USAMillionenstrafe wegen illegaler Musik-Downloads verhängt

In den USA ist einer vierfachen Mutter das Herunterladen ihrer Lieblingslieder teuer zu stehen gekommen. Pro Titel muss sie eine Strafe von 80.000 Dollar zahlen.

Wegen des illegalen Downloads von 24 Musiktiteln aus dem Internet wurde die 32-jährige Frau zu einer Strafe von 1,9 Millionen Dollar (1,4 Millionen Euro) verurteilt. Die Mutter von vier Kindern aus dem Bundesstaat Minnesota sei angesichts der hohen Strafe geschockt gewesen und wolle Berufung einlegen.

Wie der US- Sender CNN am Donnerstag unter Berufung auf den Anwalt der Frau berichtete, war es das erste Urteil im Zusammenhang mit einem solchen Copyrightverstoß in den USA.

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Das Gericht befand die Frau für schuldig, 24 Musiktitel, darunter Stücke von No Doubt, Linkin Park, Gloria Estefan und Sheryl Crow, illegal heruntergeladen zu haben. Jeder einzelne Verstoß wurde mit einer Strafe von 80.000 Dollar belegt. Nach Angaben des Anwalts hätte der rechtmäßige Kauf der Musikstücke jeweils nur 99 Cent gekostet.

Eine Vertreterin der US-Plattenindustrie RIIA freute sich über das Urteil. Man begrüße, dass das Gericht den Verstoß gegen Urheberrechte ebenso ernst nehme, wie die Musikindustrie, hieß es.

 
Leserkommentare
  1. über solch ein Urteil! Und anschliessend überlegen, wie der Misstand abgeschafft werden kann. Das Problem ist die Musikindustrie, die solche Strafen vom Gesetzgeber fordert und bekommt! Aber die Musikindustrie lässt sich nicht abwählen ....

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    über so viel Dummheit! Man kann auch nicht ins Restaraunt gehen zum Spitzenkoch und nichts für das Essen bezahlen, oder nur 5 Euro weil das Wienerschnitzel nebenan in der Frittenbude auch nur 3,80 kostet. Man kann auch nicht in die Galerie gehen und sich einen Picasso mitnehmen, an dem Pablo Picasso oder seine Erben auch nichts mehr verdienen, und deshalb nichts bezahlen.
    Nur kann man sich im Internet kein Wienerschnitzel und auch keinen Picasso in Öl herunterladen!
    Ich gehe in den Laden und kaufe mir eine CD oder eine DVD, da bekommt auch der Ladenbesitzer noch ein paar Cents von ab. Und er macht mich auf andere Titel aufmerksam.
    Im Vier Augen Gespräch macht Einkaufen auch viel mehr Spaß als anonym im Internet!

    Aber die Musikindustrie lässt sich nicht abwählen ....

    Und wie! Einfach keine CDs und DVDs mehr kaufen...und andere dazu animieren, es Ihnen gleich zu tun....

    Abwählen per Geldbeutel geht!
    WIR sind die Kunden, WIR sind König! Wer uns nicht respektiert, bekommt unser Geld nicht. Und eine Industrie, die durch Lobbyarbeit Gesetze manipuliert und somit ihre Kundschaft mit einem Generalverdacht belegt, muss "abgewählt" werden!

    über so viel Dummheit! Man kann auch nicht ins Restaraunt gehen zum Spitzenkoch und nichts für das Essen bezahlen, oder nur 5 Euro weil das Wienerschnitzel nebenan in der Frittenbude auch nur 3,80 kostet. Man kann auch nicht in die Galerie gehen und sich einen Picasso mitnehmen, an dem Pablo Picasso oder seine Erben auch nichts mehr verdienen, und deshalb nichts bezahlen.
    Nur kann man sich im Internet kein Wienerschnitzel und auch keinen Picasso in Öl herunterladen!
    Ich gehe in den Laden und kaufe mir eine CD oder eine DVD, da bekommt auch der Ladenbesitzer noch ein paar Cents von ab. Und er macht mich auf andere Titel aufmerksam.
    Im Vier Augen Gespräch macht Einkaufen auch viel mehr Spaß als anonym im Internet!

    Aber die Musikindustrie lässt sich nicht abwählen ....

    Und wie! Einfach keine CDs und DVDs mehr kaufen...und andere dazu animieren, es Ihnen gleich zu tun....

