Finanzkrise EU genehmigt deutsche Bad Banks

Banken können sich von Risikopapieren befreien. Die Europäische Kommission hat dem deutschen Bad-Bank-Gesetz seine Zustimmung gegeben

Finanzinstitute können ihre faulen Wertpapiere künftig auf Zweckgesellschaften – sogenannte Bad Banks – übertragen und auf diese Weise ihre Bilanzen im großen Stil verbessern. Das Gesetz erfüllte die entsprechenden Kriterien der Kommission in Brüssel. Die zuständige EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte, nun gebe es für deutsche Finanzinstitute "ein Instrument, mit dem der Unsicherheit in Bezug auf den Wert der Vermögenswerte von Banken wirksam begegnet werden kann".

Mit der Bad-Bank-Lösung sollen Banken sogenannte Schrottpapiere auslagern können, die Auslöser der Finanzkrise waren. Es sind Finanzprodukte, die drastisch an Wert verloren haben und so die Bilanzen der Banken belasten. Experten zufolge lagern Werte von bis zu 230 Milliarden Euro in deutschen Bank-Bilanzen.

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Das Bad-Bank-Gesetz soll sowohl Privatbanken als auch Länder und Sparkassen entlasten. Die Sparkassen sind Eigentümer der teils maroden Landesbanken. Es sieht zwei Modelle vor: Für Privatbanken soll es Zweckgesellschaften geben, in die ausschließlich Schrottpapiere entsorgt werden. Für Landesbanken wird es eigene Anstalten geben, entweder als Landesanstalt oder beim bundeseigenen Bankenrettungs-Fonds Soffin. In diese Anstalten können neben Risikopapieren ganze Geschäftsfelder ausgelagert werden.

Von einer Entlastung der Banken erhofft sich die Bundesregierung neben einer Stabilisierung der Branche vor allem größeren Spielraum der Institute für die Kreditvergabe an Kunden. Derzeit wird in der deutschen Wirtschaft die zurückhaltende Vergabepraxis der Banken heftig beklagt.

 
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