Verena Becker verhaftet Ein neues Kapitel RAF-Geschichte

Die bereits einmal begnadigte RAF-Terroristin Verena Becker ist erneut verhaftet worden. Was heißt das für die Aufklärung des Buback-Mordes?

RAF und kein Ende. Auch mehr als drei Jahrzehnte nach dem "Deutschen Herbst" im Jahr 1977 und dem Höhepunkt politisch motivierter Gewalt im Westen der Republik zeigt sich: Die Geschichte des RAF-Terrors ist noch immer nicht völlig aufgeklärt. Die Festnahme von Verena Becker könnte zur Aufklärung einer der größten deutschen politischen Kriminalgeschichten beitragen. Und vielleicht gibt es auch eine Antwort auf die Frage: Wer hat Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen?

Was ist damals genau passiert?

Am 7. April 1977 werden in Karlsruhe von einem Motorrad aus 15 Schüsse aus einem halbautomatischen Gewehr auf den Generalbundesanwalt und seine Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster abgegeben. Die drei sterben. Den Beteiligten gelingt zunächst die Flucht. Die Tat markiert eine Zäsur. Der damals 57-jährige Buback ist das erste Opfer der Roten Armee Fraktion im Terrorjahr 1977. Bevor das Jahr zu Ende geht, sterben unter anderem der Chef der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer.

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Für die RAF war Buback einer der wichtigsten Vertreter ihres Hauptfeindes: der Bundesrepublik. Wer der Todesschütze des "Kommandos Ulrike Meinhof", das sich im Namen der RAF zu der Tat bekannte, war, gehört jedoch zu den nach wir vor unbeantworteten Fragen. Als direkte Tatbeteiligte wurden die RAF-Angehörigen Knut Folkerts, Christian Klar und Günter Sonnenberg verurteilt. Der Ex-Terrorist Peter-Jürgen Boock behauptet jedoch, Stefan Wisniewski sei der Motorrad-Schütze gewesen.

Warum wurde Becker erst nach so vielen Jahren festgenommen?

Becker wurde am Donnerstag verhaftet – allerdings nicht unter dem Verdacht, die Todesschützin zu sein. Die Bundesanwaltschaft begründet den Verdacht mit DNA-Spuren Beckers, die an damaligen Bekennerschreiben der RAF sichergestellt worden seien. Dabei hatte die Untersuchung von DNA-Spuren an einem Motorradhandschuh, einem Helm und einer Motorradjacke der Täter 2008 zunächst ergeben, dass diese nicht von Becker stammen konnten.

Leser-Kommentare
    • QUOTE
    • 28.08.2009 um 19:56 Uhr

    ...der Ponto-Buback-Schleyer Kamarilla geht auch nach 30 Jahren noch weiter...

    ...ein Schlag ins Gesicht der tausenden Opfer "normaler" Gewalt jedes Jahr bzw. ihrer Angehörigen, bei denen sich schon ein paar Wochen nach der Urteilsverkündung keine Sau mehr um sie oder ihre Interessen kümmert.

    Naja...bekanntlich leben wir in einem Rechtsstaat.

    Und hier ist sehr gut zu sehen, WEM sowohl das RECHT als auch der STAAT GEHÖREN.

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    • hede
    • 28.08.2009 um 22:50 Uhr

    zu erbringen, sind bereits viele Mordfälle, auch von "normalen" Opfern wieder aufgerollt worden.

    Mord verjährt nicht, egal wer das Opfer ist. Die Sache nicht weiter zu verfolgen, nur weil es um RAF-Morde geht, das wäre ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen dieser Opfer.

    • useuro
    • 29.08.2009 um 2:08 Uhr

    Weshalb sollte sich ein Forum wie dieses hier die Menschenverachtung und die Verächtlichmachung des Rechtsstaats antun, die einem derart üblen Beitrag entsteigt? Merken Sie sich gut, "Quote", dass Mord nicht verjährt und dass die Staatsanwaltschaft und die Polizei gesetzlich verpflichtet sind zu ermitteln. Dass die Opfer von Gewalttaten unser aller Fürsorge bedürfen, versteht sich von selber. Aber unabhängig davon fassen wir die Täter, auch wenn es manchmal Jahrzehnte dauert. Ihren RAF-Jargon ("Ponto-Buback-Schleyer-Kamarilla") können Sie sich wohin schieben. Was tun Sie selber, um Opfern von Gewalttaten zu helfen? Was tun Sie, um Morde zu verhindern und um Mörder zu fassen?

    • hede
    • 28.08.2009 um 22:50 Uhr

    zu erbringen, sind bereits viele Mordfälle, auch von "normalen" Opfern wieder aufgerollt worden.

    Mord verjährt nicht, egal wer das Opfer ist. Die Sache nicht weiter zu verfolgen, nur weil es um RAF-Morde geht, das wäre ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen dieser Opfer.

    • useuro
    • 29.08.2009 um 2:08 Uhr

    Weshalb sollte sich ein Forum wie dieses hier die Menschenverachtung und die Verächtlichmachung des Rechtsstaats antun, die einem derart üblen Beitrag entsteigt? Merken Sie sich gut, "Quote", dass Mord nicht verjährt und dass die Staatsanwaltschaft und die Polizei gesetzlich verpflichtet sind zu ermitteln. Dass die Opfer von Gewalttaten unser aller Fürsorge bedürfen, versteht sich von selber. Aber unabhängig davon fassen wir die Täter, auch wenn es manchmal Jahrzehnte dauert. Ihren RAF-Jargon ("Ponto-Buback-Schleyer-Kamarilla") können Sie sich wohin schieben. Was tun Sie selber, um Opfern von Gewalttaten zu helfen? Was tun Sie, um Morde zu verhindern und um Mörder zu fassen?

  1. Ermittlungsanstrengungen machen, wie die in Stammheim genau gestorben sind bis überhaupt keine Zweifel mehr daran sind, daß sie Selbstmord gemacht haben.

  2. Wenn sich in einem Mordfall neue Erkenntnisse ergeben, muss ermittelt werden, mit dem Ziel die Täter vor Gericht zu stellen, damit es erstmal zur Urteilsverkündung kommt... (Wird auch bei Normalbürgern so gemacht: "Mord nach 22 Jahren aufgeklärt")

    Schlimm genug, das man Verbrecher begnadigt, ohne das diese Reue zeugen, oder versuchen, zur vollständigen Aufklärung ihrer anderen Straftaten beizutragen, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt waren.

    • hede
    • 28.08.2009 um 22:50 Uhr

    zu erbringen, sind bereits viele Mordfälle, auch von "normalen" Opfern wieder aufgerollt worden.

    Mord verjährt nicht, egal wer das Opfer ist. Die Sache nicht weiter zu verfolgen, nur weil es um RAF-Morde geht, das wäre ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen dieser Opfer.

    Antwort auf "Die Vendetta..."
    • useuro
    • 29.08.2009 um 2:08 Uhr

    Weshalb sollte sich ein Forum wie dieses hier die Menschenverachtung und die Verächtlichmachung des Rechtsstaats antun, die einem derart üblen Beitrag entsteigt? Merken Sie sich gut, "Quote", dass Mord nicht verjährt und dass die Staatsanwaltschaft und die Polizei gesetzlich verpflichtet sind zu ermitteln. Dass die Opfer von Gewalttaten unser aller Fürsorge bedürfen, versteht sich von selber. Aber unabhängig davon fassen wir die Täter, auch wenn es manchmal Jahrzehnte dauert. Ihren RAF-Jargon ("Ponto-Buback-Schleyer-Kamarilla") können Sie sich wohin schieben. Was tun Sie selber, um Opfern von Gewalttaten zu helfen? Was tun Sie, um Morde zu verhindern und um Mörder zu fassen?

    Antwort auf "Die Vendetta..."
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    • QUOTE
    • 29.08.2009 um 9:34 Uhr

    ...wertester useuro, mir einen anderen Fall zu präsentieren, in dem nach mehr als 30 Jahren noch VON AMTS WEGEN ermittelt wird.

    Ausgenommen Nazi-Verbrechen, das ist klar. Ebenfalls ausgenommen Fälle, wo die Angehörigen auf eigene Kosten Ermittler, Gutachter und Anwälte beauftragen, um Beweise zu ermitteln um schlussendlich auf diese Weise bei der Staatsanwaltschaft eine Wiedereröffnung eines Verfahrens zu erreichen.

    Ich meine ganz "normale" Verbrechen, die an ganz "normalen" Bürgern begangen wurden, und nicht an Mitgliedern jener Oligarchie, die sich unseren Staat in die Taschen gesteckt hat. Wenn Sie mir da einen Fall benennen können, wo nach über 30 Jahren noch von Amts wegen ermittelt wird, reden wir weiter. Das ganze Internet steht zu Ihrer Verfügung. Ich warte.

    Bis dahin können Sie sich Ihre billigen BILD-Zeitungs-Phrasen sparen.

    • QUOTE
    • 29.08.2009 um 9:34 Uhr

    ...wertester useuro, mir einen anderen Fall zu präsentieren, in dem nach mehr als 30 Jahren noch VON AMTS WEGEN ermittelt wird.

    Ausgenommen Nazi-Verbrechen, das ist klar. Ebenfalls ausgenommen Fälle, wo die Angehörigen auf eigene Kosten Ermittler, Gutachter und Anwälte beauftragen, um Beweise zu ermitteln um schlussendlich auf diese Weise bei der Staatsanwaltschaft eine Wiedereröffnung eines Verfahrens zu erreichen.

    Ich meine ganz "normale" Verbrechen, die an ganz "normalen" Bürgern begangen wurden, und nicht an Mitgliedern jener Oligarchie, die sich unseren Staat in die Taschen gesteckt hat. Wenn Sie mir da einen Fall benennen können, wo nach über 30 Jahren noch von Amts wegen ermittelt wird, reden wir weiter. Das ganze Internet steht zu Ihrer Verfügung. Ich warte.

    Bis dahin können Sie sich Ihre billigen BILD-Zeitungs-Phrasen sparen.

  3. Das müssen ja wirklich bedeutende Beweise sein. Die handgeschriebene Biographie "Ich habe Buback erschossen!" oder ein Geständnis?

    Mit den DNA-Tests können die Ermittler nach 32 Jahren wohl nicht punkten (hat man dabei auch Spuren des "Phantoms" gefunden?). Vielleicht hat Frau Becker nur einen Briefumschlag angeleckt oder angefasst.

    "Ey, Verena, bring mal die Briefe zur Post, wir sind noch am chillen." Dass sie den/die Täter kennt, ist natürlich anzunehmen. Aber weiss sie positiv und beweiskräftig, wer es war? Und kann man es ihr beweisen und sie zur Aussage bringen (Zeugnis-, Aussageverweigerungsrecht)?

    Oder soll jetzt so lange nach dem Mord und nach mehrmaligen Untersuchungen noch etwas "zurechtgerückt" werden, um mögliche Rachegelüste zu befriedigen? Und man etwa die nicht verfügbaren BKA-Unterlagen und das "Celler Loch" vergisst?

    Der Eifer der Justiz ist in diesem Fall jedenfalls sehrsehr auffällig. Das ist ja nicht immer so. In Regensburg etwa sorgt gerade der Fall eines bei einem Polizeieinsatz erschossen Studenten für Aufregung. Ich kopiere unten mal Zitate aus Artikeln der SZ, die einiges darüber zeigen, auf welchem Niveau bei einem aktuellen Fall von Schusswaffeneinsatz mit Todesfolge gearbeitet wird.

    Das übertragen auf den Fall Buback ...

    Alles Gute
    Kai Hamann

    30.04.2009:
    "... Ein Polizist hat in Regensburg bei einem Einsatz in einem Wohnhaus einen 24 Jahre alten Mann erschossen. "Der Mann hat die Polizeibeamten wohl mit einem
    großen Messer angegriffen", erklärte der Leitende Regensburger Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel. Der Polizist sei zusammen mit einem Kollegen wegen Streitigkeiten zwischen zwei Männern in das Gebäude gegangen. Der 24-Jährige wurde bei dem Polizeieinsatz angeschossen und schwer verletzt. ... "
    (http://www.sueddeutsche.d...)

    19.05.2009
    "... Drei Wochen liegt es nun zurück: Mit 13 Polizeikugeln wurde ein Student in Regensburg erschossen. Was bleibt, sind Fragen - und die Forderung nach Aufklärung.
    ...
    Wohl nur wenige Augenblicke nachdem er das letzte Mal vor die Tür trat - drei Wochen ist das jetzt her - trafen ihn vermutlich 13 Polizeikugeln. Sechs in die Arme und Beine, sechs in den Rumpf, davon eine ins Herz. Die Ärzte konnten nichts mehr tun. Am 30. April um zwölf Uhr starb der 24-Jährige, eine Stunde nach dieser Schießerei. ... "
    (http://www.sueddeutsche.d...)

    23.07.2009
    "... Es ist eine Aussage, die selbst die Anwälte des Opfers überrascht hat: Sieben Mal haben die Polizisten von hinten auf den Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg geschossen. Das gab am Mittwoch die Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt und zitierte damit die inzwischen vorliegenden ballistischen Gutachten der Polizei.
    Der 24 Jahre alte Musikstudent war am 30. April in Regensburg von zwei Polizeibeamten erschossen worden. Insgesamt wurde aus zwei Waffen 16-mal auf ihn geschossen. "Sieben dieser Schüsse wurden von einer Position aus abgegeben, die sich bezogen auf den Getroffenen schräg links hinten befunden haben muss", teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel mit. Insgesamt hätten elf Kugeln den Mann getroffen, eine streifte ihn. ..."
    (http://www.sueddeutsche.d...)

    26.08.2009
    " ... Im Fall des erschossenen Musikstudenten Tennessee Eisenberg könnte ein neues Gutachten den bisher geschilderten Ablauf in Frage stellen. "Es wird wohl einige interessante Abweichungen zu den bisher vorliegenden Ermittlungsergebnissen geben", sagte Rechtsanwalt Helmut von Kietzell der Süddeutschen Zeitung. Details gebe es allerdings erst, wenn die Leitung des Mainzer Instituts für Rechtsmedizin das Gutachten freigebe; das werde Mitte September der Fall sein - später als angekündigt. Die Angehörigen Eisenbergs hatten die Untersuchung auf eigene Kosten in Auftrag gegeben, um das Geschehen am 30. April dieses Jahres zu klären.
    Der Musikstudent war damals von zwei Polizisten mit einem guten Dutzend Schüssen niedergestreckt worden, sieben Kugeln trafen ihn von hinten. Nach bisheriger Darstellung durch Polizei und Staatsanwaltschaft handelt es sich um Notwehr. Der 24-Jährige sei mit einem Messer auf die Polizisten zugegangen.
    Die Familie bezweifelt diese Darstellung. Ende Juli schien das auch für Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zu gelten. Im SZ-Interview sagte er auf die Frage nach dem Vorliegen einer Notwehrsituation, dass er den Ergebnissen der Staatsanwaltschaft nicht vorgreifen wolle. In der Mittelbayerischen Zeitung ließ er sich ein paar Tage später mit dem Satz zitieren: "Ich habe keinen Zweifel, dass Notwehr oder Nothilfe vorliegen."
    Die Aktenlage deutet indes auf ein unkoordiniertes Vorgehen der Beamten hin. Ein Polizist habe bei dem Einsatz seine im Holster steckende Pistole verloren, ein anderer habe durch den Pfefferspray-Einsatz seiner Kollegen einen Würgereiz bekommen und sei geflüchtet, zitierte jüngst das in Regensburg erscheinende Wochenblatt aus Vernehmungsprotokollen. ..."
    http://www.sueddeutsche.d...

  4. Zum Thema Verena Becker ist gestern ein Artikel in ZEIT-online erschienen, an dessen Titel ich mich nicht erinnere. Der Artikel ist bereits mehrfach, u.a. von mir kommentiert worden. Einige der Kommentare verlangen eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema - auch und vor allem unter juristischen Gesichtspunkten.
    Wo ist der Beitrag, wo sind die begleitenden Kommentare?
    Im SZ-Forum komme ich schon gar nicht mehr dazu, Kommentare in der Sache abzugeben, weil ich permanent rügen muss, dass meine Kommentare, obwohl bereits im Forum und per screenshot dokumentiert, später einfach verschwinden. Sind wir jetzt auch im ZEIT-online-Forum so weit? Lässt die Redaktion jetzt der Einfachheit halber ganze Artikel mitsamt der Kommentare verschwinden, nur weil sie ZEIT-kritisch sind?
    Bitte nehmen Sie Stellung!

    (Anmerkung: Wir nehmen an, Sie meinen diesen Artikel, der weiterhin online und kommentierbar ist? Die Redaktion/jk)

  5. Sehr geehrte Damen und Herren,

    die in den letzten Artikeln zum Tatakomplex-Becker/RAF von Ihrem Hause betriebene Schilderung des Sachverhalts ist, entgegen zahlreicher kritischer Anmerkungen, noch immer von keiner Sachkenntnis getrübt.

    Abgesehen vom Grundsatz:

    Ne bis in idem

    stellt Ihre unsachliche Art der Darstellung vor allem die Intention der Veröffentlicher selbst in Frage!

    Schließlich besteht ein Anspruch jedes Beschuldigten auf ein rechtsstaatlich fundiertes EV, wobei Belastendes und Entlastendes zu ermitteln sind.

    Ihre durchaus vorverurteilende, und sachlich falsche, Darstellung des über 25 Jahr alten Spurenbildes verläßt das Niveau einer schlechten Schülerzeitung nicht und ist unerträglich. Allein die Vermischung von Faktenlage und hierdurch nicht zu stützender Interpretation ist unwürdig.

    Dem Protest von thinkbest schließe ich mich daher an!

    Karl Müller

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