Insolvenz Die Chancen einer Pleite
Märklin, Hertie, jetzt Arcandor - viele Firmen melden in der Krise Insolvenz an. ZEIT ONLINE erklärt, wie das Verfahren funktioniert und ein Unternehmen retten kann
Es ist ein Wort, vor dem viele Deutsche Angst haben: Insolvenz. Eine Firmenpleite gilt als Inbegriff des Scheiterns und Todesstoß für Unternehmen und Mitarbeiter. Allein in diesem Jahr sollen nach Angaben der Wirtschaftsdatenbank Creditreform mehr als 35.000 Unternehmen Insolvenz anmelden – rund 20 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Nicht jede dieser Firmen wird von der Bildfläche verschwinden. Einige werden die Insolvenz überleben und sogar in ein paar Jahren wieder gute Geschäfte machen.
Wann muss ein Unternehmen Insolvenz beantragen?
Wenn ein Betrieb seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann oder verschuldet ist, muss er Insolvenz anmelden. Der Antrag muss vom Unternehmen selbst oder einem Gläubiger – also zum Beispiel einem Lieferanten, der unbeglichene Rechnungen hat – beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Das alles sollte schnell gehen: Laut deutscher Insolvenzordnung muss die Firma "ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung" den Antrag stellen. Ansonsten macht sie sich strafbar. Denn wer seine Pleite nicht rechtzeitig anmeldet, kann dafür bis zu drei Jahre ins Gefängnis kommen. Man nennt das "Insolvenzverschleppung".
Kann man auch Insolvenz beantragen, bevor man pleite ist?
Ja. Das Insolvenzrecht erlaubt es, auch bei "drohender Zahlungsunfähigkeit" die Notbremse zu ziehen. Davor scheuen aber viele Firmen zurück. Ein Fehler, finden Insolvenzverwalter: "Im Hinblick auf die spätere Fortführung des Geschäftsbetriebes ist der rechtzeitige Einsatz der Insolvenz häufig das richtige Instrument zur Sanierung von Unternehmen“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest. Wer erst Insolvenz beantragt, wenn er dazu gezwungen wird, hat schlechtere Karten. "Dann fehlt erfahrungsgemäß jede Möglichkeit, noch viel zu gestalten“, sagt Briest.
Wie gehen die Geschäfte nach der Insolvenz weiter?
Das Gericht ernennt nach jedem Insolvenzantrag einen vorläufigen Insolvenzverwalter. In der Regel ist das ein erfahrener Jurist und Betriebswirt. Hierzulande gibt es nach Angaben des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) rund 1800 Anwälte die als Insolvenzverwalter arbeiten – rund ein Drittel von ihnen sind Hauptberufler. Der Insolvenzverwalter ist der neue Chef im Haus. Er spricht mit potenziellen Investoren, Mitarbeitern, Kunden sowie Banken und versucht, die Kosten zu drücken. Zugleich muss er versuchen, die Gläubiger von seinen Plänen zu überzeugen. Dazu finden Gläubigerversammlungen statt. Diese und das zuständige Gericht kontrollieren die Arbeit des Insolvenzverwalters.
Wie lange hat ein Insolvenzverwalter Zeit?
- Datum 09.09.2009 - 15:45 Uhr
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wenn man bereitz 100 Millionen beiseiete gesschafft hat ist das easy, Schickedanz in dem Moment zu heissen ist auch gut
[...]
[Gekürzt, bitte diskutieren Sie sachlich. Danke. /Die Redaktion pt.]
sorry, habe mich etwas vergaloppiert, wahrscheinlich.
sorry, habe mich etwas vergaloppiert, wahrscheinlich.
Insolvenz ist wesentlicher Teil der Marktwirtschaft. Wenn die Nachfrage nach einem Produkt befriedigt ist und sich keine Käufer mehr finden hat das Unternehmen seinen Zweck erreicht und geht vom Markt. Das gilt auch im Falle eines Überangebots wenn es zu viele Anbieter gibt die sich gegenseitig Konkurrenz machen. An dieser Stelle fehlt es stark an Regulierung. Wir haben einen Wildwuchs in der Unternehmenslandschaft. Die Freiheit der Unternehmer ist ungebremst, es fehlt an sinnvoller Planung. Bei uns machen sich im Umkreis von 200 Metern drei grosse Supermarktketten Konkurrenz - Real, Aldi und Lidl. Das ist im Zweigstellennetz der Banken genauso wie bei den selbständigen Ärzten, Apothekern oder Juristen. Jeder wurschtelt so lange wie die Kunden kommen. Bleiben sie aus Nachfragemangel aus geht man in Insolvenz.
