NS-Prozess Kriegsverbrecher legt Revision ein

Josef Scheungraber soll wegen seiner Taten lebenslang ins Gefängnis. Gegen das Urteil hat der 90-Jährige Berufung eingelegt

Der frühere Wehrmachtsoffizier Josef Scheungraber war wegen Mordes an zehn italienischen Zivilisten schuldig gesprochen worden. Jetzt hat der Kriegsverbrecher Rechtsmittel eingelegt. Die Revision seiner Verteidiger ging am Dienstagabend nur Stunden nach dem Urteil beim Münchner Schwurgericht ein, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. 

Scheungraber war am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. "Es ist nie zu spät für Gerechtigkeit.", sagte Andrea Vignini, Bürgermeister von Cortona. Er war zusammen mit Margerita und Angiola Lescai zu dem Urteil nach München gereist. Margerita hat bei dem Massaker Großvater und Vater verloren. Ihre Mutter heiratete wieder, Angiola ist ihre jüngere Halbschwester. "Es soll eine Ermahnung sein für die Zukunft: Auch im Krieg darf es bestimmte Dinge nicht geben, es gibt eine persönliche Verantwortung", sagt Angiola.

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Nach Überzeugung der Richter hatte Scheungraber 1944 aus Rache für einen Partisanenüberfall in dem Weiler Falzano di Cortona den Befehl gegeben, ein Haus mitsamt elf unschuldigen Gefangenen in die Luft zu sprengen. Unter den Opfern waren auch Jugendliche und alte Männer. Nur ein 15-Jähriger überlebte.

Scheungraber hatte nach dem Krieg in Ottobrunn bei München als angesehener Bürger gelebt. Der Inhaber einer Schreinerei gehörte 20 Jahre dem Gemeinderat an, war Träger der Bürgermedaille und Ehrenkommandant der Freiwilligen Feuerwehr. Viele hatten mit seinem Freispruch gerechnet, denn die Angaben der Zeugen in dem elfmonatigen Verfahren blieben oft vage. Niemand erinnerte sich genau daran, ob Scheungraber wirklich den Befehl für das Massaker vor 65 Jahren gegeben hatte.

 
Leser-Kommentare
  1. Soweit aus der Berichterstattung erschliessbar hat das Gericht Folgendes geurteilt:

    1.
    Wir können nicht sagen, ob der Angeklagten einen Befehl und wenn, welchen, gegeben hat.

    2.
    Wir nehmen aber an, es wird schon der Angeklagte gewesen sein, denn dies ist naheliegend. Wir wissen es zwar nicht, nehmen es aber einfach einmal zu Lasten des Angeklagten an.

    Eine rechtliche Grundlage hierfür, wie etwa Zeugenausssagen der Soldaten der Einheit vor Ort oder Unterlagen aus den Archiven, fehlt völlig.

    3.
    Mit der Frage, ob (Unschuldsvermutung) vielleicht jemand anderes den Befehl gegeben hat, bzw. ob der Angeklagte durch einen anderen Befehl die Tat seiner wütenden Kameraden überhaupt hätte verhindern können, wollen wir uns gar nicht erst befassen. Denn dann würde uns eine wütende Öffentlichkeit eventuell ernstlich böse sein. Denn dann müssten wir freisprechen.

    Auch die Frage, ob sich die Tat überhaupt als Mord (nicht verjährt) oder doch nur als Totschlag (längst verjährt) darstellt, wollen wir uns lieber keine Gedanken machen...

    Und alle unsere Offiziere der Bundeswehr in Afghanistan, welche die US-Armee bitten, doch bitte einmal das eine oder andere Haus zu bombadieren, sind natürlich in einer ganz anderen Situation. Denn unsere Offiziere dort wissen schließlich immer, ob in diesem Haus auch Zivilisten sind...

    Und auch Irrtümer oder Verwechslungen gibt es dort nie...

    Fazit:
    Im Zweifel für den für den Richter bequemeren Weg. Mag der Bundesgerichtshof sich doch nachher unbeliebt machen, indem er den Angeklagten aus Mangel an Beweisen freispricht. Und mit etwas Glück stirbt der 90. Jahre alte Angeklagte ohnehin, bevor die Revision in zwei Jahren durch ist...

    Deutschlands Richter... Einfach ohne Worte...

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    "Soweit aus der Berichterstattung erschliessbar hat das Gericht Folgendes geurteilt:"

    schoen, dass die anschliessende polemik gleich mit dem eingestaendnis beginnt, dass sie in voelliger unkenntnis der urteilsbegruendung verfasst wurde.

    ich gebe mit der gleichen offenheit zu, dass ich angesichts der offenbar duennen beweislage auch meine probleme mit dem urteil habe, aber bevor ich mich dazu aeussere, warte ich vielleicht erst mal die schriftliche urteilsbegruendung ab.

    aus den nachfolgenden tendenzioesen formulierungen greife ich hier eine heraus, die ich als besonders perfide und gleichzeitig verraeterisch empfinde:

    "ob der Angeklagte durch einen anderen Befehl die Tat seiner wütenden Kameraden überhaupt hätte verhindern können"

    mit der sprache laesst sich bekanntlich viel schindluder treiben. zweifelsohne haben die "kameraden" damals "gewuetet", und zwar mit unvorstellbarer brutalitaet gegenueber der zivilbevoelkerung. die bezeichnung "wuetende kameraden" fuer einen per "befehlsnotstand" legitimierten lynch-mob suggeriert aber, dass hier ein paar nette kumpels aus verstaendlicher empoerung ueber die ermordung ihrer "kameraden" ein bisschen ueber die straenge geschlagen haben - und das ist schon eine ganze menge einfuehlung in diese zarten seelen.

    "Auch die Frage, ob sich die Tat überhaupt als Mord (nicht verjährt) oder doch nur als Totschlag (längst verjährt) darstellt, wollen wir uns lieber keine Gedanken machen.."

    wirklich nicht machen:

    § 78
    Verjährungsfrist

    ...

    (2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.

    http://dejure.org/gesetze...

    "Soweit aus der Berichterstattung erschliessbar hat das Gericht Folgendes geurteilt:"

    schoen, dass die anschliessende polemik gleich mit dem eingestaendnis beginnt, dass sie in voelliger unkenntnis der urteilsbegruendung verfasst wurde.

    ich gebe mit der gleichen offenheit zu, dass ich angesichts der offenbar duennen beweislage auch meine probleme mit dem urteil habe, aber bevor ich mich dazu aeussere, warte ich vielleicht erst mal die schriftliche urteilsbegruendung ab.

    aus den nachfolgenden tendenzioesen formulierungen greife ich hier eine heraus, die ich als besonders perfide und gleichzeitig verraeterisch empfinde:

    "ob der Angeklagte durch einen anderen Befehl die Tat seiner wütenden Kameraden überhaupt hätte verhindern können"

    mit der sprache laesst sich bekanntlich viel schindluder treiben. zweifelsohne haben die "kameraden" damals "gewuetet", und zwar mit unvorstellbarer brutalitaet gegenueber der zivilbevoelkerung. die bezeichnung "wuetende kameraden" fuer einen per "befehlsnotstand" legitimierten lynch-mob suggeriert aber, dass hier ein paar nette kumpels aus verstaendlicher empoerung ueber die ermordung ihrer "kameraden" ein bisschen ueber die straenge geschlagen haben - und das ist schon eine ganze menge einfuehlung in diese zarten seelen.

    "Auch die Frage, ob sich die Tat überhaupt als Mord (nicht verjährt) oder doch nur als Totschlag (längst verjährt) darstellt, wollen wir uns lieber keine Gedanken machen.."

    wirklich nicht machen:

    § 78
    Verjährungsfrist

    ...

    (2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.

    http://dejure.org/gesetze...

