Kinderpornografie Abschlussbericht der Ermittler belastet Tauss

Jörg Tauss hatte keinen Auftrag, zu Kinderpornografie zu ermitteln, sagt die Polizei. Ob es aber eine Anklage geben werde, sei noch nicht klar, so die Staatsanwaltschaft

Die Karlsruher Polizei hat ihre Ermittlungen gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss beendet und einen Abschlussbericht vorgelegt. Das berichten die Süddeutsche Zeitung und Spiegel Online. Demnach habe Tauss – seit seinem Austritt aus der SPD Mitte Juli Mitglied der Piratenpartei  – keinen dienstlichen Auftrag gehabt, der den Besitz kinderpornografischen Materials rechtfertigen würde.

356 MMS (Bildmitteilungen) und 59 Videodateien sollen demnach auf Tauss' Handy gefunden worden sein. Die Kontakte zu Pädophilen sollen sich über sieben Monate erstreckt haben. Tauss hatte stets gesagt, er habe das Material zu Recherchezwecken besessen. Diese Behauptung wiederholte er angesichts der Berichte. Auch die Zahl der Bilder bestätigte er. Via Twitter teilte er mit, er habe drei CDs und 35 Megabyte Daten auf dem Handy besessen. Im Übrigen, so schreibt er, brauche ein Bundestagsabgeordneter keinen "dienstlichen Auftrag". Rechtlich ist das wohl so klar nicht und wird im Zweifel die Entscheidung eines Gerichts erfordern.

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Laut dem Bericht halten die Ermittler die Recherche auch für eine Schutzbehauptung. Vor allem, weil sie nicht erkennen konnten, dass er geplant habe, seine so gewonnenen Erkentnisse auch zu veröffentlichen. Tauss dagegen sagt, er habe nichts veröffentlichen wollen, sondern das Wissen für eine solide Argumentation als Abgeordneter im Bundestag gebraucht.

Sein Anwalt, Jan Moenikes, sagte Spiegel Online: "Das Ergebnis der Ermittlungen widerlegt die Darstellung von Jörg Tauss nicht und hat nichts Neues zu Tage gefördert. Die nach Auswertung der Datenspeicher gefundene Menge ist szeneuntypisch wenig. Auch nach monatelangen Ermittlungen beschränkt sich der Vorwurf auf den Besitz dreier einschlägiger DVDs sowie der Bild und Video-MMS, die sich im nur wenige Megabyte großen Speicher seines Handys befanden."

Als die Ermittlungen Anfang März bekannt wurden, war Tauss Generalsekretär der baden-württembergischen SPD und medienpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion. Als medienpolitischer Sprecher habe er sich immer und sehr entschieden für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und für die entschlossene Bekämpfung von Kinderpornografie eingesetzt, schrieb Tauss damals auf seiner Website. Als der Bundestag im Zuge der Ermittlungen seine Immunität aufhob, trat er von seinen Ämtern zurück. Auch auf eine erneute Kandidatur für ein Bundestagsmandat verzichtete er.

Tauss scheint es auf einen Prozess ankommen lassen zu wollen. Zumindest schreibt er bei Twitter, er werde einen Strafbefehl nicht akzeptieren. Damit Anklage erhoben werden kann, muss der Bundestag Tauss' Immunität erneut aufheben. Andererseits endet seine Zugehörigkeit zum Bundestag ohnehin mit Ablauf der Legislaturperiode im September. Dass eine Anklage erhoben wird, scheint sicher. Zumindest hatte der zuständige Staatsanwalt dies bereits angekündigt. Von Tauss und seinem Anwalt wurde er dafür und für andere Mitteilungen an die Medien kritisiert. Sie werfen ihm Vorverurteilung vor. Auch von seinem Dienstherrn hatte Staatsanwalt Rüdiger Rehring deswegen eine Rüge erhalten.

Update: Und inzwischen erklärte die Staatsanwaltschaft, es sei noch gar nicht klar, ob Anklage erhoben werde und es zum Prozess komme. "Es ist noch keine Schlussentscheidung der Staatsanwaltschaft ergangen", sagte Sprecher Rainer Bogs in Karlsruhe.

 
Leser-Kommentare
    • LH
    • 10.08.2009 um 11:41 Uhr

    Im Verfahren gegen Ministerin von der Leyen wegen der Vorführung von KiPo im Rahmen einer Pressekonferenz hat die Staatsanwaltschaft Berlin zum dienstlichen Auftrag folgendes gesagt:
    "Wenn auch die Regelung dieses Ausnahmetatbestands nicht ausdrücklich das Vorführen umfasst, so ist doch anerkannt, dass Abs. 5 keine abschließende Regelung beinhaltet, sondern vielmehr entsprechend anzuwenden ist, wenn Handlungen der staatsbürgerlichen Aufklärung bzw. ähnlichen, mithin sozial adäquaten Zwecken dienen." via: Beck-blog: Die Experten
    Nach dieser weiten Auslegung braucht es keinen expliziten dienstlichen Auftrag (den Ministerin von der Leyen im Übrigen auch nicht gehabt hätte).

    In der Sache ist die Berichterstattung wie leider so häufig reichlich tendenziös: Dass die Ermittler keine Hinweise auf dienstliche Absichten finden konnten spricht nämlich nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" überhaupt nicht gegen Herrn Tauss. Die Ermittler müssten umgekehrt positive Anhaltspunkte dafür finden, dass Herr Tauss das Material nicht zu sozial adäquaten Zwecken hatte. Anscheinend haben sie die nicht gefunden.

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    ...aber ähnliche Vorkommnisse bei CDU ignorieren. Vermutlich müssen wir uns auf mehrere Artikel zum Thema "Lügilanti" kurz vor der Bundestagswahl einstellen.

    Zum einen kennt der Rechtsstaat, in dem wir zum Glück leben, zwar eine Gleichheit im Recht jedoch keine Gleichheit im Unrecht.
    "Schließlich ist zu bedenken, daß es keine “Gleichheit im Unrecht” gibt." (BVerfGE 50, 142, 166)
    Insofern kann ein Rechtsbruch nicht zulässig sein, nur weil er in einem anderen Fall nicht geahndet wurde. Dass gilt auch für die Situation Tauss / von der Leyen.

    Und zum anderen müssen die Ermittler Tauss nicht beweisen, dass der Besitz von kinderpornografischem Material nicht zu 'sozial adäquaten' Zwecken hatten.
    Tauss wird der Verstoß gegen § 184b 'Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften' vorgeworfen. Das Belastungsmaterial, dass diesen Vorwurf stützt, umfasst immerhin 3 DVD (also vermutlich mehr als 10 Gigabyte!!!) Videomaterial und 35 Megabyte Bildmaterial.
    Es ist also an Tauss zu beweisen, dass er dieses Material für 'sozial adäquate' Zwecke benötigt hat.
    Kann er das, ist es gut, kann er es nicht beweisen, dann hat er gegen geltendes Recht verstossen - genauso wie Sie oder ich, wenn diese Mengen KiPo-Material bei uns gefunden würde. Und dann wird er angeklagt.
    So ist das, wenn KiPo-Material gefunden wird - auch bei einem Politiker: die fallen nämlich auch unter die Rechtssprechung, die für Sie und mich gilt...

    Schon beeindruckend, wie leichtfertig hier plötzlich grundlegende Rechtspositionen in Frage gestellt werden.

    "Die Ermittler müssten umgekehrt positive Anhaltspunkte dafür finden, dass Herr Tauss das Material nicht zu sozial adäquaten Zwecken hatte. Anscheinend haben sie die nicht gefunden." Vor dem Gesetz sind alle gleich, d.h. die Staatsanwaltschaft müsste dann in jedem Fall von Kinderpornographie diesen Beweis erbringen, nicht nur bei Abgeordneten. Das kann aber beliebig schwer werden, daher würde der Besitz von Kinderpornographie durch so eine Regelung bagatellisiert.

    ...aber ähnliche Vorkommnisse bei CDU ignorieren. Vermutlich müssen wir uns auf mehrere Artikel zum Thema "Lügilanti" kurz vor der Bundestagswahl einstellen.

