Urteil zu Europa Karlsruhe nimmt den Bundestag in die Pflicht

Das Bundesverfassungsgericht billigt den Lissabon-Vertrag, aber es rügt zu Recht die mangelnde Mitwirkung des Parlaments. Der Demokratie kann das nur dienen

Der Vertrag von Lissabon stärke die Rechte des Europäischen Parlaments wie der Parlamente der Mitgliedsstaaten, lobt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil. Alles in Ordnung also in Sachen europäischer Demokratie und Transparenz, in der Frage der Souveränität zwischen den Mitgliedsstaaten und der Europäischen Union?

Keineswegs, sagen die Karlsruher Richter. Ihr Zweiter Senat hat am Vertrag zwar selbst wenig auszusetzen, sehr viel aber am Umgang mit diesem Vertrag durch den deutschen Bundestag und Bundesrat, wie der sich in dem Begleitgesetz niederschlägt, das die obersten Richter für verfassungswidrig erklärten.

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Damit gaben die Verfassungsrichter dem bunten Haufen von Klägern, vom CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler bis zur Linken von Gregor Gysi und Oskar Lafontaine, zum Teil recht: Das deutsche Gesetz weist schwerwiegende Mängel auf. Nicht aber der Vertrag von Lissabon, was Gysi, Gauweiler und andere nur zu gerne aus Karlsruhe gehört hätten. Der Ratifikationsprozess kann also, wenn das Gesetz noch vor der Wahl wie schon angekündigt überarbeitet wird, weitergehen.

Der Bundestag jedoch fing sich vom höchsten deutschen Gereicht bereits die zweite schallende Ohrfeige binnen Kurzem ein. Schon im Verfahren um den Europäischen Haftbefehl 2005 hatten sich die Abgeordneten vorhalten lassen müssen, nur noch brav abzunicken, was eigentlich Gegenstand einer gründlichen Debatte hätte sein müssen. Nun aber verlangt das Verfassungsgericht erstmals grundsätzlich, dass Bundestag (und Bundesrat, wo es die Länder betrifft) an der Weiterentwicklung der EU aktiv mitwirken; es mahnt das Parlament zu einer "Integrationsverantwortung". Bei jedem weiteren Schritt über den Lissabon-Vertrag hinaus muss der Bundestag also künftig mitentscheiden.

Dies ist zugleich das Schlüsselwort des Karlsruher Urteils: „Integrationsverantwortung“. Den Klägern war im Lissabon-Vertrag zu viel Integration im Spiel. Sie hatten mitunter deftig gegen das „staatsanaloge Konstrukt“ namens EU, gegen die „gigantische Camouflage“ durch den Vertrag gewettert. Brüssel dürfe so viele Kompetenzen nicht an sich ziehen, und die Bundesrepublik dürfe sie schon gar nicht abgeben; so stehe es in deutscher Verfassung: Dieser irrige Grundgedanke der Kläger hat dieses Urteil zumindest rechtlich nicht überlebt.

Rüge für Berlin, nicht für Brüssel

Gerade aber weil das Grundgesetz dem deutschen Volk auf den Weg gibt, „als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“, wie es in der gern überlesenen Präambel heißt, gerade darum müssen die gewählten Vertreter dieses Volkes ihrer europäischen Verantwortung künftig besonders sorgfältig nachkommen. Was sie, so die Rüge der Richter, bei jenem Begleitgesetz nicht getan haben.

Karlsruhe rüffelt also Berlin, nicht Brüssel. Der Zweite Senat pocht etwa auf Bürgerrechte, die auf doppelte Weise geschützt werden müssen. Denn die Richter fordern „die verfassungs- und die unionsrechtliche Gewährleistung der nationalen Verfassungsidentität im europäischen Rechtsraum“, und das müsse „Hand in Hand“ gehen.

Anders als Franzosen, Niederländer oder Iren haben die deutschen Verfassungsrichter also nicht abgelehnt, was auf europäischer Ebene erarbeitet wurde. Sie sind zu loben, wo sie die Eigennatur der Europäischen Union nicht eingezwängt haben in die uralte, fruchtlose Debatte um mehr oder weniger Integration, um Staatenbund oder Bundesstaat, um ein Europa der Nationen oder ein Europa der Bürger.

Leser-Kommentare
  1. (entfernt. Bitte formulieren Sie Ihre Kritik sachlich. Die Redaktion/jk) über Dinge schreibt, die man nicht gelesen hat, wie etwa die besagten "74 Seiten Urteilsbegründung". "Der Demokratie dienen" könnte nur eine Volksabstimmung über derart strittige Themen, aber dann müsste man sich ja herablassen, dem Volk auch zu erklären, was man eigentlich anstrebt und machen will.

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    http://www.bundesverfassu...
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    Niemand ist hoffnungsloser versklavt als der, der fälschlich glaubt frei zu sein. [J. W. Goethe]

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  2. daß, "für die Einzelstaaten Europas ihre Selbstbestimmung und Souveränität nur noch europäisch gesichert werden kann"?

