Unesco Welterbe-Anwärter: Das Nordsee-Wattenmeer
13.000 Quadratkilometer Schlick und Sand – die größte zusammenhängende Wattfläche der Welt ist Lebensraum von etwa 10.000 Tier- und Pflanzenarten

© designritter/photocase.com
Das Wattenmeer vor den Küsten der Nordsee könnte in die Liste der Unesco-Kulturgüter aufgenommen werden
Die Luft riecht modrig nach Salzwasser und Schlick, unter den Füßen quillt weich und glitschig der nasse Sand hervor. Das Meer ist weit entfernt. Bis zum Horizont erstreckt sich nichts als dunkles, feuchtes Watt.
Wenige Stunden zuvor noch vom Meer umspült, wirkt das Wattenmeer bei Ebbe wie eine Mondlandschaft: karg, flach und öd. Doch der flüchtige Blick des Besuchers täuscht: Das Feuchtgebiet vor den Küsten der Nordsee ist ein einzigartiger Lebensraum.

Für weitere Artikel zum Thema Artenschutz klicken Sie auf das Bild
Die 13.000 Quadratkilometer große Fläche aus Schlick und Sand, das sich von der Ho-Bucht in Dänemark bis zur Insel Texel in den Niederlanden erstreckt, ist ein hoch sensibles Ökosystem. Es umfasst sowohl Dünen, Sandbänke, Priele und Salzwiesen als auch die Inseln des Küstengebietes und beherbergt etwa 10.000 Tier- und Pflanzenarten.
Im Schlick tummeln sich Muscheln und Ruderfußkrebse, Faden- und Strudelwürmer. Das Watt ist die Laichstätte von zahlreichen Meeresfischen wie Scholle und Seezunge und bietet etwa zwölf Millionen Zugvögeln auf ihren Wanderungen Rast- und Brutstätten. Es gilt als eines der letzten verbliebenen natürlichen Großökosysteme in Europa.
Seit mehr als 25 Jahren bereits bemühen sich Deutschland, Dänemark und die Niederlande im Rahmen des Trilateralen Wattenmeerabkommens von 1982 um den Schutz der ungewöhnlichen Wattlandschaft. Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben ihre Küstenregionen als Nationalparks ausgewiesen, auch die Niederlande stellten das Watt mit ihrem "Staatsnatuurmonument Waddenzee" unter Naturschutz.
In dieser Woche entscheidet das Welterbe-Komittee der Unesco nun darüber, ob ein großes Areal des Nordsee-Wattenmeeres zudem zum Welterbe ernannt werden soll. Als Welterbe wird nach Angaben der Unesco nur gewürdigt, was als "einzigartiges, unersetzliches Gut von außergewöhnlichem universellem Wert" und "als Eigentum der gesamten Menschheit" betrachtet werden kann. Gleichzeitig müssen die jeweiligen Antragsteller nachweisen, dass sie in der Lage sind, die angemeldete Region auch zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten.
Derzeit umfasst die Liste dieser Güter 878 Orte in 145 Ländern. In Deutschland gibt es 33 Welterbestätten, die meisten davon zählen zum Kulturerbe wie der Dom zu Speyer oder die Museumsinsel in Berlin. Einzig die Fossilienfundstätte Grube Messel bei Darmstadt wurde in Deutschland bislang zum Naturerbe ernannt – und leistet damit so außergewöhnlichen Naturstätten wie dem australischen Great Barrier Reef oder dem US-amerikanischen Great Canyon Gesellschaft, die ebenfalls in der Liste stehen.
- Datum 26.06.2009 - 12:56 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf einer Seite lesen
- Serie Umwelt
- Quelle ZEIT ONLINE, spektrumdirekt.de
- Kommentare 2
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:






