EU-Integrationsprozess Karlsruhe bestätigt Lissabon-Vertrag – unter Auflagen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der EU-Vertrag ist mit dem Grundgesetz konform. Allerdings darf Deutschland den Vertrag noch nicht ratifizieren
Das Bundesverfassungsgericht hat sein mit Spannung erwartetes Urteil über den Lissabon-Vertrag gesprochen: Grundsätzlich haben die Karlsruher Richter den EU-Reformvertrag als verfassungskonform bestätigt, erteilten der Bundesregierung aber einige Auflagen. Bevor Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift tatsächlich unter den Vertrag setzt, müssten zunächst die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden, heißt es in dem am Dienstag verkündeten Urteil. "Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung", sagte der Vizepräsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle.
Somit darf Deutschland dem Vertrag erst dann zustimmen, wenn das entsprechende Begleitgesetz novelliert ist. Im Gegensatz zum Zustimmungsgesetz sei dieses Gesetz, in dem die Mitbestimmungsrechte der Parlamentarier geregelt sind, verfassungswidrig. Nach den Worten des Zweiten Senats weise es Defizite auf und muss also nachgebessert werden. Erst dann dürfe die Ratifikationsurkunde zum Vertrag hinterlegt werden.
Außerdem behalten sich die Verfassungsrichter eine weitreichende Kontrolle vor. Laut Urteil darf das Gericht prüfen, ob sich die EU beim Erlass von Regelungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit bewegt, falls beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg kein Rechtsschutz zu erlangen ist. Außerdem pocht Karlsruhe auf eine Kontrolle der "Verfassungsidentität": Das Gericht prüfte, ob europäische Rechtsakte mit dem "unantastbaren Kerngehalt" des Grundgesetzes wie etwa dem Schutz der Menschenwürde und dem Demokratieprinzip vereinbar sind.
Damit hat der Zweite Senat mehreren Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben. Geklagt hatten unter anderem der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und die Bundestagsfraktion der Linken. Sie hatten moniert, dass der Lissabon-Vertrag die staatliche Souveränität Deutschlands unzulässig einschränkt. Wichtige Entscheidungen würden dem Bundestag und damit dem deutschen Volk entzogen.
Hätten die Karlsruher Richter den Klagen vollständig stattgegeben und damit den Lissabon-Vertrag gestoppt, hätte der ohnehin in einer Krise steckende europäische Integrationsprozess zum Erliegen kommen können. Experten hielten diesen Fall aber bereits im Vorfeld für unwahrscheinlich. Auch das Gericht selbst betonte, dass der Umfang der politischen Gestaltungsmacht der EU zwar "stetig und erheblich" gewachsen sei. Allerdings sei die EU auch nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon "noch" kein staatliches Gebilde. "Sie ist kein Bundesstaat, sondern bleibt ein Verbund souveräner Staaten."
Durch das Urteil gerät der Bundestag unter Zeitdruck – der Vertrag soll spätestens Anfang 2010 in Kraft treten. Norbert Röttgen, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, kündigte an: "Wir werden die Anforderungen des Gerichts selbstverständlich aufnehmen und die parlamentarische Beteiligung bei Hoheitsübertragungen sicherstellen. Wir werden das noch in der Sommerpause in Angriff nehmen." Die erste Lesung des neuen Gesetzes soll Ende August stattfinden, bevor es dann in einer Sondersitzung des Bundestags am 8. September verabschiedet werden soll. Röttgen kündigte an, dass die Koalition die Opposition an dem Gesetz beteiligen wolle. Denn man wolle die Gestaltung der Mitbestimmungsrechte des Parlaments auf eine "breite Grundlage" stellen.
Bereits vor einem Jahr hatten Bundestag und Bundesrat das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag verabschiedet. Bislang hatte es Bundespräsident Köhler mit Rücksicht auf die Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter noch nicht unterzeichnet.
Einschließlich Deutschland haben vier der insgesamt 27 EU-Mitglieder den Lissabon-Vertrag noch nicht ratifiziert. Das ist aber Voraussetzung dafür, dass der Reformvertrag in Kraft treten kann. In Irland steht eine zweite Volksabstimmung an. Die EU hatte den Iren bestimmte Garantien gegeben, damit im zweiten Anlauf ein Ja erreicht werden kann. In Tschechien und Polen weigern sich bislang die europaskeptischen Präsidenten Vaclav Klaus und Lech Kaczynski, die Ratifizierungsurkunden zu unterschreiben.
- Datum 08.07.2009 - 15:13 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters
- Kommentare 25
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Hier wurde ganz klar politischer Druck ausgeübt. Das Verfahren, mit dem dieses Vertragswerk durchgesetzt wird, ist so zutiefst undemokratisch wie das gesamte Konstrukt "EU". Wer darf sich anmaßen, Hoheitsrechte abzutreten, ohne den Souverän zu fragen?
Das Urteil ist das mindeste was man erwarten konnte.
Einfluss der legislativen Organen der BRD muss sichergestellt sein und das Bundesverfassungsgericht bleibt weiterhin der Rettungsanker der deutschen Bevölkerung.
Und wieder wird ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz aus dem Hause Zypries abgeklatscht.
Und wieder wird demnächst mit feinem Ziselierwerkzeug am Gesetz gefeilt, bis es im ersten Augenschein den Vorgaben entspricht, seinen bösen Zweck aber beibehält.
Zitat:
Hätten die Karlsruher Richter den Lissabon-Vertrag gestoppt, hätte der ohnehin in einer Krise steckende europäische Integrationsprozess zum Erliegen kommen können.
Ich war immer sehr proEuropa, aber die letzten 10 Jahre haben es mir wirklich verleidet
Zitat:
Experten hielten diesen Fall aber bereits im Vorfeld für unwahrscheinlich.
Es kann nicht sein was nicht sein darf.
Brüssel ist zu einer Hintertür für die europäischen Exekutiven vorbei an Bevölkerung und Grundrechten geworden. Jeder der glaubt, Brüssel hätte eine eigene Meinung, irrt.
In Brüssel geschieht, was die Exekutiven der grossen europäischen Player wollen. Diese müssen gelegentlich Zugeständnisse an die Exekutiven der kleineren Länder machen, aber das wars auch.
Natürlich könnten die Parlamente der europäischen Länder ihren Regierungen in den Arm fallen....
...Seufz.
Vom Europaparlament will ich gar nicht reden. Und mir den Lissabonvertrag verkaufen mit: das Europapalament wird aufgewertet....
...Dankeschön, ein Schritt von: ich darf ein bisschen nerven, zu: ich darf etwas lauter nerven, erkauft mit einer massiven Erosion meiner Verfassungsrechte...
Schöne Analyse!
Jeder der seine 7 Sinne zusammen hat weiß, daß Brüssel seit langem genutzt wird , um die auf nationaler Ebene nicht durchsetzbaren Gesetze via Brüssel durch die Hintertüre durchsetzen zu lassen. Unsere Verfassungsrechte erodieren nicht erst seit der Lissaboner Vertrag auf dem Tisch liegt. Allein die Geldverschwendung durch die ständigen Umzüge des Europäischen Parlaments summieren sich auf 200 Millionen € jährlich! Das ist zwar ca nur ein € pro europäischen Wähler, aber es gibt zu viele solcher €uros je Wähler. Aber vor allem nervt mich, dass keiner der Intellektuellen und Politiker den Schneid hat den Namen der Europäischen Gemeinschaft laut auszusprechen den sie verdient hat! Nämlich die Diktatur der politischen Klasse Europas! Stoppen wir diese Diktatur bevor sie sich nur noch mit einem Volksaufstand beenden lässt.
