Lissabon-Vertrag Sondersitzung des Bundestags
In erster Lesung berät das Parlament über die neuen Begleitgesetze zum EU-Reformvertrag. Anschließend beginnt eine zweitägige Experten-Anhörung
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag haben sich alle Fraktionen mit Ausnahme der Linken auf neue Mitspracherechte des Parlaments bei EU-Entscheidungen verständigt. Künftig muss die Bundesregierung bei Verlagerung von Kompetenzen nach Brüssel vorher die Zustimmung des Bundestags einholen.
Die Unionsfraktion verlangt auf Drängen der CSU zusätzlich einen Entschließungsantrag. Damit sollen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern auch die Urteilsbegründung des Verfassungsgerichts Richtschnur der EU-Politik werden. Das lehnt die SPD bislang ab. Die Begleitgesetze sollen am 8. September im Bundestag und am 18. September im Bundesrat endgültig verabschiedet werden.
Der EU-Politiker und luxemburgische Ministerpräsident Jean-Claude Juncker begrüßte den deutschen Gesetzentwurf. Die Bundestagsfraktionen hätten damit die Gefahr zu umschiffen verstanden, der deutschen Bundesregierung in Brüssel Fesseln anzulegen, sagte Juncker der in Berlin erscheinenden Tageszeitung Die Welt. Allerdings stehe noch ein "Elchtest" ins Haus, wie gut der deutsche Wagen künftig auf der europäischen Autobahn fährt.
- Datum 26.08.2009 - 08:29 Uhr
- Serie News
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, sse
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:






Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren