Kriegsverbrechen Demjanjuk verhandlungsfähig
Ärzte haben dem 89-Jährigen attestiert, täglich drei Stunden im Gerichtssaal durchhalten zu können. Noch im Juli könnte der Prozess gegen den einstigen KZ-Aufseher beginnen
Der jüngst aus den USA nach Deutschland überstellte mutmaßliche Kriegsverbrecher John Demjanjuk ist nach Ansicht von Ärzten verhandlungsfähig. "Die Ärzte bejahen die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten", teilte die Staatsanwaltschaft München mit. Es gelte allerdings die Einschränkung, dass die Verhandlungsdauer pro Verhandlungstag zwei mal 90 Minuten nicht übersteigen sollte.
Mit der Anklage gegen den 89-Jährigen sei noch im Juli zu rechnen, hieß es. Die bayerische Justiz ist zuständig, weil Demjanjuk nach dem Zweiten Weltkrieg einige Zeit in einem Lager bei Feldafing interniert war.
Der Angeschuldigte war im Mai aus den USA abgeschoben worden, wo er nach dem Krieg als Autoarbeiter gelebt hatte. Die Münchner Staatsanwaltschaft wirft dem gebürtigen Ukrainer Beihilfe zum Mord an 29.000 Juden im Konzentrationslager Sobibor im von Deutschland besetzten Polen vor. Demjanjuk bestreitet, an dem ihn zu Last gelegten Kriegsverbrechen beteiligt gewesen zu sein. Es liege eine Verwechslung vor, beteuerte er.
Als wichtigstes Beweismittel der Ankläger gilt ein Dienstausweis der SS. Das Dokument beweist, dass Demjanjuk von März bis September 1943 in Sobibor zur Wachmannschaft gehörte. Experten aus den USA und aus Bayern bestätigten die Echtheit des Ausweises.
Da ihm wohl keine Straftat direkt nachgewiesen werden kann, lautet die Anklage auf Beihilfe zum tausendfachen Mord. Mögliche Opfer sind nicht mehr am Leben oder konnten von den Ermittlern nicht gefunden werden.
- Datum 03.07.2009 - 14:31 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, tst/hf
- Kommentare 8
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".....lautet die Anklage auf Beihilfe zum tausendfachen Mord. Mögliche Opfer sind nicht mehr am Leben ......"
Ist das nicht so eine Eigenschaft, die Mordopfer mit sich bringen???
...ich bin also nicht der Einzige, dem diese fast schmerzend-offensichtliche Logik völlig baff gemacht hat.
Und das in der "Zeit" *wunder*
...ich bin also nicht der Einzige, dem diese fast schmerzend-offensichtliche Logik völlig baff gemacht hat.
Und das in der "Zeit" *wunder*
Wir sind alle gute Menschen. Wir haben für jeden Scheiß Verständnis. Wer eine schwere Kindheit hatte oder aus einem Migrantenumfeld kommt, der ist fast für nichts mehr verantwortlich. Kein Mensch sitzt für Mord länger als 25 Jahre. Es gibt zwei Ausnahmen: Steuerhinterziehung, da hilft kein Gutachten, das beweist, dass du einen an der Waffel hast, auch sexueller Missbrauch schützt nicht und der zweite Grund ist ein kleines Licht im Naziterror gewesen zu sein. Als Kommentator der Rassengesetze wurdest du bei Adenauer Staatssekretär und ein Marinerichter, der kurz vor der Kapitulation noch Todesstrafen ausgesprochen haben soll, konnte sogar Bundeskanzler werden. Wenn Du Kohle hast, dann kannst Du auch tolle Bücher gegen die Juden schreiben und am Krieg ein Vermögen verdienen, du bleibst trotzdem ein toller Hecht. SS-Männer kriegen Nobelpreise, linke Kabarettisten können auch in der NSDAP gewesen sein, Du kannst Dir jüdisches Vermögen unter den Nagel gerissen haben, das ist alles nicht schlimm. Bist du aber ein kleines Arschloch und du wurdest irgendwie in den Wirren des zweiten Weltkrieges als dreckiger Ukrainer zuerst als Rotarmist, dann als Hilfswilliger zum Wachdienst verpflichtet, dann hast Du die Arschkarte. Mit Demjanjuk haben wir mal wieder so einen Wicht, den man an die Scheune nageln kann. Keine Gnade, trotz schwerer Krankheit und 89 Jahre. Dieser Schauprozess muss sein. Schade um die Millionen, die dafür verbrettert werden. Mit diesem Geld könnte man wirklich was sinnvolleres machen – und mal christliche Barmherzigkeit zeigen.
Ich glaube, da liegt eine gedankliche Verwechslung vor. Das "Verständnis", also Berücksichtigung mildernder Umstände, kommt erst beim Gerichtsurteil. Dazu muss es aber ein Gerichtsverfahren geben...
