Verbraucheradressen Regierung einigt sich auf neues Datenschutzrecht

Die große Koalition hat sich darauf verständigt, dass Firmen Adressen nur noch mit Zustimmung der Verbraucher weitergeben dürfen. Doch eine Hintertür bleibt offen.

Firmen können nämlich die fehlende Zustimmung ausgleichen, indem sie angeben, woher sie die Daten haben. "Ohne Zustimmung des Betroffenen (gibt es) keine Weitergabe seiner personenbezogenen Daten", sagte der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach. "Unter erheblichem Druck der betroffenen Wirtschaft haben wir den Kompromiss gefunden, dass eine fehlende Zustimmung ersetzt werden kann durch die Quellenangabe." Wer die Adresse eines anderen Unternehmens nutzen will, muss demnach dem Verbraucher angeben, woher er sie hat. Nach Ansicht der Unionsfraktion werden sich Unternehmen eher um eine Einwilligung bemühen. Ausnahmen sind für karitative Organisationen und für Markt-und Meinungsforscher vorgesehen. Geplant ist nach Handelsblatt-Angaben auch, die Bußgelder bei Verstößen gegen den Datenschutz massiv zu erhöhen.

Der Bundestag wird über die Novelle voraussichtlich schon an diesem Freitag entscheiden. Der Innenausschuss des Bundestags soll an diesem Mittwoch darüber beraten. Im Mai hatten Fachleute der Koalition die Einigungschancen noch als minimal eingeschätzt. Größter Streitpunkt war ein Verbandsklagerecht, das nun nicht eingeführt wird. Die Rechte der
Aufsichtsbehörden sollen aber gestärkt werden. Die Wirtschaft hatte angesichts der Pläne vor Gefahren für Arbeitsplätze gewarnt.

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Leser-Kommentare
    • Buker
    • 15.06.2009 um 16:03 Uhr

    ...und ändern tut das Gesetz in seiner jetztigen Form mal wieder überhaupt nichts, weil, vor allem die Union, vor den Lobbyisten eingeknickt ist wie ein Grashalm...

  1. BESTELLEN Sie mal irgendwo im Internet ein Produkt oder installieren Sie im Handel gekaufte Software:

    Sie werden als Endbenutzer förmlich zur Preisgabe ihrer Daten gezwungen - sonst war der Kauf für die Katz' oder Sie bekommen die Ware erst überhaupt nicht!

    Der Handel sollte verdonnert werden, solche "Knebel-Lizenzen" zu unterlassen oder dafür je Anmeldung mindestens 50.000 € Strafe zahlen!

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  • Quelle ZEIT ONLINE, sp, dpa
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