Abstimmung Patientenverfügungen werden künftig gültig sein
Der Bundestag hat ein Gesetz zur Patientenverfügung beschlossen. Ärzte müssen künftig den Willen des Patienten befolgen, auch wenn dies dessen Tod bedeuten kann

© Carsten Koall/Getty Images
Vielfach Ort des körperlichen Leidens: das Kranken- oder Pflegebett
Für Patientenverfügungen gibt es jetzt erstmals eine gesetzliche Grundlage. Nach sechsjähriger Debatte verabschiedete der Bundestag am Donnerstag eine entsprechende Regelung, die mehr Rechtsklarheit bringen soll. Der vorab formulierte Wille eines Patienten für den Fall schwerer Erkrankungen soll in Zukunft weitgehend gelten. Auch die Anordnung, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden, muss grundsätzlich befolgt werden.
Die Gültigkeit der bisher formulierten neun Millionen Patientenverfügungen stellt das neue Gesetz nicht infrage. Sie müssen nicht neu gefasst werden.
In der Schlussabstimmung votierten 317 Bundestagsabgeordnete für den Entwurf einer Parlamentariergruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker. 233 Parlamentarier
votierten dagegen. Fünf enthielten sich. Nach dem neuen Gesetz muss der schriftlich festgelegte Wille eines Betroffenen über den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung geachtet werden.
Volljährige können künftig in einer schriftlichen Verfügung im Voraus festlegen, ob und wie sie später behandelt werden wollen, wenn sie am Krankenbett ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Aufgabe des jeweiligen Betreuers ist es, in Abstimmung mit dem Arzt zu prüfen, ob die Festlegungen noch auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Bislang sind Ärzte nicht in jedem Fall verpflichtet, die Willensbekundung zu beachten. Welche Gültigkeit solche Patientenverfügungen tatsächlich haben, mussten im Zweifelsfall Gerichte klären – und deren Urteil fiel teilweise sehr unterschiedlich aus.
Schätzungen zufolge verfügen acht bis zehn Millionen Deutsche über eine solche Verfügung. Sie enthält Anordnungen, unter welchen Bedingungen eine lebenserhaltende medizinische Behandlung abgebrochen werden soll, wenn sich der einzelne nicht mehr selbst äußern kann. Dies gilt etwa im Falle eines Komas.
- Datum 18.06.2009 - 18:08 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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Schöner Tag, da endlich die Grundlage für ein Menschenrecht geschaffen wurde, nämlich das über seine Existenz selbstständig entscheiden zu dürfen.
Wenn auch die Entscheidung wohl überaus schwierig ist, dies ist auch aus der geteilten Meinung des Btags zu ersehen, nimmt man nun auch die vorherige Entscheidung eines Individuums ernst für den Zustand, in dem der Mensch nur noch Objekt medizinischen Wettlaufs ist.
Freilich kann die jeweilige medizinische Situation nicht genau vorherbestimmt werden und Verfügungen können nicht unter perfektem Sachverstand abgegeben werden, aber dafür stehen Berater zur Seite...
Hurra, wir haben unser Recht selbstbestimmt nicht ewig leben zu müssen und bisweilen leider auch medizinischem Unsinn ( jahrelangem Wachkoma ) zu entkommen.
Endlich sind solchen Politikern wie H. Bosbach, die sich wegen eines Glaubens besser dünken als alle anderen und ihnen daher vorschreiben wollen, was sie zu denken haben, mal ein Stopschild vorgehalten worden. Wenn nur noch 1/3 der Bevölkerung als Anhänger sog. christlicher Glaubensrichtungen gelten, kann es nicht sein, dass 2/3 nach alter Manier durch Gesetze eingeent werden. Es steht ja jedem jetzt frei, selbst zu entscheiden, ob er sich als leere Hülle weiter unter unwürdigen Zuständen bis zum letzten Schnaufer versorgen lassen will.
Und dass viele Menschen, die sich für einen Freitod entscheiden und dazu drastische Methoden wählen müssen, nur weil sie keinen Zugang zu einer vernünftigen Information haben, wie man auf würdige Weise aus dem Leben scheiden kann, dazu könnte eine freiere Berichterstattung darüber auch in den Medien in Zukunft einen Weg weisen. Nicht jeder kann sich eine Mitgliedschaft in Organisationen leisten, die darüber Auskunft geben.
Das ist das erste deutsche Gesetz einer deutschen Nachkriegsregierung, dass nicht nur in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz verabschiedet wurde, sondern es ist auch das erste Gesetz, dass einer ehemaligen Verfassung der DDR entsprochen hätte.
Endlich steht der Wille des Menschen im Vordergrund und nicht die verkorksten Auffassungen vergreister und altersschwacher Politiker oder von solchen Polit-Jünglingen, die überhaupt nicht wissen, warum sie in die Politik gegangen sind, außer Geld zu verdienen, die große Klappe zu haben und sich einen ruhigen Vorruhestand auf Kosten der Steuerzahler zu erschleichen.
(Wirklich engagierte Politiker ausgenommen - solche gibt es aber leider nicht viele in diesem Land!)
...schließlich sollte jeder Mensch selber entscheiden können, was mit ihm geschieht.
Aber wie sieht die Regelung bei bereits bestehenden lebenserhaltenden Maßnahmen aus? Beispielsweise Ernährungssonden, werden die jetzt entfernt, wenn der Patient sich spezifisch dazu in seiner Verfügung äußert?
Schließlich stellt man auch die Ärzte vor ein moralisches Dilemma und wenn diese religiös sind umso mehr...
Empfehle zu dem Thema den Zeitartikel "Leben am Schlauch"...
Mfg
f.zillo
Schließlich stellt man auch die Ärzte vor ein moralisches Dilemma und wenn diese religiös sind umso mehr...
Ganz ehrlich: Wenn ich verfuege, dass ich keine Magensonde moechte und sterben will, dann ist mir das sowas von sch...egal, ob der Arzt religioes ist oder moralische Bedenken hat. Es ist mein Leben, und darueber moechte ich bestimmen koennen.
Ohne Einschraenkung.
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