Lissabon-Vertrag Bund und Länder einigen sich auf EU-Reformgesetze

In kommunalen und Handelsfragen wird die Stellung von Bund und Ländern gestärkt. Schon in der kommenden Woche soll der Bundestag über die entsprechenden Gesetze beraten

Man habe sich auf vier Gesetzentwürfe geeinigt, die nun von Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden müssten, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, nach mehrstündigen Beratungen am Dienstag.

Zu kommunalen Fragen soll die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Brüssel Stellungnahmen des Bundestages berücksichtigen. Zu den Verhandlungen der Welthandelsrunde soll es eine Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag geben. "Es war ein harter Kampf", sagte der Verhandlungsführer der Länder, Baden-Württembergs Europaminister Wolfgang Reinhart (CDU). "Die Interessen der Länder sind ausreichend berücksichtigt."

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Strittig waren zuletzt die Rechte der Kommunen in EU-Fragen. Hier hatte die CSU Grenzen verlangt, gab sich aber nun damit zufrieden, dass der Bundestag in diesen Fragen nur Empfehlungen abgeben kann. Ursprünglich hatte die CSU gefordert, dass die Stellungnahme des Parlaments bindend sein müssten.

Als Erfolg verbuchte CSU-Verhandlungsführer Hartmut Koschyk, dass der Bundestag in Fragen des Welthandels umfassend informiert werden muss. "Wir fühlen uns nicht als Verlierer, weil wir insgesamt die Rechte des Bundestages stärken."

Oppermann sagte hingegen, die CSU habe sich mit keiner ihrer Forderungen durchgesetzt. "Die Bundesregierung bleibt auf europäischer Ebene uneingeschränkt handlungsfähig. Gleichzeitig werden die Mitwirkungsrechte gestärkt". Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer sei als "bayerischer Löwe abgesprungen, aber als europäischer Bettvorleger gelandet".

Das Bundesverfassungsgericht hatte den EU-Reformvertrag von Lissabon im Juni grundsätzlich gebilligt, aber mehr Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat gefordert. Deshalb muss der Bundestag ein neues Begleitgesetz schaffen. Der Entwurf soll nun am 26. August ins Parlament eingebracht und noch vor der Wahl Ende September beschlossen werden.

 
Leser-Kommentare
  1. Notwendig wäre es, wenn die Bundesregierung bei allen Vorhaben den Bundestag konsultieren würde und bei Ländersachen den Bundesrat und bei Kommunalsachen den Kreisrat und den Städtetag.

    So wird das nichts.

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    • keox
    • 19.08.2009 um 1:10 Uhr

    das ist doch das Mindeste

    • keox
    • 19.08.2009 um 1:10 Uhr

    das ist doch das Mindeste

  2. ... wurden gestärkt wurden geschwächt, Partei x wollte dieses, Partei y wollte jenes.

    Schlauer bin ich jetzt nicht. Was konkret wurde gestärkt, was wurde geschwächt? Mit so pauschalen Formulierungen kann doch niemand was anfangen und was die Parteien gemacht haben, interessiert mich nicht die Bohne. Die drehen die Köpfe schneller im Wind, als die sogenannten "Wendehälse".

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    • keox
    • 19.08.2009 um 1:34 Uhr

    formal des Volkes also, an eine demokratisch nicht legitimierte Institution europäischer Eliten.

    Bei kommunalen- und Handelsfragen wird der Bundestag wahlweise informiert, oder konsultiert.

    Ein Mitspracherecht hat die Volksvertretung nicht.

    Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Strafrecht etc etc werden gar nicht erst erwähnt.

    Die Verpflichtung zur militärischen Aufrüstung ist verbindlich, in besonderen Fällen von Gefährdung der Sicherheit wird die Todesstrafe fällig.

    Das sind nur einige Punkte.

    Der wichtigste Punkt ist folgender:

    "Der Verfassungshochverrat bezeichnet sämtliche Änderungen und Beseitigungen des Wesensgehaltes der Verfassung wie die freiheitliche Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte."

    • keox
    • 19.08.2009 um 1:34 Uhr

    formal des Volkes also, an eine demokratisch nicht legitimierte Institution europäischer Eliten.

    Bei kommunalen- und Handelsfragen wird der Bundestag wahlweise informiert, oder konsultiert.

    Ein Mitspracherecht hat die Volksvertretung nicht.

    Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Strafrecht etc etc werden gar nicht erst erwähnt.

    Die Verpflichtung zur militärischen Aufrüstung ist verbindlich, in besonderen Fällen von Gefährdung der Sicherheit wird die Todesstrafe fällig.

    Das sind nur einige Punkte.

    Der wichtigste Punkt ist folgender:

    "Der Verfassungshochverrat bezeichnet sämtliche Änderungen und Beseitigungen des Wesensgehaltes der Verfassung wie die freiheitliche Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte."

    • keox
    • 19.08.2009 um 1:10 Uhr

    das ist doch das Mindeste

    Antwort auf "Nichts verstanden"
    • keox
    • 19.08.2009 um 1:34 Uhr

    formal des Volkes also, an eine demokratisch nicht legitimierte Institution europäischer Eliten.

    Bei kommunalen- und Handelsfragen wird der Bundestag wahlweise informiert, oder konsultiert.

    Ein Mitspracherecht hat die Volksvertretung nicht.

    Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Strafrecht etc etc werden gar nicht erst erwähnt.

    Die Verpflichtung zur militärischen Aufrüstung ist verbindlich, in besonderen Fällen von Gefährdung der Sicherheit wird die Todesstrafe fällig.

    Das sind nur einige Punkte.

    Der wichtigste Punkt ist folgender:

    "Der Verfassungshochverrat bezeichnet sämtliche Änderungen und Beseitigungen des Wesensgehaltes der Verfassung wie die freiheitliche Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte."

    Antwort auf "Komischer Artikel..."
  3. Statt Inhalte zu vermitteln wird gekonnt weggelassen, aber dafür kommen die Schein-Streithammel zu Wort. Gleichzeitig wird die EU mal wieder schöngeschrieben.

    Nee, so kann das nichts werden. Ich sehe schon die nächste Klage laufen gegen die inzwischen auf 4 Gesetze (die sich sicherlich inhaltlich auch noch passend widersprechen). Auch bietet diese Verteilung bessere Chancen, daß bei einem neuerlichen Gerichtsgang, nur weniger beanstandet werden kann.

    Wo ist die Demokratie in Deutschland nur geblieben?

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