Markenartikel eBay bittet zur Unterschrift
Die Versteigerungsplattform ruft zu einer Petition gegen Markenfirmen auf. Denn die machen den Händlern zu schaffen, die im Internet aktiv sind
Wer Ebay nutzt, wird in dieser Woche Post bekommen. Das Internetunternehmen will all seine aktiven Mitglieder in Europa per E-Mail auffordern, eine „Petition gegen die Beschränkung des Online-Handels“ zu unterschreiben. Die zuständigen Stellen in der EU werden darin aufgefordert, „das europäische Wettbewerbsrecht zu ändern, um unfairen Beschränkungen für den Verkauf im Internet einen Riegel vorzuschieben und Markeninhaber dazu zu verpflichten, alle Vereinbarungen zur Beschränkung des Vertriebs ihrer Produkte offenzulegen“. Laut Ebay versuchen einige Hersteller von Markenprodukten in immer stärkerem Maß, den Verkauf ihrer Produkte im Internet zu behindern. „Wir wollen klare Regeln und Rechtssicherheit“, sagte der rechtspolitische Sprecher des Unternehmens, Wolf Osthaus, dem Tagesspiegel.
Ebay tritt nicht von ungefähr als Verfechter des freien Wettbewerbs auf. Immer mehr professionelle Händler bieten bei Ebay ihre Waren an. Inzwischen ist die Zahl der gewerblichen Verkäufe so groß wie die der privaten – Tendenz steigend. Auch die Zahl der zum Festpreis verkauften Artikel ist etwa so hoch wie die der versteigerten. Daher nennt sich Ebay selbst auch nicht mehr Internetauktionshaus, sondern Online-Marktplatz. Im gewerblichen Handel sieht Ebay die größeren Wachstumschancen. Aber immer mehr Händler bekommen Ärger mit den Herstellern von Markenprodukten, die das Geschäft selber machen oder wenigstens kontrollieren wollen. Markenartikler müssten in der Lage sein, bestimmte, den Markenwert schädigende Vertriebsformen auszuschließen, argumentiert der Markenverband.
So hatte etwa Alfred Sternjakob, der Hersteller der Scout-Schulranzen, einem Berliner Schreibwarenhändler untersagen wollen, die Ranzen auf dem vermeintlichen Ramschplatz Ebay – zu deutlich günstigeren Preisen – zu verkaufen. Zu Unrecht, urteilte das Berliner Landgericht im April. Allerdings: Andere Gerichte haben in ähnlichen Fällen anders entschieden.
Der Zeitpunkt für die Petition ist kein Zufall. Derzeit ist die EU dabei, die relevanten europäischen Rechtsvorschriften zu überprüfen. „Die einschlägigen Wettbewerbsregeln zu Vertriebsbeschränkungen stammen aus dem Jahr 1999“, sagt Osthaus von Ebay. „Damals war Online- Shopping noch nicht so ein Thema. Das ist jetzt anders.“ Um zu unterstreichen, wie groß das Problem sei, ließ Ebay 357 kleine deutsche Online-Händler befragen. Demnach ist fast jedem zweiten Händler der Verkauf bestimmter Produkte über das Netz von Herstellern bereits untersagt worden. 40 Prozent der Befragten durften bestimmte Produkte nur unter strengen Auflagen im Netz verkaufen und der Hälfte der Händler ist nach eigener Aussage verboten worden, Produkte zu einem günstigeren als dem vom Hersteller festgelegten Preis anzubieten.
„Betroffen ist am Ende der Verbraucher, der einen höheren Preis für seine Produkte zahlen muss“, sagt Osthaus. Diesen Verbrauchern will Ebay nun Gehör verschaffen. Immerhin hat das Unternehmen laut GfK in Deutschland mehr als 16 Millionen Nutzer. „Bei den EU- Kommissaren für Wettbewerb, Verbraucher und Binnenmarkt sind wir bereits auf Resonanz und eine große Offenheit gegenüber unserem Anliegen gestoßen“, sagt Osthaus.
Der Text erschien im Tagesspiegel vom 6. Juli.
- Datum 06.07.2009 - 14:27 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, Tagesspiegel
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Nur ein weiteres Beispiel wie das sogenannte "geistige" Eigentum den Eigentumsbegriff ad absurdum führt.
sollte schweigen. Es geht nicht um geistiges Eigentum, sondern um Knebelverträge zwischen Herstellern und Händlern. Kennt man auch aus der Gastronomie, dem Tankstellengewerbe u. dergl. Marken dienen hier nur - völlig gesetzeskonform - als Herkunftskennzeichen; nicht mehr.
sollte schweigen. Es geht nicht um geistiges Eigentum, sondern um Knebelverträge zwischen Herstellern und Händlern. Kennt man auch aus der Gastronomie, dem Tankstellengewerbe u. dergl. Marken dienen hier nur - völlig gesetzeskonform - als Herkunftskennzeichen; nicht mehr.
Ein Aspekt könnte man auch noch ansprechen (kein Vorwurf an den Autor!):
Ebay ist bei der Bekämpfung von Plagiaten anscheinend nicht so agil, wie hier hinsichtlich des Kampfes gegen die Markenfirmen.
Die meisten "Markenprodukte" dieser Plattform, insbesondere bei Textilien (viel. gibt es auch gefakte Ranzen...), sind doch Fälschungen und hier tut sich Ebay immer noch recht schwer. Wer schon einmal ein Poloshirt namenhafter Hersteller (Polo Ralph Lauren, La Martina etc) gekauft hat, kennt die Erfahrung dann für vermeintlich günstiges Geld (40 Euro statt 79,--) ein (schlecht) gefaktes Produkt bekommen zu haben.
Tja wie schön waren noch die ersten Momente bei Ebay: Es gab wirkliche Dachboden und Scheunenfunde, sehr viele User waren Privatleute ("stells doch mal bei Ebay rein..") und stöbern machte noch Spaß.. Heute sind fast nur noch Profis aktiv, Powerseller und solche die es werden wollen. Windige AGB und der Versuch gewerbsmäßigen Handel zu "umgehen" gehen oft zu Lasten des Käufers.
Es wird im Grunde nur noch gekauft wie bei einem Online-Warenhaus (Ebay, das neue Karstadt?). Im Elektronik Sektor kommt das "bestellte" Produkt meist aus Berlin mit türkischem Kontonamen.
Am liebsten würde Ebay den gesamten Zahlungsverkehr über die Tochter PayPal (wer hier die Preise auf der Webseite findet muss sehr lange gesucht haben, die Fuktion wird umgehend erklärt, die Gebühren werden nichtmal in den FAQ erklärt...) führen... aber das ist eine andere Geschichte....
sollte schweigen. Es geht nicht um geistiges Eigentum, sondern um Knebelverträge zwischen Herstellern und Händlern. Kennt man auch aus der Gastronomie, dem Tankstellengewerbe u. dergl. Marken dienen hier nur - völlig gesetzeskonform - als Herkunftskennzeichen; nicht mehr.
Das jetzige Markenrecht gibt dem Markeninhaber tendenziell ein zu starkes Recht, die Verwendung der Marke zu verbieten. Wenn jemand in rechtlich einwandfreier Weise ein Markenartikel verkaufen will und dies in einer Weise tut, die die Marke nicht herabsetzt o.ä., so sollte dies möglich sein.
Der Markeninhaber kann dann immer noch gegen andere Verwendungen vorgehen (z.B. Marke nur als keyword bei Google verwenden, um dann Konkurrenzprodukte zu verkaufen, etc.).
Daneben gibt es noch ein Thema, das hier maßgeblich mit hereinspielt: Dass viele Markenfirmen kein strukturiertes Konzept bzgl. Versandhandel haben und massive Gefahr laufen, die eigenen Umsätze in Zukunft zu verringern. Z.Z. werden nämlich von vielen Markenfirmen nur Ladengeschäfte beliefert; wenn diese dann auch einen Versandhandel betreiben, wird dies u.U. hingenommen, u.U. aber nicht; reine Versandhändler dagegen werden nicht beliefert. Da der Versandhandelsanteil im Laufe der Jahre steigt, schließen sich diese Firmen zunehmend vom Geschäft aus. (Oder sind via Reimporte nur bei kleineren Versandhändlern/ebay-Händlern im Netz präsent).
