NS-Prozess Späte Suche nach Wahrheit

In München geht einer der letzten NS-Kriegsverbrecherprozesse zu Ende. Der 90-jährige Josef Scheungraber soll 1944 in Italien ein Massaker an 14 Zivilisten befehligt haben

Gino M. ist gerade 15 Jahre alt, als der toskanische Bauernjunge am 27. Juni 1944 Schüsse hört. Deutsche Wehrmachtssoldaten treiben in dem Dorf Falzano di Cortona wahllos Zivilisten zusammen. Auch Gino. "Ich hatte solche Angst. Ich habe nur noch gezittert", sagt der knapp 80-Jährige im Prozess gegen Josef Scheungraber aus, den damaligen Leutnant der Gebirgsjäger, der die Vergeltungsmaßnahme für einen Partisanenüberfall angeordnet haben soll.

Vier Dorfbewohner erschießen die Soldaten sofort. Elf weitere, darunter Gino M., werden in ein Haus gesperrt, die Casa Canicci. Die Soldaten des Gebirgspionierbataillons 818 sprengen das Gebäude, feuern in die Trümmer zwei, drei Maschinengewehrsalven, sagt Gino M. Eine 74-jährige Frau ist unter den getöteten "Partisanen".

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Gino M. überlebt das Massaker als Einziger, mit schweren Verbrennungen und einem Wirbelsäulenschaden, der ihm bis heute zu schaffen macht. Er ist ungern zur Aussage nach München gekommen. Er will keine Sühne, er will vergessen: "Es wäre besser gewesen, sie hätten uns alle an Ort und Stelle erschossen."

Am Donnerstag hielten Staatsanwaltschaft und Nebenklage ihre Plädoyers in dem Münchner Schwurgerichtsprozess gegen Scheungraber, der bereits 2006 in Italien in Abwesenheit wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Der Ankläger forderte lebenslange Haft wegen vierzehnfachen Mordes. Der ehemalige Kompanieführer des Gebirgspionierbataillons soll als Vergeltungsschlag für den Tod von zwei Wehrmachtsangehörigen in einem Partisanenhinterhalt das Massaker befohlen haben.

Am 24. Juni ist die Verteidigung an der Reihe, das Urteil ist für den 3. Juli avisiert – wenn nichts mehr dazwischenkommt: Der Prozess, der im September 2008 begann, hätte eigentlich längst zu Ende sein sollen, doch die Zeugen sind alte Männer. Von manchen gibt es nur noch früher protokollierte Aussagen aus dem italienischen Verfahren.

Gleich drei Anwälte hat Scheungraber. Keiner ist Strafrechtsexperte, aber alle drei sind wegen ihres Engagements für die rechtsextreme Szene bekannt: Klaus Goebel hat schon den Anton Malloth vertreten, einen berüchtigten Aufseher aus dem KZ Theresienstadt, und den Holocaust-Leugner David Irving; Christian Stünkel verteidigt regelmäßig Neonazis und NPD-Mitglieder; Rainer Thesen, Reserveoffizier der Bundeswehr aus Nürnberg, der schon unter Josef F. diente, schreibt Leserbriefen an die rechtskonservative Junge Freiheit.

Es heißt, die "Stille Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte", die Altnazis und NS-Verbrecher vor Gericht unterstützt, bezahle die Anwälte. Der Angeklagte behauptet, er sei verarmt. Das kann Taktik sein: Im Fall eines Schuldspruchs wollen Angehörige der Opfer Zivilklage gegen ihn einreichen.

Die Anwälte, die mit Journalisten ungern reden, entwickelten widersprüchliche Darstellungen. Mal sollte Scheungraber zur Tatzeit gar nicht in der Gegend gewesen sein, dann wieder mit einem Teil seiner Kompanie einige Kilometer weit weg eine Brücke repariert haben.

