Lissabon-Urteil Das Problem der EU-Integration ist die Politik
Auch vor dem Karlsruher Lissabon-Urteil war die deutsche Gesetzgebung weniger stark europäisiert, als befürchtet. Kritisch ist vielmehr der politische Lissabon-Prozess

© Sean Gallup/Getty Images
Wie viel Einfluss hat Europa im Deutschen Bundestag?
Nun ist es also (fast) geschafft. Nach einer wahren Odyssee, die schon mit der unzureichenden Reform der europäischen Union auf dem Amsterdamer Gipfel von 1997 begann, hat nun auch das Bundesverfassungsgericht den Weg für die Ratifikation des Lissabonner Vertrags freigegeben. Mit einem einstimmigen und von allen Parteien sowie von Klägern und Beklagten begrüßten Urteil, hat das Bundesverfassungsgericht den deutschen Ratifikationsweg aufgezeigt und sich selbst die Möglichkeit erhalten, zukünftig an der Gestaltung der Einheit Europas mitzuwirken. Offenbar ist dem Bundesverfassungsgericht die Quadratur des politischen Kreises durch sein Urteil gelungen.
Interessanterweise beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht in seinem kritischen Urteil zum Vertrag fast ausschließlich mit dem Regelwerk des Lissabonner Vertrags und weniger mit dem politischen Prozess, der seit dem Jahr 2001 zu diesem Vertrag geführt hat. Das ist erstaunlich, denn immerhin verweist das Urteil mehrfach auf das viel bemühte europäische Demokratiedefizit und vor allem auf die unzureichende Informationslage bei politischen Entscheidungsprozessen. Noch erstaunlicher ist aber, dass die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts zum Regelwerk des Lissabonner Vertrags den empirischen Grundlagen widerspricht.
In erster Linie mahnt das Bundesverfassungsgericht eine stärkere Einbindung von Bundestag und Bundesrat an, die im Begleitgesetz, nicht aber im Vertrag enthalten ist. Dabei baut das Gericht seine Einschätzung auf vielen Annahmen auf, wie beispielsweise einem schweigenden Bundestag, der einen Übergang bei europäischen Gesetzesvorhaben, die Einstimmigkeit im Ministerrat verlange, zu Mehrheitsentscheidungen verpassen könnte. Empirisch betrachtet spielt aber weder der Übergang von Einstimmigkeit zur Mehrheit im Ministerrat eine Rolle noch schweigt der Bundestag bei europäischen Gesetzesvorhaben.
Ganz im Gegenteil, einer unserer Studien im Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung zufolge, findet sich seit 1984 bei weniger als 10 Prozent aller Europäischen Gesetzesvorhaben überhaupt ein strittiger Anlass unter den Staaten, der zu einer Aussprache im Ministerrat führt. Fast alle Kommissionsvorlagen werden nach Beratung und langer Vorbereitung konsensuell und seit dem Jahr 1993 in zunehmend geringer Zahl verabschiedet. Angesichts der vielen Beitritte und der Verwirklichung des Binnenmarktes, der im wesentlichen mit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags im Jahr 1993 abgeschlossen war, ist dieser Trend einer sinkenden europäischen Gesetzesproduktivität leicht nachvollziehbar.
Noch deutlicher sprechen die Zahlen des Bundesarchivs gegen die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Zahl an deutschen Gesetzen, die auf einen europäischen Impuls zurückgeführt werden, zwar zugenommen. Jedoch machen Bundestag und Bundesrat viel häufiger bei diesen Gesetzesvorhaben von ihrem Änderungsrecht Gebrauch als dies normalerweise der Fall ist.
Und gegenüber der Bundesregierung, deren Gesetzesvorlagen normalerweise eine sehr hohe Verabschiedungsquote von fast 90 Prozent aufweisen, agieren Bundestag und Bundesrat erfolgreicher, wenn ihre Initiativen auf einen europäischen Anstoß zurückgehen. Anders ausgedrückt, agieren Bundestag und Bundesrat im deutschen Gesetzgebungsprozess aufmerksamer und erfolgreicher, wenn sie ihre Initiativen mit einem europäischen Impuls begründen.
Vor diesem empirischen Hintergrund dürfte das Urteil kaum geeignet sein, die aktuellen und zukünftigen Probleme bei der Gestaltung der Einheit Europas zu lösen. Dabei hätte der politische Prozess, der schließlich zur Ratifikation des Lissabonner Vertrags führen wird, ausreichend Anlass zur Kritik am europäischen Demokratiedefizit und an einer unzureichenden Informationslage gegeben.
- Datum 06.07.2009 - 16:42 Uhr
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- Serie opi
- Quelle ZEIT ONLINE
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Also ich vergleiche den Lisaboner vertrag
mit der alten Raumstation MIR-(Mir Gehts Gut) und dan ist es doch abgebrant und verglüht.
"...wie beispielsweise einem schweigenden Bundestag, der einen Übergang bei europäischen Gesetzesvorhaben, die Einstimmigkeit im Ministerrat verlange, zu Mehrheitsentscheidungen verpassen könnte."
Was wollten Sie mit diesem Satz sagen?
"Empirisch betrachtet spielt aber weder der Übergang von Einstimmigkeit zur Mehrheit im Ministerrat eine Rolle noch schweigt der Bundestag bei europäischen Gesetzesvorhaben."
Da haben Sie sogar komplett Recht, wie sollte ein, in der Zukunft liegendes Ereignis wie der Lissabon-Vertrag, jetzt schon empirisch Auswirkungen zeigen? Woher wollen Sie wissen, wie sich der Mehrheitsentscheid (im Ggs. zum Einstimmigkeitsentscheid) künftig auswirkt?
Oder um es mit einem Vergleich auszudrücken: nur weil Ehemann und Ehefrau sich nur selten ums Geld streiten, können wir ruhig den Ehemann zum Alleinverwalter bestimmen? Das wird schon nichts am Kräfteverhältnis ändern?
"Anders ausgedrückt, agieren Bundestag und Bundesrat im deutschen Gesetzgebungsprozess aufmerksamer und erfolgreicher, wenn sie ihre Initiativen mit einem europäischen Impuls begründen."
Nun, dem Lissabonvertrag haben sie nahezu einstimmig und blauäugig zugestimmt. Selbstverständlich ohne uns vorher zu fragen (wo kämen wir denn da hin?).
Immerhin rettet das BVG mit seinem Urteil die Möglichkeit "europäische Impulse" auch abzulehnen.
Wie kann ich bloß den Richter davon überzeugen, daß an der roten Ampel an der ich mitten in der Nacht geblitzt wurde sowieso kein Verkehr war?
Meine empirischen Studien belegen eindeutig, daß nur 0.3 Fahrzeuge pro Stunde dort kreuzten -- womit eine gesetzmäßigkeit nicht erkennbar ist.
"Ganz im Gegenteil, einer unserer Studien im Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung zufolge, findet sich seit 1984 bei weniger als 10 Prozent aller Europäischen Gesetzesvorhaben überhaupt ein strittiger Anlass unter den Staaten, der zu einer Aussprache im Ministerrat führt."
Herr König unterschlägt mal eben, daß EU-Gesetze von einem "Rat nationaler Exekutive" eingebracht werden -- seltsame Auffassung von Gewaltenteilung und demokratischer Legitimation.
WIKI: "Der Rat nimmt zusammen mit dem Europäischen Parlament Rechtsetzungsbefugnisse im Rahmen der EU wahr (Sekundärrecht), ist also Teil der Legislative. Seine Mitglieder sind in ihren Mitgliedstaaten jedoch Teil der nationalen Regierungen, also der Exekutive."
ZEIT: "Thomas König lehrt Politische Wissenschaft an der Universität Mannheim."
Ich bezweifele stark - auch aus eigener Studienerfahrung, die durch Königs Argumentation bestätigt wird - daß es sich bei diesem Studienfach tatsächlich um eine Wissenschaft handelt, zumindest eine, die auch apriorisches Wissen beinhaltet.
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Niemand ist hoffnungsloser versklavt als der, der fälschlich glaubt frei zu sein. [J. W. Goethe]
nun, allein schon die von schily und consorten seinerzeit durchgedrückten verschärfungen zur inneren "sicherheit" und urheberrecht sind zt gegen den ausdrücklichen willen des bundestages durchgesetzt worden -- sofern sich der bundestag die mühe gemacht hat, sich überhaupt zu äussern.
zypries hatte ihre urheberrechtsverschärfungen im bt vorgestellt, der bt hat deutlcih dageggen votiert, zypries hat sie in brüssel durchgedrückt, ohne die bt-position zu berücksichtigen und zuhause dann erklärt, dasss brüssel das so vorschreibt. damit war das dem bt dann auch egal ...
dass erst das bverfg den mdb ein's auf die mütze geben muss, um ihnen klar zu machen, dass sie befugt sind, die minister in brüssel weisungs zu binden (seltsamerweise gibt es das in anderen mitgliedsstaaten seit jeher -- aber deutschland ist eben anders), ist ein armutszeugnis, das könig offenbar komplett gleichgültig ist.
der rest des beitrages erscheint mirt ausgesprochen konfus und zum teil sogar in sich widersprüchlich -- was könig eigentlich (ausser "lissabon muss weg!") sagen will, erschliesst sich mir nicht.