    Abwählen per Geldbeutel geht!
    WIR sind die Kunden, WIR sind König! Wer uns nicht respektiert, bekommt unser Geld nicht. Und eine Industrie, die durch Lobbyarbeit Gesetze manipuliert und somit ihre Kundschaft mit einem Generalverdacht belegt, muss "abgewählt" werden!

  2. 2. lol

    eine sprecherin der riaa begruesste das urteil. nicht ein einzelner titel ist 80000 dollar wert. die mutter von 4 kindern sei geschockt gewesen. na gut vielleicht haette sich die riaa tussie ja noch gefreut wenn die muitter gleich mit ihren 4 kindern selbstmord begangen haette. nach dem _genuss_ von diesesn _kuenstlern_ lol waere das wohl auch noch nachzuvollziehen und zu begruessen.

    ich liebe kapitalisten ;-)
    an baeumen haengen aepfel ;-)

    gruss

    imp

    [Anmerkung: Bitte achten Sie auf Ihre Wortwahl und bemühen Sie sich um eine sachliche Diskussion. Vielen Dank. / Die Redaktion as]

  3. über so viel Dummheit! Man kann auch nicht ins Restaraunt gehen zum Spitzenkoch und nichts für das Essen bezahlen, oder nur 5 Euro weil das Wienerschnitzel nebenan in der Frittenbude auch nur 3,80 kostet. Man kann auch nicht in die Galerie gehen und sich einen Picasso mitnehmen, an dem Pablo Picasso oder seine Erben auch nichts mehr verdienen, und deshalb nichts bezahlen.
    Nur kann man sich im Internet kein Wienerschnitzel und auch keinen Picasso in Öl herunterladen!
    Ich gehe in den Laden und kaufe mir eine CD oder eine DVD, da bekommt auch der Ladenbesitzer noch ein paar Cents von ab. Und er macht mich auf andere Titel aufmerksam.
    Im Vier Augen Gespräch macht Einkaufen auch viel mehr Spaß als anonym im Internet!

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    weniger darum, ob der Einkauf im Laden besser und qualitativ empfehlenswerter gewesen wäre, als vielmehr darum, dass 80 000 Dollar pro Musiktitel eine unangemessene Höhe im Vergleich zum Originalpreis darstellen. Mir scheinen da es da zu echten Wahrnehmungsverzerrungen zu kommen.
    Präzendezurteil schön und gut. Aber eine Person, die 24 Lieder heruntergeladen hat, derart drastisch zu bestrafen, lässt in mir das Gefühl der Unverhältnismäßigkeit aufkommen - dann doch lieber der Typ, der 100 000 Titel runterlädt, auf CDs brennt und verkauft!

    Die USA braucht eine Piratenpartei, die auf solche Schwächen in der Rechtssprechung hinweisen könnte.

    angenommen jemand stiehlt etwas (24 Bällchen Eis, das kommt preislich sehr gut hin): gibt es dafür 1.4 Mio EUR Strafe? Dazu kommt: die Analogie hinkt. Denn sind die 24 Bällchen Eis verspeist hat der Eishändler weniger in seinem Eiswagen. Im Plattenladen fehlt keine einzige CD! 1.4 Mio EUR!

    Die Lehre aus solchen Urteilen kann nur lauten: das Urheberrecht gehört dringend reformiert. Bis es soweit ist höre ich byte.fm! Statt Musik zu kaufen!

    weniger darum, ob der Einkauf im Laden besser und qualitativ empfehlenswerter gewesen wäre, als vielmehr darum, dass 80 000 Dollar pro Musiktitel eine unangemessene Höhe im Vergleich zum Originalpreis darstellen. Mir scheinen da es da zu echten Wahrnehmungsverzerrungen zu kommen.
    Präzendezurteil schön und gut. Aber eine Person, die 24 Lieder heruntergeladen hat, derart drastisch zu bestrafen, lässt in mir das Gefühl der Unverhältnismäßigkeit aufkommen - dann doch lieber der Typ, der 100 000 Titel runterlädt, auf CDs brennt und verkauft!

    Die USA braucht eine Piratenpartei, die auf solche Schwächen in der Rechtssprechung hinweisen könnte.

    angenommen jemand stiehlt etwas (24 Bällchen Eis, das kommt preislich sehr gut hin): gibt es dafür 1.4 Mio EUR Strafe? Dazu kommt: die Analogie hinkt. Denn sind die 24 Bällchen Eis verspeist hat der Eishändler weniger in seinem Eiswagen. Im Plattenladen fehlt keine einzige CD! 1.4 Mio EUR!

