Prozess NPD-Mitglied wegen Hakenkreuzfahne verurteilt
Das Amtsgericht in Passau hat den Rechtsextremisten Thomas Wulff zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er bei einer Beerdigung eine Hakenkreuzfahne ins Grab legte.
1200 Euro soll Wulff, Mitglied der NPD, wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zahlen. Er hatte vor Gericht zugegeben, bei der Beerdigung eines früheren Neonazi-Funktionärs eine Hakenkreuzfahne über dem Sarg ausgebreitet zu haben.
Der 46-Jährige ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verlangt. Wulffs Verteidiger plädierte dagegen auf Freispruch, weil die verbotene Flagge nicht öffentlich gezeigt worden sei.
Zu der Beisetzung des letzten Vorsitzenden der 1995 verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei, Friedhelm Busse, waren im Juli 2008 etwa 80 Rechtsextremisten aus ganz Deutschland nach Passau gekommen - darunter auch der ebenfalls bei der NPD aktive Wulff. Im Umfeld der Beisetzung kam es damals zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen einigen Neonazis und der Polizei. Die Krawalle gelten als möglicher Auslöser des ungeklärten Mordanschlags auf den damaligen Passauer Polizeichef Alois Mannichl im Dezember.
Wulff sagte bei dem Prozess, dass sein Fall nichts mit dem Anschlag auf Mannichl zu tun habe. Der Neonazi betonte auch mehrfach, dass sich die Polizei unter Führung Mannichls bei der Beisetzung vorbildlich verhalten habe. Die Beamten hätten sich zurückgehalten und die Trauergäste nicht schon im Vorfeld durchsucht.
Der Anwalt kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.
- Datum 15.06.2009 - 16:41 Uhr
- Serie News
- Quelle ZEIT ONLINE, sp, dpa
- Kommentare 1
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:




Das also sind die rechtsextremistischen Straftaten, die die Statistik bereichern. Grotesker geht es kaum. Zunächst einmal könnte man gut bundesbürgerlich anmerken, daß das Grab eines Altnazis ja eigentlich der beste Ort für eine Hakenkreuzfahne ist: Weg damit, unter die Erde!
Zum anderen aber gehört es zu unserer Kultur, einem Toten die Ehre zu erweisen und seinen letzten Willen zu erfüllen, auch wenn dieser nicht politisch korrekt ist - zumal ja mit diesem Akt niemandem geschadet wird. Die Reichskriegsflagge war die Fahne, unter der der verstorbene Herr Busse im zweiten Weltkrieg gekämpft hat - und ob er dies in erster Linie für den "Führer" oder für Deutschland getan hat, möge dahingestellt bleiben.
Es sollte sich von selbst verstehen, daß man den Toten und seine Fahne unter der Erde ruhen läßt. Doch was geschieht in diesem unserem Lande? Das Grab wird geöffnet und die Fahne "sichergestellt" - eine makabre und groteske Störung der Totenruhe, die ja nicht einmal damit gerechtfertigt werden kann, daß ein Beweismittel sichergestellt werden mußte, denn die Bestattung der Fahne war ja bildlich dokumentiert und bezeugt.
Nun ruht das Corpus delicti vermutlich in einer Asservatenkammer. Ist es dort besser aufgehoben als unter der Erde, im Grab des Nazis?
All dies dient nicht der Stabilisierung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sondern ausschließlich der demonstrativen Herrschaftsausübung und der Demütigung Andersdenkender über deren Tod hinaus.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren