Bundeswehr in Afghanistan Krieg oder Einsatz für Frieden

Wie soll man den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan nennen? Ein Plädoyer für ein Völkerrecht, das der Realität Rechnung trägt

Die Sprache ist so janusköpfig wie die Wirklichkeit. Krieg oder Stabilisierungseinsatz? Embryonaler Zellhaufen oder Mensch im Frühstadium? Schokoriegel oder längste Praline der Welt? Jeder hat seine eigene Redeweise, jede Berufsgruppe, jede Wissenschaft ihren eigenen Jargon. Aber kann nicht nur ein Wort zur Welt passen, nur ein Ausdruck richtig und damit wahr sein? Nein.

Wenn deutsche Soldaten am Hindukusch schießen und erschossen werden, Panzer und Mörser einsetzen, dann nennt der Alltagsverstand das Krieg. Und das zu Recht. Wenn aber Verteidigungsminister Franz Josef Jung das Wort zu vermeiden sucht und stattdessen von einem Unterstützungseinsatz für die afghanische Regierung spricht, dann hat auch er seine Gründe. Gute Gründe. Er spricht dann nur die Sprache der Politik, die sich in diesem Fall an der Sprache der Juristen orientiert, genauer: am Völkerrecht. Die verschiedenen Worte heben unterschiedliche Aspekte der Wirklichkeit hervor – und verdecken andere. Jungs semantischer Seiltanz ignoriert, was am Hindukusch der Fall ist. Das allgemeine Verständnis übersieht die politischen Folgen eines anderen Sprachgebrauchs.

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Das humanitäre Völkerrecht umfasst zwei Bereiche. Erstens das Recht zum Krieg, ius ad bellum, das die Frage der Legalität eines Waffengangs behandelt. Kriege sind grundsätzlich völkerrechtswidrig. Die UN-Charta kennt aber Ausnahmen vom Gewaltverbot, etwa zum Zwecke der Selbstverteidigung und wenn ein UN-Mandat vorliegt. Beides ist beim Bundeswehreinsatz am Hindukusch der Fall. Zweitens das Recht im Krieg, ius in bello, das den Umgang mit Verwundeten, Kranken und Schriffbrüchigen der bewaffneten Kräfte regelt, die Behandlung von Kriegsgefangenen und den Schutz von Zivilisten. Danach würden die Taliban zum Beispiel in einem Krieg Kombattantenstatus genießen. Die Bundeswehr müsste Gefangene in ein Kriegsgefangenenlager bringen und dort bis zum Ende des Krieges versorgen. Die Taliban dürften nicht als Mörder, Verbrecher, kriminelle Terroristen bestraft werden, weil ihre Angriffe auf die Bundeswehr als normale Tätigkeit in einem Krieg zu werten wären.

Hinzu kommt: „Bewaffnete internationale Konflikte“, also Kriege, kann es nach dem Völkerrecht nur zwischen zwei Staaten oder zwischen einer Befreiungsbewegung und einer Kolonialmacht geben. Alles andere ist kein Krieg – und Minister Jung kann es auch zu keinem machen. Die deutschen Truppen sind auf Bitten der legitimen afghanischen Regierung am Hindukusch. Die radikal-islamischen Taliban dagegen stammen aus der Region und sind kein Völkerrechtssubjekt, mithin keine Kriegspartei.

Das Problem ist: Der klassische zwischenstaatliche Konflikt bildet die Matrix für die UN-Charta – er kommt aber heute kaum noch vor. Staaten zerfallen, Söldner, kriminelle Warlords, ethnisch und religiös motivierte Gruppen bestimmen das privatisierte Kriegsgeschehen. Völkermord, Bürgerkrieg, humanitäre Katastrophen verwischen die Grenzen zwischen Militär und Zivilgesellschaft. In der Unzulänglichkeit des Völkerrechts, diese Lebenswirklichkeit asymmetrischer Bedrohungen zu meistern, liegt die eigentliche Herausforderung im Hier und Jetzt.

 
Leser-Kommentare
  1. "Gefallen am ... in ..." weiß jeder Bescheid.
    Steht da: Zu Tode gekommen bei der Friedenssicherung am .. in .." sind aller ver...scht.

  2. Es ist Ihr Land.

    • yeksaa
    • 26.07.2009 um 19:49 Uhr

    Allem voraus sollte man damit beginnen, die realen Umstände beim Namen zu nennen - es herrscht Krieg und Deutschland mitten drin.

  3. 4. [...]

