Überwachung Die Leimruten des BKA im Netz

Das Bundeskriminalamt hat die eigene Website genutzt, um Verbrecher anzulocken und ihnen so auf die Spur zu kommen. Mit geringem Erfolg

"Honeypot", Honigtopf, heißen Rechner, die Kriminelle anziehen sollen, um sie zu identifizieren. Das BKA hat diese rechtlich kritische Technik offenbar jahrelang angewendet. Seit Jahren schon gab es Berichte, dass die oberste Kriminalbehörde Mitglieder der "militanten gruppe" zu fangen versucht, in dem es die Besucher der eigenen Homepage www.bka.de überwacht und zurückverfolgt. Gebracht haben soll es nicht viel. Trotzdem wurde die Methode auch bei alltäglichen Kriminalitätsfällen genutzt, wie der Focus berichtet.

Gesammelt hat das BKA die IP-Adressen von Surfern, die sich die Seiten häufiger ansahen. Die IPs verfolgte man dann mithilfe der Telefonanbieter zurück zu konkreten Adressen. Zumindest, soweit das möglich war. Die vage Idee: Wer sich besonders für Informationen über einen bestimmten Fall interessiert, daher oft eine solche Seite aufruft, könnte unter Umständen der Täter sein.

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In mindestens 16 Fällen wurden laut Focus deshalb all jene Besucher der Website registriert, die sich für Fahndungsaufrufe des BKA interessierten. Namentlich für die nach dem Kidnapper, Bankräuber und Ausbrecher Thomas Wolf, nach dem mutmaßlichen Fünffachmörder Norman Volker Franz, nach dem flüchtigen Millionen-Betrüger Alexander Scholl und nach den Unbekannten, die für die in Medien sogenannten Döner-Morde an meist türkischen Kleinunternehmern verantwortlich sind.

Vermutlich wurden damit aber auch Namen von Medien und Universitäten registriert, die sich für diese Kriminalitätsfälle interessierten, oder von Firmen mit Sammel-IP-Adressen, von denen aus ein Besucher auf die jeweilige Seite kam. Das BKA will zu all dem nicht viel sagen. Diese "fahndungsunterstützende Maßnahme" sei seit 2001 "mehrfach erfolgreich angewandt" worden, sagte eine Sprecherin ZEIT ONLINE lediglich. Wie erfolgreich, darüber schwieg sie. Die Sprecherin versicherte jedoch, dass die Überwachungen "nicht ohne rechtlichen Background" erfolgt seien. In den meisten Fällen habe es sich um technische Amtshilfe für die Bundesländer gehandelt, das Nachverfolgen der Website-Besucher sei von den dortigen Staatsanwaltschaften genehmigt worden.

Die Kritik an dem Verfahren entkräftet das nicht. Immerhin wird damit jeder, der sich über öffentliche Fahndungen informiert, zum potenziellen Kriminellen und selber zum möglichen Gegenstand einer polizeilichen Ermittlung. Außerdem galt die Überwachung spätestens seit 2007 rechtlich als zumindest bedenklich, wenn nicht gar illegal.

Denn im März 2007 hatte das Amtsgericht Berlin dem Bundesjustizministerium untersagt, die IP-Adressen von Besuchern seiner Website generell zu speichern. Darüber hinaus gelten IP-Adressen inzwischen bei der Mehrzahl der Gerichte als personenbezogene Daten, die dem Datenschutz unterliegen.

Die Bundesregierung argumentierte dagegen, dies sei eine "Öffentlichkeitsfahndung" nach Paragraf 131 der Strafprozessordnung und somit erlaubt. Es sei insgesamt eine "sinnvolle und effiziente Ermittlungsmaßnahme", die wertvolle Ermittlungsansätze liefern könne. Offensichtlich ein nicht haltbarer Ansatz: Im März 2009 wurde die Überwachung der BKA-Website vom Innenministerium generell untersagt.

