Presse zu BVG-Urteil "Eine knallende Ohrfeige"Seite 2/2
Der große Gewinn des Urteils liege darin, "dass es der EU jene klaren Konturen gibt, die sie braucht, um auch von den Bürgern und Bürgerinnen verstanden und akzeptiert zu werden", schreibt der Zürcher Tages-Anzeiger. "Schade nur, dass es Verfassungsrichter brauchte, um diese Klarheit zu schaffen. Die europäischen Spitzenpolitiker haben in dieser Hinsicht versagt."
Der britische Telegraph sieht den deutschen Ratifizierungsprozess durch das Urteil ins Stocken gekommen und fürchtet, dass dies mehr Zeit für die Vertragsgegner bedeutet, um die Einführung bis zum 1. Januar nächsten Jahres zu verhindern.
- Datum 01.07.2009 - 18:07 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Dennoch möchte ich dem BVerfG danken, dass es den undemokratischen und bequemen Prozess einer Selbstentmachtung verhindert hat. Diese Selbstentmachtung der Parlamente scheint eine chronische Schwäche deutscher Abgeordneter zu sein.
Was ich persönlich interessant finde ist ein Teil der Urteilsbegründung. Und zwar, dass das Begleitgesetz (siehe Link unten) gegen Teile des Artikel 38 Abs. 1 GG in Verbindung mit Artikel 23 Abs. 1 GG verstoße.
Artikel 38 GG betrifft Wahlrechtsgrundsätze des Bundestags und Rechtsstellung der Abeordneten. Der Absatz 1 enthält unter anderem auch folgenden Satz:
"Sie (Abgeordneten) sind Vertreter das ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Soviel zum Thema Fraktionszwang und Koalitionsverträge, welche gegen das GG verstoßen.
http://dip21.bundestag.de...
Ich übernehme keine Haftung für Risiken und Nebenwirkungen beim Lesen des Gesetzes. ;-)
Nun, ich muss sagen ich gehöre zu der politik- und europaverdrossenen Bürgerschaft. Dementsprechend ist meine Ahnung über die Vorgänge eher gering. Europa ist eine Notwendigkeit, um als Exportland - wie es Deutschland ist - weiterhin in einer mehr und mehr globalisierten Welt bestehen zu können. Und so ist das Urteil des BVG m. E. ein genialer Kompromiss der Verfassungsrichter, der eigentlich von den gut bezahlten und ach so professionellen Herren und Damen Europapolitikern hätte vorangetrieben bzw. angestoßen werden müssen. Denn das Urteil...
1) ...nimmt etwas von der Angst eines allein mächtigen und bürokratiewütigen europäischen Bundesstaates (den es - wenn ich das Urteil des BVG richtig verstanden habe - nicht geben soll)
2)...erlaubt es dennoch die notwendigen Kompetenzen und somit letztlich die Grundlage für wirtschaftliche Stärke an Europa zu delegieren, dabei geschieht...
3)... dies aber gleichzeitig nur noch mit der Zustimmung der Bürger, die diese zumindest indirekt durch die Bundestagswahlen verweigern können, anstatt wie bisher bei den Europawahlen wie die Lämmer zum Schlachtblock (Urne) zu laufen und ihren eigenen Schlachter zu bestimmen. Meine Europaverdrossenheit ist damit deutlich gelindert! Und ich denke, ich bin damit kein Einzelfall. Das BVG hat etwas in Gang gebracht, worüber Politiker aller Fasson bisher nur visionär leere Worthülsen von einem bürgernäherem Europa fallen ließen. Bei aller Euphorie meinerseits, also auch ein Wermutstropfen, ob dieses Armutszeugnisses für die Politik.
Ein Ahnungsloser...
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