Überhangmandate Parlament belässt Wahlrecht verfassungswidrig

Der Bundestag hat einen Vorstoß der Grünen abgelehnt, das Wahlrecht grundgesetzkonform zu machen. Damit wird ein zweifelhafter Mandatsvorsprung der Union wahrscheinlich

Union, FDP sowie ein Teil der SPD-Fraktion haben am Freitag den Vorstoß der Grünen zur Änderung des Wahlrechts noch vor der Bundestagswahl abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 391 der insgesamt 612 Abgeordneten mit Nein. 97 stimmten mit Ja, fünf enthielten sich. Abgegeben wurden 493 Stimmen.

Der Gesetzentwurf der Grünen sah die Abschaffung der Überhangmandate vor. Sie gelten als Ursache für das verfassungswidrige sogenannte negative Stimmgewicht, das im ungünstigsten Fall den Wählerwillen verfälscht. Das Verfassungsgericht hatte dem Bundestag in dem vor einem Jahr verkündeten Urteil allerdings eine Frist für die Änderung bis 2011 gesetzt.

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Derzeit gibt es im Bundestag 16 Überhangmandate, sieben bei der CDU, neun bei der SPD. Bei der kommenden Bundestagswahl wird allerdings voraussichtlich vor allem die Union von möglichen Überhangmandaten profitieren.

Die Sozialdemokraten hatten sich vor Wochen noch optimistisch gezeigt, eine Gesetzesänderung noch vor der Bundestagswahl Ende September zu verwirklichen. Das ist nun gescheitert. Der SPD-Rechtspolitiker Klaus Uwe Benneter warf der Union in der letzten regulären Sitzung des Bundestages vor dem Wahltermin Verschleppungstaktik vor.

Sie habe sich einer möglichen Änderung des vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Wahlrechts "aus egoistischen Motiven" widersetzt und erhoffe sich durch die weitere Existenz der Überhangmandate Vorteile bei der Wahl.

Dass die SPD dem Grünen-Entwurf nicht zustimme, begründete Benneter auch mit einer möglichen weiteren Verschleppung im unionsdominierten Bundesrat. Der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings warnte in der Debatte vor einem "juristischen Husarenritt". Der Gesetzentwurf der Grünen berge die Gefahr einer Wahlanfechtung.

Das Wahlrecht zu ändern, wäre unkompliziert möglich: Durch das Streichen eines einzigen Satzes im geltenden Wahlrecht wäre zu erreichen, dass sich Überhangmandate mit Listenmandaten der Parteien aus anderen Bundesländern verrechnen. Das entsprach den Vorstellungen der Grünen.

Leser-Kommentare
  1. Zitat:
    Union, FDP sowie ein Teil der SPD-Fraktion haben am Freitag den Vorstoß der Grünen zur Änderung des Wahlrechts noch vor der Bundestagswahl abgelehnt.

    Union: klar, habe nichts anderes erwartet
    FDP: Leute, ich muss Euch nicht wählen, ich halte Euch noch für die liberalste Alternative und so macht ihr es mir nicht leichter

    Ein Teil der SPD-Fraktion: langsam wird die SPD aggressiv suizidal, könnte die mal bitte jemand stoppen ?

    Grüne, Die Linke sowie Freie?!?: vielen Dank, Leute.

  2. 2008 war der Gerichtsbeschluss des BVG. Warum dauert es bis zum letzten Sitzungstag, dass dieses Thema auf die Tagesordnung des Bundestages kommt? Dass die Grünen tätig wurden, ist unter dieser Termingestaltung auch nur ein Feigenblatt.
    Der einzige, der von der alten Regelung richtig profitiert, ist die CDU. Man rechnet mit 20 bis 40 zusätzlichen Sitzen. Es hätte doch möglich sein müssen, diese Partei an die Wand zu drücken, auch wenn es eine Unterstützung der CSU und der FDP gegeben hätte.
    Dass ein Koalitionsvertrag mit einer allumfassenden Regelung mehr zählt als die Verfassung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, liebe SPD!

  3. Ob der Vorschlag der Grünen verfassungsgemäß ist, muss auch bezweifelt werden. Bei Überhangmandaten sollen andere Länder Abgeordnete abgeben. Zum ersten: Welche Länder? Wird da gewürfelt? Zum zweiten: Wenn ein Land über die Listenwahl 30 Abgeordnete in den Bundestag gewählt hat, warum soll das Land dann Abgeordnete abgeben?
    Das einzig Sinnvolle ist eine Vergrößerung der Wahlkreise, damit eine Verringerung der Anzahl der Wahlkreise und damit die Verkleinerung der Anzahl der Direktmandate.

  4. Es ist nicht verfassungswidrig, das geltende Wahlrecht für die bevorstehende Bundestagswahl so zu belassen, wie es ist. Das BVG hatte für die Änderung des Wahlrechts eine Frist gesetzt, die erst nach den Bundestagswahlen ausläuft. Wenn der Bundestag diese Frist ausnutzt, verhält er sich gesetzestreu.

    • wmebh
    • 03.07.2009 um 19:39 Uhr

    Was solls.Es ist soundso egal wer uns falsche Tatsachen verspricht.
    Hurra Oskar Du wirst nach der Wahl lächeln können.