Gehen Sie mal auf ein internationales Volkstanzfest, da werden Sie sehen, daß die EU-Politik weit weg ist von den Menschen. Hohles Geschwätz um Macht zu zeigen-aber die steht auf tönernen Füßen!
Ich glaube , daß die verschiedenen Nationen umso mehr sich wehren je mehr die EU-Direktion ihre absolute Gesetzgebung verstärkt. Die Menschen empfinden daß zurecht oft als blanke politische Willkür . Sie werden sich das nicht auf Dauer gefallen lassen, gerade dann, wenn sie in bodenständig sind, jung und ihre sozialen Kontakte im eigenen Land lebendig sind.
Ich habe auch das Gefühl, daß die Eurokraten uns zu dummen Konsumisten herunterstufen wollen. Offensichtlich wissen sie nicht, daß wir nicht dadurch besser leben , daß wir neue giftige Energiesparlampen kaufen oder dann, wenn wir Seite an Seite mit Polen und Franzosen , Belgiern, Ungarn u.a.versuchen das asiatische Öl uns völkerrechtswidrig anzueignen. Nein-es gibt noch Menschen mit einem Gedächtnis
Hatte wirklich kein Redakteur Zeit, diesen "Experten"-Kommentar mal zu redigieren? Das liest sich nicht nur recht unverständlich, es wirkt auch größtenteils äußerst konfus. Schon allein der Titel ergibt keinen Sinn. Der vermeintliche Aufhänger ist ebenfalls Unsinn: der so genannte Experte kann sich doch nicht ernsthaft darüber wundern, dass sich das Verfassungsgericht mit den Bestimmungen des Vertrages befasst hat, gegen den geklagt wurde, und nicht mit dem politischen Prozess, der zu diesem Vertrag geführt hat?
Wenn man aus dem Kommentar von Herrn König etwas lernen kann, dann darüber, wie empirische Politikwissenschaftler sich mit ihren Modellen und ihrer Erbsenzählerei ein doch recht krudes Verständnis von Politik zurechtlegen. Es geht doch z.B. gar nicht darum, dass der Bundestag als geschlossener Akteur gegen die Bundesregierung "agiert" oder stattdessen "schweigt" (was ist das überhaupt für eine Ausdrucksweise?). Vielmehr geht es darum, dass das Parlament als Gesetzgeber durch eine dem Nationalstaat übergeordnete Entscheidungsebene grundsätzlich vor vollendete Tatsachen gestellt wird, wobei diese Entscheidungsebene über keine demokratische Legitimation als Gesetzgeber verfügt (da Exekutivvertreter entscheiden).
Es wirkt doch sehr befremdlich, wenn der Kommentator offenbar nicht einmal diesen Kern des Problems erfasst hat, also offenbar auch nicht einmal einen kurzen Blick in das Urteil geworfen hat, und es dennoch auf Grundlage irgendwelcher Daten aus dem Bundesarchiv großmundig in Frage stellt.
Wir bekommen die wichtigen Gesetzesvorhaben in Deutschland schon im entstehen von den Medien mitgeteilt. Da sagt ein Politiker die Mehrsertsteuer soll erhöht werden, und riesen Überschriften stehen in den Zeitungen. Ein anderer will das Verbot des Angriffskrieges im Grundgesetz abändern und es hitzige Kommentare im Editorial.
Aber: europäische Gesetze werden von Ausländern ausgedacht, zu denen die Zeitungen keine Beziehungen haben, und somit gibt es keine Vorabinformationen. Extrem kontroverse Abschnitte aus der Europa-Verfassung (Neudeutsch "Vertrag von Lissabon") zu militärischen Verpflichtungen wurden nirgends erwähnt, die Bologna Reform wurde vier Jahre nach der Verabschiedung in den Zeitungen diskutiert, und jedes neue Gesetz aus Brüssel ist für uns überraschend. Einzig beim Medien und Patentrecht gibt es kleine Gruppen und interntionale Diskussionen im Internet und Zeitungen die die Gesetzesvorhaben diskutieren, bevor sie verabschieded sind. Danke hier an den Heise Verlag.
Die europäische Debatte findet nicht statt. Die Zeitungen sind schuld.
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