    "Die UN-Charta kennt aber Ausnahmen vom Gewaltverbot, etwa zum Zwecke der Selbstverteidigung und wenn ein UN-Mandat vorliegt. Beides ist beim Bundeswehreinsatz am Hindukusch der Fall."

    Der erste Satz ist richtig, der zweite könnte falscher nicht sein. Kein Mensch, und erst recht kein Staat(!), am Hindukusch hat jemals die Bundesrepublik existentiell bedroht oder gar angegriffen - schon gar nicht militärisch.

    [...]

    [Entfernt. Bitte formulieren Sie Ihre Kritik sachlich und verzichten Sie auf persönliche Angriffe. Vielen Dank. / Die Redaktion as]

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Eine Lüge bleibt eine Lüge. Das ist ein Fakt, folglich "sachlich", und das wird man ja wohl noch klar und deutlich so sagen dürfen. Natürlich haben Sie Hausrecht und können folglich streichen/zensieren, was Ihnen nicht gefällt, aber von Offenheit zeigt es nicht gerade, wenn Sie einerseits Ihre Schreiber Unwahrheiten in die Welt setzen lassen, andererseits aber die Benennung dessen nicht in der Überschrift eines Kommentars lesen wollen. Mein Abonnement wird am Montag gekündigt.

    Eine Lüge bleibt eine Lüge. Das ist ein Fakt, folglich "sachlich", und das wird man ja wohl noch klar und deutlich so sagen dürfen. Natürlich haben Sie Hausrecht und können folglich streichen/zensieren, was Ihnen nicht gefällt, aber von Offenheit zeigt es nicht gerade, wenn Sie einerseits Ihre Schreiber Unwahrheiten in die Welt setzen lassen, andererseits aber die Benennung dessen nicht in der Überschrift eines Kommentars lesen wollen. Mein Abonnement wird am Montag gekündigt.

  4. ... zum Beispiel in einem Krieg Kombattantenstatus genießen.

    Nein, würden sie nicht. Wenn Sie, werter Herr Schmidt, nicht mitten im Kriegsvölkerrrecht aufgehört hätten zu lesen, wüßten Sie, daß an den Kombattantenstatus auch Pflichten gebunden sind, als da z.B. wären:

    (ich zitiere ex tempore)

    Einhalten der Sitten und Gebräuche des Krieges

    Schutz der Zivilbevölkerung

    Behandlung von Kriegsgefangenen

    Einheitliche und unveränderbare Kennzeichnung der Bekleidung, um als Kombattant erkennbar zu sein

    Offenes Tragen der Waffen

    Kein Mißbrauch von bzw. Respektierung von Schutzzeichen (Parlamentärsflagge, Rotes Kreuz/Roter Halbmond)

    undsoweiter undsoweiter...

    Sollen wir mal prüfen, in welchem der oben genannten Punkte die Taliban oder das Söldnergesindel der Al Quaeda sich an das Kriegsvölkerrecht halten?

    Also nix mit Kombattantenstatus. Statt Terroristen sind sie jetzt halt Kriegsverbrecher. Mir auch recht.

    Hinter dem Eiertanz des Herrn Jung um das K-Wort steckt also mehr, als die Furcht, den Taliban eine Legitimation für ihr Tun zu liefern. Aber das ist ein anderes Thema.

    Romanes eunt domus

    MfG

    • ohopp
    • 26.07.2009 um 20:00 Uhr

    das deutsche Vorgehen durch die UN-Resulution gedeckt sind. Ohne die Texte jetzt nochmal studiert zu haben, 2001 sollten die Basen des internat. Terrorismus zu zerstören. Das ist wohl bis 2003 gelungen.
    Was seitdem geschah ist das Werfen von Nebelkerzen um die wahren geostratekischen Gründe zu verschleiern.

    Die Frage zur Kriegsbeteiligung sollte für jeden Bürger wahlentscheidend sein und nicht das Versprechen auf 10€ mehr oder weniger!

    • LJA
    • 26.07.2009 um 21:06 Uhr

    mit Namen Franz Josef Strauss hat einmal seine politischen Gegner als "nützliche Idioten Moskaus" bezeichnet. Das fand ich damals absolut empörenswert. Allerdings fühle ich nach Beiträgen wie dem Ihren, ein gewisses Verlangen, "Moskaus" durch "der Taliban zu ersetzen.

    Dabei bin ich mir nur nicht ganz sicher, ob Sie nicht in Lage sind, den Unterschied zwischen 1939 und 2009 zu sehen (obwohl, so dumm und so blind man eigentlich gar nicht sein kann), oder ob Sie diesen Unterschied nicht sehen wollen.

    Antwort auf
    • JU333
    • 26.07.2009 um 21:43 Uhr

    Sehr geehrter Herr Schmidt,
    Liebe Mitdiskutierenden,

    zu dem Beitrag möchte ich drei Anmerkungen machen:

    1. Den Begriff des Krieges verwendet das humanitäre Völkerrecht nicht mehr; statt dessen werden internationale bewaffnete Konflikte und nicht-internationale bewaffnete Konflikte unterschieden. Zweck diesen Begriffswechsels ist es, verengende Definitionen des "Krieges" zu vermeiden und gewisse Konflikte in jedem Fall dem humant. Völkerrecht zu unterstellen.

    2. Die Situation in Afghanistan - mit Einladung d.h. Einverständnis der afghanischen Regierung - wird vermutlich als nicht-internationaler bewaffneter Konflikt zu beurteilen sein. Vorraussetzung ist allerdings, dass die Taliban in gewissen Teilen Afghanistans effektive Kontrolle ausüben, sowmit in diesem Umfang die eigentlich legitimierte Staatsgewalt ersetzen. Aussenstehend erscheint dies nach Medienberichten als möglich.
    Andernfalls (bei zu geringer Intensität und Dauer der Handlungen) handelte es sich um eine "innere Angelegeheit", zu der Afghanistan selbstverständlich äußere Hilfe anfordern kann; in der Sache wäre es dann Strafverfolgung bzw. polizeiliche Gefahrenabwehr, kein bewaffneter Konflikt.

    3. Die Organisation der Taliban als bewaffnete Gruppe scheint nach verfügbaren Medienberichten die nötige Struktur aufzuweisen. ALlerdings ist zu bezweifeln, ob die Taliban sich nach Art 1 IV des ersten Zusatzprotokolls als Gruppe, die als Partei anerkannt werden kann qualifizieren (iE Volksgruppen, denen ein Recht auf politsche Selbstbestimmung gegen eine Besatzungsmacht zusteht, was weder die afgahnische Regierung noch die BRD sind.
    Damit blieben die Taliban letztendlich keine Konfliktpartei, die unter dem humanitären Völkerrecht (1. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen) Kombattantenstatus erlangen würden.
    Rechtlich sind sie damit Zivilisten, die sich an Kampfhandlungen nicht beteiligen dürfen, andernfalls könnten sie - so lange sie kämpfen - nach den Regeln des ius in bello bekämpft werden (beschränkt durch militärische Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und die Einschränkung der Mittelwahl).

    Im Übrigen genießen sie nicht die Privilegien von Kombattanten. Allerdings folgt damit - zwangsläufig - dass sie als Zivilisten nach menschenrechtlichen Standards bzw. nach den Regelungen des 1. Zusatzprotokolls behandelt werden müssen. Das schließt ein, dass sie im Falle einer Strafverfolgung auch Verfahrensgarantien haben, aber für ihre Beteiligung an Kampfhandlugen etc strafrechtlich belangt werden können.

    5. Die Forderung, das Völkerrecht passe auf den bestehenden Konflikt nicht, mag eine gewisse Berechtigung haben. Die pauschale Aussage in dieser Richtung erscheint mir jedoch gefährlich, weil sie viel stärker suggeriert, dass neue Mittel - im Zweifel stärker in Rechte und Schutzgarantien eingreifende Mittel, gefunden werden müssten. Einige Regierungen hatten dies in der Vergangenheit leider bis hin zu rechtsfreien Räumen treiben wollen, die unter allen Umständen zu vermeiden sind.
    Der pauschale "Rundumschlag" wirkt auf mich persönlich für die Information der Öffentlichkeit unpassend, weil damit die Versuche der Völkerrechtswissenschaft, Lösungen auf rechtlicher Basis zu finden kaum vermittelbar wirken.

    Letztlich erscheint es mir - als persönliche, nicht rechtlihce Analyse, dass eine größere Bereitschaft der politischen Akteure, das vorhandene Recht anzuwenden und nicht Abkürzungen zu suchen eine rechtlich wie gesellschaftlich sauberere Möglichkeit wäre. Dass damit verbunden einer Regierung manchmal die Hände gebunden sein könnten, und evt. Freiheiten vor Sicherheit zu stehen haben, muss eine glaubwürdige, demokratische Gesellschaft mE in Kauf nehmen.

    Mit freundlichen Grüßen,

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