Unesco Welterbe-Anwärter: Das Nordsee-WattenmeerSeite 2/2
Nun könnte sich bei positivem Bescheid auch das Wattenmeer der Nordsee in die Ehrenriege einreihen. Schließlich ist die Region mit ihren unterschiedlichen Biotopen die größte zusammenhängende Fläche von Schlick- und Sandwatt der Welt.
Das Wattenmeer der Nordsee macht 60 Prozent der Tidegebiete in Europa und Nordafrika aus. Und ist mit gerade einmal 8000 Jahren Alter zudem ein sehr junges Ökosystem. Der Weg bis zur dieswöchigen Entscheidung allerdings war steinig: Ganze 17 Jahre haben die Anrainer gebraucht, um bei der Unesco den entsprechenden Antrag einzureichen.
Bereits 1991 hatten sich die drei Länder auf der 6. Wattenmeerkonferenz im dänischen Esbjerg entschlossen, das Wattenmeer in die Liste der Unesco aufnehmen zu lassen. Doch die Bemühungen gestalteten sich schwierig. Dänemark klinkte sich aus, um ein Naturschutzprogramm für das Wattenmeer vor den eigenen Küsten voranzubringen. Und in Hamburg zog Bürgermeister Ole von Beust 2008 kurz vor dem Stichtag die Beteiligung zurück – aus Angst, die Ernennung zum Weltnaturerbe könnte die geplante Vertiefung der Unter- und Außenelbe behindern.
Letztlich reichten im Februar 2008 nur die Niederlande, Niedersachsen und Schleswig-Holstein den Antrag ein. Sie fordern den Status des Weltnaturerbes für 9735,6 Quadratkilometer Fläche, die weit gehend mit ihren Nationalparks überein stimmen. In ihrem Antrag beschreiben die Anrainer detailliert die unterschiedlichen Schutzprogramme für die verschiedenen Biotope des Wattenmeeres: Von ganzjährigen und jahreszeitlichen Schutzzonen für Seehunde, Kegelrobben und Vogelbrutplätzen bis hin zu sanftem Tourismus in Form von geführten Wattwanderungen.
Die Unesco hat in der Zwischenzeit Experten der Internationalen Naturschutzunion losgeschickt, um die Angaben des Antrages zu überprüfen. In etwa 120 Gesprächen, beispielsweise mit Vertretern der Muschelfischer oder des Landvolkverbandes, verschafften sie sich einen Eindruck davon, wie die Schutzmaßnahmen in der Wirklichkeit umgesetzt sind – und wie der Antrag zum Welterbe bei der Bevölkerung ankommt.
Dort gibt es auch kritische Stimmen: Der Wattenrat etwa, ein Zusammenschluss aus Naturschützern in Ostfriesland, kritisiert, dass die Nominierung allein aus Marketinggründen für die Tourismusindustrie erfolge. Der Schutz des Nationalparks sei dagegen in den letzten Jahren systematisch zurückgefahren worden: Fast 90 wertvolle Bereiche im Nationalpark seien aus dem Nationalpark herausgenommen oder herabgestuft worden. Zudem fehle es an einer qualifizierten Aufsicht und Betreuung durch Ranger.
Christian Wulff, niedersächsischer Ministerpräsident, bewertet die Situation anders: Mit dem begehrten Titel bekäme die Region ein "international wirksames Marketinginstrument" im naturnahen Tourismus. "Gewinner wäre die gesamte Region, die dadurch auch für Touristen an Attraktivität noch weiter gewinnen würde", sagt er. Wer letztlich Recht behält, muss sich zeigen. Sicher ist jedoch: Schützenswert ist das Wattenmeer der Nordsee allemal – ob nun mit oder ohne Welterbe-Status.
- Datum 26.06.2009 - 12:56 Uhr
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- Serie Umwelt
- Quelle ZEIT ONLINE, spektrumdirekt.de
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Es handelt sich um einen Erosions- und Sedimentationsraum, ein dynamisches System. Nichts statische das sich irgendwie "bewahren" läßt!
Unfug!
Karl Müller
Alles Wunderbar was die UNESCO im Nordsee-Wattenmeer arrangieren will, aber aber da steht ein Recht vor, und dies ist das Faktum. Nun viele machen sich keinen Kopf darüber, ob dies erlaubt ist, wass die UNESCO hier im Wattenmeer aufdiktieren will, denn es steht eine klare verwerfende Rechtslage vor, der Staat Niedersachsen, weder der Staat Schleswig-Holstein weder eine BRD hat hier eine juristische Grundlage weder eine territoriale Kompetenz, weder die European Union, um hier der UNESCO ein Antrag bzgl. Nordseewattenmeer als Welterbe vorzustellen - weder noch die Freie u. Hansestadt Hamburg, denn diese hat am 6.6.02 offiziell den Austritt aus der Bundesrepublik vor 350 geladene Festgäste offiziell erklärt - nun man erinnert, dass HH aus 1945 in Stadtbesatzungszone dann in Stadtstaatgrenzen gestellt, den HH / FHH gehörte die Elbe weder Neuwerk, Scharhörn, Ritzebüttel etc. dazu, heute ist FHH ein Staatsteil des State Kingdom of Marduk - samt okkupierten Internationaler Seegrichtshof hinzugehörend - ist UN / ITLOS international bekannt - warum man ITLOS okkupierte, da muss man über ein Jahrzehnt diese Sache- u. Hinentwicklung kennen, was da gespielt und fixiert wurde - ein Bericht dazu wirds noch geben.
Nun weiter in der Welterbeaffäre. man muss wissend sein, seit 1945 traten die territorialen Veränderungen ein, aus Besatzungszonen wurden derer Teilgebiete zu Staaten erklärt, jedoch mit dem Faktum - jene an die See angrenzend, hatten ihre Festlandgrenze am Küstenufer, ein paar wenige Inseln gehörten SH / NDS hinzu.
Weiteres am 7.9.1949 wurde diesen Staaten das besatzungsrechtliche Verwaltungsinstrument Bundesrepublik Deutschland - von den Alliierten vorgestellt, dieses Verwaltungsinstrument BRD ist in den Aussengrenzen der Westzone gestellt, ohne Nordsee- ohne Ostseeterritorium, selbst die Elbe von HH bis an die Nordsee gehört ab HH, nicht zu HH / FHH, Nds, SH weder zur BRD.
Nun die BRD wurde 1949 weder 1990 Staat, weder wurde die BRD 1990 Deutschland, eine BRD ist nie Staat geworden, sie hat auch keine Legitimation in der UN / NATO weder in der EU Mitglied zu sein, sie hat kein Staats-Rechtsstatus, weder war die BRD legitimiert Seerechtsüberienkommen für Nds/ SH / FHH / M-V zu unterzeichen, all dies ist Ungültig. Im Hinblick GG Art. 23 a.F. wurde die BRD durch GG Art.23 n.F aufgelöst, das kann jeder Jurist nachvollziehen, wenn er es wagt, denn man muss wissend sein, durch Auflösung der BRD ist der Juristen ihr Anwaltseid Nullität geworden, sie sehen wie das Eine in das andere greift. Im Hinblick der Auflösung der BRD hat ein Unikum eine nach Internationalen Recht bzgl. DDR eine Annektion vorgenommen, ist Rechtswidrig vergleich Österreich / Kuwait.
Nun die WATTENMEER Situation, Nds, SH etc. haben keine Grundlage der Unesco einen Antrag auf Welterbe vorzustellen, denn z.B. ab SH / NdS Nordseeküste beginnt das Staatshoheitsgebiet des State Kingdom of Marduk - bis in die Nordsee zum Entenschnabel hinaus, hierzu wurden Staatsverträge mit Niederland, Dänemark, England etc. abgeschlossen. Im Hinblick des Ostseeterritorium haben SH / M-V weder die Berliner Merkelköpfe etc. keine juristische Kompetenzen, hier großartig in die Ostsee Windfarmanlagen, Gasleitungen einzubringen, weder eine BSH hier Grundlagen hat um zu genehmigen, weder die EU dies hat, denn der State Kingdom of Marduk ist mit seinen Staatsteilgebieten, mitten in Europa, und nicht Mitgliedstaat der EU, somit derer Diktatur nicht unterstellbar, dem Barroso, Pöttering, Solana, Kommissionen, Mitgliedstaaten der EU, EuGH wie direkt Nds / SH / M-V etc. der Rechtslage wissend.... weiteres lesen sie in Sachen Nord- Ostsee etc. unter www.royal-mardukstate.eu www.king-marduk.com hier die juristisch unverwerflichen ausführlichen Sach- Rechtslagen dezimiert detailliert dokumentiert haben. Ihr EU-jurProf. +++
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