    • crex
    • 12.08.2009 um 17:38 Uhr

    Der Artikel nennt den Angeklagten einerseits einen Kriegsverbrecher ("Jetzt hat der Kriegsverbrecher Rechtsmittel eingelegt"), weist andererseits auch auf Zweifel an der Schuld des Angeklagten hin ("Viele hatten mit seinem Freispruch gerechnet, denn die Angaben der Zeugen in dem elfmonatigen Verfahren blieben oft vage. Niemand erinnerte sich genau daran, ob Scheungraber wirklich den Befehl für das Massaker vor 65 Jahren gegeben hatte."). Unverständlich ist auch die die Kategorie "NS-Prozeß", weil es bei der Anklage nicht um politische Ideologien geht.

    Aktuell ist das Thema auf jeden Fall, auch wenn die Partisanen von heute Terroristen heißen und die heutzutage kriegführenden (pardon: intervenierenden) Staaten der Ansicht sind, bei "asymmetrischer" Kriegführung das Völkerrecht nicht mehr anwenden zu müssen. So bleibt auch die Hoffnung einer Betroffenen wohl vergeblich:
    "Es soll eine Ermahnung sein für die Zukunft: Auch im Krieg darf es bestimmte Dinge nicht geben, es gibt eine persönliche Verantwortung", sagt Angiola.

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    ""Es ist nie zu spät für Gerechtigkeit.", sagte Andrea Vignini, Bürgermeister von Cortona. Er war zusammen mit Margerita und Angiola Lescai zu dem Urteil nach München gereist. Margerita hat bei dem Massaker Großvater und Vater verloren."

    Da sind also ein paar Menschen zu Tode gekommen. Ihrem Verständnis nach so ganz ohne Täter... Selbstmord, oder was?

    ""Es ist nie zu spät für Gerechtigkeit.", sagte Andrea Vignini, Bürgermeister von Cortona. Er war zusammen mit Margerita und Angiola Lescai zu dem Urteil nach München gereist. Margerita hat bei dem Massaker Großvater und Vater verloren."

    Da sind also ein paar Menschen zu Tode gekommen. Ihrem Verständnis nach so ganz ohne Täter... Selbstmord, oder was?

  2. "Soweit aus der Berichterstattung erschliessbar hat das Gericht Folgendes geurteilt:"

    schoen, dass die anschliessende polemik gleich mit dem eingestaendnis beginnt, dass sie in voelliger unkenntnis der urteilsbegruendung verfasst wurde.

    ich gebe mit der gleichen offenheit zu, dass ich angesichts der offenbar duennen beweislage auch meine probleme mit dem urteil habe, aber bevor ich mich dazu aeussere, warte ich vielleicht erst mal die schriftliche urteilsbegruendung ab.

    aus den nachfolgenden tendenzioesen formulierungen greife ich hier eine heraus, die ich als besonders perfide und gleichzeitig verraeterisch empfinde:

    "ob der Angeklagte durch einen anderen Befehl die Tat seiner wütenden Kameraden überhaupt hätte verhindern können"

    mit der sprache laesst sich bekanntlich viel schindluder treiben. zweifelsohne haben die "kameraden" damals "gewuetet", und zwar mit unvorstellbarer brutalitaet gegenueber der zivilbevoelkerung. die bezeichnung "wuetende kameraden" fuer einen per "befehlsnotstand" legitimierten lynch-mob suggeriert aber, dass hier ein paar nette kumpels aus verstaendlicher empoerung ueber die ermordung ihrer "kameraden" ein bisschen ueber die straenge geschlagen haben - und das ist schon eine ganze menge einfuehlung in diese zarten seelen.

