Presse zu BVG-Urteil "Eine knallende Ohrfeige"

Das Bundesverfassungsgericht hat den Lissabon-Vertrag gebilligt. Die Presse beurteilt den Richterspruch unterschiedlich: als "knallende Ohrfeige" oder als "spektakulär".

Der Lissabon-Vertrag ist grundsätzlich verfassungskonform, hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Ratifizieren darf die Bundesregierung ihn aber erst nach einigen Nachbesserungen im Begleitgesetz, die Bundestag und Bundesrat mehr Mitbestimmung zusichern. Internationale Medien kritisieren Deutschland dafür als "Bremser" und fürchten Nachahmer in der Ablehnung. Zu Hause wird das Urteil dagegen als nötige "demokratische Befruchtung" begrüßt.

Die Süddeutsche Zeitung feiert die Entscheidung der Richter und sieht Europa so zu mehr Demokratie "verurteilt". Durch dieses "wohl grundsätzlichste Grundsatzurteil" müsse Europa künftig "ins Deutsche übersetzt werden", schreibt Heribert Prantl und spricht von einem "Yes, we can-Urteil": "Diesem spektakulären, glänzenden und klugen Karlsruher Urteil gelingt die Kunst, den europäischen Integrationsprozess nicht aufzuhalten, sondern ihn – bei einem deutschen Zwischenstopp – demokratisch zu befruchten."

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Vorsichtig optimistisch schätzt die Financial Times Deutschland das Karlsruher Urteil ein: "Sie (Die Bundestagsabgeordneten) müssen künftig ihren Wählern zu Hause erklären, warum sie welcher Kompetenzverlagerung nach Brüssel zugestimmt haben. Damit wird es auch schwerer, die Schuld für unpopuläre Regelungen an die EU-Bürokratie abzuschieben." Die Wirtschaftszeitung sieht darin eine Chance: "Womöglich entwickelt sich auf diese Weise endlich eine echte innenpolitische Debatte über das, was die Brüsseler Institutionen aushecken. Das wäre ein kleiner, aber spürbarer Zuwachs an demokratischer Transparenz."

Als "knallende Ohrfeige" für die Bundesregierung bezeichnet die Bild-Zeitung das Urteil. Es zeige, dass Europa zwar eine "gute Sache" sei, Selbstbestimmung jedoch das höchste Gut bleibe: "Das Karlsruher Urteil ist in seiner Begründung eindeutig. Europa darf stärker, handlungsfähiger werden, doch über Art, Weise und Ausmaß hat der Verfassungsstaat des Grundgesetzes zu entscheiden."

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung sieht die Bundestagsabgeordneten in der Pflicht: "Wieder einmal haben die Robenträger aus Karlsruhe die Mehrheit des Parlaments erwischt, wie sie zu leichtfertig Macht an Brüssel delegieren wollten."

Die Presse aus dem Europäischen Ausland sieht die Entscheidung skeptisch: Die konservative polnische Tageszeitung Dziennik reiht Deutschland nach dem Urteil in die Riege der "Bremser" ein. "Der Vertrag wird am Ende angenommen werden, doch ohne Begeisterung", schreibt das Blatt. "Der Vertrag wartete auf ein Referendum, Unterschriften zweier Präsidenten und das Gerichtsurteil. Nach der gestrigen Entscheidung hat sich nichts geändert."

Auch die französische Dernières nouvelles d’Alsace geht davon aus, dass die deutsche Entscheidung den europäischen Integrationsprozess verlangsamt. Dem Bundesverfassungsgericht fehle das rechte Verständnis für den europäischen Integrationsprozess, schreibt die spanische ABC. Sie geht davon aus, dass das Urteil jenen Kräften Auftrieb gebe, die die Ernennung von José Manuel Barroso für eine zweite Amtszeit an der Spitze der Europäischen Kommission verhindern wollen. Die Irish Times fürchtet, dass das Urteil die Ratifizierung bis in die nächste Legislaturperiode verzögern und sich so womöglich negativ auf das irische Referendum im Herbst auswirken könnte.

Der große Gewinn des Urteils liege darin, "dass es der EU jene klaren Konturen gibt, die sie braucht, um auch von den Bürgern und Bürgerinnen verstanden und akzeptiert zu werden", schreibt der Zürcher Tages-Anzeiger. "Schade nur, dass es Verfassungsrichter brauchte, um diese Klarheit zu schaffen. Die europäischen Spitzenpolitiker haben in dieser Hinsicht versagt."

Der britische Telegraph sieht den deutschen Ratifizierungsprozess durch das Urteil ins Stocken gekommen und fürchtet, dass dies mehr Zeit für die Vertragsgegner bedeutet, um die Einführung bis zum 1. Januar nächsten Jahres zu verhindern.

 
Leser-Kommentare
  1. Dennoch möchte ich dem BVerfG danken, dass es den undemokratischen und bequemen Prozess einer Selbstentmachtung verhindert hat. Diese Selbstentmachtung der Parlamente scheint eine chronische Schwäche deutscher Abgeordneter zu sein.
    Was ich persönlich interessant finde ist ein Teil der Urteilsbegründung. Und zwar, dass das Begleitgesetz (siehe Link unten) gegen Teile des Artikel 38 Abs. 1 GG in Verbindung mit Artikel 23 Abs. 1 GG verstoße.
    Artikel 38 GG betrifft Wahlrechtsgrundsätze des Bundestags und Rechtsstellung der Abeordneten. Der Absatz 1 enthält unter anderem auch folgenden Satz:
    "Sie (Abgeordneten) sind Vertreter das ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
    Soviel zum Thema Fraktionszwang und Koalitionsverträge, welche gegen das GG verstoßen.

    http://dip21.bundestag.de...

    Ich übernehme keine Haftung für Risiken und Nebenwirkungen beim Lesen des Gesetzes. ;-)

  2. Nun, ich muss sagen ich gehöre zu der politik- und europaverdrossenen Bürgerschaft. Dementsprechend ist meine Ahnung über die Vorgänge eher gering. Europa ist eine Notwendigkeit, um als Exportland - wie es Deutschland ist - weiterhin in einer mehr und mehr globalisierten Welt bestehen zu können. Und so ist das Urteil des BVG m. E. ein genialer Kompromiss der Verfassungsrichter, der eigentlich von den gut bezahlten und ach so professionellen Herren und Damen Europapolitikern hätte vorangetrieben bzw. angestoßen werden müssen. Denn das Urteil...
    1) ...nimmt etwas von der Angst eines allein mächtigen und bürokratiewütigen europäischen Bundesstaates (den es - wenn ich das Urteil des BVG richtig verstanden habe - nicht geben soll)
    2)...erlaubt es dennoch die notwendigen Kompetenzen und somit letztlich die Grundlage für wirtschaftliche Stärke an Europa zu delegieren, dabei geschieht...
    3)... dies aber gleichzeitig nur noch mit der Zustimmung der Bürger, die diese zumindest indirekt durch die Bundestagswahlen verweigern können, anstatt wie bisher bei den Europawahlen wie die Lämmer zum Schlachtblock (Urne) zu laufen und ihren eigenen Schlachter zu bestimmen. Meine Europaverdrossenheit ist damit deutlich gelindert! Und ich denke, ich bin damit kein Einzelfall. Das BVG hat etwas in Gang gebracht, worüber Politiker aller Fasson bisher nur visionär leere Worthülsen von einem bürgernäherem Europa fallen ließen. Bei aller Euphorie meinerseits, also auch ein Wermutstropfen, ob dieses Armutszeugnisses für die Politik.

    Ein Ahnungsloser...

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