Ich glaube, da liegt eine gedankliche Verwechslung vor. Das "Verständnis", also Berücksichtigung mildernder Umstände, kommt erst beim Gerichtsurteil. Dazu muss es aber ein Gerichtsverfahren geben...
...ich bin also nicht der Einzige, dem diese fast schmerzend-offensichtliche Logik völlig baff gemacht hat.
Und das in der "Zeit" *wunder*
Tödliche Verwechslung...
Tödliche Verwechslung...
Ich glaube, da liegt eine gedankliche Verwechslung vor. Das "Verständnis", also Berücksichtigung mildernder Umstände, kommt erst beim Gerichtsurteil. Dazu muss es aber ein Gerichtsverfahren geben...
Technisch gesehen haben Sie natürlich recht, zumal Mord ja auch angeblich nicht verjährt - auch wenn derartige Ermittlungen, wenn sie in den zweiten Weltkrieg hineinreichen, so eine Sache sind und sicher nicht in jedem Fall Anklage erhoben wird. Aber "mildernde Umstände" sind wahrscheinlich nicht sehr hilfreich, wenn der Angeklagte schon 89 Jahre alt ist - auch angesichts der Ungerechtigkeit die darin liegt, dass sicher über 90% der Täter ungeschoren davongekommen sind - auch ohne in der Zwangslage gewesen zu sein, in welcher sich Demjanjuk zudem befand, immer vorausgesetzt, der Ausweis ist echt, auf welchen sich der Prozess ausschliesslich stützt.
Es sollte auch nicht vergessen werden, dass Demjanjuk schon einmal in Israel zum Tode verurteilt wurde - und auch damals haben offenbar keine Zweifel existiert, denn im Zweifelsfall wird ja i.A. für den Angeklagten entschieden - die Zeugenaussagen haben hierfür eine wesentliche Rolle gespielt - fünf Jahre später wurde das Urteil nach einem einstimmigen Beschluss des entsprechenden Gremiums wieder aufgehoben (man darf annehmen, dass Demjanjuk so lange in der Todeszelle sass - sicher keine angenehme Zeit, sie sollte, käme es zu einer Verurteilung in Deutschland, was nicht so sicher ist, angerechnet werden).
Angesichts dieser Umstände, der äusserst dünnen Beweislage und dem Verdacht, dass hier wieder einmal der Wunsch Vater des Gedankens gewesen sein könnte und man in Deutschland natürlich "alles richtig machen möchte" habe ich so meine Zweifel an diesem Verfahren.
Technisch gesehen haben Sie natürlich recht, zumal Mord ja auch angeblich nicht verjährt - auch wenn derartige Ermittlungen, wenn sie in den zweiten Weltkrieg hineinreichen, so eine Sache sind und sicher nicht in jedem Fall Anklage erhoben wird. Aber "mildernde Umstände" sind wahrscheinlich nicht sehr hilfreich, wenn der Angeklagte schon 89 Jahre alt ist - auch angesichts der Ungerechtigkeit die darin liegt, dass sicher über 90% der Täter ungeschoren davongekommen sind - auch ohne in der Zwangslage gewesen zu sein, in welcher sich Demjanjuk zudem befand, immer vorausgesetzt, der Ausweis ist echt, auf welchen sich der Prozess ausschliesslich stützt.
Es sollte auch nicht vergessen werden, dass Demjanjuk schon einmal in Israel zum Tode verurteilt wurde - und auch damals haben offenbar keine Zweifel existiert, denn im Zweifelsfall wird ja i.A. für den Angeklagten entschieden - die Zeugenaussagen haben hierfür eine wesentliche Rolle gespielt - fünf Jahre später wurde das Urteil nach einem einstimmigen Beschluss des entsprechenden Gremiums wieder aufgehoben (man darf annehmen, dass Demjanjuk so lange in der Todeszelle sass - sicher keine angenehme Zeit, sie sollte, käme es zu einer Verurteilung in Deutschland, was nicht so sicher ist, angerechnet werden).
Angesichts dieser Umstände, der äusserst dünnen Beweislage und dem Verdacht, dass hier wieder einmal der Wunsch Vater des Gedankens gewesen sein könnte und man in Deutschland natürlich "alles richtig machen möchte" habe ich so meine Zweifel an diesem Verfahren.
Tödliche Verwechslung...
Diese Nazis hätte man viel früher und konsequenter jagen müssen.Dieser Alte Naziknochen hat sein Leben gelebt.
Technisch gesehen haben Sie natürlich recht, zumal Mord ja auch angeblich nicht verjährt - auch wenn derartige Ermittlungen, wenn sie in den zweiten Weltkrieg hineinreichen, so eine Sache sind und sicher nicht in jedem Fall Anklage erhoben wird. Aber "mildernde Umstände" sind wahrscheinlich nicht sehr hilfreich, wenn der Angeklagte schon 89 Jahre alt ist - auch angesichts der Ungerechtigkeit die darin liegt, dass sicher über 90% der Täter ungeschoren davongekommen sind - auch ohne in der Zwangslage gewesen zu sein, in welcher sich Demjanjuk zudem befand, immer vorausgesetzt, der Ausweis ist echt, auf welchen sich der Prozess ausschliesslich stützt.