    Die Lehre aus solchen Urteilen kann nur lauten: das Urheberrecht gehört dringend reformiert. Bis es soweit ist höre ich byte.fm! Statt Musik zu kaufen!

  4. weniger darum, ob der Einkauf im Laden besser und qualitativ empfehlenswerter gewesen wäre, als vielmehr darum, dass 80 000 Dollar pro Musiktitel eine unangemessene Höhe im Vergleich zum Originalpreis darstellen. Mir scheinen da es da zu echten Wahrnehmungsverzerrungen zu kommen.
    Präzendezurteil schön und gut. Aber eine Person, die 24 Lieder heruntergeladen hat, derart drastisch zu bestrafen, lässt in mir das Gefühl der Unverhältnismäßigkeit aufkommen - dann doch lieber der Typ, der 100 000 Titel runterlädt, auf CDs brennt und verkauft!

    Die USA braucht eine Piratenpartei, die auf solche Schwächen in der Rechtssprechung hinweisen könnte.

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    aber wie hoch bitte? Da sind die USA bekannt für ihre drastischen Strafen und Geldbußen. Man denke da nur mal an die privaten Schadensklagen in den USA in Millionenhöhe. In Europa sind solche Geldsummen nicht vorstellbar!

    aber wie hoch bitte? Da sind die USA bekannt für ihre drastischen Strafen und Geldbußen. Man denke da nur mal an die privaten Schadensklagen in den USA in Millionenhöhe. In Europa sind solche Geldsummen nicht vorstellbar!

  5. aber wie hoch bitte? Da sind die USA bekannt für ihre drastischen Strafen und Geldbußen. Man denke da nur mal an die privaten Schadensklagen in den USA in Millionenhöhe. In Europa sind solche Geldsummen nicht vorstellbar!

    Antwort auf "hier geht es ja"
  6. angenommen jemand stiehlt etwas (24 Bällchen Eis, das kommt preislich sehr gut hin): gibt es dafür 1.4 Mio EUR Strafe? Dazu kommt: die Analogie hinkt. Denn sind die 24 Bällchen Eis verspeist hat der Eishändler weniger in seinem Eiswagen. Im Plattenladen fehlt keine einzige CD! 1.4 Mio EUR!

    Die Lehre aus solchen Urteilen kann nur lauten: das Urheberrecht gehört dringend reformiert. Bis es soweit ist höre ich byte.fm! Statt Musik zu kaufen!

  7. Die Summe ist wirklich unerhört! Nun gut, wahrscheinlich wird im Laufe des Berufungs-Verfahrens die Strafe gemildert werden. Aber dass ein Richter es überhaupt wagt, solch eine Summe in den Mund zu nehmen, ist wirklich schon skandalös.

    Wenn dem wirklich so ist dass die Frau wohl über viel Geld verfügt, dann ist das aber immernoch keine Rechtfertigung für diese Strafe. Wo kommen wir denn da hin, wenn ein Durchschnittsbürger beim "Diebstahl" einer CD mit sagen wir vielleicht 300€ davon kommt und jemand mit mehr Geld 1,4 Mio € zahlt??

    Würde mich wirklich mal interessieren ob Leute beim Klauen einer "echten CD" in einem Laden auch auf 1,4Mio € Schadensersatz angeklagt werden

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    • tom310
    • 19.06.2009 um 13:18 Uhr

    In den USA richtet sich die Strafe (also bei Zivilprozessen, wenn es um Geld geht) nicht nach dem angerichteten Schaden, sondern nach dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit des Schuldigen. Die Strafe soll dem Schuldigen weh tun. In Deutschland, insbesondere im linken Lager, wird sowas als Gerechtigkeit betrachtet.

    • tom310
    • 19.06.2009 um 13:18 Uhr

    In den USA richtet sich die Strafe (also bei Zivilprozessen, wenn es um Geld geht) nicht nach dem angerichteten Schaden, sondern nach dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit des Schuldigen. Die Strafe soll dem Schuldigen weh tun. In Deutschland, insbesondere im linken Lager, wird sowas als Gerechtigkeit betrachtet.

  8. ... sollte man es eher als Fehler des Verkäufer werten, dass dies überhaupt möglich war. Wenn etwa kostenpflichtig ist, muss es deutlich gemacht werden und durch eine 'Abbuchungsroutine', oder ein Überweisungsformular sichergestellt sein. Alles andere ist Fallenstellerei.

    Michel Katzentisch

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  • Quelle ZEIT ONLINE, sh, dpa
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