Existenzgründer Insolvenz kann eine Chance sein
Die Krise trifft Selbständige hart. Wer aufgeben muss, erlebt oft ein privates Drama. Die Pleite kann aber auch ein Neuanfang sein
Das Geschäft ist pleite! Die Angst vor einer Insolvenz ist groß. Allein bis Mai mussten 13.354 Unternehmen aufgeben. Tendenz steigend. "Scheitern ist auch eine Chance, wenn man aus den Fehlern lernt", sagt einer, der die Firmenpleite erlebt hat. Dabei hatte 1992 alles gut angefangen: Joachim Niering aus Krefeld war aufgefallen, dass es Bedarf an Porzellanreparatur gab und wenige Unternehmen, die diese Dienstleistung anboten. Der Pädagoge entwickelte eine Geschäftsidee: Als Franchisegeber stattete er Gründer mit dem kaufmännischen und technischen Know-how zur Porzellanreparatur aus und ermöglichte ihnen so den Aufbau einer eigenen Existenz. Das notwendige Kapital für sein Franchise-Unternehmen nahm er aus seinem Privatvermögen.
Heute sagt der 52-Jährige, dies sei sein erster Fehler gewesen. "Man hatte mich gewarnt. Aber ich hielt meine Idee für so gut." Jetzt sagt er: "Selbst beste Ideen brauchen Vorlaufzeit – und das kostet eben viel Geld!"
Das Geschäft lief nur wenige Jahre gut. Niering gab sein Wissen, die Franchisenehmer monatlich ihre Lizenzgebühren. Dann geschah etwas, womit Nierig nicht gerechnet hatte: Die Lizenznehmer machten sich unabhängig. Die Gebühreneinnahmen fehlten, Gerichtsprozesse folgten. Niering sah sich vor dem Aus. Er stellte einen Insolvenzantrag, dann sanierte er die Firma mit der Hilfe eines Insolvenzplans. Das war teuer. Der Unternehmer musste Kredite aufnehmen.
"Eine Insolvenz kann ein neuer Anfang sein", sagt Hildegard Allemand. Die Fachanwältin für Insolvenzrecht in Köln: "Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger sind dann nicht mehr möglich und ein Betrieb kann fortgeführt werden." Allerdings müssten zur Eröffnung des Verfahrens noch genügend Werte übrig sein, um zumindest die Kosten des Verfahrens zu decken.
Bei Joachim Nierig war das der Fall, und nach vier Jahren Durststrecke war der Rettungsplan erfüllt. Der Unternehmer glaubte, das Franchisesystem wieder aufbauen zu können. Er scheiterte abermals. Heute räumt er Fehler ein: "Ich habe krampfhaft an einer Idee festgehalten, die früher mal funktioniert hat, statt etwas Neues zu wagen." Jetzt war die Firmenpleite unabwendbar. Und jetzt kam auch noch eine private Insolvenz dazu. Der Unternehmer verlor fast alles und erkrankte schwer. Gleichzeitig nahm er die Pleite auch als Befreiung wahr.
Mit einem Insolvenzverfahren ist eine Restschuldbefreiung verbunden. "Das ist eine Erleichterung", erklärt Anwältin Allemand, "denn die Mahnschreiben und Anrufe der Gläubiger, der Inkassounternehmen und die Besuche des Gerichtsvollziehers hören endlich auf. Die Betroffenen müssen allerdings sechs Jahre lang ihr pfändbares Einkommen abführen, es besteht grundsätzlich eine Arbeits- und Auskunftspflicht. Nach sechs Jahren wird durch einen Gerichtsbeschluss die Restschuldbefreiung erteilt."
Dem ehemaligen Unternehmer Nierig geht es heute wieder besser. Jetzt gibt er seine Erfahrungen als Berater für Unternehmen und Privatpersonen weiter, die es besser machen. "Man muss sich klar machen, dass die Insolvenz zwar ein ökonomischer, aber kein menschlicher Zusammenbruch ist und nicht das ganze Leben beeinflussen darf."
Auch dann, wenn man beispielsweise als Geschäftsführer einer GmbH für die Verbindlichkeiten der GmbH persönlich bürgen muss. Die Insolvenzanwältin Allemand warnt Unternehmer davor, gerade in diesem Fall die Firma um jeden Preis retten zu wollen und die Insolvenz zu verschleppen. Dies ist strafbar. Auch wer haftet, hat eine Perspektive: Über den Weg einer Privatinsolvenz bekommen auch Geschäftsführer von verschuldeten GmbHs eine Restschuldbefreiung.
- Datum 09.09.2009 - 15:45 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
- Kommentare 6
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Der Beitrag kann Mut machen, sich seinem Scheitern zu stellen und wieder neu anzufangen. Aber der Verlust ist nicht wieder wettzumachen... klassischer Fall von Unternehmerrisiko. Bis auf die geschäftlichen Gesundungsinsolvenzen, die ja bewusst eingeplant werden....
http://kallewestrich.blog...
Die Insolvenz erfordert als Befreiungsschlag mindestens zwei Voraussetzungen:
1. Das Geschäftsmodell muß noch genügend Substanz haben
2. Neues Kapital
Die Insolvenz hat immer Verlierer. Häufig werden die Verlierer bei den "Mutmacherartikeln" kleingeredet oder schlicht weggelassen:
die Banken (haben sowieso den schlechtesten Leumund)
die Gläubiger (Geschäftspartner, die ihr Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des gescheiterten Unternehmers gesetzt haben)
die Mitarbeiter(die das Unternehmen unter Verzicht auf Lohnansprüche, geopferte Freizeit bis zuletzt gestützt haben)
Der Unternehmer, der sich auf Mitarbeiter stützt, ist immer auch Täter und nicht nur Opfer.
Sofern der Unternehmer wegen Überschuldung Insolvenz anmelden muß, hat die Insolvenz einen ganz eindeutigen Grund: Offene Forderungen. Diese Forderungen bedeuten Forderungsverzicht. Auf jeden gescheiterten Unternehmer kommen mindestens 20 Gläubiger, die auf eine Forderung verzichten müssen und häufig genug selbst in Schwierigkeiten geraten.
Bei dem nächsten Anlauf des Unternehmers haben diese Gläubiger das Lehrgeld bezahlt. Das darf nicht vergessen werden.
Sofern mich mein zugegeben rudimentäres Wissen nicht trügt, sind Lohnforderungen immer bevorzugt zu behandeln.
Im Übrigen ist es besser, sich sein Scheitern einzugestehen und die Insolvenz anzumelden, als erstmal weiterzumachen. Denn das erhöht die Forderungen nur noch und ist mit Recht strafbar.
Darüber hinaus besteht bei jeder Unternehmung grundsätzlich die Möglichkeit des Scheiterns. Banken leihen Geld gegen Sicherheiten, ein Teil ihres Gewinns besteht aus einer Risikoabsicherung. Wenn Kredite platzen ist das unangenehm. Es ist bis zu einem gewissen Grad aber kalkulierbar. Das gleiche gilt für Geschäftspartner. Ich gebe Waren oder Dienstleistungen im Vertrauen auf Zahlung heraus. Wenn ich einen neuen Kunden habe, so verlange ich mitunter Vorkasse (in Abhängigkeit von der Größe des Auftrags). Man versucht, das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren, ausschließen läßt es sich nicht.
Und ich frage dann danach, was das Ziel der Gläubiger sein kann. Sollen wir den Schuldenturm wiedereinführen? Soll einer sein Leben lang abstottern? Bekommt derjenige zuerst Geld, der am besten drohen kann (vielleicht mit Gewalt gegen den Schuldner, oder seine Familie)?
Das Insolvenzrecht ist ein Kompromiss zwischen den Schuldnern und den Gläubigern. Es greift nur nach einem vollständigen Offenbarungseid des Gläubigers. Strafbare Handlungen - Betrug, Krediterschleichung, Insolvenzverschleppung - sind davon auch nicht betroffen.
Es gibt also natürlich auch Institutionen und Personen, die die Zeche zahlen. Wollen Sie eine staatliche Zahlungsgarantie stattdessen?
Sofern mich mein zugegeben rudimentäres Wissen nicht trügt, sind Lohnforderungen immer bevorzugt zu behandeln.
Im Übrigen ist es besser, sich sein Scheitern einzugestehen und die Insolvenz anzumelden, als erstmal weiterzumachen. Denn das erhöht die Forderungen nur noch und ist mit Recht strafbar.
Darüber hinaus besteht bei jeder Unternehmung grundsätzlich die Möglichkeit des Scheiterns. Banken leihen Geld gegen Sicherheiten, ein Teil ihres Gewinns besteht aus einer Risikoabsicherung. Wenn Kredite platzen ist das unangenehm. Es ist bis zu einem gewissen Grad aber kalkulierbar. Das gleiche gilt für Geschäftspartner. Ich gebe Waren oder Dienstleistungen im Vertrauen auf Zahlung heraus. Wenn ich einen neuen Kunden habe, so verlange ich mitunter Vorkasse (in Abhängigkeit von der Größe des Auftrags). Man versucht, das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren, ausschließen läßt es sich nicht.
Und ich frage dann danach, was das Ziel der Gläubiger sein kann. Sollen wir den Schuldenturm wiedereinführen? Soll einer sein Leben lang abstottern? Bekommt derjenige zuerst Geld, der am besten drohen kann (vielleicht mit Gewalt gegen den Schuldner, oder seine Familie)?
Das Insolvenzrecht ist ein Kompromiss zwischen den Schuldnern und den Gläubigern. Es greift nur nach einem vollständigen Offenbarungseid des Gläubigers. Strafbare Handlungen - Betrug, Krediterschleichung, Insolvenzverschleppung - sind davon auch nicht betroffen.
Es gibt also natürlich auch Institutionen und Personen, die die Zeche zahlen. Wollen Sie eine staatliche Zahlungsgarantie stattdessen?
Sofern mich mein zugegeben rudimentäres Wissen nicht trügt, sind Lohnforderungen immer bevorzugt zu behandeln.
Im Übrigen ist es besser, sich sein Scheitern einzugestehen und die Insolvenz anzumelden, als erstmal weiterzumachen. Denn das erhöht die Forderungen nur noch und ist mit Recht strafbar.
Darüber hinaus besteht bei jeder Unternehmung grundsätzlich die Möglichkeit des Scheiterns. Banken leihen Geld gegen Sicherheiten, ein Teil ihres Gewinns besteht aus einer Risikoabsicherung. Wenn Kredite platzen ist das unangenehm. Es ist bis zu einem gewissen Grad aber kalkulierbar. Das gleiche gilt für Geschäftspartner. Ich gebe Waren oder Dienstleistungen im Vertrauen auf Zahlung heraus. Wenn ich einen neuen Kunden habe, so verlange ich mitunter Vorkasse (in Abhängigkeit von der Größe des Auftrags). Man versucht, das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren, ausschließen läßt es sich nicht.
Und ich frage dann danach, was das Ziel der Gläubiger sein kann. Sollen wir den Schuldenturm wiedereinführen? Soll einer sein Leben lang abstottern? Bekommt derjenige zuerst Geld, der am besten drohen kann (vielleicht mit Gewalt gegen den Schuldner, oder seine Familie)?
Das Insolvenzrecht ist ein Kompromiss zwischen den Schuldnern und den Gläubigern. Es greift nur nach einem vollständigen Offenbarungseid des Gläubigers. Strafbare Handlungen - Betrug, Krediterschleichung, Insolvenzverschleppung - sind davon auch nicht betroffen.
Es gibt also natürlich auch Institutionen und Personen, die die Zeche zahlen. Wollen Sie eine staatliche Zahlungsgarantie stattdessen?
Ich fühle mich unterbezahlt.
Der arme Kerl aus der Story ist 52 Jahre?
--> also,- wenn er 58 Jahre ist, dann ist er bei Null...
... Dann kann er ja nochmal richtig durchstarten!...
Die Aussagen des Interviewpartners entsprechen nicht der Wahrheit. Wie schon damals gelingt es ihm scheinbar immer wieder, Menschen hinters Licht zu führen. Er sagt z. B., er stattete die Franchisenehmer mit seinem Wissen aus. Dass er dafür (z. B. in meinem Fall) mehr als 100.000,00 DM Startkapital monatliche Gebühren bekommen hat, wird verschwiegen. Dass er bei den Vertragsverhandlungen seinerzeit mit gefälschten Bilanzen gearbeitet hat war nur der Beginn all seiner rechtlich nicht korrekten Vorgehensweisen. Das, so wie viele andere Dinge, wurden von mir recherschiert und können auch bewiesen werden. Die Franchisenehmer haben sich von Herrn Niering getrennt, weil sie Pleite waren, bzw. hoch verschuldet. Da heute noch ehemalige Franchisenehmer in diesem Bereich tätig sind, fände ich eine Richtigstellung der Fakten angebracht.
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