    Zum einen kennt der Rechtsstaat, in dem wir zum Glück leben, zwar eine Gleichheit im Recht jedoch keine Gleichheit im Unrecht.
    "Schließlich ist zu bedenken, daß es keine “Gleichheit im Unrecht” gibt." (BVerfGE 50, 142, 166)
    Insofern kann ein Rechtsbruch nicht zulässig sein, nur weil er in einem anderen Fall nicht geahndet wurde. Dass gilt auch für die Situation Tauss / von der Leyen.

    Und zum anderen müssen die Ermittler Tauss nicht beweisen, dass der Besitz von kinderpornografischem Material nicht zu 'sozial adäquaten' Zwecken hatten.
    Tauss wird der Verstoß gegen § 184b 'Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften' vorgeworfen. Das Belastungsmaterial, dass diesen Vorwurf stützt, umfasst immerhin 3 DVD (also vermutlich mehr als 10 Gigabyte!!!) Videomaterial und 35 Megabyte Bildmaterial.
    Es ist also an Tauss zu beweisen, dass er dieses Material für 'sozial adäquate' Zwecke benötigt hat.
    Kann er das, ist es gut, kann er es nicht beweisen, dann hat er gegen geltendes Recht verstossen - genauso wie Sie oder ich, wenn diese Mengen KiPo-Material bei uns gefunden würde. Und dann wird er angeklagt.
    So ist das, wenn KiPo-Material gefunden wird - auch bei einem Politiker: die fallen nämlich auch unter die Rechtssprechung, die für Sie und mich gilt...

    Schon beeindruckend, wie leichtfertig hier plötzlich grundlegende Rechtspositionen in Frage gestellt werden.

    "Die Ermittler müssten umgekehrt positive Anhaltspunkte dafür finden, dass Herr Tauss das Material nicht zu sozial adäquaten Zwecken hatte. Anscheinend haben sie die nicht gefunden." Vor dem Gesetz sind alle gleich, d.h. die Staatsanwaltschaft müsste dann in jedem Fall von Kinderpornographie diesen Beweis erbringen, nicht nur bei Abgeordneten. Das kann aber beliebig schwer werden, daher würde der Besitz von Kinderpornographie durch so eine Regelung bagatellisiert.

  1. ...aber ähnliche Vorkommnisse bei CDU ignorieren. Vermutlich müssen wir uns auf mehrere Artikel zum Thema "Lügilanti" kurz vor der Bundestagswahl einstellen.

    Antwort auf "Das grenzt an Hetze.."
  2. Die Bundesrepublik muß sich allmählich fragen lassen, ob sie noch den Mindestanforderungen eines Rechtsstaates genügt. Die Verfolgungsrituale, die seit einigen Jahren zunehmen, werden so nur von Staaten gepflegt, mit denen wir uns früher nicht vergleichen wollten.
    1. Öffentliche Hinrichtung durch gezielte Informationen an die Presse 2. Immunisierung der Strafverfolgungsbehören durch Argumentationen, die sich logisch nicht widerlegen lassen. 300 Jahre Rechtsgeschichte werden hinweggefegt. 3. Nötigung der Angeklagten zur Annahme eines Strafbefehles, der die Strafverfolgung nachträglich rechtfertigt

    Eigentlich setzt man bei einem Ausschußmitglied voraus, daß es sich über die Inhalte des Ausschusses informiert.
    Mal ehrlich, wie sollte Herr Tauss nach Art des jetzigen Verfahrens seine Unschuld beweisen? Sind hier alle verrückt geworden oder in einer Massenpsychose gefangen? Der Mann hat doch keine Chance!!! Unschuld läßt sich nicht beweisen. Das ist logisch unmöglich. Allmählich nähern wir uns der Rechtsprechung des 3. Reiches.