Es handelt sich um einen Erosions- und Sedimentationsraum, ein dynamisches System. Nichts statische das sich irgendwie "bewahren" läßt!
Unfug!
Karl Müller
Alles Wunderbar was die UNESCO im Nordsee-Wattenmeer arrangieren will, aber aber da steht ein Recht vor, und dies ist das Faktum. Nun viele machen sich keinen Kopf darüber, ob dies erlaubt ist, wass die UNESCO hier im Wattenmeer aufdiktieren will, denn es steht eine klare verwerfende Rechtslage vor, der Staat Niedersachsen, weder der Staat Schleswig-Holstein weder eine BRD hat hier eine juristische Grundlage weder eine territoriale Kompetenz, weder die European Union, um hier der UNESCO ein Antrag bzgl. Nordseewattenmeer als Welterbe vorzustellen - weder noch die Freie u. Hansestadt Hamburg, denn diese hat am 6.6.02 offiziell den Austritt aus der Bundesrepublik vor 350 geladene Festgäste offiziell erklärt - nun man erinnert, dass HH aus 1945 in Stadtbesatzungszone dann in Stadtstaatgrenzen gestellt, den HH / FHH gehörte die Elbe weder Neuwerk, Scharhörn, Ritzebüttel etc. dazu, heute ist FHH ein Staatsteil des State Kingdom of Marduk - samt okkupierten Internationaler Seegrichtshof hinzugehörend - ist UN / ITLOS international bekannt - warum man ITLOS okkupierte, da muss man über ein Jahrzehnt diese Sache- u. Hinentwicklung kennen, was da gespielt und fixiert wurde - ein Bericht dazu wirds noch geben.
Nun weiter in der Welterbeaffäre. man muss wissend sein, seit 1945 traten die territorialen Veränderungen ein, aus Besatzungszonen wurden derer Teilgebiete zu Staaten erklärt, jedoch mit dem Faktum - jene an die See angrenzend, hatten ihre Festlandgrenze am Küstenufer, ein paar wenige Inseln gehörten SH / NDS hinzu.
Weiteres am 7.9.1949 wurde diesen Staaten das besatzungsrechtliche Verwaltungsinstrument Bundesrepublik Deutschland - von den Alliierten vorgestellt, dieses Verwaltungsinstrument BRD ist in den Aussengrenzen der Westzone gestellt, ohne Nordsee- ohne Ostseeterritorium, selbst die Elbe von HH bis an die Nordsee gehört ab HH, nicht zu HH / FHH, Nds, SH weder zur BRD.
Nun die BRD wurde 1949 weder 1990 Staat, weder wurde die BRD 1990 Deutschland, eine BRD ist nie Staat geworden, sie hat auch keine Legitimation in der UN / NATO weder in der EU Mitglied zu sein, sie hat kein Staats-Rechtsstatus, weder war die BRD legitimiert Seerechtsüberienkommen für Nds/ SH / FHH / M-V zu unterzeichen, all dies ist Ungültig. Im Hinblick GG Art. 23 a.F. wurde die BRD durch GG Art.23 n.F aufgelöst, das kann jeder Jurist nachvollziehen, wenn er es wagt, denn man muss wissend sein, durch Auflösung der BRD ist der Juristen ihr Anwaltseid Nullität geworden, sie sehen wie das Eine in das andere greift. Im Hinblick der Auflösung der BRD hat ein Unikum eine nach Internationalen Recht bzgl. DDR eine Annektion vorgenommen, ist Rechtswidrig vergleich Österreich / Kuwait.
Nun die WATTENMEER Situation, Nds, SH etc. haben keine Grundlage der Unesco einen Antrag auf Welterbe vorzustellen, denn z.B. ab SH / NdS Nordseeküste beginnt das Staatshoheitsgebiet des State Kingdom of Marduk - bis in die Nordsee zum Entenschnabel hinaus, hierzu wurden Staatsverträge mit Niederland, Dänemark, England etc. abgeschlossen. Im Hinblick des Ostseeterritorium haben SH / M-V weder die Berliner Merkelköpfe etc. keine juristische Kompetenzen, hier großartig in die Ostsee Windfarmanlagen, Gasleitungen einzubringen, weder eine BSH hier Grundlagen hat um zu genehmigen, weder die EU dies hat, denn der State Kingdom of Marduk ist mit seinen Staatsteilgebieten, mitten in Europa, und nicht Mitgliedstaat der EU, somit derer Diktatur nicht unterstellbar, dem Barroso, Pöttering, Solana, Kommissionen, Mitgliedstaaten der EU, EuGH wie direkt Nds / SH / M-V etc. der Rechtslage wissend.... weiteres lesen sie in Sachen Nord- Ostsee etc. unter www.royal-mardukstate.eu www.king-marduk.com hier die juristisch unverwerflichen ausführlichen Sach- Rechtslagen dezimiert detailliert dokumentiert haben. Ihr EU-jurProf. +++
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren