Kinderpornografie Tauss klagt in Karlsruhe gegen Netzsperren
Bundestagsabgeordneter Tauss (früher SPD, jetzt Piratenpartei) hat eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das Netzsperren-Gesetz eingereicht
Der Bundestag hatte vor zwei Wochen per Gesetz deutsche Netzanbieter dazu verpflichtet, den Zugang zu kinderpornografischen Angeboten zu erschweren. Künftig sollen Stoppschilder erscheinen, wenn Seiten mit entsprechenden Inhalten aufgerufen werden. Jörg Tauss hatte gegen das Internetsperren-Gesetz gestimmt und war kurz nach der Entscheidung aus Protest gegen die Zustimmung der meisten SPD-Abgeordneten aus der Partei ausgetreten.
Jetzt beschäftigt er das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Er beanstandet einen Formfehler, weil das Regelwerk im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erheblich verändert worden sei, ohne dass der Bundestag eine neue erste Lesung anberaumt habe.
Allerdings wird gerade gegen Tauss selbst ermittelt – wegen Besitzes kinderpornografischen Materials. Tauss bestreitet die Vorwürfe und will das sichergestellte Material ausschließlich in seiner Funktion als Abgeordneter zu Recherchezwecken benutzt haben. Im März hob der Bundestag seine Immunität auf, als die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ihre Ermittlungen aufnahm.
Nachdem der Politiker die SPD verlassen hatte, war Tauss der Piratenpartei beigetreten, einem Zusammenschluss von
Internet-Aktivisten. Für sie will er bis zum Ende der Legislaturperiode im Bundestag bleiben.
- Datum 02.07.2009 - 14:38 Uhr
- Serie News
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, sp
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seine Bemühungen, die Einrichtung einer groß angelegten Zensur-Infrastruktur im Internet zu verhindern, total unverständlich wären.
Weder Tauss noch die Piratenpartei haben etwas gegen den Kampf gegen Kinderpornographie (oder andere Verbrechen), sondern kritisieren die Augenwischerei, die mit diesem Gesetz betrieben wird.
Da sich Politiker und Medien (zur Erklärung: dazu gehören auch Zeitungen und News-Portale im Internet) vollkommen Beratungsresistent gezeigt haben und keiner von beiden auch nur im Ansatz daran gedacht hat, mal jemanden zu fragen, der sich mit dem Medium Internet auskennt, scheint es nur auf solchen Wegen zu gehen.
Hoffen wir für unser Grundrecht auf freie Rede und Meinungsäußerung, dass Tauss mit seinem Vorhaben am BVG Erfolg haben wird.
Andernfalls könnte es sein, dass demnächst noch andere Sachen gesperrt werden.
Erste Bestrebungen in der Richtung gibt es ja schon: Webseiten zu Computerspielen, Webseiten mit Online-Glücksspiel, ...
Was kommt als nächstes? Webseiten von Menschen mit anderer Religion oder Hautfarbe? Webseiten von Zeitungen, welche sich nicht an die Regierungsvorgaben halten bzw Themen aufgreifen, die der Politik grad nicht ins Konzept passen? Webseiten die das BKA kritisieren - oder viel schlimmer, die Webseite von einem Nachbarn eines BKA Mitarbeiters, der gerade Stunk mit seinem Nachbarn hat?
Sie sind es schliesslich die ohne jede wirksame Kontrolle Sperrlisten zusammen stellen dürfen.
Wenn man das nun mit dem Gesetz kombiniert, welches Online-Durchsuchungen erlaubt ... was eröffnen sich damit doch für Möglichkeiten.
Sie dürfen den Server durchsuchen, Daten herunter laden, verändern und wieder hoch laden - und plötzlich hat man KiPo's auf dem Server und landet auf der Sperrliste. Und wie zum Geier soll man dann beweisen, dass die Daten nicht von einem Selber stammen?
Leute: WACHT AUF! Wir spielen hier nicht verstecken mit dem Nachbarsjungen.
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