Parteienfinanzierung Streit um NPD-Finanzen kommt erneut vor Gericht

Der Streit um die Finanzen der rechtsextremen NPD geht in eine neue Runde: Sowohl Bundestagsverwaltung als auch die NPD haben Berufung eingelegt

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte die Partei verurteilt, eine Strafe von 1,27 Millionen Euro in die Staatskasse zu zahlen. Das ist gut die Hälfte der ursprünglich geforderten 2,5 Millionen Euro. Das Gericht stellte außerdem fest, dass der Strafbescheid der Bundestagsverwaltung wegen eines falschen Rechenschaftsberichts der NPD nur zum Teil rechtmäßig gewesen sei.

Mit dem Urteil hatte die finanziell vor dem Kollaps stehende NPD einen Teilerfolg erzielt. Da das erstinstanzliche Urteil nun vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg überprüft wird, musste die NPD die 1,27 Millionen Euro noch nicht zurückzahlen. Ein Prozesstermin ist noch nicht absehbar.

Anzeige

In ihrem Rechenschaftsbericht für 2007 hatte die NPD laut Verwaltungsgericht die Zuwendungen von 1,4 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung nicht komplett angegeben. Dies verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen das Parteiengesetz und die Pflicht zur Transparenz. Die Bundestagsverwaltung habe den Verstoß aber mehrfach sanktioniert, was nicht sein dürfe.

 
Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

    • Serie News
    • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, cl
    • Versenden E-Mail verschicken
    • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
    • Artikel Drucken Druckversion | PDF
    • Schlagworte Gericht | NPD | Recht | Euro
    • Artikel-Tools präsentiert von:

    Service