Nordkorea Verurteilte US-Journalistinnen sollen gestanden haben
Nordkorea sieht sich in seiner Abwehrhaltung gegen die USA bestätigt: Die beiden zu zwölf Jahren Arbeitslager verurteilten US-Journalistinnen hätten gestanden, aus politischen Motiven gehandelt zu haben.
Die staatlich kontrollierte Nachrichtenagentur KCNA berichtete, die beiden Reporterinnen hätten gestanden, an einer "Verleumdungskampagne" gegen das kommunistische Land teilgenommen zu haben. Sie hätten die Grenze des Landes illegal übertreten, um mit gefälschten Filmaufnahmen gezielt die Menschenrechtspolitik des Landes anzugreifen. Nordkorea beobachte "mit einem hohen Grad an Wachsamkeit die Haltung der USA, die die kriminelle Handlung gegen die Volksrepublik (Nordkorea) hervorgebracht haben".
Dies sind die ersten Details zu den Vorwürfen gegen die beiden Frauen, die das höchste Gericht in Nordkorea Anfang der vergangenen Woche wegen "schweren Verbrechens gegen die koreanische Nation und illegalen Grenzübertritts" zu jeweils zwölf Jahren Arbeitslager verurteilt hatte. Neutrale Beobachter waren zu dem fünftägigen Prozess nicht zugelassen.
Beobachter spekulierten, dass das Regime in Pjöngjang die Frauen als Druckmittel bei möglichen Verhandlungen mit Washington benutzen könnte. Die Spannungen zwischen Nordkorea und den USA und ihren Alliierten haben sich wegen des Starts einer Langstreckenrakete in Nordkorea im April und eines zweiten nordkoreanischen Atomtests am 25. Mai spürbar verschärft. Die Verurteilung der koreanischstämmigen Journalistin Euna Lee und ihrer chinesischstämmigen Kollegin Laura Ling haben die Beziehungen zwischen beiden Ländern zusätzlich belastet. Nordkoreanische Grenzposten hatten die beiden Frauen am 17. März an der Grenze zu China aufgegriffen.
Dem Bericht von KCNA zufolge akzeptierten Lee und Ling das Urteil. Ihre "kriminellen Handlungen", die sie zugegeben hätten, "wurden durch das politische Motiv ausgelöst, das sozialistische System der Volksrepublik zu isolieren und zu ersticken", hieß es. Die Haftzeit werde vom 22. März an gezählt, als sie formal verhaftet worden seien. Das Urteil könne nicht angefochten werden.
- Datum 16.06.2009 - 17:04 Uhr
- Serie News
- Quelle ZEIT ONLINE, sp, dpa
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren