Da staunt der Chef Die geheimnisvolle Klausel
Nichts verraten!, fordert mancher Chef von seinem Mitarbeiter - und will es auch noch schriftlich haben. Doch darf er das? Die Kolumne zum Arbeitsrecht klärt auf
Ich habe eine Lehrstelle gefunden und soll jetzt meinen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Im Vertrag habe ich eine Verschwiegenheitsklausel gefunden. Kann ich sie ohne Bedenken unterschreiben?
fragt Karsten Leuter
Sehr geehrter Herr Leuter,
Zu ihrem Schutz bauen viele Betriebe Verschwiegenheitsklauseln in ihre Verträge ein. Denn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gehören zum Kapital eines jeden Arbeitgebers. Werden sie ausgeplaudert, drohen wirtschaftliche Schäden – beispielsweise, weil ein Konkurrent die neue Erfindung abkupfert oder ein ähnliches Produkt früher auf den Markt bringt. Weshalb man Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tunlichst für sich behält. Denn wenn Sie diese Regel ignorieren, kann es für Sie nicht nur brenzlig, sondern vor allem auch teuer werden.
Mit der Unterschrift im Arbeitsvertrag verpflichten Sie sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren, und zwar auch nach Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses.
Das Bundesarbeitsgericht definiert Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als "alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim zu halten sind".
Manchmal finden sich in Verschwiegenheitsklauseln Sätze wie "Dies gilt auch für solche Angelegenheiten, die der Arbeitgeber ausdrücklich als vertraulich bezeichnet." Oft werden in den Klauseln zudem konkrete Folgen formuliert, die ein Verstoß haben kann. So kann sich Ihr zukünftiger Arbeitgeber Schadenersatzansprüche vorbehalten und Ihnen eine fristlose Kündigung androhen.
Aber auch ohne vertragliche Regelung sind Sie nicht von der Verschwiegenheitspflicht befreit. Sie ergibt sich automatisch aus Ihrer Treuepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Die Verschwiegenheitsklausel konkretisiert lediglich Regeln und Folgen.
Fehlt eine solche Klausel, kann das für Ihren Arbeitgeber paradoxerweise sogar noch wirkungsvoller sein, denn seit einiger Zeit gelten für Klauseln in Arbeitsverträgen ähnliche Regeln wie für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Ist nämlich ein Teil der Regel nicht korrekt, ist die ganze Regel hinfällig und es können daraus keine arbeitgeberseitigen Ansprüche hergeleitet werden.
Gerade Verschwiegenheitsklauseln werden jedoch oft fehlerhaft verfasst – sie gehen häufig zu weit. Das gilt beispielsweise, wenn eine Verschwiegenheit "über alle nicht allgemein bekannten geschäftlichen Angelegenheiten" gefordert wird, im Gegensatz zur Formulierung "über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse". In die Schweigepflicht sollten nur solche Umstände einbezogen werden, die der Arbeitgeber ausdrücklich als vertraulich bezeichnet.
- Datum 24.06.2009 - 16:21 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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aber wenn die betreffende Klausel aus dem Arbeitsvertrag zu weit geht und daher nicht anwendbar ist, dann tritt an diese Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung, wenn es denn eine gibt. Daher hat der Arbeitgeber, der von vorne rein nichts darüber bestimmt/vereinbart hat, keinen Nachteil wenn er etwas bestimmt bzw. keinen Vorteil, wenn er nichts bestimmt.
Interessant wird es, wenn allerdings die Firma illegale Dinge tut.
Wie gilt dann die Verschwiegenheit?
Was ist höher gewichtig, das Geheimnis zu hüten und Illegalität zu unterstützen oder das Gesetz des Staates.
Davon wäre es interessanter mal zu lesen, da viele Arbeitnehmer nicht wissen in wieweit sie sich wehren dürfen und können.
Ganz deutlich zeigen das immer wieder die Skandale im Fleischhandel. Jeder weiß was passiert, aber jeder schweigt, weil man nur über Anonymität sicher sein kann, dass man auch danach einen Job bekommt - und dann gibt es da noch die Drohung wegen Geheimnisverrats...
Was also zählt?
ich habe mal einen Vertrag gesehen, in dem gefordert wurde, dass der Arbeitnehmer mit niemandem über sein Gehalt sprechen darf.
Wahrscheinlich will der Arbeitgeber nicht, dass die Mitarbeiter unter sich irgendwelche gerechten oder ungerechten Gehaltunterschiede herausfinden und sich Unzufriedenheit einstellt. Doch ist das erlaubt?
Die Frage, ob man über sein Gehalt (und z.B. den Nichterhalt von tariflichen Jahresleistungen) öffentlich reden darf, ist durchaus von allgemeinem Interesse.
Die Firma könnte sagen: nein -- da z.B. ihre finanziellen Probleme allgemein bekannt werden könnten und die Kreditaufnahme erschweren.
Meine These: Man darf.
Denn mein Bankkonto gehört mir, nicht der Firma.
Und niemand kann mir verbieten, die Zahlungseingänge auf meinem privaten Bankkonto publik zu machen.
Ich hoffe auf einen erhellenden Kommentar eines Arbeitsrechtlers.
ich vermute einfach mal, dass diese Klausel, die mir nebenbei bemerkt auch schon mehrfach untergekommen ist, der Erhaltung des Betriebsfriedens insbesondere bei kleineren Firmen dient. Der Mensch ist schlichtweg neidisch veranlagt und so soll (vermute ich mal) verhindert werden, dass Unfrieden entsteht.
Nebenbei (@ Nr. 4) vermute ich, dass wenn die Klausel vereinbart ist und ich dagegen verstosse (es ausplaudere) ein Abmahnungs- oder gar Kündigungsgrund vorliegen könnte, darauf würde ich es mich nicht einlassen. Dazu vlt mehr vom Autor.
Die Frage, ob man über sein Gehalt (und z.B. den Nichterhalt von tariflichen Jahresleistungen) öffentlich reden darf, ist durchaus von allgemeinem Interesse.
Die Firma könnte sagen: nein -- da z.B. ihre finanziellen Probleme allgemein bekannt werden könnten und die Kreditaufnahme erschweren.
Meine These: Man darf.
Denn mein Bankkonto gehört mir, nicht der Firma.
Und niemand kann mir verbieten, die Zahlungseingänge auf meinem privaten Bankkonto publik zu machen.
Ich hoffe auf einen erhellenden Kommentar eines Arbeitsrechtlers.
ich vermute einfach mal, dass diese Klausel, die mir nebenbei bemerkt auch schon mehrfach untergekommen ist, der Erhaltung des Betriebsfriedens insbesondere bei kleineren Firmen dient. Der Mensch ist schlichtweg neidisch veranlagt und so soll (vermute ich mal) verhindert werden, dass Unfrieden entsteht.
Nebenbei (@ Nr. 4) vermute ich, dass wenn die Klausel vereinbart ist und ich dagegen verstosse (es ausplaudere) ein Abmahnungs- oder gar Kündigungsgrund vorliegen könnte, darauf würde ich es mich nicht einlassen. Dazu vlt mehr vom Autor.
Die Frage, ob man über sein Gehalt (und z.B. den Nichterhalt von tariflichen Jahresleistungen) öffentlich reden darf, ist durchaus von allgemeinem Interesse.
Die Firma könnte sagen: nein -- da z.B. ihre finanziellen Probleme allgemein bekannt werden könnten und die Kreditaufnahme erschweren.
Meine These: Man darf.
Denn mein Bankkonto gehört mir, nicht der Firma.
Und niemand kann mir verbieten, die Zahlungseingänge auf meinem privaten Bankkonto publik zu machen.
Ich hoffe auf einen erhellenden Kommentar eines Arbeitsrechtlers.
ich vermute einfach mal, dass diese Klausel, die mir nebenbei bemerkt auch schon mehrfach untergekommen ist, der Erhaltung des Betriebsfriedens insbesondere bei kleineren Firmen dient. Der Mensch ist schlichtweg neidisch veranlagt und so soll (vermute ich mal) verhindert werden, dass Unfrieden entsteht.
Nebenbei (@ Nr. 4) vermute ich, dass wenn die Klausel vereinbart ist und ich dagegen verstosse (es ausplaudere) ein Abmahnungs- oder gar Kündigungsgrund vorliegen könnte, darauf würde ich es mich nicht einlassen. Dazu vlt mehr vom Autor.
Nehmen wir mal ein Call Center, dass für die Finanzbranche arbeitet. Hohe Fluktuation in Call Centern führt dazu, dass enorm viele Ex-Mitarbeiter herumlaufen, die eine solche Klausel unterschrieben haben.
Die Definition "alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind" wird dadurch ad absurdum geführt, dass dieser eng begrenzte Personenkreis einfach auf alle Mitarbeier ausgedehnt wird.
Die beste Vorgehensweise des Angestellten ist, einfach freiwillig den Mund zu halten, da die Rechtsnorm offenbar schon wieder ausgehöhlt wurde. Mal abgesehen davon, dass für eine Kündigung heute sowieso viel einfachere Möglichkeiten existieren.
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