    Währenddessen werden ungehindert die pornografischen Hefte an jedem Tankstellentresen angeboten.
    Für das weite Feld der Internet- und Onlinebankingkriminalität interessiert sich ohnehin niemand. In welchem Staat leben wir eigentlich?
    Der Innenminister möchte alle und jeden überwachen, aber Pishing hält er für eine Insel in der Südsee.
    Die Familienministerin möchte alles und jedes unter Strafe stellen, die pornografishen Bilder eines Boulevardblattes mit 4 Buchstaben stören sie nicht.
    Der Verteidigungsminister möchte die Bundeswehr überall einsetzen, wo bisher die Polizei zuständig war.
    Der Finanzminister beschimpft andere Staaten während der deutsche Staat die Filmindustrie und Handelsschiffahrt in aller Welt finanziert.
    Aufgepaßt, wenn die Bundeswehr auf den Kanzler oder die Kanzlerin vereidigt werden soll, ist alles zu spät.

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    "Mal ehrlich, wie sollte Herr Tauss nach Art des jetzigen Verfahrens seine Unschuld beweisen?"Wie bitte? Herr Tauss hat durch den Besitz von Kinderpornografie gegen das Gesetz verstoßen. Punkt. Woher meint der, das zu dürfen? Geht's noch? Ich und Sie dürfen das auch nicht! Das ist, wie wenn ich in einen Supermarkt nachts einbreche, weil ich feststellen will, ob die Waren mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum verkaufen! Seit wann ist Ermittlungsarbeit (wenn's überhaupt stimmt) eine Privatangelegenheit von Bundestagsabgeordneten??? Woher will der die Legitimation (und abgesehen davon die Kompetenz) dazu herhaben? Der Mann gehört vor ein Gericht und zwar auf der Stelle!

    "Mal ehrlich, wie sollte Herr Tauss nach Art des jetzigen Verfahrens seine Unschuld beweisen?"Wie bitte? Herr Tauss hat durch den Besitz von Kinderpornografie gegen das Gesetz verstoßen. Punkt. Woher meint der, das zu dürfen? Geht's noch? Ich und Sie dürfen das auch nicht! Das ist, wie wenn ich in einen Supermarkt nachts einbreche, weil ich feststellen will, ob die Waren mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum verkaufen! Seit wann ist Ermittlungsarbeit (wenn's überhaupt stimmt) eine Privatangelegenheit von Bundestagsabgeordneten??? Woher will der die Legitimation (und abgesehen davon die Kompetenz) dazu herhaben? Der Mann gehört vor ein Gericht und zwar auf der Stelle!

  3. Zum einen kennt der Rechtsstaat, in dem wir zum Glück leben, zwar eine Gleichheit im Recht jedoch keine Gleichheit im Unrecht.
    "Schließlich ist zu bedenken, daß es keine “Gleichheit im Unrecht” gibt." (BVerfGE 50, 142, 166)
    Insofern kann ein Rechtsbruch nicht zulässig sein, nur weil er in einem anderen Fall nicht geahndet wurde. Dass gilt auch für die Situation Tauss / von der Leyen.

    Und zum anderen müssen die Ermittler Tauss nicht beweisen, dass der Besitz von kinderpornografischem Material nicht zu 'sozial adäquaten' Zwecken hatten.
    Tauss wird der Verstoß gegen § 184b 'Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften' vorgeworfen. Das Belastungsmaterial, dass diesen Vorwurf stützt, umfasst immerhin 3 DVD (also vermutlich mehr als 10 Gigabyte!!!) Videomaterial und 35 Megabyte Bildmaterial.
    Es ist also an Tauss zu beweisen, dass er dieses Material für 'sozial adäquate' Zwecke benötigt hat.
    Kann er das, ist es gut, kann er es nicht beweisen, dann hat er gegen geltendes Recht verstossen - genauso wie Sie oder ich, wenn diese Mengen KiPo-Material bei uns gefunden würde. Und dann wird er angeklagt.
    So ist das, wenn KiPo-Material gefunden wird - auch bei einem Politiker: die fallen nämlich auch unter die Rechtssprechung, die für Sie und mich gilt...

    Schon beeindruckend, wie leichtfertig hier plötzlich grundlegende Rechtspositionen in Frage gestellt werden.

    Antwort auf "Das grenzt an Hetze.."
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    "So ist das, wenn KiPo-Material gefunden wird - auch bei einem Politiker: die fallen nämlich auch unter die Rechtssprechung, die für Sie und mich gilt..."