Leser-Kommentare
  1. Mal weitergedacht, wenn (1) Besucher von (frei zugänglichen) Nackedeiseiten alle Kinderschänder sind, (2) auf die Fandungsaufrufe vor allem von flüchtigen Verbrechern zugegriffen wird und (3) auf den Seiten die über Al-Kaida berichten vor allem Selbstmord-Terroristen browsen, dann sollten ja jede Menge Ermittlungsverfahren gegen Kriminalbeamte, Kinderschutzverbände (1), Staats-, Rechtsanwälte und Jounalisten sowie zahllose webverrückte Kiddies, Studenten etc. auflaufen. Na dann viel Spaß beim Ermitteln!

  2. Was mir an Berichterstattungen dieser Art übel aufstößt, ist dass neben der eigentlichen Meldung gleich eine Wertung mitgeliefert wird.

    Im Beitrag ist zu lesen:

    Diese "fahndungsunterstützende Maßnahme" sei seit 2001 "mehrfach erfolgreich angewandt" worden, sagte eine Sprecherin ZEIT ONLINE lediglich. Wie erfolgreich, darüber schwieg sie.

    Dennoch lässt es sich der Autor nicht nehmen, mit dem Vermerk "Mit geringem Erfolg" gleich zu Beginn des Artikels, dem uninformierten Leser eine "Denkstütze" zu stellen. Natürlich ist es Menschlich, das Vorgehen des BKA zu verurteilen, wenn keine Ermittlungserfolge abzusehen sind und offensichtlich nur die Überwachungslust mit der Maßnahme bedient wird. Der Zeit-Artikel ist Stimmungsmache und schlägt dabei in die Kerbe des allgemeinen Bashings von hoheitlichen Maßnahmen ungeachtet der Wirksamkeit.

    Für mich ist der Beitrag reiner Populismus, mit dem zur Zeit bei sensiblen Datenschutzrechtlichen Themen, sehr effizient die Auflagen gesteigert werden kann und hat nichts mit seriösem Journalismus gemein, in dem getroffene Aussagen durch Quellenangabe nachvollziehbar ist.

    Hier wird dreist die Aussage der Sprecherin ins Gegenteil geschrieben, um die Stimmung gegen hoheitliche Maßnahmen anzuheizen. Das Schlimme: Es scheint wiedermal zu funktionieren. Denken zu lassen, ist eben doch einfacher, als es selbst zu tun.

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    Bedauerlich ist allenfalls Ihr Kommentar.

    Wenn eine Maßnahme die weder geboten noch geeignet war auch so benannt wird ist das jederzeit vertretbar.

    Hoheitlichen Maßnahmen hat jeder Bürger, auch und insbesondere jeder hoheitlich Tätige, mit dem notwendigen Quantum Mißtrauen zu würdigen.
    Alles andere ist rechtspositivistischer Unsinn, gefährlich und untergräbt durch fahrlässige Billigung auch die fachlich stets notwendige Kritik.

    Zudem ist ohne harte Fakten, wo sind die Erfolge?, jede Wertung erstmal nur Meinung, das darf auch sein.

    Auch ist jeder Leser in der Lage sich selbst eine Meinung zum Vorgang zu bilden, ein Wettbewerb in Kritiklosigkeit findet hier nicht statt!, oder hat Dr. R- Ächtzstaat einen ausgeschrieben?

    Karl Müller

    Bedauerlich ist allenfalls Ihr Kommentar.

    Wenn eine Maßnahme die weder geboten noch geeignet war auch so benannt wird ist das jederzeit vertretbar.

    Hoheitlichen Maßnahmen hat jeder Bürger, auch und insbesondere jeder hoheitlich Tätige, mit dem notwendigen Quantum Mißtrauen zu würdigen.
    Alles andere ist rechtspositivistischer Unsinn, gefährlich und untergräbt durch fahrlässige Billigung auch die fachlich stets notwendige Kritik.

    Zudem ist ohne harte Fakten, wo sind die Erfolge?, jede Wertung erstmal nur Meinung, das darf auch sein.

