Gefallene Soldaten Bund springt für Versicherer ein

Versicherer weigern sich, Hinterbliebenen von gefallenen Soldaten die Leistungen aus Lebens- oder Unfallversicherungen zu zahlen. In 21 Fällen sprang der Bund ein

Die Versicherungskonzerne hatten sich in diesen 21 Fällen auf die Kriegsklausel in ihren Verträgen berufen. Danach werden Zahlungen ausgeschlossen, wenn "die Schädigung unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wird", teilte das Bundesverteidigungsministerium der Sächsische Zeitung mit. Der Bund leiste in solchen Fällen einen "angemessenen Schadensausgleich".

Während für die Versicherer der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan also ein Krieg ist, wehrt sich Bundesverteidigungsminister  Franz Josef Jung (CDU) nach wie vor gegen diese Bezeichnung und zieht den Begriff "Stabilisierungseinsatz" vor. Versicherungsrechtlich komme es hingegen nicht darauf an, "ob formell Krieg geführt wird", sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums der Sächsischen Zeitung. Das versicherungsrechtliche Verständnis des Begriffes "Krieg" unterscheide sich vom völkerrechtlichen. In dem Fall sei der Bund durch das Soldatenversorgungsgesetz zur Zahlung eines "angemessenen Schadensausgleichs verpflichtet.

Anzeige
 
Leser-Kommentare
  1. Verteidigten diese Soldaten nicht auch die Freiheit und Sicherheit der Versicherungen?

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

  • Serie News
  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, sp
  • Kommentare 1
  • Versenden E-Mail verschicken
  • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Schlagworte Militär | Franz Josef Jung | CDU | Afghanistan | Soldat | Dienstleistung
  • Artikel-Tools präsentiert von:

Service