Sportschützen Das Waffenrecht wird strenger

Schärfere Kontrollen, eine höhere Altersgrenze für Großkaliber-Waffen: Der Bundestag hat das Waffenrecht verschärft

Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden mit 16 Toten hat der Bundestag am späten Donnerstagabend eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen. Danach soll unter anderem die Altersgrenze für das Schießen mit Großkaliber-Waffen von 14 auf 18 Jahre angehoben werden. Die zehn bis zwölf Millionen legalen Schusswaffen in Deutschland, die im Besitz von Sportschützen, Jägern, Polizisten und Wachleuten sind, sollen bis Ende 2012 und damit zwei Jahre früher als von der EU vorgeschrieben in einem zentralen elektronischen Register erfasst werden. Dem Gesetzentwurf muss am 10. Juli auch noch der Bundesrat zustimmen.

Außerdem müssen sich die Besitzer auf Kontrollen zur Aufbewahrung von Gewehren, Flinten, Pistolen und Revolvern einstellen, selbst wenn kein Verdacht vorliegt. Verweigert ein Inhaber den Behörden den Zutritt, soll seine Zulassung erneut überprüft werden. Wer eine illegale Waffe bis Jahresende abgibt, soll dagegen straffrei ausgehen. Das Bundesinnenministerium erhält zudem die Möglichkeit, die biometrische Sicherung von Schusswaffen vorzuschreiben, sobald dafür Systeme zugelassen sind.

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Weitergehende Forderungen etwa nach einem völligen Verbot von Großkaliberwaffen für Sportschützen konnten sich dagegen nicht durchsetzen. Entsprechend kritisierten Grüne und Linkspartei, die Koalition sei vor der Waffenlobby eingeknickt.

In Winnenden hatte ein 17-Jähriger am 11. März 15 Menschen und sich selbst erschossen. Nach Erkenntnissen der Polizei benutzte er dazu eine Pistole seines Vaters, die der Sportschütze entgegen der Vorschrift nicht im Waffenschrank aufbewahrte.

Das Waffenrecht war bereits 2002 und 2008 unter anderem als Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt verschärft worden. Dabei wurde das Mindestalter für den Kauf von großkalibrigen Waffen für Sportschützen von 18 auf 21 Jahre angehoben.

 
Leser-Kommentare
  1. ... und wer soll das kontrollieren? Die selben Damen und Herren vom Ordnungsamt, die im Allgemeinen wenig erfolgreich die korrekte Ablage von Hundehinterlassenschaften dokumentieren? Im Leben nicht! Das neue Waffenrecht greift viel zu kurz. Funktionstüchtige Waffen haben in Privathaushalten nichts zu suchen. Viel einfacher wäre es doch z.B. gewesen, den Erwerb und das Lagern von Munition ausschließlich Schützenvereinen zu gestatten.

  2. Sehr geehrte Jeanneline,

    anstatt die üblichen Plattitüden ad infinitum zu wiederholen - Inhalt haben solche Hypothesen nicht- versuchen Sie doch Meinung und Fakten auseinanderzuhalten. Bloßes Wiederholen nicht falsifizierbarer Thesen wird dem eigentlichen Problem nicht gerecht. Bitte bringen Sie doch etwas fundierter Inhalte oder ist Ihnen die Kernproblematik gleichgültig? Warum gehen Sie fern jeder Lebenswirklichkeit davon aus, dass gerade die von Ihnen vorgeschlagene Lagerungsart irgendeinen Sicherheitsgewinn bringen kann? Allein die Idee dermaßen ubiquitär vorhandenes Material ist bemerkenswert.
    Es ist nicht zuletzt der Globalisierung zu verdanken das Kleinwaffenmunition auch abseits des rechtlich geregelten Erwerbs in signifikanten Mengen auch von Unberechtigeten erworben werden können. Dazu kommt auch das nicht eingrenzbare Problem der schrankelosen Zugänglichkeit der zur Selbstlaborierung erorderlichen Substanzen. Allein ein Mindestmaß krimineller Energie ist ausreichend.

    Wie also wollen Sie für Ihren Vorschlag eine Rechtsgrundlage finden?

    Karl Müller

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  • Quelle ZEIT ONLINE, Reuters, sp
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  • Schlagworte Erfurt | Bundestag | Bundesrat | Bundesinnenministerium | Amoklauf | Winnenden
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