    Auch ist jeder Leser in der Lage sich selbst eine Meinung zum Vorgang zu bilden, ein Wettbewerb in Kritiklosigkeit findet hier nicht statt!, oder hat Dr. R- Ächtzstaat einen ausgeschrieben?

    Karl Müller

    • J.A.
    • 29.06.2009 um 19:10 Uhr

    Bin ich in der DDR?

  3. Bedauerlich ist allenfalls Ihr Kommentar.

    Wenn eine Maßnahme die weder geboten noch geeignet war auch so benannt wird ist das jederzeit vertretbar.

    Hoheitlichen Maßnahmen hat jeder Bürger, auch und insbesondere jeder hoheitlich Tätige, mit dem notwendigen Quantum Mißtrauen zu würdigen.
    Alles andere ist rechtspositivistischer Unsinn, gefährlich und untergräbt durch fahrlässige Billigung auch die fachlich stets notwendige Kritik.

    Zudem ist ohne harte Fakten, wo sind die Erfolge?, jede Wertung erstmal nur Meinung, das darf auch sein.

    Auch ist jeder Leser in der Lage sich selbst eine Meinung zum Vorgang zu bilden, ein Wettbewerb in Kritiklosigkeit findet hier nicht statt!, oder hat Dr. R- Ächtzstaat einen ausgeschrieben?

    Karl Müller

    Antwort auf "Was mir an"
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    Sehe ich auch so. Die Kritik am Vorgehen des BKA ist mehr als berechtigt.

    Vom Staat begangenes Unrecht wird im Prinzip nicht geahndet; es kann ja keine Person direkt zur Verantwortung gezogen werden.

    "Wenn eine Maßnahme die weder geboten noch geeignet war auch so benannt wird ist das jederzeit vertretbar"

    Auf welcher Grundlage kommen Sie Zum Schluss, dass die Maßnahme weder geboten noch geeignet war? Oder einfach nur Nachgeplapper?

    "Zudem ist ohne harte Fakten, wo sind die Erfolge?, jede Wertung erstmal nur Meinung, das darf auch sein."

    Diese Praxis wandte das BKA in mindestens 15 weiteren Fällen an, darunter gegen den mutmaßlichen fünffachen Mörder Norman Volker Franz, den flüchtigen Millionenbetrüger Alexander Scholl und die Täter in der noch unaufgeklärten "Döner-Mordserie", der neun Menschen zum Opfer fielen.

    Quelle: http://www.golem.de/showhigh2.php?file=/0906/68028.html&wort[]=bka

    "ist jeder Leser in der Lage sich selbst eine Meinung zum Vorgang zu bilden, ein Wettbewerb in Kritiklosigkeit findet hier nicht statt!, oder hat Dr. R- Ächtzstaat einen ausgeschrieben?"

    Ihre Reaktion und der Beifallklatscher ist der beste Beweis, inwieweit sich der Leser selbst eine Meinung bilden kann. Unreflektiert übernimmt er Signalworte ohne selbst sich die Mühe zur Wahrheitsfindung zu machen: Wieso auch, wenn die Zeit "stets notwendige Kritik" vordenkt.

    Sehe ich auch so. Die Kritik am Vorgehen des BKA ist mehr als berechtigt.

    Vom Staat begangenes Unrecht wird im Prinzip nicht geahndet; es kann ja keine Person direkt zur Verantwortung gezogen werden.

    "Wenn eine Maßnahme die weder geboten noch geeignet war auch so benannt wird ist das jederzeit vertretbar"

    Auf welcher Grundlage kommen Sie Zum Schluss, dass die Maßnahme weder geboten noch geeignet war? Oder einfach nur Nachgeplapper?

    "Zudem ist ohne harte Fakten, wo sind die Erfolge?, jede Wertung erstmal nur Meinung, das darf auch sein."

