EU-Reform Länder einigen sich über neues Begleitgesetz

Die Mitbestimmung der deutschen Politik bei der Umsetzung europäischer Gesetze muss laut Gerichtsbeschluss stärker werden. Ein erster Schritt in diese Richtung ist getan

Im politischen Berlin ist parlamentarische Sommerpause, doch nicht alle Abgeordneten des Bundestags können in den Urlaub fahren. Grund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht von Ende Juni, das die Abgeordneten in Sachen Lissabon-Vertrag, welcher die Reform der EU regelt, zum Nachsitzen verdonnert hat: Zwar beurteilten die Richter das eigentliche Zustimmungsgesetz als rechtens. Das sogenannte deutsche Begleitgesetz hingegen müsse überarbeitet werden, so die Richter. Es regelt die Mitbestimmung von Bundestag und Bundesrat an der Umsetzung der europäischen Gesetze in Deutschland.

Nach Angaben des baden-württembergischen Europaministers Wolfgang Reinhart (CDU) ist die Arbeit zum EU-Reformvertrag in vollem Gange. Die Bundesländer sollen sich nach seinen Worten bereits auf einen gemeinsamen Forderungskatalog für ein neues Begleitgesetz zum EU-Vertrag geeinigt haben.

Das Gesetz muss nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts gänzlich neu gefasst werden. Die Richter fordern mehr Kontrollrechte für Bundestag und Bundesrat in Europafragen – das Begleitgesetz in seiner bestehenden Form beschneide die Rechte der deutschen Politik zu stark.

Reinhart, der zurzeit im Bundesrat den Vorsitz des Europa-Ausschusses führt, freut sich über das gelungene gemeinsame Vorgehen der Länder: "Damit ist der Weg für Verhandlungen mit dem Bundestag in der kommenden Woche frei."

Nach den bisherigen Planungen soll das Gesetz noch vor der Bundestagswahl am 27. September in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden – also noch vor der neuen Volksabstimmung über den Lissabon-Vertrag in Irland im Oktober.

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Notbremsen werden eingebaut

Bislang liegt der Bundesrat mit der Überarbeitung des Gesetzes gut in der Zeit. Der formelle Beschluss der Länder-Europaminister soll nach Reinharts Worten am Freitag folgen. Er sei sich jedoch "absolut sicher", dass es zwischen den 16 Ländern Einigkeit gebe. In der nächsten Woche trifft sich dann erstmals eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bundestag und Bundesrat.

In das neue Begleitgesetz wollen die Länder in verschiedenen Bereichen ein "Notbremse"-Verfahren aufnehmen, beispielsweise im Strafvollzug oder beim Kündigungsschutz. "Da muss es die Möglichkeit geben, die Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens auf europäischer Ebene zu verlangen", sagte Reinhart. "Der Bundestag und der Bundesrat müssen die Notbremse ziehen dürfen, wenn in Freiheitsrechte der Bürger eingegriffen wird."

Reinhart versicherte: "Wir wollen die Bundesregierung nicht strangulieren." Der Bundesrat müsse aber "überall dort, wo es um verfassungsrechtlich verbriefte Rechte der Länder geht, die Gesetzesmaschine der EU mitsteuern können".

Geplant ist, dass neue Begleitgesetz am 8. September im Bundestag und am 18. September im Bundesrat zu verabschieden.
 

 
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    • Schlagworte Bundesregierung | CDU | Recht | Bundesrat | Bundestag | Irland | Berlin
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