Scheungraber selbst sagte im Prozess nicht aus. Zuvor hatte er in einer polizeilichen Vernehmung angegeben, er habe mutmaßliche Partisanen verhaften lassen und sie der Feldgendarmerie übergeben. Militärexperten halten das für unglaubwürdig: Gegen Ende des Krieges kämpften Feldgendarmen an der Front, sie standen nicht im Hinterland.

Viel spricht gegen Scheungraber: Der Kompanieführer war es, der einen Tag vor der Sprengung der Casa Canicci zwei von Partisanen getötete Soldaten seiner Einheit fand, er leitete die Ehrenformation anlässlich der Beerdigung im nahen Umbertide. Für sich verbuchen kann die Verteidigung nur, dass Zeugen sich angeblich nicht mehr an den Namen ihres Kompanieführers erinnern konnten. Aber Scheungraber hat noch am Vortag des Massakers als Kompanieführer eine Beförderung unterzeichnet.

Die Richter in La Spezia bescheinigten dem Kriegsfreiwilligen Scheungraber in ihrem Urteil 2006, aus seinen Wehrmachtsakten "ergeben sich klare Anzeichen dafür, dass der Angeklagte sich überzeugt und absolut der Kriegsführung der Nazis widmete". Scheungraber hatte es 1943 trotz einer schweren Verletzung abgelehnt, sich an die Heimatfront versetzen zu lassen.

"Ich glaube nicht, dass er eine Verurteilung zu einer Haftstrafe noch fürchtet", sagt Anwältin Gabriele Heinecke, die 14 Angehörige der Opfer in der Nebenklage vertritt. Aber für ihre Mandanten, sagt die Fachanwältin für Strafrecht, "war es wichtig, dass er drei Dutzend Verhandlungstage lang im Gerichtssaal sitzen und sich diesem Prozess stellen musste".

Das Dorf Falzano gibt es nicht mehr. Wo es lag, sind Feldsteine aufgeschichtet aus der Ruine der Casa Canicci. Eine Tafel nennt die Namen der "vittime della barbarie tedesca", der Opfer der deutschen Barbarei. Im nahen Cortona wunderten sie sich, als sie von der Erklärung des Ottobrunner Bürgermeisters Thomas Loderer (CSU) hörten. Im Sommer 2008, als die Staatsanwaltschaft die Anklage vorbereitete, sagte Loderer, er halte Scheungraber für unschuldig.

Inzwischen hat der Gemeinderat von Ottobrunn an die Gemeinde Cortona geschrieben, das "furchtbare Verbrechen" verurteilt und begrüßt, dass "diese grausame Tat in einem Prozess endlich aufgearbeitet wird".

Scheungrabers Möbelgeschäft in Ottobrunn führt heute sein Sohn. Ehrenmitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist der in Italien rechtskräftig verurteilte Kriegsverbrecher immer noch. Immerhin: Je nachdem, wie das Verfahren in München ausgeht, hört man aus Ottobrunn, wollen sie ihm vielleicht seine Bürgermedaille aberkennen.

 
Leser-Kommentare
  1. Auch wenn Mord nicht verjährt: Nach über 60 Jahren liefert der vorliegende Fall den Medien Stoff für ihre Blätter.

    Und auch, wenn man das eine nicht mit dem anderen verwechseln darf: Um tausendfache Kriegsverbrecher wie Bush & Co. kümmert sich keiner!

  2. gibt und gab es in Deutschland Hunderttausende, die serienmäßig gemordet und gemetzelt haben. Und es ist eigentlich lächerlich, diesen Mann zur Rechenschaft zu ziehen während in den KZs auf dümmste unwürdigste abscheulichste und unglaublich unmenschliche Weise Millionen Leute vergast, verbrannt, in Massengräbern verschüttet wurden.

  3. Sehr geehrter Herr Vensky,

    darf ich annehmen, dass Josef F., Josef S. und Scheungraber ein und dieselbe Person sind, oder sind in der Tat drei versvhiedene ehemalige Offiziere der Gebirgsjäger in dem Prozess angeklagt?