    Antwort auf "Politische Urteile"
  3. Ein Mensch wird zum " Kriegsverbrecher " abgestempelt, obwohl seine Schuld nicht bewiesen werden konnte, nicht einmal genau bekannt ist, ob er überhaupt dort gewesen ist. Zeugen gibt es keine, Andere können sich nicht erinnern. Es ist schon Skandal genug, daß 65 Jahre nach der Tat, die im Kriegsfall jedoch im rechtlichen Rahmen liegt, d.h. durch die Menschenrechtskonventionen gedeckt wird ( Teilnahme von nicht uniformierten Kräften an Kampfhandlungen ) ein ehemaliger Soldat verurteilt werden soll. Auch wenn er wirklich in diese Vergeltungsaktion involviert war, in meinen Augen ist er unschuldig. Er hat als Soldat das getan, was befohlen wurde. Nur so funktioniert eine Armee, gestern , heute und auch morgen. Dann so zu tun, als käme man von einem anderen Stern, ist reichlich unverfroren. Dann urteilt auch über alliierte Offiziere, die deutsche Soldaten nach der Gefangennahme erschießen ließen, oder über die Verantwortlichen, die nach dem Krieg Hunderttausende deutsche Kriegsgefangene auf den Rheinwiesen verhungern ließen. Da wird mit zweierlei Maß gemessen.

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    "nicht einmal genau bekannt ist, ob er überhaupt dort gewesen ist."

    Bitte Link!

    Und

    "daß 65 Jahre nach der Tat, die im Kriegsfall jedoch im rechtlichen Rahmen liegt, d.h. durch die Menschenrechtskonventionen gedeckt wird"

    Die Ermordung von Zivilisten liegt im rechtlichen Rahmen von Menschenrechtskoventionen? Da bitte ich mal um einen Beleg! Tipp: Kramen in der Hager Landkriegsordnung bringt schon mal wenig.

    "Auch wenn er wirklich in diese Vergeltungsaktion involviert war, in meinen Augen ist er unschuldig. Er hat als Soldat das getan, was befohlen wurde."

    Könnten Sie wohl mal den Befehlshaber nennen; nur um der Klarheit Ihrer Gedankengänge Willen. Danke!

    "Dann urteilt auch über alliierte Offiziere, die deutsche Soldaten nach der Gefangennahme erschießen ließen, oder über die Verantwortlichen, die nach dem Krieg Hunderttausende deutsche Kriegsgefangene auf den Rheinwiesen verhungern ließen."

    Auch hier erwarte ich freudig Links, die Ihre Aussagen belegen.

    Frdl. Gruß
    Pf.

    "nicht einmal genau bekannt ist, ob er überhaupt dort gewesen ist."

    Bitte Link!

    Und

    "daß 65 Jahre nach der Tat, die im Kriegsfall jedoch im rechtlichen Rahmen liegt, d.h. durch die Menschenrechtskonventionen gedeckt wird"

    Die Ermordung von Zivilisten liegt im rechtlichen Rahmen von Menschenrechtskoventionen? Da bitte ich mal um einen Beleg! Tipp: Kramen in der Hager Landkriegsordnung bringt schon mal wenig.

    "Auch wenn er wirklich in diese Vergeltungsaktion involviert war, in meinen Augen ist er unschuldig. Er hat als Soldat das getan, was befohlen wurde."

    Könnten Sie wohl mal den Befehlshaber nennen; nur um der Klarheit Ihrer Gedankengänge Willen. Danke!

    "Dann urteilt auch über alliierte Offiziere, die deutsche Soldaten nach der Gefangennahme erschießen ließen, oder über die Verantwortlichen, die nach dem Krieg Hunderttausende deutsche Kriegsgefangene auf den Rheinwiesen verhungern ließen."

    Auch hier erwarte ich freudig Links, die Ihre Aussagen belegen.

    Frdl. Gruß
    Pf.

  4. "Auch die Frage, ob sich die Tat überhaupt als Mord (nicht verjährt) oder doch nur als Totschlag (längst verjährt) darstellt, wollen wir uns lieber keine Gedanken machen.."

    wirklich nicht machen:

    § 78
    Verjährungsfrist

    ...

    (2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.

    http://dejure.org/gesetze...

    Antwort auf "Politische Urteile"
  5. ""Es ist nie zu spät für Gerechtigkeit.", sagte Andrea Vignini, Bürgermeister von Cortona. Er war zusammen mit Margerita und Angiola Lescai zu dem Urteil nach München gereist. Margerita hat bei dem Massaker Großvater und Vater verloren."

