Internetüberwachung Schaar sieht sich von der Bundesregierung benutzt
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz wehrt sich gegen die ihm zugedachte Aufgabe, die Internetsperren gegen Kinderpornografie zu überwachen
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat in Interviews kritisiert, dass seine Behörde die Erstellung der geplanten Internet-Sperre von kinderpornografischen Seiten beaufsichtigen soll. "Das hat nichts mit meinen Aufgaben zur Sicherung der Informationsfreiheit und des Datenschutzes zu tun", sagte Schaar der Berliner Zeitung und der taz. Das Problem verbotener Inhalte im Netz müsse strafrechtlich beurteilt werden. Die Websperre zu überwachen, davon sei er nicht begeistert. "Das ist eine völlig wesensfremde Funktion, die mir da zugewiesen werden soll", ergänzte er bei Spiegel Online.
Nach den Plänen der Koalition soll ein beim Bundesdatenschutzbeauftragten eingesetztes unabhängiges Expertengremium die vom Bundeskriminalamt erstellte Sperrliste für Internetseiten kontrollieren. Das könne die Unabhängigkeit und die Glaubwürdigkeit der Behörde gefährden, warnte Schaar. Eine Reaktion der Politik auf Schaars Kritik steht bisher aus.
Dabei stimmt der Bundestag bereits am Donnerstag über das von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierte "Zugangserschwerungsgesetz" ab. Ziel des Regelwerkes ist es, Kinderpornografie im Internet einzudämmen. Auf dem Bildschirm sollen künftig Stopp-Schilder erscheinen, wenn Nutzer Seiten mit kinderpornografischen Inhalten aufrufen.
Um das Gesetz haben Befürworter und Gegner erbittert gestritten. Eine beim Bundestag eingereichte Online-Petition unterstützten mehr als 100.000 Menschen, sie blieb am Ende jedoch weitgehend wirkungslos. Auch innerhalb der Regierungspartei SPD war das Projekt umstritten.
Schaar fürchtet eine institutionelle Inhaltskontrolle, die Datenschutzrisiken berge. "Das ist eine sehr gravierende Änderung unserer Medienordnung – und dabei liegt es auf der Hand, dass derartige Sperrmechanismen später einmal auch bei vergleichbaren Zwecken genutzt werden könnten", warnt der Bundesbeauftragte. Die Verteidiger des Urheberrechts, die Gegner von Glücksspielen oder Online-Gewaltspielen verlangten bereits ähnliches für ihre Zwecke.
Um diese, aus seiner Sicht zusätzliche Aufsichtsaufgabe wahrnehmen zu können, verlangt Schaar eine "entsprechende Ausstattung" seiner Dienststelle durch den Bundestag und die erforderlichen Kompetenzen: Die entscheidende Frage dabei werde sein, in welcher Weise er beanstanden könne, "was die von mir benannten Experten entscheiden".
- Datum 18.06.2009 - 10:18 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, tst, dpa
- Kommentare 7
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die besagte Petition hat bis 18. Juni 134.014 Mitzeichner. Die erfolgreichste Petition in der Geschichte der BRD. Das muss man jetzt nicht aufblasen, es sollte aber auch nicht kleiner dargestellt werden, als es ist.
Daß der oberste Datenschützer Schaar ein Bundesbeauftragter ist, hat schon einen Grund. Er steht außerhalb der Hierarchien und das muß er auch um seiner Aufgabe gerecht zu werden. Als "Mitglied" der meiner Meinung nach rechtwidrigen Einrichtung zur Kontrolle der Internetsperren (diese gehört eigentlich in den Aufgabenbereich der Justiz) verkommt der Datenschutzbeauftragte zu einem Rädchen in der Maschinerie der Exekutive und zum Spielball der Innenminister. Schaar wehrt sich mit Recht.
Es ist schon auffällig, dass unsere Gesetze-Macher von Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit anscheinend weniger verstehen, als man in der gymnasialen Oberstufe voraussetzen würde...
würde ich das glaube ich auch.
CDU prüft weitere Sperren für Gewaltspiele
Mal schauen wie lange es dauert, bis die ersten kritischen Nachrichten-Magazine auf der Liste stehen...
Bwahahahaha! Da wird es ihm aber unangenehm, dem Herrn Schaar- soll doch ausgerechnet sein Laden der Aufhebung der Gewaltenteilung als Feigenblatt dienen. Man lasse es sich auf der Zunge zergehen: der 'Bundesbeauftragte für Datenschutz' als oberster Zensor!! Orwell hält sich den Bauch vor Lachen! Und den Herrn Schaar befällt vielleicht nur die unheimliche Ahnung, dafür mal zur Rechenschaft gezogen werden zu können. An grundsätzlichen Skrupeln kann es jedenfalls nicht liegen: mit unübertrefflicher Chuzpe ist er im sog. Gendiagnostikgesetz bezüglich privater Vaterschaftstests der Falschargumentation von der 'informationellen Selbstbestimmung' gefolgt, obwohl gerade er am besten weiß, daß dieses Recht nur ein Bürger gegenüber dem Staat haben kann und nicht ein Kind gegenüber seinem behaupteten Erzeuger. Sehenden Auges nahm er die Konsequenz hin- der Nachweis der Straftat Personenstandsfälschung wurde selbst strafbar!
Das Mitleid mit Herrn Schaar sollte sich also in Grenzen halten...
...hat bereits reagiert. *gg*
http://www.youtube.com/v/...
Eigentlich doch ganz nett.
Oder?
...hat bereits reagiert. *gg*
http://www.youtube.com/v/...
Eigentlich doch ganz nett.
Oder?
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Eigentlich doch ganz nett.
Oder?
Wenn die Frau von der Laien nicht imstande ist, die verbrecherischen Seiten zu löschen und mit ihrem von ihr erteilten STOPPSCHILD jede Seite in Verruf bringen kann, die ihre Willkür zu Recht kritisieren-dann muß es zu solchen
Verweigerungen kommen.
Das ist das einzige, was dieser entfesselten Grundgesetzänderung und Überwachungswillkür noch entgegen zu setzen ist.
Wenn unsere Abgeordneten nicht mehr wissen, worüber sie abstimmen, ist es nur logisch, sich deren Verhalten zu widersetzen.
Wo bleibt die Transparenz?
Wo bleibt die Verantwortung?
Wo bleibt die Sorge um das Gemeinwohl?
Welcher Konzern bezahlt unsere sogenannten Entscheidungsträger?
Wer kaufte unsere Politiker für ihre Zustimmung zu völkerrechtswidrigen Kriegen?
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