NS-Prozess

Späte Suche nach Wahrheit

In München geht einer der letzten NS-Kriegsverbrecherprozesse zu Ende. Der 90-jährige Josef Scheungraber soll 1944 in Italien ein Massaker an 14 Zivilisten befehligt haben

Gino M. ist gerade 15 Jahre alt, als der toskanische Bauernjunge am 27. Juni 1944 Schüsse hört. Deutsche Wehrmachtssoldaten treiben in dem Dorf Falzano di Cortona wahllos Zivilisten zusammen. Auch Gino. "Ich hatte solche Angst. Ich habe nur noch gezittert", sagt der knapp 80-Jährige im Prozess gegen Josef Scheungraber aus, den damaligen Leutnant der Gebirgsjäger, der die Vergeltungsmaßnahme für einen Partisanenüberfall angeordnet haben soll.

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Vier Dorfbewohner erschießen die Soldaten sofort. Elf weitere, darunter Gino M., werden in ein Haus gesperrt, die Casa Canicci. Die Soldaten des Gebirgspionierbataillons 818 sprengen das Gebäude, feuern in die Trümmer zwei, drei Maschinengewehrsalven, sagt Gino M. Eine 74-jährige Frau ist unter den getöteten "Partisanen".

Gino M. überlebt das Massaker als Einziger, mit schweren Verbrennungen und einem Wirbelsäulenschaden, der ihm bis heute zu schaffen macht. Er ist ungern zur Aussage nach München gekommen. Er will keine Sühne, er will vergessen: "Es wäre besser gewesen, sie hätten uns alle an Ort und Stelle erschossen."

Am Donnerstag hielten Staatsanwaltschaft und Nebenklage ihre Plädoyers in dem Münchner Schwurgerichtsprozess gegen Scheungraber, der bereits 2006 in Italien in Abwesenheit wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Der Ankläger forderte lebenslange Haft wegen vierzehnfachen Mordes. Der ehemalige Kompanieführer des Gebirgspionierbataillons soll als Vergeltungsschlag für den Tod von zwei Wehrmachtsangehörigen in einem Partisanenhinterhalt das Massaker befohlen haben.

Am 24. Juni ist die Verteidigung an der Reihe, das Urteil ist für den 3. Juli avisiert – wenn nichts mehr dazwischenkommt: Der Prozess, der im September 2008 begann, hätte eigentlich längst zu Ende sein sollen, doch die Zeugen sind alte Männer. Von manchen gibt es nur noch früher protokollierte Aussagen aus dem italienischen Verfahren.

Gleich drei Anwälte hat Scheungraber. Keiner ist Strafrechtsexperte, aber alle drei sind wegen ihres Engagements für die rechtsextreme Szene bekannt: Klaus Goebel hat schon den Anton Malloth vertreten, einen berüchtigten Aufseher aus dem KZ Theresienstadt, und den Holocaust-Leugner David Irving; Christian Stünkel verteidigt regelmäßig Neonazis und NPD-Mitglieder; Rainer Thesen, Reserveoffizier der Bundeswehr aus Nürnberg, der schon unter Josef F. diente, schreibt Leserbriefen an die rechtskonservative Junge Freiheit.

Es heißt, die "Stille Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte", die Altnazis und NS-Verbrecher vor Gericht unterstützt, bezahle die Anwälte. Der Angeklagte behauptet, er sei verarmt. Das kann Taktik sein: Im Fall eines Schuldspruchs wollen Angehörige der Opfer Zivilklage gegen ihn einreichen.

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Leser-Kommentare

  1. Auch wenn Mord nicht verjährt: Nach über 60 Jahren liefert der vorliegende Fall den Medien Stoff für ihre Blätter.

    Und auch, wenn man das eine nicht mit dem anderen verwechseln darf: Um tausendfache Kriegsverbrecher wie Bush & Co. kümmert sich keiner!

  2. gibt und gab es in Deutschland Hunderttausende, die serienmäßig gemordet und gemetzelt haben. Und es ist eigentlich lächerlich, diesen Mann zur Rechenschaft zu ziehen während in den KZs auf dümmste unwürdigste abscheulichste und unglaublich unmenschliche Weise Millionen Leute vergast, verbrannt, in Massengräbern verschüttet wurden.

  3. Sehr geehrter Herr Vensky,

    darf ich annehmen, dass Josef F., Josef S. und Scheungraber ein und dieselbe Person sind, oder sind in der Tat drei versvhiedene ehemalige Offiziere der Gebirgsjäger in dem Prozess angeklagt?