    Diese Praxis wandte das BKA in mindestens 15 weiteren Fällen an, darunter gegen den mutmaßlichen fünffachen Mörder Norman Volker Franz, den flüchtigen Millionenbetrüger Alexander Scholl und die Täter in der noch unaufgeklärten "Döner-Mordserie", der neun Menschen zum Opfer fielen.

    Quelle: http://www.golem.de/showhigh2.php?file=/0906/68028.html&wort[]=bka

    "ist jeder Leser in der Lage sich selbst eine Meinung zum Vorgang zu bilden, ein Wettbewerb in Kritiklosigkeit findet hier nicht statt!, oder hat Dr. R- Ächtzstaat einen ausgeschrieben?"

    Ihre Reaktion und der Beifallklatscher ist der beste Beweis, inwieweit sich der Leser selbst eine Meinung bilden kann. Unreflektiert übernimmt er Signalworte ohne selbst sich die Mühe zur Wahrheitsfindung zu machen: Wieso auch, wenn die Zeit "stets notwendige Kritik" vordenkt.

    • KMurx
    • 29.06.2009 um 19:30 Uhr

    Lese ich das richtig, dass im MAerz 2009 die Methode untersagt wurde, also eine Ueberwachung jetzt nicht mehr stattfindet? Das wuerde mich freuen!

    Notiz am Rande: Scheinbar werden "technische" Artikel bei der Zeit noch immer von technisch nicht Versierten verfasst und nicht mal von "Technikern" gegengelesen.
    Die Aussage:
    "Gesammelt hat das BKA die sogenannten Logfiles, also jene Informationen, die ein Surfer auf dem Server hinterlässt, dessen Seiten er angesehen hat. Die darin enthaltenen IP-Adressen (...)"
    Das hoert sich fuer einen leidlich technisch verstaendigen an wie "Gesammelt haben wir sogenannte Pilzkoerbe, (...) die darin enthaltenen Pilze..."
    Richtig waere: Das BKA hat IP-Adressen gesammelt. Dass diese Daten automatisch in Textdateien (nicht anderes ist ein "Logfile" - eine automatisch erstellte Textdatei) gespeichert wurden ist komplett irrelevant.

    Ach ja, Logfiles muss man auch nicht "sammeln", sondern der Administrator waehlt aus welche Informationen in den Logfiles ueberhaupt gespeichert werden sollen.

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    Ein Schönes am Online-Journalismus ist aus meiner Sicht die Möglichkeit von uns Lesern die Artikel der Journalisten zu kommentieren, dabei manchmal an- und zu bereichern.

    Insofern freue ich mich als am Thema interessierter Leser über Ihren Einwurf, der auch mir wieder etwas mehr Verständnis für die technischen Sachverhalte eröffnet, die Leute wie ich qua Ausbildung nicht automatisch haben - dafür andere. Niemand kann alles wissen.

    Hr. Biermann zeigte sich an anderer Stelle übrigens schon als guter Online-Journalist. Er nahm in den Kommentaren eine Kritik auf, setzte sie um, brachte noch einen weiteren aktuellen Aspekt des Themas ins Spiel und forderte die Leser zu Stellungnahmen zu dem bis dahin unbestätigten Gerücht auf.

    Eine sachliche Richtigstellung wird er daher wohl professionell zu schätzen wissen ;-)

    Ein Schönes am Online-Journalismus ist aus meiner Sicht die Möglichkeit von uns Lesern die Artikel der Journalisten zu kommentieren, dabei manchmal an- und zu bereichern.

    Insofern freue ich mich als am Thema interessierter Leser über Ihren Einwurf, der auch mir wieder etwas mehr Verständnis für die technischen Sachverhalte eröffnet, die Leute wie ich qua Ausbildung nicht automatisch haben - dafür andere. Niemand kann alles wissen.

    Hr. Biermann zeigte sich an anderer Stelle übrigens schon als guter Online-Journalist. Er nahm in den Kommentaren eine Kritik auf, setzte sie um, brachte noch einen weiteren aktuellen Aspekt des Themas ins Spiel und forderte die Leser zu Stellungnahmen zu dem bis dahin unbestätigten Gerücht auf.