    Da sind also ein paar Menschen zu Tode gekommen. Ihrem Verständnis nach so ganz ohne Täter... Selbstmord, oder was?

    Antwort auf "Worte und Hoffnungen"
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    • crex
    • 12.08.2009 um 23:38 Uhr

    Welches Ziel verfolgen Sie damit, mir eine Behauptung zu unterstellen, die meinen Aussagen widerspricht? Was möchten Sie damit provozieren?

    Mein Kommentar bezog sich auf den ZEIT-Artikel, in dem es heißt "Niemand erinnerte sich genau daran, ob Scheungraber wirklich den Befehl für das Massaker vor 65 Jahren gegeben hatte." In Unkenntnis der Vorgänge gehe ich davon aus, daß irgendjemand für den Tod der Zivilisten verantwortlich ist, aber dieser Satz, den ich oben auch schon zitiert habe, legt nahe, daß man nicht genau weiß, ob wirklich der Angeklagte die Verantwortung trug.

    • crex
    • 12.08.2009 um 23:38 Uhr

    Welches Ziel verfolgen Sie damit, mir eine Behauptung zu unterstellen, die meinen Aussagen widerspricht? Was möchten Sie damit provozieren?

    Mein Kommentar bezog sich auf den ZEIT-Artikel, in dem es heißt "Niemand erinnerte sich genau daran, ob Scheungraber wirklich den Befehl für das Massaker vor 65 Jahren gegeben hatte." In Unkenntnis der Vorgänge gehe ich davon aus, daß irgendjemand für den Tod der Zivilisten verantwortlich ist, aber dieser Satz, den ich oben auch schon zitiert habe, legt nahe, daß man nicht genau weiß, ob wirklich der Angeklagte die Verantwortung trug.

  6. "nicht einmal genau bekannt ist, ob er überhaupt dort gewesen ist."

    Bitte Link!

    Und

    "daß 65 Jahre nach der Tat, die im Kriegsfall jedoch im rechtlichen Rahmen liegt, d.h. durch die Menschenrechtskonventionen gedeckt wird"

    Die Ermordung von Zivilisten liegt im rechtlichen Rahmen von Menschenrechtskoventionen? Da bitte ich mal um einen Beleg! Tipp: Kramen in der Hager Landkriegsordnung bringt schon mal wenig.

    "Auch wenn er wirklich in diese Vergeltungsaktion involviert war, in meinen Augen ist er unschuldig. Er hat als Soldat das getan, was befohlen wurde."

    Könnten Sie wohl mal den Befehlshaber nennen; nur um der Klarheit Ihrer Gedankengänge Willen. Danke!

    "Dann urteilt auch über alliierte Offiziere, die deutsche Soldaten nach der Gefangennahme erschießen ließen, oder über die Verantwortlichen, die nach dem Krieg Hunderttausende deutsche Kriegsgefangene auf den Rheinwiesen verhungern ließen."

    Auch hier erwarte ich freudig Links, die Ihre Aussagen belegen.

    Frdl. Gruß
    Pf.

    Antwort auf "Wo sind wir hingeraten"
    • crex
    • 12.08.2009 um 23:38 Uhr

    Welches Ziel verfolgen Sie damit, mir eine Behauptung zu unterstellen, die meinen Aussagen widerspricht? Was möchten Sie damit provozieren?

    Mein Kommentar bezog sich auf den ZEIT-Artikel, in dem es heißt "Niemand erinnerte sich genau daran, ob Scheungraber wirklich den Befehl für das Massaker vor 65 Jahren gegeben hatte." In Unkenntnis der Vorgänge gehe ich davon aus, daß irgendjemand für den Tod der Zivilisten verantwortlich ist, aber dieser Satz, den ich oben auch schon zitiert habe, legt nahe, daß man nicht genau weiß, ob wirklich der Angeklagte die Verantwortung trug.

    Antwort auf "Preisfrage:"
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