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    Durch ein redaktionelles Versehen wurde der Name an einer Stelle falsch abgekürzt. Da andere Medien den Angeklagten mit vollem Namen nennen (und er in Italien bereits rechtskräftig verurteilt wurde), haben wir uns entschlossen, ihn jetzt auch durchgehend auszuschreiben.
    Die Redaktion

    • 18.06.2009 um 11:10 Uhr
    • greven

    Durch ein redaktionelles Versehen wurde der Name an einer Stelle falsch abgekürzt. Da andere Medien den Angeklagten mit vollem Namen nennen (und er in Italien bereits rechtskräftig verurteilt wurde), haben wir uns entschlossen, ihn jetzt auch durchgehend auszuschreiben.
    Die Redaktion

  4. Vergeltungserschießungen wurden damals in bestimmten Umfang auch von den westl. Alliierten als zulässiges Mittel der Partisanenekämpfung anerkannt.

  5. Das Merkwürdige an diesem Verfahren ist allerdings, dass die Verteidigung Scheungrabers weder mit zeitgenössischen Rechtsauffassungen noch mit so etwas wie Befehlsnotstand und Kesselring-Befehl argumentiert, sondern plump behauptet, der war das gar nicht - wie übrigens meines Wissens bislang die meisten NS-Verbrecher. Statt zu sagen, ja, ich habe das damals befohlen, weil ich es für richtig hielt und heute weiß, dass es falsch war, weil ich nicht andes konnte, wie auch immer - legen sich alle in merkwürdige Windungen von "ich war nicht da und wenn doch, kann ich mich nicht erinnern".

  6. Ja, das einzig juristische Interessante wird bei diesem Verfahren anscheinend nicht verhandelt. Damit zusammenhängend finde ich noch die Bezeichnung "NS-Kriegsverbrechen" interessant, warum nicht "Wehrmachtskriegsverbrechen" oder "deutsches Kriegsverbrechen"? Herr Scheungraber wird als gewöhnlicher Gebirgsjäger vorgestellt. Ist ein spezifischer Bezug zur NS-Ideologie nachweisbar, oder handelt es sich nicht doch eher um exzessives Vorgehen von damaligem Militär? Interessant wäre zu wissen, wieviele deutsche Soldaten bei dem Partisanenüberfall umkamen.

    Ich glaube, NS-Weltanschauungstäter haben die ideologische Motivation ihres Handelns oft verleugnet, um nicht als Rebellen gegen die neue Rechtsordnung bzw. als nicht zu integrierender Unmensch dazustehen. Das könnte zum Bild des obrigkeitshörigen Deutschen beigetragen haben, der Befehle befolgt, die er nicht nachvollziehen kann.

    Deutsche Streitkräfte sind heute wieder in Kampfhandlungen mit partisanisch kämpfenden Feinden verstrickt. Heute schüchtert man die Bevölkerung und die Insurgenten mit Luftangriffen ein, da man die starken Luftstreitkräfte einer atomaren Hypermacht auf seiner Seite weiß. Bombenangriffe auf Zivilisten sind nach dem 2. Weltkrieg mW kaum geahndet worden, daher bietet sich das an. Tote Zivilisten lassen sich dabei immer als "Kollateralschaden" einer Gefechtshandlung abtun. Man hat also aus der Geschichte gelernt.

    @dritter_stock_links. Es sind von deutschen Militärrichtern während des in ganz Europa tobenden Holocaust Wehrmachtssoldaten verurteilt worden, wenn sie ohne Befehlsgrundlage Juden getötet oder beraubt hatten: "Zur Aufrechterhaltung der Manneszucht". Die teils harten Disziplinarurteile wegen Übergriffen gegen die Zivilbevölkerung, die die deutschen Kriegsrichter gegen deutsche Soldaten aussprachen, werden in der derzeit durch die Lande tingelnden Schau "Was damals Recht war..." allerdings völlig ausgeblendet.

  7. Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz, begründet seine Forderung nach einer lebenslangen Haftstrafe für den 90-Jährigen wie folgt: es gebe zwar kein schriftliches Dokument für den Befehl, Lutz sei aber "davon überzeugt", daß dieser existiert habe und S. in die Befehlskette eingebunden gewesen sei.

    Zu der Aussage eines ehemaligen italienischen Partisanen, der angegeben hatte, durch sein Fernglas Soldaten mit schwarze Uniformen beobachtet zu haben, sagte Lutz: „Dieser Zeuge hat sich getäuscht.“
    Eine weitere entlastende Aussage des einzigen Überlebenden des Massakers, des damals 15 Jahre alten Gino M., widerlegte der Staatsanwalt mit den Worten, es handle sich dabei um einen Erinnerungsfehler.

    Der Verdacht drängt sich auf, daß hier eines der letzten Exempel statuiert werden soll - ganz gleich, ob Scheungraber der Täter war oder nicht. Was zählt, ist nicht die Wahrheit, sondern die gefühlte politische Notwendigkeit.

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  • Von Hellmut Vensky
  • Datum 18.6.2009 - 10:15 Uhr
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  • Quelle ZEIT ONLINE
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