Da staunt der Chef Die geheimnisvolle KlauselSeite 2/2
Ist Ihr Arbeitgeber der festen Überzeugung, dass Sie geplaudert haben, muss er das in einer gerichtlichen Auseinandersetzung darlegen und beweisen. Neben den Schadenersatzansprüchen aus der Verschwiegenheitsklausel können Ihnen auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Im Einzelfall kann das sehr teuer werden, da zum einen die Schadenersatzansprüche nicht von vornherein beziffert werden können und der Arbeitnehmer mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld belegt wird, wenn ihm fristlos gekündigt wurde.
Ihr Ulf Weigelt
Was ist erlaubt, was nicht? Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gibt Antworten auf Nutzerfragen. Jede Woche, immer dienstags.
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- Datum 24.06.2009 - 16:21 Uhr
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aber wenn die betreffende Klausel aus dem Arbeitsvertrag zu weit geht und daher nicht anwendbar ist, dann tritt an diese Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung, wenn es denn eine gibt. Daher hat der Arbeitgeber, der von vorne rein nichts darüber bestimmt/vereinbart hat, keinen Nachteil wenn er etwas bestimmt bzw. keinen Vorteil, wenn er nichts bestimmt.
Interessant wird es, wenn allerdings die Firma illegale Dinge tut.
Wie gilt dann die Verschwiegenheit?
Was ist höher gewichtig, das Geheimnis zu hüten und Illegalität zu unterstützen oder das Gesetz des Staates.
Davon wäre es interessanter mal zu lesen, da viele Arbeitnehmer nicht wissen in wieweit sie sich wehren dürfen und können.
Ganz deutlich zeigen das immer wieder die Skandale im Fleischhandel. Jeder weiß was passiert, aber jeder schweigt, weil man nur über Anonymität sicher sein kann, dass man auch danach einen Job bekommt - und dann gibt es da noch die Drohung wegen Geheimnisverrats...
Was also zählt?
ich habe mal einen Vertrag gesehen, in dem gefordert wurde, dass der Arbeitnehmer mit niemandem über sein Gehalt sprechen darf.
Wahrscheinlich will der Arbeitgeber nicht, dass die Mitarbeiter unter sich irgendwelche gerechten oder ungerechten Gehaltunterschiede herausfinden und sich Unzufriedenheit einstellt. Doch ist das erlaubt?
Die Frage, ob man über sein Gehalt (und z.B. den Nichterhalt von tariflichen Jahresleistungen) öffentlich reden darf, ist durchaus von allgemeinem Interesse.
Die Firma könnte sagen: nein -- da z.B. ihre finanziellen Probleme allgemein bekannt werden könnten und die Kreditaufnahme erschweren.
Meine These: Man darf.
Denn mein Bankkonto gehört mir, nicht der Firma.
Und niemand kann mir verbieten, die Zahlungseingänge auf meinem privaten Bankkonto publik zu machen.
Ich hoffe auf einen erhellenden Kommentar eines Arbeitsrechtlers.
ich vermute einfach mal, dass diese Klausel, die mir nebenbei bemerkt auch schon mehrfach untergekommen ist, der Erhaltung des Betriebsfriedens insbesondere bei kleineren Firmen dient. Der Mensch ist schlichtweg neidisch veranlagt und so soll (vermute ich mal) verhindert werden, dass Unfrieden entsteht.
Nebenbei (@ Nr. 4) vermute ich, dass wenn die Klausel vereinbart ist und ich dagegen verstosse (es ausplaudere) ein Abmahnungs- oder gar Kündigungsgrund vorliegen könnte, darauf würde ich es mich nicht einlassen. Dazu vlt mehr vom Autor.
Die Frage, ob man über sein Gehalt (und z.B. den Nichterhalt von tariflichen Jahresleistungen) öffentlich reden darf, ist durchaus von allgemeinem Interesse.
Die Firma könnte sagen: nein -- da z.B. ihre finanziellen Probleme allgemein bekannt werden könnten und die Kreditaufnahme erschweren.
Meine These: Man darf.
Denn mein Bankkonto gehört mir, nicht der Firma.
Und niemand kann mir verbieten, die Zahlungseingänge auf meinem privaten Bankkonto publik zu machen.
Ich hoffe auf einen erhellenden Kommentar eines Arbeitsrechtlers.
ich vermute einfach mal, dass diese Klausel, die mir nebenbei bemerkt auch schon mehrfach untergekommen ist, der Erhaltung des Betriebsfriedens insbesondere bei kleineren Firmen dient. Der Mensch ist schlichtweg neidisch veranlagt und so soll (vermute ich mal) verhindert werden, dass Unfrieden entsteht.
Nebenbei (@ Nr. 4) vermute ich, dass wenn die Klausel vereinbart ist und ich dagegen verstosse (es ausplaudere) ein Abmahnungs- oder gar Kündigungsgrund vorliegen könnte, darauf würde ich es mich nicht einlassen. Dazu vlt mehr vom Autor.
Die Frage, ob man über sein Gehalt (und z.B. den Nichterhalt von tariflichen Jahresleistungen) öffentlich reden darf, ist durchaus von allgemeinem Interesse.
Die Firma könnte sagen: nein -- da z.B. ihre finanziellen Probleme allgemein bekannt werden könnten und die Kreditaufnahme erschweren.
Meine These: Man darf.
Denn mein Bankkonto gehört mir, nicht der Firma.
Und niemand kann mir verbieten, die Zahlungseingänge auf meinem privaten Bankkonto publik zu machen.
Ich hoffe auf einen erhellenden Kommentar eines Arbeitsrechtlers.
ich vermute einfach mal, dass diese Klausel, die mir nebenbei bemerkt auch schon mehrfach untergekommen ist, der Erhaltung des Betriebsfriedens insbesondere bei kleineren Firmen dient. Der Mensch ist schlichtweg neidisch veranlagt und so soll (vermute ich mal) verhindert werden, dass Unfrieden entsteht.
Nebenbei (@ Nr. 4) vermute ich, dass wenn die Klausel vereinbart ist und ich dagegen verstosse (es ausplaudere) ein Abmahnungs- oder gar Kündigungsgrund vorliegen könnte, darauf würde ich es mich nicht einlassen. Dazu vlt mehr vom Autor.
Nehmen wir mal ein Call Center, dass für die Finanzbranche arbeitet. Hohe Fluktuation in Call Centern führt dazu, dass enorm viele Ex-Mitarbeiter herumlaufen, die eine solche Klausel unterschrieben haben.
Die Definition "alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind" wird dadurch ad absurdum geführt, dass dieser eng begrenzte Personenkreis einfach auf alle Mitarbeier ausgedehnt wird.
Die beste Vorgehensweise des Angestellten ist, einfach freiwillig den Mund zu halten, da die Rechtsnorm offenbar schon wieder ausgehöhlt wurde. Mal abgesehen davon, dass für eine Kündigung heute sowieso viel einfachere Möglichkeiten existieren.
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