Strafprozess Kneipenwirt für tödliches Wetttrinken verurteilt

Nach einem folgenschweren Sauf-Wettbewerb mit einem Schüler muss der Berliner Gaststättenbetreiber ins Gefängnis

Der Gaststättenbetreiber erhält drei Jahre und fünf Monate. Das Berliner Land sprach den 28-Jährigen am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.

Bei dem ungleichen Duell im Februar 2007 hatte der 16-jährige Schüler Lukas mindestens 45 Tequila getrunken, während der Kneipier sich zunächst Wasser einschenken ließ.

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Der Schüler fiel ins Koma und starb vier Wochen später. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen und eine Debatte über Alkoholexzesse bei Jugendlichen ausgelöst.

Zwei junge Leute, die eine Strichliste geführt und den Schnaps serviert hatten, wurden bereits vor einiger Zeit zu jeweils zehn Monaten Sozialtraining verurteilt.
 

 
Leser-Kommentare
  1. sollte er nie mehr als Beruf haben. Er hat eine relativ milde Strafe bekommen- er solte wissen wie 45 Tequilas wirken weil er selbst Wasser trank. Seine "Helfer" sollten auch ins Gefängnis, meiner Meinung nach.

  2. meiner meinung nach ist dieses urteil viel zu hoch.
    jeder weiß wie alkohol wirkt. keiner kann jedoch damit rechnen,
    dass der kontrahent bei einem verabredeten wetttrinken sterben wird.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • hede
    • 03.07.2009 um 22:53 Uhr

    Ein 45-Jähriger Wirt macht mit einem 16-Jährigen Wetttrinken und betrügt dabei noch. Als Wirt müsste er wissen, das 45!! Tequila für einen Minderjährigen, und nicht nur für den, gefährlich sind. Wenn er glaubte, soviel Alkohol schadet nicht, warum trank er selbst dann zum großen Teil Wasser?

    Bei diesem Hintergrund kann ich höchstens verstehen, wenn einem die Strafe noch zu niedrig vorkommt.

    • hede
    • 03.07.2009 um 22:53 Uhr

    Ein 45-Jähriger Wirt macht mit einem 16-Jährigen Wetttrinken und betrügt dabei noch. Als Wirt müsste er wissen, das 45!! Tequila für einen Minderjährigen, und nicht nur für den, gefährlich sind. Wenn er glaubte, soviel Alkohol schadet nicht, warum trank er selbst dann zum großen Teil Wasser?

    Bei diesem Hintergrund kann ich höchstens verstehen, wenn einem die Strafe noch zu niedrig vorkommt.

    • TDU
    • 03.07.2009 um 18:36 Uhr

    Die Umstände sind mir unverständlich, und daher will ich wegen Ratlosigkeit das Strafmaß nicht beurteilen. Denn nicht mal einem guten Freund würde ich 45 Tequila "erlauben".

    • hede
    • 03.07.2009 um 22:53 Uhr

    Ein 45-Jähriger Wirt macht mit einem 16-Jährigen Wetttrinken und betrügt dabei noch. Als Wirt müsste er wissen, das 45!! Tequila für einen Minderjährigen, und nicht nur für den, gefährlich sind. Wenn er glaubte, soviel Alkohol schadet nicht, warum trank er selbst dann zum großen Teil Wasser?

    Bei diesem Hintergrund kann ich höchstens verstehen, wenn einem die Strafe noch zu niedrig vorkommt.

  3. 2 menschen verabreden sich zum trinken bis einer nicht mehr kann.

    egal ob wirt oder 26 jahre (nicht 45), man rechnet einfach nicht mit dem tod

    seines gegenüber. wir haben alle schonmal jemanden gesehen, der einen

    über den durst getrunken hat. und dabei nie gedacht: oh, der stirbt bald. so

    tragisch der fall ist, die tatsache, dass er "betrogen" hat, spielt auch nur eine

    unwesentliche rolle. ich finde eine niedrige freiheitstrafe wäre angemessen

    gewesen.

    als wirt oder als 26 jhr. hat meine keine besondere vorbildfunktion. er hat gegen

    die jugendschutzgesetze verstossen und muss dafür bestraft werden. aber nicht

    3, 5 jahre. im moment des wetttrinkens sehe ich den verurteilten eher als

    privatperson denn als wirt in einer besonderen moralischen verpflichtungen.

    nachdem der verurteilte gegangen ist, lag der verstorbene noch 2 stunden in

    der kneipe. (der verurteilte war schon weg) in der zeit hätte er gerettet werden

    können. allerdings rechnete offenbar niemand damit, dass er sterben würde.

