Patentrechte Bayer unterliegt im Streit um Billig-Arznei

Der Pharmakonzern Bayer hat in Indien im Rechtsstreit um günstigere Generika eine Niederlage erlitten. Der Fall könnte für die gesamte Branche von Bedeutung sein

Das Oberste Gericht in Neu Delhi verwarf eine Klage von Bayer, mit der der Konzern in Indien die Zulassung einer billigeren Nachahmerversion seines patentgeschützten Krebsmittels Nexavar verhindern will. "Wir sind enttäuscht über das Urteil und prüfen nun unsere rechtlichen Möglichkeiten", sagte ein Bayer-Sprecher am Mittwoch.

Der indische Generika-Spezialist Cipla hatte die Zulassung einer Kopie von Nexavar beantragt, obwohl das Präparat in Indien noch Patentschutz bis 2020 besitzt. Dagegen hatte Bayer beim Obersten Gericht in Neu Delhi geklagt.

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Das Verfahren ist für die Pharmaindustrie allgemein bedeutsam, da ein solches Urteil als Einfallstor zur Aushöhlung von Patentrechten gewertet wird. Nichtregierungs-Organisationen sehen dagegen die Versorgung von Patienten in Schwellenländern mit erschwinglichen Medikamenten gegen lebensbedrohliche Krankheiten auf dem Prüfstand. Gesundheitsinitiativen aus Indien und Deutschland hatten Bayer aufgefordert, die Klage gegen die indische Regierung zurückzuziehen.

Nexavar ist in Indien zur Behandlung von Nieren- und Leberkrebs zugelassen. Wie andere Pharmamärkte in Asien wächst auch der indische derzeit deutlich stärker als der europäische und der nordamerikanische.

Für Bayer ist Nexavar ein Schlüsselmedikament, allein im vergangenen Jahr erwirtschaftete der Leverkusener Konzern damit einen weltweiten Umsatz von 462 Millionen Euro. Alle Therapiegebiete zusammengenommen werden dem Präparat weltweite Spitzenumsätze von mehr als zwei Milliarden Euro im Jahr zugetraut.

 
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