    Sehe ich auch so. Es wäre Sache des Gesetzgebers (zu denen seinerzeit auch Herr Tauss gehörte) Strafgesetze so zu formulieren, daß Unschuldige nicht kriminalisiert werden -- egal ob sie Tauss oder sonstwie heißen. Und es wäre Sache des Verfassungsgerichtes, Gesetze, die aus einer populistischen Laune heraus Unschuldige zu Verbrechern erklären, als "unverhältnismäßig" zu kassieren.

    Solange jedoch in Deutschland Symbolgesetzgebung legal ist, und solange aus keinem ferneren Grunde, als der Bequemlichkeit der Strafverfolger bei der Suche *wirklicher* Verbrecher, Unschuldige verfolgt weren dürfen, hat Herr Tauss einfach das Pech gehabt, im falschen Staat zu leben.

    Ihrer rechtlichen Argumentation zum Thema "Gleichheit im Unrecht" kann ich nachvollziehen. Wo kämen wir da hin, wenn es nicht so wäre.

    Es ist im §184b nicht geregelt, welche Mengen an einschlägigem Material vorhanden sein muß. Deswegen ist eine solche Argumentation, ob es nur 2 Bilder oder 10 GB auf DVD als Videomeaterial sind, mehr als unerheblich. Es regelt vielleicht das Strafmaß.

    Fakt ist: Herr Tauss hat gegen §184b verstossen. Fakt ist aber auch, dass Widerstandskämpfer im 3. Reich gegen geltendes Recht verstossen haben.

    Ich hoffe, man erkennt, was ich damit ausdrücken möchte! Es ist manchmal erforderlich, unzureichende Gesetze zu übertreten, um auf dessen Defizite aufmerksam machen zu können. Das diese Vorgehensweise nicht legitim ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Fakt ist, dass hier eine politische Schmutzkampagne gegen Herrn Tauss geführt wird, dessen Hintermänner bestimmten Parteien zuzuordnen sind. Die Verpflechtung ist doch offensichtlich. Ich halte diese ganze Geschichte für eine gezielte Aktion, die schön bis zu den Wahlen in die Länge gezogen wird, ohne dass es wirklich neue Erkenntnisse gibt. Für mich ist das insbesondere seitens der Staatsanwaltschaft mehr als peinlich zu betrachten.

    Das hat auch nicht mit Verschwörungstheorien zu tun, das übelassen wir (nebenbei bemerkt) lieber den Amerikanern.

    Ebenfalls halte ich es für unsachlich, stehts eine Partei (meist im letzten Satz) zu nennen, die in Konkurrenz zu Regierungsparteien steht, um diese ins falsche Licht stellen zu wollen. Ich möchte jetzt nicht von Diskreminierung sprechen.

    Die Aufgabe der "freien" Presse sollte es nach meinem Verständis sein, nicht Meinungen vorzugeben, sondern dem Leser es zu ermöglichen, eine objektiven Entscheidung zu treffen. Das erreicht man durch Sachverstand und sauberer Recherche. Nur da sehe ich zunehmend Defizite.

    Ach übrigens um es nicht zu vergessen, ich bin Pirat!

    Erstens können Sie und ich uns in der Regel nicht auf einen dienstlichewn Auftrag berufen. Bei Tauss steht das gerade in Frage. Zweitens sind nun mal alle Deutschen vor dem Gesetz gleich. Daher kann man durchaus argumentieren, dass Herr Tauss ebenso zu schützen ist, wie Frau von der Leyen. Die fehlenden Gleichheit im Unrecht betrifft lediglich den Fall, dass ein Gericht die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft bei Frau von der Leyen für unrichtig hält. So wie ich übrigens. Im Fall der Familienministerin hatte eben kein Gericht entschieden, schon gar kein hochrangiges.

    Tauss muss natürlich nicht beweisen, dass er das Material für "sozial adäquate" Zwecke besaß, wie sie es ausgedrückt haben, das Gericht muss ihm lediglich glauben. Im Zweifel gilt die Unschuldsvermutung, auch für Politiker. Das weiß auch die Staatsanwaltschaft und es würde mich nicht wundern, wenn das der Grund dafür wäre, dass sie gerade ein unübliches und unwürdiges Medieninteresse entwickelt.

    "So ist das, wenn KiPo-Material gefunden wird - auch bei einem Politiker: die fallen nämlich auch unter die Rechtssprechung, die für Sie und mich gilt..."

    Sehe ich auch so. Es wäre Sache des Gesetzgebers (zu denen seinerzeit auch Herr Tauss gehörte) Strafgesetze so zu formulieren, daß Unschuldige nicht kriminalisiert werden -- egal ob sie Tauss oder sonstwie heißen. Und es wäre Sache des Verfassungsgerichtes, Gesetze, die aus einer populistischen Laune heraus Unschuldige zu Verbrechern erklären, als "unverhältnismäßig" zu kassieren.

    Solange jedoch in Deutschland Symbolgesetzgebung legal ist, und solange aus keinem ferneren Grunde, als der Bequemlichkeit der Strafverfolger bei der Suche *wirklicher* Verbrecher, Unschuldige verfolgt weren dürfen, hat Herr Tauss einfach das Pech gehabt, im falschen Staat zu leben.

    Ihrer rechtlichen Argumentation zum Thema "Gleichheit im Unrecht" kann ich nachvollziehen. Wo kämen wir da hin, wenn es nicht so wäre.

    Es ist im §184b nicht geregelt, welche Mengen an einschlägigem Material vorhanden sein muß. Deswegen ist eine solche Argumentation, ob es nur 2 Bilder oder 10 GB auf DVD als Videomeaterial sind, mehr als unerheblich. Es regelt vielleicht das Strafmaß.

    Fakt ist: Herr Tauss hat gegen §184b verstossen. Fakt ist aber auch, dass Widerstandskämpfer im 3. Reich gegen geltendes Recht verstossen haben.

    Ich hoffe, man erkennt, was ich damit ausdrücken möchte! Es ist manchmal erforderlich, unzureichende Gesetze zu übertreten, um auf dessen Defizite aufmerksam machen zu können. Das diese Vorgehensweise nicht legitim ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Fakt ist, dass hier eine politische Schmutzkampagne gegen Herrn Tauss geführt wird, dessen Hintermänner bestimmten Parteien zuzuordnen sind. Die Verpflechtung ist doch offensichtlich. Ich halte diese ganze Geschichte für eine gezielte Aktion, die schön bis zu den Wahlen in die Länge gezogen wird, ohne dass es wirklich neue Erkenntnisse gibt. Für mich ist das insbesondere seitens der Staatsanwaltschaft mehr als peinlich zu betrachten.

    Das hat auch nicht mit Verschwörungstheorien zu tun, das übelassen wir (nebenbei bemerkt) lieber den Amerikanern.

    Ebenfalls halte ich es für unsachlich, stehts eine Partei (meist im letzten Satz) zu nennen, die in Konkurrenz zu Regierungsparteien steht, um diese ins falsche Licht stellen zu wollen. Ich möchte jetzt nicht von Diskreminierung sprechen.

    Die Aufgabe der "freien" Presse sollte es nach meinem Verständis sein, nicht Meinungen vorzugeben, sondern dem Leser es zu ermöglichen, eine objektiven Entscheidung zu treffen. Das erreicht man durch Sachverstand und sauberer Recherche. Nur da sehe ich zunehmend Defizite.

    Ach übrigens um es nicht zu vergessen, ich bin Pirat!

    Erstens können Sie und ich uns in der Regel nicht auf einen dienstlichewn Auftrag berufen. Bei Tauss steht das gerade in Frage. Zweitens sind nun mal alle Deutschen vor dem Gesetz gleich. Daher kann man durchaus argumentieren, dass Herr Tauss ebenso zu schützen ist, wie Frau von der Leyen. Die fehlenden Gleichheit im Unrecht betrifft lediglich den Fall, dass ein Gericht die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft bei Frau von der Leyen für unrichtig hält. So wie ich übrigens. Im Fall der Familienministerin hatte eben kein Gericht entschieden, schon gar kein hochrangiges.

