Insolvenz Ohne Lohn muss niemand arbeitenSeite 2/2
Ein Weg, der in der Praxis freilich äußerst selten beschritten wird, weiß die Anwältin – und zu dem sie auch nicht rät. Wer mag schon seinen eigenen Arbeitgeber den vermeintlichen Todesstoß verpassen? Außerdem ist ein solches Vorgehen auch mit einem finanziellen Risiko behaftet. Steht es so schlecht um das Unternehmen, dass gar kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, bleibt der Antragsteller auf den Kosten sitzen.
Wer dennoch nicht untätig sein will, dem rät Roschmann zur Kontaktaufnahme mit den Sozialträgern, insbesondere der Krankenkasse. Denn wird kein Lohn ausgezahlt, werden zumeist auch keine Sozialabgaben abgeführt. Auch die Krankenkasse ist also ein Gläubiger. Kassen werden in dieser Situation meist sehr schnell aktiv, weiß die Juristin.
Davon, den ausstehenden Lohn einzuklagen, raten die meisten Experten hingegen ab. Grundsätzlich sei der Anspruch darauf ja nicht strittig. Im Zweifel gewinnt der Arbeitnehmer – möglicherweise bekommt er dennoch kein Geld, muss aber die zusätzlichen Kosten tragen. Allenfalls eine sehr frühe Klage könnte sinnvoll sein: Mit dem Urteil in der Hand könnte der Angestellte dem Arbeitgeber drohen, seine Konten pfänden zu lassen. Das versuchen die Unternehmen meist zu vermeiden.
Vor Gericht zu ziehen sollte jedoch nur, wer ohnehin keine Ambitionen mehr auf eine weitere Karriere beim alten Arbeitgeber hat, sagt der Kölner Karriereberater Josef Albers. Der Diplompsychologe empfiehlt seinen Klienten auch im Falle eine Insolvenz nie zu vorschnell zu handeln, sondern "wie immer in Umbruchphasen" zunächst eine umfassende Analyse vorzunehmen. Die Perspektiven des Unternehmens gehören dabei genauso auf den Prüfstand wie die eigenen.
Für die Mitarbeiterin des schwäbischen Werkzeugherstellers übrigens ging die Sache gut aus. Dem Insolvenzverwalter gelang der Verkauf an einen Konkurrenten. Fast 90 Prozent der Arbeitsplätze blieben erhalten. Sie selbst wurde sogar befördert.
- Datum 08.07.2009 - 11:14 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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