Urteil in Karlsruhe Großes Schweigen im BND-Ausschuss

Richtige Entscheidung: Auch wenn die Regierung diplomatische Beziehungen schonen und eine bella figura machen will, darf sie kein Recht brechen. Ein Kommentar

Die zweitbeste Form der Herrschaft ist, einem weisen König untertan zu sein, die beste, dieser König selbst zu sein. Beide Varianten haben sich in moderner Zeit als alltagsfern erwiesen, weshalb der Mensch die Demokratie erfand. Und siehe da: Es ist die schwierigste und fragilste Herrschaft, die ständig neu entwickelt und gestützt werden muss.

Zuletzt geschah es am Donnerstag, mal wieder in Karlsruhe. Vordergründig ging es um die Frage, was ein Untersuchungsausschuss darf. Aber eigentlich ging es darum festzustellen, dass eine demokratische Regierung sich nicht wie ein König aufführen darf. Niemals, selbst wenn sie noch so weise oder von noch so vielen Menschen gewählt sein mag. Könige erkennt man, wenn sie weder Krone noch Zepter mit sich führen, an ihren Gesten. Ihr seid das Volk, ich bin der Staat – mit dieser Attitüde tritt manch ein Regierungspolitiker vor parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Sie wollen sich nicht untersuchen lassen. Höchstens alle vier Jahre, und dann nach ihren eigenen Regeln, denen, die sie beherrschen und die landläufig als Wahlkampf bezeichnet werden.

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Besonders deutlich wurde das im BND-Untersuchungsausschuss. Der Irakkrieg war mit den Terroranschlägen das weltpolitische Kernthema des beginnenden Jahrtausends, aber hier, ausgerechnet hier, beriefen sich die Zuständigen auf ihr Schweigerecht. Was war mit den deutschen Geheimdienstlern, die Informationen an die Amerikaner lieferten? Warum half man dem in Guantánamo inhaftierten Murat Kurnaz nicht? Wieso sah man weg, als die CIA ihre Gefangenentransporte über die Bundesrepublik organisierte?

Das alles müssen Bürger nicht wissen, um sich beim nächsten Wahltermin für eine der Parteien zu entscheiden. Sie müssen es aber wissen, um sich darüber klar zu werden, ob der Staat noch ihr Wohl vertritt. Und nur darum geht es, wenn vom "Staatswohl" die Rede ist – und nicht darum, ob die Bundesrepublik auf internationalem Parkett bella figura macht oder Gefahr läuft, sich vor einer befreundeten Großmacht zu blamieren.

In erfreulicher Klarheit steht nun im Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass es gerade nicht dem Staatswohl dient, wenn eine Regierung Recht bricht, egal aus welchen diplomatischen Motiven. Dann soll das Parlament in Gestalt seines Untersuchungsausschusses hartnäckig fragen und nach Akten verlangen dürfen, jedenfalls wenn das Geschehen abgeschlossen ist. Eine Art öffentlich-rechtliche Sofortvergangenheitsbewältigung, die für Fehler der Regierenden in der Zukunft empfindlich machen soll. Denkt man an die von jeder Moral ungetrübte Entspanntheit, mit der Regierungspolitiker mutmaßliche Folterprotokolle im Namen des Staatswohls verwenden lassen wollen, wird deutlich: Die Lehren aus dem Ausschuss sind noch nicht alle gezogen. Vielleicht muss nachgesessen werden.

Große Koalitionen bedeuten immer großes Schweigen. Man hat ja die Macht einer großen Mehrheit. Aber Handeln, ohne darüber Rechenschaft abzulegen – das würde auch kein weiser König wagen.

 
Leser-Kommentare
  1. ist, wann immer sie geprüft wird nicht existent. Das traurige auch an diesem Ausschuss ist doch, dass ein Gericht zwar fehlerhaftes Verhalten
    festgestellt hat, es gerügt hat - aber eben konsequenzlos rügt.

    Begeht der normale Bürger, überzeugt davon in seinem Handeln rechtens zu agieren einen Verstoss - wird er zur Rechenschaft gezogen aufgrund von
    Gesetzen welche durch jene erlassen sind und wurden, welche in ihrer
    Auffassung an die Gesetzesbefolgung nicht gebunden sind. Dieses Bewusstsein der Politik und auch der Behörden, unangreifbar zu sein, gleich was man tut und selbst im Falle der gerichtlichen Feststellung evident rechtswidrigem Handelns "ungeschoren" zu bleiben - ist aus der Sichtweise des Untertan (so werden wir ja regiert) Blasphemie in Reinkultur an der Demokratie, an der Verfassung, am Rechtsstaat und dem regierten Volk - auch in seiner unmündigen Form.

    Der Staat in seiner gesamtheitlichen Ausprägung ist eine Elite, welcher der Regierte und offenbar auch der Parlamentarier "ausgeliefert scheint" oder gar ist.
    Recht zu brechen ist, so kann (darf) man fortan behaupten "ein politisches Privileg" ohne Strafverfolgung oder Verfolgung überhaupt - ist kein Delikt. ist nicht zum Nachteil Deutschlands, stärkt das positive Empfinden von Eigentlich war das (mein) Verständnis von Politik und den Teilnehmern hieran ein anderes, altmodisches, mit Verpflichtung gegenüber den durch Abgeordnete Vertretenen .... usw., ein Verständnis was strafbares Handeln, Rechtsbruch, in der Politik als unmöglich einstufte - aber auch diese Bastion ist gefallen.

    Schade drum.
    Grave ipsius conscientiae pondus

  2. Ich selbst habe noch nicht miterleben dürfen, dass ein deutscher Politiker jemals wegen seines politischen Handelns bzw. Nichthandelns in auch nur irgendeiner Weise zur Verantwortung gezogen wurde. Das schlimmste was passieren kann, er wird nicht wieder gewählt und erhält ein "gegenleistungsfreien" hoch dotierten Job in der Wirtschaft. Selbst der Rücktritt eines Ministers, weil er „Verantwortung“ übernimmt, ist zur Rarität geworden.

    Und ich denke mal selbst nur die Duldung von Folter und Verschleppung ist strafrechtlich schon ein Schwerverbrechen. Von der desaströsen Aufweichung moralischer Kategorien mal ganz abgesehen. Kein Politiker und kein Beamter wird zur Rechenschaft gezogen. Der Staat verliert den Kontakt zum Staatsvolk. Was nutzt Recht das teilbar ist und folgenlos bleibt?

    Die letzten Deutschen "Politiker", die im eigentlichen Sinne wirklich Verantwortung tragen mussten, waren einige Granden 3. Reiches. Auf internationaler Ebene fallen mir nur die Serben und Saddam ein. Das ist beschämend.

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