  5. Na, da hast Du ja bei Deinem Genossen Erich Honecker wenigstens mehr gelernt als nur die Direktiven der Parteitage der SED auswendig zu lernen!

    [Anm.: Bitte bemühen Sie sich um eine sachliche Diskussion und vermeiden Sie Polemik. Danke. /Die Redaktion pt.]

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Täglich hören wir in den Debatten des Bundestages unsere Politiker, wie sie sich polemisch mit ihren politischen Gegnern auseinandersetzen.

    Mir klingt noch in den Ohren, wie über das Wahlrecht oder besser gesagt, die Wahlpflicht, die es im Osten ja eigentlich nicht gab, debattiert und polemisiert wurde.

    Jetzt, wo es die selben Leute trifft, die in FDJ-Bluse ihre Mitglieder und Freunde in stundenlangen "Agitations-Gesprächen" erst von der SED-Politik überzeugen mussten oder besser gesagt sehr deutlich "bekehrten" ihre Stimme bei der nächsten Wahl doch abzugeben, ist das nicht richtig?

    Funktionär für Agitation und Propaganda wurde man in der FDJ nicht, weil man artig bei jeder Wahl die Hand hob, sondern weil man täglich aktive "Überzeugungsarbeit" im Sinne der Partei zu leisten hatte.

    Wer dann noch bis hin in die Bezirksleitung aufsteigen konnte, der war besonders gut.
    Ich war über 10 Jahre aktives Mitglied der FDJ - genau wie unsere Kanzlerin es war.
    Leider kam ich politisch nicht ganz so weit - nicht weil ich dumm war, nein, ich habe oft genug auch Kritik geübt!

    Die Direktiven der Partei mussten in vielen Passagen auch auswendig gelernt werden, denn sonst wäre die Note "1" im Staatsbürgerkundeunterricht nicht drin gewesen und ohne Note "1" kein "Agit-Prop"!

    Täglich hören wir in den Debatten des Bundestages unsere Politiker, wie sie sich polemisch mit ihren politischen Gegnern auseinandersetzen.

    Mir klingt noch in den Ohren, wie über das Wahlrecht oder besser gesagt, die Wahlpflicht, die es im Osten ja eigentlich nicht gab, debattiert und polemisiert wurde.

    Jetzt, wo es die selben Leute trifft, die in FDJ-Bluse ihre Mitglieder und Freunde in stundenlangen "Agitations-Gesprächen" erst von der SED-Politik überzeugen mussten oder besser gesagt sehr deutlich "bekehrten" ihre Stimme bei der nächsten Wahl doch abzugeben, ist das nicht richtig?

    Funktionär für Agitation und Propaganda wurde man in der FDJ nicht, weil man artig bei jeder Wahl die Hand hob, sondern weil man täglich aktive "Überzeugungsarbeit" im Sinne der Partei zu leisten hatte.

    Wer dann noch bis hin in die Bezirksleitung aufsteigen konnte, der war besonders gut.
    Ich war über 10 Jahre aktives Mitglied der FDJ - genau wie unsere Kanzlerin es war.
    Leider kam ich politisch nicht ganz so weit - nicht weil ich dumm war, nein, ich habe oft genug auch Kritik geübt!

    Die Direktiven der Partei mussten in vielen Passagen auch auswendig gelernt werden, denn sonst wäre die Note "1" im Staatsbürgerkundeunterricht nicht drin gewesen und ohne Note "1" kein "Agit-Prop"!

  6. Zur rechtlichen Argumentation ist von manesse (4) alles dargelegt.

    Machmal habe ich den Eindruck, daß Autoren in ZEIT online - insbesondere wenn sie unter Namenskürzel veröffentlichen - den Übergang zur Polemik nicht scheuen.

    D.R.

  7. Täglich hören wir in den Debatten des Bundestages unsere Politiker, wie sie sich polemisch mit ihren politischen Gegnern auseinandersetzen.

    Mir klingt noch in den Ohren, wie über das Wahlrecht oder besser gesagt, die Wahlpflicht, die es im Osten ja eigentlich nicht gab, debattiert und polemisiert wurde.

    Jetzt, wo es die selben Leute trifft, die in FDJ-Bluse ihre Mitglieder und Freunde in stundenlangen "Agitations-Gesprächen" erst von der SED-Politik überzeugen mussten oder besser gesagt sehr deutlich "bekehrten" ihre Stimme bei der nächsten Wahl doch abzugeben, ist das nicht richtig?

    Funktionär für Agitation und Propaganda wurde man in der FDJ nicht, weil man artig bei jeder Wahl die Hand hob, sondern weil man täglich aktive "Überzeugungsarbeit" im Sinne der Partei zu leisten hatte.

    Wer dann noch bis hin in die Bezirksleitung aufsteigen konnte, der war besonders gut.
    Ich war über 10 Jahre aktives Mitglied der FDJ - genau wie unsere Kanzlerin es war.
    Leider kam ich politisch nicht ganz so weit - nicht weil ich dumm war, nein, ich habe oft genug auch Kritik geübt!

    Die Direktiven der Partei mussten in vielen Passagen auch auswendig gelernt werden, denn sonst wäre die Note "1" im Staatsbürgerkundeunterricht nicht drin gewesen und ohne Note "1" kein "Agit-Prop"!

    Antwort auf "Gut aufgepasst, Angie"

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