    Fritz-Vannahme schulmeistert im schlechten Sinne, nämlich autoritär* und ohne Begründung und behauptet weiter, die "Aushöhlung der Souveränität durch globale Veränderungen" sei alternativlos*.

    *TINA = There Is No Alternative

    Von ganz anderer Qualität ist da der Kommentar von Heribert Prantl in der SZ: "Ja, wir können die Europäische Integration fortsetzen. [] Aber nur, wenn wir die Grundsätze der Demokratie beachten, in deren Zentrum der Wille des Volkes steht."
    http://www.sueddeutsche.d...

    Wenn Fritz-Vannahme jubiliert, daß das Gericht nicht den Lissabon-Vertrag kritisiert habe, dann verkennt er, daß dieses Urteil dem BVG ja gar nicht zusteht sondern nur den gewählten Volksvertretern (oh weh).

    Jedoch untersagt das BVG die "Übertragung der Kompetenz-Kompetenz", d.h. eine Blanko-Vollmacht an die EU -- eine klare Absage an den alternativlos-unausweichlichen EU-Bundestaatsgedanken Fritz-Vannahmes und definiert die EU damit als freiwilligen Staatenbund souveräner Einzelstaaten.
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  3. Die Aussage: "Anders als Franzosen, Niederländer oder Iren haben die deutschen Verfassungsrichter also nicht abgelehnt, was auf europäischer Ebene erarbeitet wurde." ist Unsinn. Für das BVerfG ging es um die Frage, ob der Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist, nicht um die Frage, ob man ihn will oder nicht, und auch nicht, ob man ihn für eine gute Lösung hält. Die französischen, niederländischen und irischen Wähler haben nicht eine Aussage über die Vereinbarkeit mit einer Verfassung getroffen, sondern darüber, ob sie diese Verträge wollten oder nicht. Ohnehin ist es absurd, die Teilnehmer an einem Referendum und ein Verfassungsgericht auf einer Ebene zu vergleichen.

    Aus der Perspektive des Urteils ist m.E. eines problematisch: das BVerfG verlangt eine echte Beteiligung des Bundestages und Bundesrates an europäischen Prozessen. In Deutschland hat aber vor allem der Bundestag die Tendenz, allem, wo "Europa" draufsteht, ohne Nachdenken zuzustimmen. Ein so unterwürfiges Parlament kann nicht als Kontrollinstanz überzeugen.

  4. http://www.bundesverfassu...
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    • SABATA
    • 30.06.2009 um 16:20 Uhr

    Also es hat sich gezeigt und das nicht zum ersten mal , der Bundestag ist nicht in der Lage Einwandfreie Gesetze zu Erstellen .

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    • keox
    • 01.07.2009 um 1:14 Uhr

    Es wird gebrieft und abgenickt.

    • keox
    • 01.07.2009 um 1:14 Uhr

    Es wird gebrieft und abgenickt.

  5. Seit der Urteilsverkündung sind wirklich eine Reihe guter Artikel in den deutschen Zeitungen erschienen. Die einzige wirkliche Ausnahme findet sich leider hier. Ist es noch Journalismus, wenn zum Thema Europa in der "Zeit" immer wieder die europäischen Jubelperser von der Bertelsmannstiftung ihre Vision des autoritären Brüsseler Großreichs ausbreiten dürfen. Nach dem heutigen Urteil aus Karlsruhe sollten diese Herren endlich schweigen... sie haben verloren. Ihr Traum und mein Alptraum vom Brüsseler Zentral-und Obrigkeitsstaat ist heute für immer beerdigt worden.

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    Sie sprechen mir aus dem Herzen. Es ist ja völlig unbegreiflich, dass hier der Leiter der "Europa-Projekte der Bertelsmann-Stiftung" zu Wort kommt. Das ist der ZEIT einfach nicht würdig. Herausgeber Helmut Schmidt, hilf!

    Sie sprechen mir aus dem Herzen. Es ist ja völlig unbegreiflich, dass hier der Leiter der "Europa-Projekte der Bertelsmann-Stiftung" zu Wort kommt. Das ist der ZEIT einfach nicht würdig. Herausgeber Helmut Schmidt, hilf!

    • sn4k3
    • 30.06.2009 um 17:03 Uhr

    Zitat:"Das klingt so, als ob die Verfassungsrichter der „europäischen Vereinigung auf der Grundlage einer Vertragsunion souveräner Staaten“, die sie grundsätzlich anerkennen, doch noch nationale Schranken setzen wollen"

    Die Richter haben doch deutlich gemacht, dass ein Europäischer Bundesstaat (also mehr oder weniger die Auflösung nationaler Souveränität ) mit dem GG nicht vereinbar ist.

    Das heißt, wenn das jemand will so sagen die Richter, muss eine neue Verfassung her. Und das geht nicht ohne den Bürger zu befragen (Volksentscheid - GG.Art. 146)

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    "Solange im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung nicht ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt seinen Mehrheitswillen gleichheitsgerecht politisch wirksam formulieren kann, bleiben die in den Mitgliedstaaten verfassten Völker der Europäischen Union die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt, einschließlich der Unionsgewalt.

    Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig, mit der ein erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge. Ein solcher Akt liegt hier nicht vor."

    Und Verfassungsneuschöpfung heißt Volksabstimmung.

    Bei aller Liebe zur EU: Ein einheitliches europäisches Volk scheitert schon am babylonischen Sprachengewirr - also bleibt der Staatenbund die sinnvolle Lösung und wir behalten unser Grundgesetz.
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    Niemand ist hoffnungsloser versklavt als der, der fälschlich glaubt frei zu sein. [J. W. Goethe]

    "Solange im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung nicht ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt seinen Mehrheitswillen gleichheitsgerecht politisch wirksam formulieren kann, bleiben die in den Mitgliedstaaten verfassten Völker der Europäischen Union die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt, einschließlich der Unionsgewalt.

    Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig, mit der ein erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge. Ein solcher Akt liegt hier nicht vor."

    Und Verfassungsneuschöpfung heißt Volksabstimmung.

    Bei aller Liebe zur EU: Ein einheitliches europäisches Volk scheitert schon am babylonischen Sprachengewirr - also bleibt der Staatenbund die sinnvolle Lösung und wir behalten unser Grundgesetz.
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    Niemand ist hoffnungsloser versklavt als der, der fälschlich glaubt frei zu sein. [J. W. Goethe]

  6. Die Krise des Weltfinanzsystems, die die einzelnen Staaten zu historisch einmaligen Reaktionen zwingt, müsste doch auch dem letzten deutlich gemacht haben, dass die Globalisierung nicht nur die "Souveränität" der Einzelstaaten ausgehölt hat, sondern auch die innerstaatliche Dermokratie.

    Mit der zunehmenden Bedeutung des Europaparlaments verdient auch die Forderung des ehemaligen UN-Generalsekretärs Boutros Boutros Ghali nach einem Weltparlament auf UNO-Ebene mehr Beachtung, das für Weltverträge im internationalen und interkulturellen Konsens zuständig wäre, insbesondere auch hinsichtlich eines Rahmens für das Weltfinanzsystems, damit die unsäglichen Probleme unserer globalen Apartheid endlich überwunden werden können:

    http://www.zeit.de/online...

    und in verschiedenen Sprachen Englisch, Russisch auch unter

    http://de.unpacampaign.or...

    Zur Erinnerung:

    8,8 Millionen Erdenbürger (0,13 ) verfügen über ein flüssiges Kapital in Höhe

    von 32 800 Milliarden Dollar!

    Da bekanntlich das Geld "arbeitet" und dabei viel mehr "verdient" als die Milliarden Schuftenden, könnte z.B. eine globale Steuer auf die Renditen erhoben werden - ohne dass sie in Steuerparadisen verschwinden - und damit die Millennium-Ziele und andere Weltproblemlösungs-Projekte finanziert werden.

    Bei 10 % Rendite fielen z.B. 3 200 Milliarden zu versteuernde Einnahmen an.

    Mit nur 30 % versteuert, müssten jährlich ca 1 000 Milliarden zur Finanzierung der Weltprobleme zur Verfügung stehen.

    Natürlich müssen dabei die Investitionen und die Habgierigen kontrolliert werden:

    Eine große Aufgabe für ein Weltparlament (keine Weltregierung !!! ).

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    Zu dieser Passage aus ihrem Kommentar:
    "...das für Weltverträge im internationalen und interkulturellen Konsens zuständig wäre, insbesondere auch hinsichtlich eines Rahmens für das Weltfinanzsystems, damit die unsäglichen Probleme unserer globalen Apartheid endlich überwunden werden können ..."

    Ich denke, daß die Verwirklichung nur ein unrealistischer Traum ist.
    Das ganze erinnert mich an den Weltsicherheitsrat bei denen sich die Mitglieder treffen um ehrenwerte Entscheidungen wie z.B. den Konflikt in Dafur zu lösen.
    Nur allzu oft war die Enttäuschung groß, weil einfach die Interessenlagen sei es aufgrund unterschiedlicher kulturellen Werteverständnisse oder geopolitischen Machtinteressen nicht unter einen Hut zu bringen sind.
    Dazu gehört leider auch das Weltfinanzsystem.

    Zu dieser Passage aus ihrem Kommentar:
    "...das für Weltverträge im internationalen und interkulturellen Konsens zuständig wäre, insbesondere auch hinsichtlich eines Rahmens für das Weltfinanzsystems, damit die unsäglichen Probleme unserer globalen Apartheid endlich überwunden werden können ..."

    Ich denke, daß die Verwirklichung nur ein unrealistischer Traum ist.
    Das ganze erinnert mich an den Weltsicherheitsrat bei denen sich die Mitglieder treffen um ehrenwerte Entscheidungen wie z.B. den Konflikt in Dafur zu lösen.
    Nur allzu oft war die Enttäuschung groß, weil einfach die Interessenlagen sei es aufgrund unterschiedlicher kulturellen Werteverständnisse oder geopolitischen Machtinteressen nicht unter einen Hut zu bringen sind.
    Dazu gehört leider auch das Weltfinanzsystem.

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