Da via Gesetz eine Preisbindung nicht möglich ist und die Ladenhändler nicht durch Billigkonkurrenz verprellt werden sollen (Kunden schauen sich die Sachen an, kaufen aber dann günstiger im Internet), ist natürlich dieses Verhalten irgendwie verständlich.
Die Lösung für dieses Problem wäre evtl. eine Bezuschussung von Ausstellungsflächen, d.h., der Markenartikler bezahlt dem Ladengeschäft einen Anteil an der Miete o.ä. (je nach qm Ausstellungsfläche für die entsprechende Marke).
Nach herrschendem Markenrecht ist der Schutz auf den geschäftlichen Verkehr beschränkt. Das ist im Internethandel für Gebrauchtanbieter mitunter eine Achillesferse - die übliche Problematik eben: "Was ist ein gewerblicher Anbieter bei ebay?" Aber das im Artikel geschilderte Problöem geht nicth darum, nicht-geschäftlichen Nutzern die Markennutzung zu verbieten, sondern Vertragshändler auf bestimmte Vertriebswege festzulegen. Das ist nach meinem Verständnis keine Frage des Markenrechts, sondern eine des Kartellrechts.
Nach herrschendem Markenrecht ist der Schutz auf den geschäftlichen Verkehr beschränkt. Das ist im Internethandel für Gebrauchtanbieter mitunter eine Achillesferse - die übliche Problematik eben: "Was ist ein gewerblicher Anbieter bei ebay?" Aber das im Artikel geschilderte Problöem geht nicth darum, nicht-geschäftlichen Nutzern die Markennutzung zu verbieten, sondern Vertragshändler auf bestimmte Vertriebswege festzulegen. Das ist nach meinem Verständnis keine Frage des Markenrechts, sondern eine des Kartellrechts.
Nach herrschendem Markenrecht ist der Schutz auf den geschäftlichen Verkehr beschränkt. Das ist im Internethandel für Gebrauchtanbieter mitunter eine Achillesferse - die übliche Problematik eben: "Was ist ein gewerblicher Anbieter bei ebay?" Aber das im Artikel geschilderte Problöem geht nicth darum, nicht-geschäftlichen Nutzern die Markennutzung zu verbieten, sondern Vertragshändler auf bestimmte Vertriebswege festzulegen. Das ist nach meinem Verständnis keine Frage des Markenrechts, sondern eine des Kartellrechts.
Ebay mobilisiert die massen um seine Geschaeftsziele zu erreichen, denn Markenartikel haben eine grosse Anziehungskraft. Wer also ohne eigene Meinung ist unterschreibe dann bitte "unten links". Das eBay im Gegenzug nur recht zoegerlich den Markenpiraten zu Leibe rueckt sollte in diesem Zusammenhang angemerkt werden. Ebays ehrenwerte Motivation muss hier sehr stark angezweifelt werden.
Wenn man sich in die Lage eines Markenartiklers versetzt, dann moechte man natuerlich den Wert der Marke recht hoch halten und nicht durch Ramschaktionen demolieren. Dem Markeninhaber die Rechte an seiner Marke streitig zu machen, riecht irgendwie wie Enteignung. Die Teilnehmer des Markenhandels investieren richtiges Geld und erwarten entsprechende Umsaetze (wie jeder Kaufmann). Schmalspur "online Haendler" versuchen lediglich, schnelle Gewinne auf Kosten Anderer zu machen. Guter Rat meinerseits: Marke selbst entwickeln und dann mitreden.