Für Gläubiger und Beschäftigte ist das bitter. Sie müssen sich eine andere Aufgabe auf dem Markt suchen. Vielleicht sogar eine neue Existenz gründen. Die ehemals arbeitslosen Wiedereinsteiger kennen diesen Fall schon zu Genüge. Mittlerweile haben ihn ca. 60% der arbeitenden Bevölkerung schon - teilweise mehrfach - erlebt.
In normalen Zeiten mit Vollbeschäftigung und Kündigungsschutz - Paradebeispiel Beamte - ist man ein Leben lang in einer Firma beschäftigt. Die durch die neoliberale Wirtschaftspolitik geforderte Flexibilität hat die Wechselbereitschaft der Arbeitnehmer gefördert. Wo früher die meisten nur einen Beruf hatten gibt es oft Umschulungen und atypische Arbeitsbiografien. Damit müssen wir wohl leben. Die Reichen können damit eh besser leben - aber das ist der Vorteil des Reichtums. Die Armen müssen sehen wo sie einen neuen Arbeitsplatz finden. Durch die Hilfe der mittlerweile ebenfalls berufstätigen Frauen ist das für die Einzelnen leichter geworden.
Durch Arbeitszeitflexibilisierung kann das Angebot an Arbeit an die Nachfrageschwankungen durch die Kunden angepasst werden - der Dumme ist der Arbeitnehmer, weil er auf Kurzarbeitergeld heruntergesetzt wird. Der Gewinn des Unternehmers bleibt erhalten, weil das Arbeitsamt die Löhne zahlt - schön, Unternehmer zu sein...
Gerecht wäre dieses marode System nur, wenn auch der Unternehmerlohn garantiert wäre - auf dem Niveau der Mitarbeiter. Das würde den Unternehmern die Angst nehmen. Das ist aber idR nicht der Fall: The winner takes it all - die Pferdeäpfel bleiben für die Mitarbeiter. So entsteht Reichtum und Armut. Am besten wäre die Umstellung auf die Entlohnung nach Beamtenrecht - da könnten alle Karriere machen mit regelmässiger Beförderung und persönlich-finanziellem Wachstum in Sicherheit.
Von kommunistischer Gleichheit wollen wir gar nicht erst reden.
Gut, daß Sie dieses Thema einmal aufgreifen und einige wichtige Grundzüge des aktuellen Insolvenzrechtes einmal verständlich hier darstellen.
Somit wird die Chance erhöht, daß einige Ängste davor, die zu einem erheblichen Teil aus Unwissenheit resultieren, abgebaut werden.
Mein Name ist Seitz - Günter Seitz. Nicht Steinhäuser...:-)
Das Insolvenzrecht hilft sicherlich Unternehmen, die unverschuldet in Finanznöte gekommen sind. Auf der anderen Seite bietet es aber auch die Möglichkeit, wie von Herrn Seitz sehr treffend beschrieben, Mißbrauch zu betreiben oder unternehmerische Freiheiten schamlos auszunutzen. Dies insbesondere im Hinblick auf Gläubiger, die ja im allgemeinen auf einen Großteil ihrer Forderungen verzichten müssen, obwohl ihre Leistung ordnungsgemäß erbracht war.
Ich möchte in diesem Zusammenhang an die zwar alte, aber immer noch wünschenswerte Eigenschaft des "ehrbaren Kaufmanns" erinnern. Hier sähe ich für etliche Unternehmer und Manager wieder Handlungsbedarf.
Dies ist eine Antwort auf Beitrag Nr. 6
Liebe Demokratur
Die Ehre der Kaufleute ist ihr Vermögen. Und damit sind viele reich überschüttet. Es tastet die Ehre der Kaufleute nicht an, wenn die Kunden ihre Produkte nicht mehr kaufen wollen.
Eine gute Frage: Was ist eine "ordnungsgemässe Leistung"?
Die Kaufleute handeln nach der Ordnung der freien sozialen Marktwirtschaft. Sie stellen mit der Hilfe ihrer Beschäftigten die Angebote zur Verfügung. Wenn keine Nachfrage besteht gehen sie in Insolvenz.
LG, Seitz
sorry, habe mich etwas vergaloppiert, wahrscheinlich.
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