Internet-Sperren Koalition formuliert Spezial-Gesetz

SPD und Union verständigten sich auf eine Vorlage, die zunächst auf drei Jahre befristet wird. Das Gesetz soll morgen im Bundestag verabschiedet werden.

Nach Angaben der Verhandlungsführer der Koalitionsfraktionen soll ein fünfköpfiges Expertengremium beim Bundesdatenschutzbeauftragten die Sperrlisten des Bundeskriminalamts (BKA) überwachen. Mindestens drei Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Wenn Zweifel auftauchen, entscheidet dieses Gremium, ob bestimmte Seiten aus der BKA-Liste gestrichen werden müssen.

Internet-Surfer, die vor den Stoppschildern für Kinderporno-Seiten landen, sollen keine Strafverfolgung fürchten müssen. Nach dem Prinzip "Löschen vor Sperren" muss das BKA zunächst auch versuchen, über die Internet-Anbieter die Kinderporno-Seiten zu löschen. Erst danach greift die Sperre.

Ursprünglich sollten die Internet-Sperren Teil des Telemediengesetzes sein. Das nun geplante "Zugangserschwerungsgesetz" bleibt jedoch im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums. Wenn es nach drei Jahren ausläuft, muss innerhalb eines weiteren Jahres entschieden werden, ob es geändert wird oder ganz wegfällt - etwa zugunsten von neuen internationalen Bestimmungen zur Bekämpfung der Kinderpornografie. Experten sehen zahlreiche technische Fragen noch ungelöst.

In der Internet-Gemeinde werden die Sperren heftig bekämpft und als Einstieg in eine Medienzensur gesehen. Die Grundrechte der Allgemeinheit würden eingeschränkt. Über 130.000 Unterzeichner haben eine Online-Protestpetition unterschrieben. In den Medien entbrannte eine breite Debatte über die Rechtsfreiheit im Internet und einen Kampf zwischen den Generationen. Zuletzt hatte eine Gruppe junger Delegierter auf dem SPD-Parteitag versucht, das Gesetz zu Fall zu bringen. Auch der Erfolg der Piratenpartei bei den jüngsten Europa-Wahlen ist auf die Debatte über die Internet-Sperren zurückzuführen.

Die Internet-Sperren gehen auf eine Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zurück. SPD-Verhandlungsführer Martin Dörmann sagte, die Union sei auf die Bedenken der Sozialdemokraten eingegangen. Mit dem Spezialgesetz werde klar gestellt, dass die Sperren nicht auf weitere Bereiche ausgeweitet werden könnten. Der Bundesrat hatte die angestrebte Blockade von Kinderporno-Angeboten im Internet als datenschutzrechtlich bedenklich eingestuft. Auch er hatte die Einbeziehung eines unabhängigen Gremiums verlangt.

 
Leser-Kommentare
    • KMurx
    • 17.06.2009 um 6:19 Uhr
    1. BVG

    Alsdann ist's wohl wieder am Bundesverfassungsgericht, die Vertretung der Buerger zu sein und ihre Rechte gegenueber einer Amok laufenden Politik zu verteidigen.
    Traurig. Ich kann nur hoffen, dass bei dieser Gelegenheit weitere Klarheit bezueglich der - fuer mich unanzweifelbaren - Rechte des Buergers im Internet geschaffen werden. Als da z.B. waeren:
    Recht auf private Kommunikation (Emails & weiterer Datenverkehr)
    Unverletzbarkeit der Wohnung (private Computer)
    Reisefreiheit (auch auf alle Webseiten)
    usw.

    Allerdings, Ihr "Volksparteien": Ihr aber, ich sag's euch, Ihr koennt mich im (...) !
    (Schwaben wissen was gemeint ist, der Rest kann sich's jetzt denken)

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