Schaut doch mal ins Gesetz, das bildet nämlich ungemein: § 24 MarkenG regelt die Erschöpfung eines Verbietungsrecht aus einer Marke:
wenn also ein Kaufmann, selbst wenn er einen "Ramschladen" führt, in der EU ordnungsgemäß - also vom Markeninhaber oder mit dessen Zusatimmung - einen Original-Markenartikel gekauft hat, so kann er diesen für einen beliebigen Preis wieder verkaufen! Da kann der Markeninhaber nichts tun, er hat ja schließlich seinen Kaufpreis vom Ramschladen erhalten und hat sich damit zufrieden zu geben.
Tatsächlich sind die von den Vorkommentatoren angesprochenen Punkte eher ein Fall fürs Kartellrecht.
Seit Jahren verdient ebay am Fakehandel mit, ohne das Verbraucher durch den Plattformbetreiber genügend geschützt wird! Jetzt will sich der Wolf im Schafspelz dies auch noch legalisieren lassen? Die Plattform ist doch voll mit Markenfakes! Was ebay da versucht, ist pure Augenwischerei.
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Sehr gut dazu schreibt am 9.7.2009 der Markenverband:
Die heute von der Europäischen Kommission vorgelegten Zahlen der europäischen Zollbehörden über die Beschlagnahme von Piraterieware macht aus Sicht des Markenverbandes deutlich, dass trotz aller Erfolge bei der Bekämpfung von Fälscherbanden kein Anlass für Entwarnung besteht.
Nicht nur die Verdoppelung der Zahl beschlagnahmter Artikel auf mehr als 178 Millionen ist besorgniserregend, sondern auch die teilweise explosionsartige Zunahme in einzelnen, auch für Verbraucher besonders sensitiven Bereichen. Aus den Zuwächsen bei Spielzeug (+ 136 %), elektrischen Geräten (+ 58 %) oder Arzneimitteln (+ 57 %) erwachsen Verbrauchern nicht nur wirtschaftliche sondern auch gesundheitliche Gefahren. Die Europäische Kommission sieht die Gefahr für Verbraucher allein 2008 bei über 20 Millionen beschlagnahmten Artikeln.
Die deutliche Zunahme von per Post versandten Fälschungen um ca. 25 % ist darüber hinaus auch ein deutliches Indiz dafür, dass der Internet-Vertrieb von Fälschungen, etwa über Online-Auktionshäuser, erneut deutlich zugenommen hat. Erfahrungsgemäß werden besonders Internetverkäufe von Fälschern auf dem Postwege abgewickelt.
„Der kriminellen Energie, mit der professionelle Fälscher geistiges Eigentum verletzen und die Gesundheit von Verbrauchern zu gefährden bereit sind, kann nicht nur mit den Mitteln des Zollrechts entgegen getreten werden. Organisierte Kriminalität muss mit dem Strafrecht bekämpft werden. Hier sind nicht nur Rechteinhaber und Zoll, sondern auch die Politik gefordert: Wir brauchen Mindeststrafen für gewerbsmäßige und organisiert handelnde Fälscher,“ fordert der Markenverband.
Mit großer Sorge sieht der Markenverband auch die wachsende Bedeutung des Internets als Vertriebsweg für Fälschungen. „Gerade Internet-Auktionshäuser haben sich als zusätzlicher Vertriebsweg für Fälschungen inzwischen fest etabliert. Verbraucher sind hier besonders gefährdet, weil sie Fälschungen bei Online-Auktionen besonders schwer erkennen können. Deshalb sind die aktuellen Versuche, insbesondere von eBay, das Markenrecht zu schwächen und das Thema Fälschungen zu bagatellisieren, besonders bedauerlich und schädlich,“ so der Markenverband. „Wir erwarten, dass diejenigen, die Fälschern ein Plattform für ihre Geschäfte bieten, endlich auch die sich daraus ergebende Verantwortung für Verbraucher und geistiges Eigentum annehmen.“
quelle
markenverband de
Die Fakehändler und ebay haben wohl genügend Angst vor Umsatzverlusten?...Petition? Um Gottes Willen, so nicht! Eher umgekehrt eine Petition gegen die Unzulänglichkeiten der Verkaufsplattform, das wäre richtig!
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