Strafvollzug Baden-Württemberg führt elektronische Fußfessel ein

Elektronische Fußfessel statt Gefängnisaufenthalt: Baden-Württemberg will die technische Überwachung von Häftlingen vier Jahre lang testen

Die Koalitionsfraktionen im Stuttgarter Landtag verabschiedeten mehrheitlich ein entsprechendes Gesetz, das die CDU-FDP-Regierung eingebracht hatte. SPD und Grüne stimmten gegen das Gesetz. Ihrer Meinung nach könnten technische Geräte Menschen nicht ersetzen, die Straftäter bei ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft betreuen, sagte der SPD-Abgeordnete Nikolaos Sakellariou. Der Pilotversuch soll noch vor Jahresende beginnen.

Die Fußfessel soll als Alternative für Freiheitsstrafen dienen, die an Stelle von Geldstrafen verhängt werden. Auch Gefangene, die auf ihre Entlassung vorbereitet werden, sollen künftig die Manschette tragen können. Voraussetzung für die freiwillige Teilnahme am elektronischen Hausarrest ist, dass der Gefangene eine Wohnung sowie eine Beschäftigung hat und auch die mit ihm in der Wohnung lebenden Erwachsenen mit der elektronischen Aufsicht einverstanden sind. Mit der Fußfessel kann ein Bewegungsprofil des Gefangenen erstellt oder seine An- oder Abwesenheit in der Wohnung festgestellt werden. Bei Verstößen kann verwarnt oder die Freizeit außerhalb der Wohnung gestrichen werden.

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Zwiegespalten ist die Reaktion bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Bundesvorsitzender Konrad Freiberg warnte vor einer Privatisierung des Strafvollzuges. "Gegen den Versuch, die elektronische Fußfessel zur Verbüßung von Geldstrafen in bestimmten Fällen zu verhängen, ist nichts einzuwenden. Keinesfalls aber darf eine solche freiheitsberaubende Maßnahme an private Firmen abgetreten werden." Baden-Württemberg hat bereits als erstes Bundesland die Bewährungs- und Gerichtshilfe flächendeckend privatisiert.

Klaus Pflieger, Generalstaatsanwalt in Stuttgart und Vorsitzender des Verbands für Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg, kritisierte, dies sei nackter Strafvollzug und habe nichts mit Sozialarbeit zu tun.

Auch die Neue Richtervereinigung wendete sich gegen die Einführung. Sie sieht in der technischen Überwachung einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Von einer "freiwilligen" Zustimmung der Betroffenen könne schwer gesprochen werden, weil diese andernfalls die Vollzugslockerung oder vorzeitige Entlassung nicht erreichen könnten.

In den USA werden bereits rund bereits 200.000 Beschuldigte und Verurteilte in unterschiedlichen Formen des Hausarrests und mit verschiedenen Techniken überwacht.

 
Leser-Kommentare
  1. der Gefangene nicht mehr körperlich bestraft, sondern nur die Psyche durch Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Nicht mehr, aber auch nicht weniger macht die E-Fußfessel. ReHa Angebote können genutzt werden und sogar elektronisch die Anwesenheit kontrolliert werden. Die Kostenersparnis kann sogar in die Reha-Angebote investiert werden. Ein einsitzender Gefangener kostet geschätzte 500 Euro / Tag echte Steuermittel. Bei allen nicht Gewalttätern ist die E-Fessel optimal. Da Gewalttäter sicher auch aus Steuerspar - Gründen (vulgo : Überfüllung) früh entlassen werden, geht hier auch noch was.

    • TDU
    • 29.07.2009 um 20:31 Uhr

    Auf den ersten Blick eine gute Sache. Muss derjenige seine Geldknappheit nicht auch noch mit dem Aufenthalt in einer Gemeinschaft bezahlen, die ihn mangels ordentlicher krimineller Karriere vermutlich noch verachtet. Im Zeitalter der EDV könnte er sogar mit seiner Zeit was Vernünftiges anfangen.

    Die Bedenken gegenüber privaten Vollzugshelfern teile ich erst mal nicht. Auch öffentliche Betreuung zeichnet sich nicht immer durch Kompetenz aus, wie die jüngsten Folterfälle in den Gefängnissen von NRW beweisen. Natürlich muss seelenlose Geschäftemacherei, wie z. B. im Pflegebereich von vorneherein verhindert werden. Aber mal sehen, wie dann die Kosten ausfallen.

    Vielleicht kann man ja auch auf ehrenamtliche Betreuer zurückgreifen. Man hat ja schon den Eindruck, dass es in Deutschland viele Verständnisbereite bei Kriminalität aller Art gibt.

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