    Tauss muss natürlich nicht beweisen, dass er das Material für "sozial adäquate" Zwecke besaß, wie sie es ausgedrückt haben, das Gericht muss ihm lediglich glauben. Im Zweifel gilt die Unschuldsvermutung, auch für Politiker. Das weiß auch die Staatsanwaltschaft und es würde mich nicht wundern, wenn das der Grund dafür wäre, dass sie gerade ein unübliches und unwürdiges Medieninteresse entwickelt.

  4. "Die Ermittler müssten umgekehrt positive Anhaltspunkte dafür finden, dass Herr Tauss das Material nicht zu sozial adäquaten Zwecken hatte. Anscheinend haben sie die nicht gefunden." Vor dem Gesetz sind alle gleich, d.h. die Staatsanwaltschaft müsste dann in jedem Fall von Kinderpornographie diesen Beweis erbringen, nicht nur bei Abgeordneten. Das kann aber beliebig schwer werden, daher würde der Besitz von Kinderpornographie durch so eine Regelung bagatellisiert.

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    • LH
    • 10.08.2009 um 13:25 Uhr

    Den Beweis müssen sie tatsächlich in jedem Fall bringen, wo es begründete Zweifel daran gibt, dass die fragliche KiPo zu sozial nicht adäquaten Zwecken besessen wurde. Eine glaubwürdige Argumentation für sozial adäquate Zwecke, die beim Gericht begründete Zweifel an der fehlenden sozialen Adäquanz auslösen kann, wird ein Beschuldigter schon vorbringen müssen, aber wenn er die (wie Herr Tauss) hat, dann gilt der Zweifelssatz mit einer faktischen Beweislast für die Ermittlungsbehörden.

    • LH
    • 10.08.2009 um 13:25 Uhr

    Den Beweis müssen sie tatsächlich in jedem Fall bringen, wo es begründete Zweifel daran gibt, dass die fragliche KiPo zu sozial nicht adäquaten Zwecken besessen wurde. Eine glaubwürdige Argumentation für sozial adäquate Zwecke, die beim Gericht begründete Zweifel an der fehlenden sozialen Adäquanz auslösen kann, wird ein Beschuldigter schon vorbringen müssen, aber wenn er die (wie Herr Tauss) hat, dann gilt der Zweifelssatz mit einer faktischen Beweislast für die Ermittlungsbehörden.

  5. "So ist das, wenn KiPo-Material gefunden wird - auch bei einem Politiker: die fallen nämlich auch unter die Rechtssprechung, die für Sie und mich gilt..."

    Sehe ich auch so. Es wäre Sache des Gesetzgebers (zu denen seinerzeit auch Herr Tauss gehörte) Strafgesetze so zu formulieren, daß Unschuldige nicht kriminalisiert werden -- egal ob sie Tauss oder sonstwie heißen. Und es wäre Sache des Verfassungsgerichtes, Gesetze, die aus einer populistischen Laune heraus Unschuldige zu Verbrechern erklären, als "unverhältnismäßig" zu kassieren.

    Solange jedoch in Deutschland Symbolgesetzgebung legal ist, und solange aus keinem ferneren Grunde, als der Bequemlichkeit der Strafverfolger bei der Suche *wirklicher* Verbrecher, Unschuldige verfolgt weren dürfen, hat Herr Tauss einfach das Pech gehabt, im falschen Staat zu leben.

    • LH
    • 10.08.2009 um 13:25 Uhr

    Den Beweis müssen sie tatsächlich in jedem Fall bringen, wo es begründete Zweifel daran gibt, dass die fragliche KiPo zu sozial nicht adäquaten Zwecken besessen wurde. Eine glaubwürdige Argumentation für sozial adäquate Zwecke, die beim Gericht begründete Zweifel an der fehlenden sozialen Adäquanz auslösen kann, wird ein Beschuldigter schon vorbringen müssen, aber wenn er die (wie Herr Tauss) hat, dann gilt der Zweifelssatz mit einer faktischen Beweislast für die Ermittlungsbehörden.

  6. ... sollte unbedingt Anklage erheben, wenn sie nicht unglaubwürdig erschienen will. Jeder, der den Fall bisher mitverfolgt hat, kann damit übereinstimmen, denke ich. D.h. es sollte unbedingt zu einer Verhandlung kommen. Dann werden wir ja sehen.

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