Patientenverfügung Entscheidung über Leben und Sterben
Der Bundestag stimmt heute darüber ab, ob und wie verbindlich Patientenverfügungen werden sollen. Der Ausgang ist offen, vielleicht gibt es auch kein Gesetz
Es ist ein Schreckensszenario, das viele Menschen umtreibt: Wegen einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall nur noch von Apparaten am Leben gehalten zu werden und nicht mehr selbst darüber entscheiden zu können, ob man diesen Zustand für lebenswert hält und fortsetzen möchte. Etwa acht Millionen Menschen haben dafür in Deutschland bereits Vorsorge getroffen. In Patientenverfügungen haben sie festgehalten, ob und unter welchen Bedingungen sie am Leben gehalten werden möchten oder wann die Ärzte die lebensverlängernden Maßnahmen einstellen sollen. Sie wollen die Entscheidung über ihr Leben und Sterben auch dann nicht aufgeben, wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können.
Welche Gültigkeit solche Patientenverfügungen tatsächlich haben, mussten bislang im Zweifelsfall jedoch Gerichte klären. Und deren Urteil fiel teilweise sehr unterschiedlich aus. Nach sechsjähriger Diskussion wird nun an diesem Donnerstag der Bundestag darüber abstimmen, ob künftig eine gesetzliche Regelung für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen wird und wie diese aussehen soll.
Weil es sich bei den Patientenverfügungen um ein Thema handelt, das die ethischen Grundüberzeugungen der Abgeordneten berührt, haben die Fraktionen die Abstimmung freigegeben. Auch die vier unterschiedlichen Anträge wurden von fraktionsübergreifenden Gruppen eingebracht. Eine klare Mehrheit zeichnete sich bis zuletzt nicht ab.
Auf die meisten Unterstützer kann die Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker verweisen. Nach seinem Entwurf sollen schriftliche Patientenverfügungen künftig grundsätzlich gelten. Eine Beratung durch einen Arzt bei ihrer Abfassung wird nicht vorausgesetzt. Lebenserhaltende Maßnahmen sollen auch dann durch eine solche Verfügung abgelehnt werden können, wenn die Krankheit keinen tödlichen Verlauf nehmen muss.
Hinter Stünkers Antrag stehen ein Großteil der SPD-Fraktion, der FDP und auch viele Abgeordnete der Grünen und Linken. 280 feste Zusagen habe er, sagte Stünker ZEIT ONLINE. Und je näher die Entscheidung rücke, desto mehr würden es, hofft er.
Sehr viel restriktiver als der Entwurf Stünkers ist der einer Gruppe um den Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach. Diese Abgeordneten wollen eine qualifizierte und eine nicht qualifizierte Verfügung einführen.
Für erstere wäre ein Beratungsgespräch mit einem Arzt verpflichtend. In dieser soll der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen auch für den Fall festgelegt werden können, dass die Krankheit nicht tödlich verläuft. Fehlt der Nachweis einer ärztlichen Beratung, soll die Patientenverfügung dagegen nur gelten, wenn der Tod oder ein irreversibler Bewusstseinsverlust unausweichlich sind.
- Datum 18.06.2009 - 09:38 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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für diese äußerst schwierigen Situationen. Mir ist es unverständlich warum die Volksvertreter es nicht schaffen wollen, eine klare Regelung zu finden.
Die Schlussfolgerung des Artikels ist leider unzutreffend. Schon heute hat es Jeder in der Hand, für eine verbindliche und situationsbezogene Duchsetzung seiner Vorstellungen zu Sorgen in dem er/sie durch eine Vorsorgevollmacht einen Vertrauten einsetzt und diesem entsprechende handlungsanweisungen auf den Weg gibt.
Dies ist zwar ein "unangenehmerer" weil aufwendigerer Weg, bei dem mach sich selbst und einen Dritten mit einer Auseinandersetzung über die eigenen Vorstellungen von Leben und Tod konfrontieren muss, es ist aber der deutlich sinnvollere Weg, als einmalig zalhriche Kreuze an einem Patientenverfügungsvordruck zu machen und abstrackt und im vorhinein über konkrete medizinische maßnahmen zu entscheiden, deren Umfang und Bedeutung der Laie nicht ohne weiteres erkennen kann und mit denen er sicht i.d.R. auch nicht auseinandersetzen will.
Mit der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung in der diskutierten Form soll dem Betroffenen lediglich ein Gefühl von Kontrolle über einen letzlich nicht kontrollierbaren Lebenabschnitt gegeben werden.
Genauso sinnvoll wäre es eine Erklärung wie;"Ich will nicht krank werden und qualvoll sterben" für rechtsverbindlich zu erklären.
Schön für den, den das beruhigt, wenig hilfreich für die, die sich in der Situation tatsächlich mit den konkreten Entscheidungen befassen müssen.
Eine umfassende Aufklärung über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht wäre m.E. wesentlich vordringlicher.
