StudiVZ VZ-Gruppe verspricht besseren Datenschutz

Das soziale Netzwerk StudiVZ hat die Sicherheit der Nutzer als Marketingargument entdeckt – auch, weil seine Konkurrenten deswegen gerade abgemahnt wurden

Vor zwei Wochen hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Unterlassungsverfahren gegen die Anbieter MySpace, Facebook, Xing, Lokalisten.de und wer-kennt-wen.de eingeleitet. Diese Unternehmen behandelten die Daten ihrer Nutzer nicht mit der gebotenen Sorgfalt. Der Marktführer StudiVZ, wie ZEIT ONLINE ein Unternehmen des Holtzbrinck-Konzerns, blieb verschont. Am Dienstag hat das Netzwerk eine Kampagne gestartet, um die eigenen Nutzer über Datensicherheit aufzuklären und ihnen ein sogenanntes "Datenschutzversprechen" zu geben.

Zugleich hat StudiVZ ein kurzes Manifest zum selben Thema an alle Konkurrenten verschickt. Darin wird gefordert, dass Unternehmen, die in Deutschland ein soziales Netzwerk betreiben, sich deutschem Recht unterwerfen – was vor allem gegen die US-amerikanischen Konkurrenten von MySpace und Facebook zielt. "Es müssen gewisse Grundspielregeln gelten, auf die ich als Verbraucher einfach vertrauen kann", sagte der CEO von StudiVZ, Markus Berger-de León, nach der Präsentation der Kampagne. Weil StudiVZ Marktführer sei, müsse das Unternehmen mit gutem Beispiel voranzugehen.

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Die Nutzer könnten das Vertrauen in die Anbieter von sozialen Netzwerken verlieren, wenn ihre Daten nicht mehr sicher seien, sagte Berger-de León. Dieser Gefahr wolle man mit dem Manifest entgegenwirken. Darin steht letztlich nur, wie Nutzer im Netzwerk ihre Daten vor Missbrauch bewahren können. Wirkliche Neuheiten konnte das Unternehmen nicht präsentieren. Gut, die Twitter-Einbindung ist einsatzbereit, aber das hat mit Datenschutz nichts zu tun.

Es ändern sich Kleinigkeiten: Wer sich im SchülerVZ anmeldet, dessen Profil wird nun per Voreinstellung innerhalb des Netzwerks nicht mehr öffentlich sein. Damit kommt das Unternehmen einer zentralen Forderung von Daten- und Verbraucherschutzverbänden nach. Bei StudiVZ und MeinVZ allerdings bleibt alles beim Alten, die standardmäßigen Profile sind öffentlich, bis der Nutzer das von selbst ändert. Auch wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SchülerVZ so überarbeitet, dass Kinder und Jugendliche sie leichter verstehen können.

Noch im Februar 2008 hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband StudiVZ wegen unverständlichen AGBs abgemahnt. Mehr ändert sich nicht, nur dass StudiVZ jetzt durch Ehrenwort garantiert, sich an die eigenen Richtlinien zu halten. Beispielsweise würden alle Daten vollständig gelöscht, wenn Nutzer sich abmelden. Suchmaschinen wie Google könnten nicht auf die Profile zugreifen. Das ist löblich, aber nicht neu. Bereits im Frühjahr hatte die VZ-Gruppe einen Verhaltenskodex der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia unterzeichnet, der die gleichen Dinge festlegt. Immerhin will man nun die Einhaltung von Experten des TÜV Süd und des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig Holstein (ULB) kontrollieren lassen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen in einigen Monaten vorliegen.

Auch Berger-de León bestreitet nicht, dass sich technisch nicht viel getan hat. Das Ziel der Kampagne sei auch vielmehr, die Nutzer aufzuklären. "Wir wollen, dass unsere Maßnahmen zum Datenschutz jedem Nutzer bewusst sind", sagte Berger-de León. Er erwartet, dass Datenschutz in den nächsten Jahren wichtiger werde. Und er sieht sich dabei offensichtlich als Vorreiter. Immerhin sagte er: Dadurch, dass die Mitbewerber von den Verbraucherschützern abgemahnt wurden, "haben wir schon einen Wettbewerbsvorteil".

Leser-Kommentare
  1. ...unbedingt in SchülerVZ.

    Nachdem ich der Familien-SysAdmin bin, wurde ich um Rat gefragt.

    In meiner Einfalt gehe ich also auf deren Seite.

    Ahja, nur wenn man Mitglied ist darf man da rein.

    Ok, AGB lesen: http://www.schuelervz.net...

    Supi, als Nichtschüler, aka Erwachsener bekomme ich keinen Account, kann also nur über den Account eines Kindes prüfen, ob dieses die Sicherheitssettings richtig gesetzt hat etc.

    Ein 20 Jahre alter "spätgereifter" Gymnasiast bekommt aber einen Account.
    Der darf mit meiner Verwandten "gruscheln" (hab ich erwähnt das es ein Mädchen ist ?) aber weder ich noch die Eltern haben eine legale Möglichkeit, irgendetwas zu überprüfen.

    Schließlich und endlich:
    Zitat us der AGB, Vorbemerkung:
    schülerVZ (www.schuelervz.net oder www.schuelerverzeichnis.net einschließlich aller dazugehörigen Länder- und Sub-Domains) ist ein interaktives Online-Angebot der studiVZ Ltd. (nachfolgend auch „Betreiber“ genannt). schülerVZ richtet sich ausschließlich an Schüler und Schülerinnen ab zwölf (12) Jahren. Du darfst den Service und das Angebot von schülerVZ daher nur nutzen, Dich anmelden und Mitglied werden, wenn Du mindestens das (zwölfte) 12. Lebensjahr vollendet hast und Schüler oder Schülerin bist.

    Außerdem setzt eine Anmeldung voraus, daß Du Dir über die Konsequenzen der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung Deiner persönlichen Daten bewußt bist und die Bedeutung der Datenverarbeitung und -speicherung verstehst. Dies setzt eine gewisse Einsichtsfähigkeit und Reife voraus. Solltest Du Dir unsicher sein, frage einfach Deine Eltern, ob sie damit einverstanden sind, daß Du Dich bei schülerVZ anmeldest.

    Das soll ein 12 Jahre altes Kind verstehen, sich der Konsquenzen bewusst sein, das nichtmal geschäftsfähig ist ?

    Jetzt fragen wir uns noch, was ist das Geschäftsprinzip von den Jungs ?
    - Werbung schon für Kinder ? Sagt schülerVZ das sie das nicht tun.
    - Abgreifen von persönlichen Informationen ? Sagt schülerVZ das sie das nicht tun.
    - Schon im Kindesalter auf Ignoranz gegenüber Privatheit drillen ?
    Das muss es sein, dann kann man sie nämlich später in StudiVZ rippen und werbezumüllen.

    Gott, ist mir schlecht.

  2. Sie haben ja überhaupt keine Ahnung. Natürlich sollen sie als Erwachsener kein Profil haben, weil das SchülerVZ aus gutem Grund ein Erwachsenenfreier Raum sein soll. Und wenn sie sich den 20 Jährigen Abiturienten genau anschauen werden sie feststellen, dass er vielleicht volljährig und bestimmt auch etwas reifer als ein zwölfjähriges Mädchen ist, das zum Erwachsensein aber wohl noch ein gutes Stück fehlt. Die Schule geht nunmal in Deutschland für Gymnasiasten so und so lange und das SchülerVZ ist für Schüler. Wollen sie, dass sich irgendwelche Menschen mit äußerst zweifelhaften Motiven einfach einloggen können und mit ihrer zwölfjährigen Tochter flirten? Das sie als Eltern natürlich dafür sorge zu Tragen haben, was ihr Kind im Internet macht sollte selbstverständlich sein. Dann können sie sich auch ohne Probleme einmal mit ihrem Kind hinsetzen und es über Datenschutz aufklären. Machen sie doch hoffentlich auch bei anderen Themen..... rechtzeitig.
    Ist ja schlimm genug dass das SVZ schon von Plattenindustrie und anderen Guerilla-Marketern heimgesucht wird. Da müssen nicht uch noch tausende Eltern Profile erstellen um ihre Kinder zu überwachen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Ist mir schon klar, warum SchülerVZ nicht möchte das sich Erwachsene Accounts anlegen, die Vorspiegelung einer Privatheit von Schülern untereinander wirkt auf diese wie Katzenminze auf Stubentiger, unwiderstehlich.

    Das Schutzargument ist natürlich ein Witz, denn was macht Elter ?

    Richtig, er/sie geht über den Account des Schülers nach SchülerVZ oder macht sich einen eigenen.
    Das ist laut AGB verboten ? Was für eine Abschreckung !
    Man kommt nur mit Einladung hinein ? Unmöglich zu Überwinden !

    Die Einladungspflicht ist auch nicht dazu da Schutz zu gewähren, sondern um subtilen Gruppendruck aufzubauen:
    Schüler A zu Schüler B "Was Du hast noch keinen Account ? Dann aber mal hoppi, ich lad Dich auch ein"

    An was merkt SchülerVZ eigentlich das ein Account von einem Erwachsenen ist ?
    Gar nicht !

    Wir haben also die Situation erzeugt das alle Erwachsenen, die sich in SchülerVZ tummeln, dies illegal tun.
    Toll.
    Die Privatheit gilt sowieso nicht gegenüber dem Personal von SchülerVZ.
    Die sind verpflichtet diese nicht zu brechen ?
    Klar.

    >14 Jahre alte Kinder können den AGB gar nicht zustimmen, sie sind nicht geschäftsfähig. Das wissen auch die Justiziare von SchülerVZ, stört sie aber nicht.

    Schliesslich nochmal die Frage:
    Warum ist SchülerVZ so nett einen kostenlosen Dienst anzubieten ?

    Ist mir schon klar, warum SchülerVZ nicht möchte das sich Erwachsene Accounts anlegen, die Vorspiegelung einer Privatheit von Schülern untereinander wirkt auf diese wie Katzenminze auf Stubentiger, unwiderstehlich.

    Das Schutzargument ist natürlich ein Witz, denn was macht Elter ?

    Richtig, er/sie geht über den Account des Schülers nach SchülerVZ oder macht sich einen eigenen.
    Das ist laut AGB verboten ? Was für eine Abschreckung !
    Man kommt nur mit Einladung hinein ? Unmöglich zu Überwinden !

    Die Einladungspflicht ist auch nicht dazu da Schutz zu gewähren, sondern um subtilen Gruppendruck aufzubauen:
    Schüler A zu Schüler B "Was Du hast noch keinen Account ? Dann aber mal hoppi, ich lad Dich auch ein"

    An was merkt SchülerVZ eigentlich das ein Account von einem Erwachsenen ist ?
    Gar nicht !

    Wir haben also die Situation erzeugt das alle Erwachsenen, die sich in SchülerVZ tummeln, dies illegal tun.
    Toll.
    Die Privatheit gilt sowieso nicht gegenüber dem Personal von SchülerVZ.
    Die sind verpflichtet diese nicht zu brechen ?
    Klar.

    >14 Jahre alte Kinder können den AGB gar nicht zustimmen, sie sind nicht geschäftsfähig. Das wissen auch die Justiziare von SchülerVZ, stört sie aber nicht.

    Schliesslich nochmal die Frage:
    Warum ist SchülerVZ so nett einen kostenlosen Dienst anzubieten ?

  3. Ist mir schon klar, warum SchülerVZ nicht möchte das sich Erwachsene Accounts anlegen, die Vorspiegelung einer Privatheit von Schülern untereinander wirkt auf diese wie Katzenminze auf Stubentiger, unwiderstehlich.

    Das Schutzargument ist natürlich ein Witz, denn was macht Elter ?

    Richtig, er/sie geht über den Account des Schülers nach SchülerVZ oder macht sich einen eigenen.
    Das ist laut AGB verboten ? Was für eine Abschreckung !
    Man kommt nur mit Einladung hinein ? Unmöglich zu Überwinden !

    Die Einladungspflicht ist auch nicht dazu da Schutz zu gewähren, sondern um subtilen Gruppendruck aufzubauen:
    Schüler A zu Schüler B "Was Du hast noch keinen Account ? Dann aber mal hoppi, ich lad Dich auch ein"

    An was merkt SchülerVZ eigentlich das ein Account von einem Erwachsenen ist ?
    Gar nicht !

    Wir haben also die Situation erzeugt das alle Erwachsenen, die sich in SchülerVZ tummeln, dies illegal tun.
    Toll.
    Die Privatheit gilt sowieso nicht gegenüber dem Personal von SchülerVZ.
    Die sind verpflichtet diese nicht zu brechen ?
    Klar.

    >14 Jahre alte Kinder können den AGB gar nicht zustimmen, sie sind nicht geschäftsfähig. Das wissen auch die Justiziare von SchülerVZ, stört sie aber nicht.

    Schliesslich nochmal die Frage:
    Warum ist SchülerVZ so nett einen kostenlosen Dienst anzubieten ?

    Antwort auf "oh mann"
  4. Wem nützten die Sozialnetworks, ist besondere die, die Menschen unter 16Jahren als Nutzer akzeptieren ?

    Dazu ein Querverweis auf einen Kommentar von mir zum gleichen Thema:
    http://kommentare.zeit.de...

    Was ich in diesem Artikel lese hebt mein Vertrauen in keiner Weise.

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