Es sollte auch nicht vergessen werden, dass Demjanjuk schon einmal in Israel zum Tode verurteilt wurde - und auch damals haben offenbar keine Zweifel existiert, denn im Zweifelsfall wird ja i.A. für den Angeklagten entschieden - die Zeugenaussagen haben hierfür eine wesentliche Rolle gespielt - fünf Jahre später wurde das Urteil nach einem einstimmigen Beschluss des entsprechenden Gremiums wieder aufgehoben (man darf annehmen, dass Demjanjuk so lange in der Todeszelle sass - sicher keine angenehme Zeit, sie sollte, käme es zu einer Verurteilung in Deutschland, was nicht so sicher ist, angerechnet werden).
Angesichts dieser Umstände, der äusserst dünnen Beweislage und dem Verdacht, dass hier wieder einmal der Wunsch Vater des Gedankens gewesen sein könnte und man in Deutschland natürlich "alles richtig machen möchte" habe ich so meine Zweifel an diesem Verfahren.
Da können Sie recht haben, dieses Verfahren hat zwangsläufig Schauprozesscharakter, und das beeinflusst immer das Ergebnis. Das gilt aber bei jedem großen Gerichtsverfahren, sobald die Medien drinhängen - so falsch und willkürlich das auch ist (gerade in diesem Fall, wo Präzedenzfälle so gut wie nicht vorhanden sind), kann man aus dem Grund den Prozess aus nahe liegenden Gründen nicht einstellen.
Das Problem wäre vielmehr auch, dass es auch intensive Ermittlungen gegeben hat, die Jahre zurückgehen - um die Ermittlungen einzustellen, müsste man gerade in so einem brenzlichen Fall einen wirklich triftigen sachlichen Grund haben - dünne Beweislage, Unwahrscheinlichkeit einer Verurteilung, Verhältnismäßigkeit oder so ähnlich. Gut, von hier aus kann man es wirklich nicht sagen, aber ich würde eher dazu tendieren, dass es der zuständigen Staatsanwaltschaft ungern eine Schlappe riskieren würde - der Schaden eines verpatzten Verfahrens wäre viel größer, als wenn man jetzt einen Rückzieher machen würde.
Warten wir's ab...
Da können Sie recht haben, dieses Verfahren hat zwangsläufig Schauprozesscharakter, und das beeinflusst immer das Ergebnis. Das gilt aber bei jedem großen Gerichtsverfahren, sobald die Medien drinhängen - so falsch und willkürlich das auch ist (gerade in diesem Fall, wo Präzedenzfälle so gut wie nicht vorhanden sind), kann man aus dem Grund den Prozess aus nahe liegenden Gründen nicht einstellen.
Das Problem wäre vielmehr auch, dass es auch intensive Ermittlungen gegeben hat, die Jahre zurückgehen - um die Ermittlungen einzustellen, müsste man gerade in so einem brenzlichen Fall einen wirklich triftigen sachlichen Grund haben - dünne Beweislage, Unwahrscheinlichkeit einer Verurteilung, Verhältnismäßigkeit oder so ähnlich. Gut, von hier aus kann man es wirklich nicht sagen, aber ich würde eher dazu tendieren, dass es der zuständigen Staatsanwaltschaft ungern eine Schlappe riskieren würde - der Schaden eines verpatzten Verfahrens wäre viel größer, als wenn man jetzt einen Rückzieher machen würde.
Warten wir's ab...
Da können Sie recht haben, dieses Verfahren hat zwangsläufig Schauprozesscharakter, und das beeinflusst immer das Ergebnis. Das gilt aber bei jedem großen Gerichtsverfahren, sobald die Medien drinhängen - so falsch und willkürlich das auch ist (gerade in diesem Fall, wo Präzedenzfälle so gut wie nicht vorhanden sind), kann man aus dem Grund den Prozess aus nahe liegenden Gründen nicht einstellen.
Das Problem wäre vielmehr auch, dass es auch intensive Ermittlungen gegeben hat, die Jahre zurückgehen - um die Ermittlungen einzustellen, müsste man gerade in so einem brenzlichen Fall einen wirklich triftigen sachlichen Grund haben - dünne Beweislage, Unwahrscheinlichkeit einer Verurteilung, Verhältnismäßigkeit oder so ähnlich. Gut, von hier aus kann man es wirklich nicht sagen, aber ich würde eher dazu tendieren, dass es der zuständigen Staatsanwaltschaft ungern eine Schlappe riskieren würde - der Schaden eines verpatzten Verfahrens wäre viel größer, als wenn man jetzt einen Rückzieher machen würde.
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