Wie heisst es so schön: Völker höret die Signale auf zum letzten Gefecht, stoppt Brüssel solange Europa noch steht.....
Schöne Analyse!
Jeder der seine 7 Sinne zusammen hat weiß, daß Brüssel seit langem genutzt wird , um die auf nationaler Ebene nicht durchsetzbaren Gesetze via Brüssel durch die Hintertüre durchsetzen zu lassen. Unsere Verfassungsrechte erodieren nicht erst seit der Lissaboner Vertrag auf dem Tisch liegt. Allein die Geldverschwendung durch die ständigen Umzüge des Europäischen Parlaments summieren sich auf 200 Millionen € jährlich! Das ist zwar ca nur ein € pro europäischen Wähler, aber es gibt zu viele solcher €uros je Wähler. Aber vor allem nervt mich, dass keiner der Intellektuellen und Politiker den Schneid hat den Namen der Europäischen Gemeinschaft laut auszusprechen den sie verdient hat! Nämlich die Diktatur der politischen Klasse Europas! Stoppen wir diese Diktatur bevor sie sich nur noch mit einem Volksaufstand beenden lässt.
Wie heisst es so schön: Völker höret die Signale auf zum letzten Gefecht, stoppt Brüssel solange Europa noch steht.....
Schade, dass Einbruch noch immer härter geahndet wird als Verfassungsbruch.
Die MdBs müssen dringend eine Nachschulung. Wie kann es angehen, das eine Frisöse drei Jahre schnippel lernen muss und ein MdB fragt nur: Hallo, wo ist die Kantine, wo muß ich fürs Sitzungsgeld stempeln, wo gebe ich die Kontodaten für die Diäten und Bestechungsgelder ein und wann muß ich die Hand heben?
Merken unsere Volksvertreter eigentlich, dass mit jedem Verfassungsbruch ihr Ansehen verfällt?
August Gruss
natürlich merken und wissen die das!! Aber was schert die das, wenn wir uns das so seit Jahrzehnten gefallen lassen. Diese Schweine am Trog der abgepressten Steuergelder haben wir nicht nur gemästet, sondern auch noch zum Trog getragen, nachdem sie in Deutschland nicht mehr vorzeigbar waren (ab Bangemann hab ich das bemerkt und so geht es heute noch weiter)
Ein Verfassungsbruch mehr oder weniger... solange es uns nicht stört...was können wir denn sonst erwarten!! Nicht mal die Bestechlichkeit der Abgeordneten der eoropäischen Länder ist strafrechtlich möglich. Und die Kommissare finanzieren Ihre Mätressen mit unserem Steuergeldern ->siehe Verheugen.
Eine demokratisierung durch Evolution sehe ich in Europa/Brüssel nicht. Bleibt nur noch der Ruf "Wir sind das Volk" und das klammheimliche Kreuzchen bei den Rechts- und Linksextremen. Abwählen dürfen wir diesen [...] ja nicht.
[Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf persönliche Angriffe und achten Sie auf Ihre Wortwahl. Vielen Dank. / Die Redaktion as]
natürlich merken und wissen die das!! Aber was schert die das, wenn wir uns das so seit Jahrzehnten gefallen lassen. Diese Schweine am Trog der abgepressten Steuergelder haben wir nicht nur gemästet, sondern auch noch zum Trog getragen, nachdem sie in Deutschland nicht mehr vorzeigbar waren (ab Bangemann hab ich das bemerkt und so geht es heute noch weiter)
Ein Verfassungsbruch mehr oder weniger... solange es uns nicht stört...was können wir denn sonst erwarten!! Nicht mal die Bestechlichkeit der Abgeordneten der eoropäischen Länder ist strafrechtlich möglich. Und die Kommissare finanzieren Ihre Mätressen mit unserem Steuergeldern ->siehe Verheugen.