Für Jüngere ist das leicht zu sagen: Schluss, wenn schwer krank. Aber Ältere? Da steht der Tod vor der Tür, kann jeden Moment anklopfen ... Hier können nur wirklich Abgeklärte sagen: Zieh den Stecker. Dennoch, wer es festlegen möchte, sollte dies mit ärztlicher Beratung oder ohne, aber schriftlich tun können.
Mündlich ist mir dagegen zu wenig, es droht die Gefahr des Missbrauchs. Allenfalls mit Familienmitgliedern und einer neutralen dritten Person als Zeugen. Aber irgendwo auf Station dahingesagt... nein, das unterschreibe ich nicht. Reisende solll man nicht aufhalten...
Sinnvoll ist es, eine Generalvollmacht für die Kinder und Partner mit einer Patientenverfügung zu koppeln, um nicht langes Gelaufe zwischen Vormundschaftsgericht und Elternhaus bzw. Partner zu generieren.
Es hat sich zwar niemand ausgesucht, zur Welt zu kommen, aber in bestimmten Fällen sollte ihm erlaubt sein zu gehen, wenn er das will.
Da red ich drüber
Jetzt will man schon im Bundestag über das leben und Tot von Menschen entscheiten, statt das Volk entscheiden zu lassen, nur wenn es um den eigenen arch geht wollen sie das alle beste
Solche Probleme treffen einen dann, wenn man aus anderen Gründen den Ruf der Ärzte zu Grunde gerichtet hat.
Die hatten seit Jahrhunderten diese Aufgaben diskret und im wohlverstandenen Interesse der Leidenden erledigt.
Durch die sich jetzt ankündigende Regulierungslawine wird mit Sicherheit allenthalben nur Unsicherheit erzeugt. Und auf Grund der Pseudorechtsstaatlichkeit werden die ächzenden Amtsgerichte mit einem Wust weiterer unnötiger Entscheidungen belastet werden.
Und die Psychiater werden sich vermehrt sachverständig im Streit zwischen den in den Startlöchern stehenden, mehr oder weniger begünstigten Erben hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit des Erblassers äußern müssen.
Schließlich wird man noch der notleidenden Zunft der Notare einen Gefallen tun und die Willenserklärungen nur dann anerkennen, wenn sie kostenträchtig durch deren Buchhaltung gelaufen sind.
Es ist ein großer Jammer.
Und das aufgeregte Gezetere der Hinterbänkler ist in diesem Zusammenhang fast unerträglich. Lasst doch lieber gleich das Verfassungsgericht die Sache bis zu Ende durchdenken!
Es geht darum, sich mit einem Bevollmächtigten über das Thema so auseinanderzusetzen, dass dieser in der konkreten Situation die Möglichkeit hat einzuschätzen, was dem mutmaßlichen Willen am ehesten entspricht, nicht darum, den bevollmächtigten zum Vollstrecker von Handlungsanweisungen zu machen. Das Stichwort hierzu ist "Vertrauen" statt einer fiktiven Kontrolle.
Bürokratieabbau!
Man sollte die Divisionen unausgelasteter Bürokraten der Exekutive mit Antragsverfahren für ihre eigene Pensionierung derart beschäftigen, dass sie sich keine unnötigen Gedanken über eigentlich verwaltungsmäßig unlösbare Probleme machen können.
Was wir hier sehen, ist das Pendant zur EU-Verordnung über die Krümmung der Banane.
Es gibt Dinge in der Natur - und der Mensch ist halt ein Teil von ihr - die selbst die ausgefuchsteste Behörde in Berlin nicht befriedigend regeln kann.
Besser als die momentan kursierenden Erklärungen wird es auch mit 1000 Seiten Ausführungsverordnung nicht werden.
Es ging um die Gurken, nicht um die Bananen ...
Da hatte es doch ein Händler in Skandinavien tätsechlich versücht, völlig gräde Gürken auf den Märkt zu bringen ... värböten.
Die waren zu gerade :-)
Er mußte sie vermutlich selber essen oder zu Biokost verarbeiten. Dann geht es eben leichter ...
Es ging um die Gurken, nicht um die Bananen ...
Da hatte es doch ein Händler in Skandinavien tätsechlich versücht, völlig gräde Gürken auf den Märkt zu bringen ... värböten.
Die waren zu gerade :-)
Er mußte sie vermutlich selber essen oder zu Biokost verarbeiten. Dann geht es eben leichter ...
Schöner Tag, da endlich die Grundlage für ein Menschenrecht geschaffen wurde, nämlich das über seine Existenz selbstständig zu entscheiden.
Wenn auch die Entscheidung wohl überaus schwierig ist, dies ist auch aus der geteilten Btags Meinung zu ersehen, nimmt man nun auch die vorherige Entscheidung eines Individuums ernst für den Zustand, in dem der Mensch nur noch Objekt medizinischen Wettlaufs ist.
Freilich kann die jeweilige medizinische Situation nicht genau vorherbestimmt werden und Verfügungen können nicht unter perfektem Sachverstand abgegeben werden, aber dafür stehen Berater zur Seite...
Hurra, wir haben unser Recht selbstbestimmt nicht ewig leben zu müssen und bisweilen leider auch medizinischem Unsinn ( jahrelanges Wachkoma ) zu entkommen.
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