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    Redaktion
    • greven
    • 18.06.2009 um 11:10 Uhr

    Durch ein redaktionelles Versehen wurde der Name an einer Stelle falsch abgekürzt. Da andere Medien den Angeklagten mit vollem Namen nennen (und er in Italien bereits rechtskräftig verurteilt wurde), haben wir uns entschlossen, ihn jetzt auch durchgehend auszuschreiben.
    Die Redaktion

    Redaktion
    • greven
    • 18.06.2009 um 11:10 Uhr

    Durch ein redaktionelles Versehen wurde der Name an einer Stelle falsch abgekürzt. Da andere Medien den Angeklagten mit vollem Namen nennen (und er in Italien bereits rechtskräftig verurteilt wurde), haben wir uns entschlossen, ihn jetzt auch durchgehend auszuschreiben.
    Die Redaktion

  4. Redaktion
    • greven
    • 18.06.2009 um 11:10 Uhr

    Durch ein redaktionelles Versehen wurde der Name an einer Stelle falsch abgekürzt. Da andere Medien den Angeklagten mit vollem Namen nennen (und er in Italien bereits rechtskräftig verurteilt wurde), haben wir uns entschlossen, ihn jetzt auch durchgehend auszuschreiben.
    Die Redaktion

  5. Freier Autor

    Das Merkwürdige an diesem Verfahren ist allerdings, dass die Verteidigung Scheungrabers weder mit zeitgenössischen Rechtsauffassungen noch mit so etwas wie Befehlsnotstand und Kesselring-Befehl argumentiert, sondern plump behauptet, der war das gar nicht - wie übrigens meines Wissens bislang die meisten NS-Verbrecher. Statt zu sagen, ja, ich habe das damals befohlen, weil ich es für richtig hielt und heute weiß, dass es falsch war, weil ich nicht andes konnte, wie auch immer - legen sich alle in merkwürdige Windungen von "ich war nicht da und wenn doch, kann ich mich nicht erinnern".

  6. Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz, begründet seine Forderung nach einer lebenslangen Haftstrafe für den 90-Jährigen wie folgt: es gebe zwar kein schriftliches Dokument für den Befehl, Lutz sei aber "davon überzeugt", daß dieser existiert habe und S. in die Befehlskette eingebunden gewesen sei.

    Zu der Aussage eines ehemaligen italienischen Partisanen, der angegeben hatte, durch sein Fernglas Soldaten mit schwarze Uniformen beobachtet zu haben, sagte Lutz: „Dieser Zeuge hat sich getäuscht.“
    Eine weitere entlastende Aussage des einzigen Überlebenden des Massakers, des damals 15 Jahre alten Gino M., widerlegte der Staatsanwalt mit den Worten, es handle sich dabei um einen Erinnerungsfehler.

    Der Verdacht drängt sich auf, daß hier eines der letzten Exempel statuiert werden soll - ganz gleich, ob Scheungraber der Täter war oder nicht. Was zählt, ist nicht die Wahrheit, sondern die gefühlte politische Notwendigkeit.

  7. @ Kommentar 1

    "Auch wenn Mord nicht verjährt: Nach über 60 Jahren liefert der vorliegende Fall den Medien Stoff für ihre Blätter."

    "Und auch, wenn man das eine nicht mit dem anderen verwechseln darf: Um tausendfache Kriegsverbrecher wie Bush & Co. kümmert sich keiner!"

    Vielleicht auch ... in 60 Jahren, wie nun von Ihnen zu Recht beklagt.

    Man sieht jedoch: Es gibt Gerechtigkeit, wenn auch mitunter spät.

  8. 8. @ 8

    Da sind zwar Millionen gestorben, aber gewesen ist es keiner.

    Frage: Wie kamen die eigentlich ums Leben?

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