Verfassungsgericht Bundestag darf nach Geheimdienst-Tätigkeit fragen
Was weiß der Geheimdienst über mich? Das wollten Abgeordnete des Bundestags wissen und fragten nach. Die Regierung verweigerte die Antwort. Das war verfassungswidrig, urteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht
Die Grünen-Bundestagsfraktion sowie vier Abgeordnete hatten Mitte des Jahres 2006 Auskunft darüber verlangt, inwieweit die Geheimdienste von Bund oder Ländern Daten über Abgeordnete des Bundestags sammeln. Die Bundesregierung lehnte eine Auskunft wegen "Geheimhaltungsbedürftigkeit" weitgehend ab. Doch die Ablehnung der "Kleinen Anfrage" war verfassungswidrig, entschied das Karlsruher Gericht.
Den Richtern war die Zurückweisung zu pauschal und hätte das Frage- und Informationsrecht des Bundestags gegenüber der Bundesregierung verletzt. Die Informationsrechte hätten in diesem Fall schon deshalb großes Gewicht, weil eine nachrichtendienstliche Beobachtung von Abgeordneten "erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit" berge. Ein angeblicher Geheimnisschutz müsse deshalb besonders begründet werden.
Die pauschale Behauptung der Regierung, durch die Beantwortung der Fragen würden Rückschlüsse auf die Tätigkeit der Nachrichtendienste ermöglicht, reiche nicht aus. Dass das Parlamentarische Kontrollgremium informiert wurde, genügt aus Sicht des Gerichts ebenfalls nicht.
- Datum 30.07.2009 - 11:16 Uhr
- Serie News
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, sp
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...hat der Bundestag wohl die falschen Richter nach Karlsruhe geschickt. Dass sich etwas an der Praxis der Überwachung von Abgeordneten ändern wird, glaubt doch niemand im Ernst. Was Geheimdienste machen, ist geheim. Falls die Bundesregierung nun nicht mehr die Auskunft verweigern darf, macht sie halt falsche Auskünfte. Geheimdienste sind ein Staat im Staat, das war so und das wird so bleiben. Falls Karlsruhe zu unangenehm wird, wird man sich im Zweifel einfach darüber hingwegsetzen. "Checks and Balances" funktioniert nicht mehr.
...ist öffentlich.
Folglich können Erkenntnisse über Abgeordnete kaum der Geheimhaltung unterliegen. Es steht zu befürchten, daß ein Abgeordneter, der "geheime" Erkenntnisse über sein Erdendasein vermutet, auch Grund dazu hat.
In diesem Fall sollte er/sie sein/ihr Mandat schleunigst niederlegen.
...bleiben Sie sachlich, ...vermeiden Sie Polemik, ...werden Sie nicht beleidigend
also langsam platzt einem der kragen. letzte woche ein weiterer verfassungsverstoss in sachen bnd, heute dies. und zu allem überfluss wählen wir im september aufgrund eines vom bverfg festgestellten verfassungswidrigen wahlgesetzes betr. überhangmandate. lustig daran ist, dass das bverfg dem parlament bis 2011 zeit zur änderung gegeben hat. geht's noch? und nur am rande bemerkt: hat schon mal einer das gg art. 38 gelesen? die abgeordneten werden UNMITTELBAR, etc. gewählt. also ist die mittelbare wahl nicht verfassungskonform. diesen verfassungsverstoss hat das bverfg mehrfach festgestellt. kümmert weder das parlament noch die jeweilige regierung. wird irgendwer zur rechenschaft gezogen? glatte lachnummer.
soviel zum derzeitigen rechtsstaat. die regierenden seien aber an art.20, absatz 4 erinnert
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