könnte.

  5. mit welch unverholener Dreistigkeit, der moderne Managertypus, hier in Gestalt des Herrn Middelhoff, wie es den Anschein hat, unverfroren auf Kosten des ihm anvertrauten Unternehmen kräftig partizipiert und dieses letztendlich nunmehr in den Ruin getrieben hat; durch schlichte Untätigkeit!

    Middelhoff besitzt Anteile an Esch-Fonds in 2-stelliger Millionenhöhe, weis (aus dem entsprechenden Gutachten) um die Umstände des, von seinem Vorgänger Urban initiierten Verkaufs der wertvollen Preziosen von Karstadt-Quelle für kleines Geld an eben diesen Esch-Fonds - der dann anschließend sein ehemaliges Eigentum für teuer Geld und nach unnötiger Luxusrenovierung zurück mieten musste -, und unternimmt in Kenntnis diesen Wissens: NICHTS! Keine Anzeige wegen Untreue, keine Schadensersatzforderungen.

    Hmmmm, wohl ein Schelm, der nichts böses dabei denkt....
    ________________
    "Dubito, ergo sum."

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • th
    • 12.06.2009 um 16:50 Uhr

    lässt sich wohl für Aussenstehende schlecht beurteilen - es ist doch richtig, in ein Unternehmen zu investieren, damit es wieder schwarze Zahlen schreibt.
    So schön waren manche Kaufhäuser ja wrlich nicht: weder von aussen, noch von innen.

    Man muss schon unterscheiden zwischen:
    - unverschuldetem Pech (Finanzkrise)
    - gewöhnlichem Missmanagement (Unfähigkeit)
    - gezielter Pleite (bis hin zu Untreue, Betrug usw.)

    Nur für den letzten Fall ist die Staatsanwaltschaft zuständig.
    Für Fall 2) fehlt wahrscheinlich eine gesetzliche Grundlage zur Schadenshaftung.

    • th
    • 12.06.2009 um 16:50 Uhr

    lässt sich wohl für Aussenstehende schlecht beurteilen - es ist doch richtig, in ein Unternehmen zu investieren, damit es wieder schwarze Zahlen schreibt.
    So schön waren manche Kaufhäuser ja wrlich nicht: weder von aussen, noch von innen.

    Man muss schon unterscheiden zwischen:
    - unverschuldetem Pech (Finanzkrise)
    - gewöhnlichem Missmanagement (Unfähigkeit)
    - gezielter Pleite (bis hin zu Untreue, Betrug usw.)

    Nur für den letzten Fall ist die Staatsanwaltschaft zuständig.
    Für Fall 2) fehlt wahrscheinlich eine gesetzliche Grundlage zur Schadenshaftung.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service