    Eine sachliche Richtigstellung wird er daher wohl professionell zu schätzen wissen ;-)

  4. Sehe ich auch so. Die Kritik am Vorgehen des BKA ist mehr als berechtigt.

    Vom Staat begangenes Unrecht wird im Prinzip nicht geahndet; es kann ja keine Person direkt zur Verantwortung gezogen werden.

    Antwort auf "Bedauerlich"
  5. Ein Schönes am Online-Journalismus ist aus meiner Sicht die Möglichkeit von uns Lesern die Artikel der Journalisten zu kommentieren, dabei manchmal an- und zu bereichern.

    Insofern freue ich mich als am Thema interessierter Leser über Ihren Einwurf, der auch mir wieder etwas mehr Verständnis für die technischen Sachverhalte eröffnet, die Leute wie ich qua Ausbildung nicht automatisch haben - dafür andere. Niemand kann alles wissen.

    Hr. Biermann zeigte sich an anderer Stelle übrigens schon als guter Online-Journalist. Er nahm in den Kommentaren eine Kritik auf, setzte sie um, brachte noch einen weiteren aktuellen Aspekt des Themas ins Spiel und forderte die Leser zu Stellungnahmen zu dem bis dahin unbestätigten Gerücht auf.

    Eine sachliche Richtigstellung wird er daher wohl professionell zu schätzen wissen ;-)

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    Redaktion

    Danke für das Lob. Und ja, sachliche Kritik weiß ich wirklich zu schätzen, ich lerne jeden Tag dabei. Ich gebe gerne zu, dass ich kein "Coder" und kein "Admin" bin, daher sind mir Hinweise wie die von Ihnen, lieber Kmurx, wichtig - helfen Sie mir doch damit, besser zu werden.

    Die Textpassage werde ich morgen umformulieren.

    Beste Grüsse
    Kai Biermann

    Redaktion

    Danke für das Lob. Und ja, sachliche Kritik weiß ich wirklich zu schätzen, ich lerne jeden Tag dabei. Ich gebe gerne zu, dass ich kein "Coder" und kein "Admin" bin, daher sind mir Hinweise wie die von Ihnen, lieber Kmurx, wichtig - helfen Sie mir doch damit, besser zu werden.

    Die Textpassage werde ich morgen umformulieren.

    Beste Grüsse
    Kai Biermann

  6. "Wenn eine Maßnahme die weder geboten noch geeignet war auch so benannt wird ist das jederzeit vertretbar"

    Auf welcher Grundlage kommen Sie Zum Schluss, dass die Maßnahme weder geboten noch geeignet war? Oder einfach nur Nachgeplapper?

    "Zudem ist ohne harte Fakten, wo sind die Erfolge?, jede Wertung erstmal nur Meinung, das darf auch sein."

    Diese Praxis wandte das BKA in mindestens 15 weiteren Fällen an, darunter gegen den mutmaßlichen fünffachen Mörder Norman Volker Franz, den flüchtigen Millionenbetrüger Alexander Scholl und die Täter in der noch unaufgeklärten "Döner-Mordserie", der neun Menschen zum Opfer fielen.

    Quelle: http://www.golem.de/showhigh2.php?file=/0906/68028.html&wort[]=bka

    "ist jeder Leser in der Lage sich selbst eine Meinung zum Vorgang zu bilden, ein Wettbewerb in Kritiklosigkeit findet hier nicht statt!, oder hat Dr. R- Ächtzstaat einen ausgeschrieben?"

    Ihre Reaktion und der Beifallklatscher ist der beste Beweis, inwieweit sich der Leser selbst eine Meinung bilden kann. Unreflektiert übernimmt er Signalworte ohne selbst sich die Mühe zur Wahrheitsfindung zu machen: Wieso auch, wenn die Zeit "stets notwendige Kritik" vordenkt.

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