  4. Da hat sich ein Schüler zu Tode gesoffen, weil er eben gerade erst einmal 16 Jahre alt war.

    Der Wirt wird dafür verurteilt, aber nicht dafür, dass er mit gesoffen hat, sondern dafür, dass er den Schüler getäuscht und nur Wasser getrunken hatte.

    So begründete jedenfalls das Gericht sein Urteil!

    Nun müsste ich den Schüler eigentlich bedauern - kann ich aber nicht.

    Der Schüler war ein 16-jähriger Gymnasiast.

    Vor über 30 Jahren war auch ich ein 16-jähriger Schüler einer EOS im Osten.
    Mit 14 Jahren kam ich in die Vorbereitungsklasse einer erweiterten polytechnischen Oberschule (Gymnasium).
    Ich kann mich noch genau daran erinnern, wie damals unser Physiklehrer, den es während des Krieges aus dem Berliner Wedding in meine Heimat verschlagen hatte, zu uns sprach:
    "Merken Sie sich bitte eines: Sie sind jetzt die Elite unseres Arbeiter- und Bauernstaates und ich erwarte von Ihnen, dass Sie sich auch so benehmen, jedenfalls bei mir!"
    Er war in de Klassen 9 bis 11 ein "Schleifer" vor dem Herrn, aber ab Klasse 12 konnten wir mit ihm "Pferde" stehlen - genauso verhielt es sich auch mit den anderen Lehrern.
    Gesoffen haben wir auch, aber elitär und nicht wie dumme Jungs. Alkoholiker bin ich deshalb auch nicht geworden.

    Nun hat sich aber ein "Gymnasiast" aus Berlin zu Tode gesoffen, der eigentlich die Elite der Zukunft wiederspiegeln sollte.

    Jetzt wird er als "armer unerfahrener 16-jähriger " Junge hingestellt, der er mit Sicherheit nicht war!

    Sollten nicht schon lange Jugendliche mit 16 Jahren verantwortungsbewusste Wähler werden dürfen und nur deshalb, weil kaum noch jemand an der Wahlurne erscheint?

    Wenn unsere zukünftigen geistigen Eliten so aussehen, dann kann ich nur sagen, dass es mit Deutschland nicht gut bestellt ist.

    Wer keine Selbstdisziplin üben kann und sich durch andere, wie auch dem so genannten "Gruppenzwang", manipulieren lässt, der sollte sich fragen, wer er eigentlich ist und was er eigentlich will?

    Sicherlich hat ein 16-jähriger noch nicht die Erfahrung wie ein Mensch mit "50", aber er sollte wenigstens eine Meinung und ein Rückrad haben und nicht nur "Ja", sondern auch konsequent "Nein" sagen können.

    Dazu gehören neben Mut auch ein gesundes Selbstbewusstsein. Leider findet man dies in der heutigen Zeit relativ selten noch vor.

    Kein Wunder, denn wir Erwachsenen machen es uns immer leicht, wenn es um die Wünsche unserer Kinder geht:

    Wir sagen viel zu oft "Ja",

    nehmen unsere Kinder nicht in die Pflicht,

    anstatt zuzuhören zücken wir die Brieftasche, wenn wir dafür Geld haben.

    Fragen wir uns doch einmal, welche Rolle oder Vorbildfunktion für unsere Kinder üben wir wirklich aus?

    Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann wird gejammert und die Schuld auf andere geschoben!

    Nun gehört mein Kind auch bald zu den geistigen Eliten, wenn sie das Abitur schafft - sie wird es schaffen, weil wir an sie glauben und auch schwierige Passagen gemeinsam durchstehen.

    Übrigens:

    Bis heute hat unser Kind keinen Hang zu Alkohol und Nikotin und das ist gut so.
    Dafür hat sie aber eine eigene Meinung und pflegt Freundschaften, ohne sich extra einem Gruppenzwang unterwerfen zu müssen.

    Für mich gehört nicht nur der Kneiper vor Gericht, sondern auch die Eltern des Jungen. Sie haben sich zum (unbewussten) Mittäter gemacht!

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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  • Schlagworte Körperverletzung | Schüler | Jugendliche
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