Gesetzentwurf Baden-Württemberg will elektronische Fußfessel testen
Im Rahmen eines vierjährigen Modellversuchs will Baden-Württemberg Gefangene mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel überwachen.
Justizminister Ulrich Goll (FDP) will die Manschette vier Jahre lang in einem bundesweit einmaligen Modellversuch testen. Sie soll eingesetzt werden, wenn statt Geldstrafen Freiheitsentzug angeordnet werden müsste oder wenn Gefangene auf ihre Entlassung vorbereitet werden sollen.
Die Kosten für den Modellversuch inklusive psychologischer Betreuung schätzt Goll auf rund 85.000 Euro. Bei einem landesweiten Ausbau der elektronischen Aufsicht erwartet Goll Einsparungen im Strafvollzug.
Die elektronische Überwachung funktioniert über einen Sender, der am Körper befestigt wird und wie eine größere Armbanduhr aussieht. Der Sender meldet, ob sich der Träger einer Fußfessel zu den angeordneten Zeiten in seiner Wohnung aufhält oder aber wegen Therapie oder Berufstätigkeit abwesend ist. Weichen die Zeiten ab, wird die Aufsicht informiert.
Das CDU/FDP-Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf , über den der Landtag im Oktober oder November entdgültig entscheiden muss. Seit der Förderalismusreform sind die Länder für den Strafvollzug zuständig.
- Datum 23.06.2009 - 15:14 Uhr
- Serie News
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, sp
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