Eine demokratisierung durch Evolution sehe ich in Europa/Brüssel nicht. Bleibt nur noch der Ruf "Wir sind das Volk" und das klammheimliche Kreuzchen bei den Rechts- und Linksextremen. Abwählen dürfen wir diesen [...] ja nicht.
[Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf persönliche Angriffe und achten Sie auf Ihre Wortwahl. Vielen Dank. / Die Redaktion as]
De facto ist der Ratifizierungsprozeß gestoppt. Das würde ich nicht so schwarz sehen. Die (einstimmige) Entscheidung besagt, daß Europa die "deutsche Verfassungsidentität" beschneiden darf, mit anderen Worten, die Eurokraten respektive die Regierungen der europäischen Mitgliedsstaaten können nicht mehr an ihren Parlamenten vorbeiregieren.
Bis das Gesetz geändert ist, kann viel Zeit vergehen. Die Staaten, die den "Reformvertrag" noch nicht ratifiziert haben, beobachten sehr genau, was in den anderen Ländern vor sich geht. Sollten die Iren bei der geplanten 2. Abstimmung wieder Nein sagen, ist der ganze Vertrag hinfällig. Außerdem hat der tschechische Staatspräsident diesen noch nicht unterschrieben.
von Lissabon ist verfassungsgemäß, sofern die (das) Begleitgesetz den
Anforderungen aus dem Urteil des BVerfG genügen sollte. In Praxi bedeutet
dies dass der sich nun anschliessenden Überarbeitung des Begleitgesetzes weitere Verfassungsbeschwerden folgen werden, da am Ende die Politik es nicht schaffen wird, diesen Anforderungskatalog gem. den Ausführungen des Urteils zu erfüllen.
Das ist nicht nur die Frage einer nicht zu leugnenden Stümperei einerseits, aber auch eine Gratwanderung zwischen dem was sein darf, sein kann und dem zu stärkenden Einfluss von Bundestag und Bundesrat vorbehalten bleibt, bzw. bleiben soll und auch muß.
Wichtig ist dass das BVerfG sich die Aufsicht über das Geschehen als solches vorbehalten hat, also ein grundsätzlich wirkender Hebel installiert wurde, unbeschadet der politischen Ausgestaltung des Vertragswerks - aber auch ein Manifest gegen eine unstatthafte, grenzenlose Übertragung con Parlamentsrechten im Allgemeinen abgegeben wurde.
Warten wir ab, was die kostspieligen Sondersitzungen des BT bewirken, in welche Richtung die Novellierung gehen wird.
Wenn ich das Urteil richtig verstehe, ist es eine Niederlage für Kläger und
Kritiker des Vertrages, da dieser als grundgesetzkonform bestätigt wurde.
Geändert werden muss er nicht, lediglich das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, muss
nachgebessert werden.
Ein bisschen mehr hätte ich mir schon erhofft.
Falls ich in meiner Annahme falsch liege, bitte ich um Aufklärung.
stand vor der schwierigen Frage, welche Reichweite Art. 23 GG hat, der es ausdrücklich erlaubt, Hoheitsrechte auf die EU zuübertragen, aber eine Mitwirkung des Bundestags und des Bundesrats vorschreibt. Insoweit ist es konsequent, dass der Vertrag zwar als verfassungskonform angesehen wurde - es ist zu unterstellen, dass das Gericht nicht zu faul war, den Vertrag dauraufhin zu überprüfen, ob er inhaltlich den Kriterien des Art 23 (1) und den sog. Solange Urteilen entspricht - aber durch die Hervorhebung der Bedeutung des Bundestags und Bundesrats Pflöcke gesetzt hat, die eine weitgehende Entmachtung unserer demokratischen Organe verhindern sollen.
Die verfassungsrechtliche Gemengelage ist seit langem bekannt und wird nach wie vor kritisch diskutiert, aber da das GG selbst eine teilweise Entmachtung des nationalen Gesetzgebers regelt, war m.E. nicht mehr zu erwarten
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