Buback-Mord Einer muss reden

Innenminister Schäuble mag formal recht haben, wenn er die Verfassungsschutzakten zum Buback-Mord zurückhält. Politisch klug handelt er nicht. Ein Kommentar

Geheimnisse sind etwas zutiefst Menschliches, Kinder lieben sie, Erwachsene auch, zudem sind die überzeugt, ohne sie kein Land regieren zu können. Sie bilden die nichtabwählbare Konstante in der sonst ja ebenso transparenten wie wechselfreudigen Demokratie, ein Restschutz der Staatsautorität früherer Zeit. Das muss man akzeptieren, wenn man nun von Wolfgang Schäuble fordert, er möge doch die Verfassungsschutzakte Verena Becker herausgeben, um den Mordfall Buback aufzuklären.

Zum Wesen des Geheimnisses gehört es auch, dass man nicht erklären muss, warum man es hat oder aus einer Angelegenheit eines macht. Geheimnisse gelten absolut oder gar nicht. Im Fall Becker dürfen wir deshalb spekulieren: Sind es womöglich die zehntausende Euro, die man Becker für ihre Aussagen bot und deren Zahlung man nun als peinlich und unmoralisch empfindet? Ist es die Furcht, andere Informanten zu enttarnen? Gibt es gar Hinweise, dass Becker, wie Stasi-Akten andeuten, dem Verfassungsschutz viel früher zur Verfügung stand?

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Niemand weiß es, außer ein paar eingeschworenen Beamten und ihren Dienstherren. Sie sollen nun abwägen, was eigentlich nicht abzuwägen ist. Geheimnisse, Rechtsstaat und Demokratie – es geht eben doch nicht gut zusammen. Die Sperrklauseln und Abwägungen sind die kleinen Ventile, um aus dem Großwiderspruch etwas Druck abzulassen. Der Verfassungsschutz darf letztlich auch Feinde der Verfassung schützen, wenn es ihm wichtig erscheint. Man kennt das von der V-Mann- Diskussion im Fall NPD.

Schäuble mag also formal recht haben, wenn er die Akten zurückhält. Eine andere Frage ist, ob er politisch klug agiert. Die Ermittlungsbehörden haben Beckers DNA-Spuren an Bekennerbriefen entdeckt und nach einer Hausdurchsuchung erneut nach der Akte gefragt. Mit guten Gründen kann man ihnen entgegenhalten: Ihr hattet sie schon, und ihr habt damals nichts gefunden. Doch wie sieht das aus? Der Innenminister und oberste Sicherheitschef steht da wie einer, der die Aufklärung eines der größten politischen Mordfälle der Bundesrepublik verhindert. Schäuble ist Realist, aber gehandelt werden derzeit Hoffnungen und Gefühle, allen voran die von Bubacks Sohn Michael, die genährt werden von einer Öffentlichkeit, die eine neue Kurras-Geschichte wittert, einen Archivschnipsel, der das Land erschüttern würde.

Doch diese persönlichen wie öffentlichen Erwartungen könnten enttäuscht werden. Es gibt kaum neue Hinweise und wenig Verwertbares. Gut möglich, dass der Buback-Schütze auf ewig unbestraft bleibt. Für den Sohn mag das unerträglich sein, ein Rechtsstaat hat schwerer damit zu schaffen, wenn ein Unschuldiger büßen muss.

Trotzdem ist das Interesse, alles über den Fall zu wissen, was möglich ist, legitim, nicht nur im Hinblick auf die weitere Strafverfolgung. Geheimnisse mögen noch irgendwie in die Gegenwart passen, in der Geschichte sind sie endgültig obsolet. Die RAF-Leute schweigen. Also muss Schäuble reden.

 
Leser-Kommentare
  1. Wer nichts zu verbergen hat, der kann sich ja gerne den kompletten Lebensbereich überwachen lassen. Wäre ja dann nicht schlimm. Das müssen wir hinnehmen um die tausenden Terroristen in Deutschland zu fassen.

    Was hat er nun zu verbergen???

    Der Mann ist so lächerlich unglaubwürdig...

  2. Das Erkaufen von Informationen aus dem kriminellen und/oder terroristischen Milieu hat natürlich immer einen schalen Beigeschmack. Aber anders werden geplante Taten, Anschläge etc. oftmals nicht verhindert und Straftäter nicht dingfest gemacht. Die zugesicherte Vertraulichkeit muss schon im Hinblick auf spätere Informanten unbedingt gewährleistet werden. Niemand unterstellt den Verfassungsschutzbehörden, dass sie von einer Täterschaft von Frau Becker als Mordschützin gewusst und sie damit zur Mitarbeit erpresst haben. In diesem Fall nämlich hätte man ihr kein Honorar bezahlen müssen. Außerdem wäre diese Praxis zudem gesetz- und verfassungswidrig. Wenn aber aus den Akten ihre Täterschaft nicht erkennbar ist (weil sie ja andere und nicht sich selbst belastet hat), macht deren Herausgabe für die Ermittlungen keinerlei Sinn, ja sie wäre aus oben genannten Gründen kontraproduktiv. Die Ermittlungsbehörden müssen ihr die Tat mit kriminalistischen Methoden nachweisen - und falls sie die Täterin war, wird dies auch gelingen. Notfalls untermauert durch einen anderen bestochenen Kronzeugen!

    Gerhard Haase-Hindenberg
    Publizist

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Sehr geehrter Herr Haase-Hindenberg,
    ich kann Ihren Argumentationen sehr gut folgen und möchte meine Sicht der Dinge darstellen (http://kommentare.zeit.de...). Es mehren sich die Fälle, bei denen V-Leute (Undercover-Agenten) von höchster Stelle für ihre Straftaten gedeckt werden. Der Fall Kurras ist bekannt. Bei Polizeidirektor Mannichl diente offensichtlich ein V-Mann als Agent Provocateur und hätte ihn beinahe tödlich verletzt. Und nach ihm wird immer noch gesucht!! Bei Veronika Becker sollte ihre wahrscheinliche Beteiligung am Buback-Attentat ihre Glaubwürdigkeit als RAF-Terroristin unterstreichen, obwohl oder gerade weil sie bereits längere Zeit für den Verfassungsschutz tätig war und dafür über 100.000 DM erhalten haben soll. In beiden Fällen dürften die "Leitoffiziere" (Stasi-Jargon?) beim Verfassungsschutz von den geplanten Taten gewusst und diese nicht verhindert haben (um auf diesem Wege weiterer RAF-Terroristen bzw. Neonazis habhaft zu werden). Das zu ahnen, muss für Michael Buback schon seit längerer Zeit eine schmerzhafte Erfahrung sein.
    (Anmerkung: Bitte seien Sie vorsichtig mit Spekulationen. Danke. Die Redaktion/jk)
    Herzliche Grüsse

    Klaus Metzger
    HILDESHEIM
    www.twitter.com/klmmetzger
    www.talker.co.il/klmmetzger

    Sehr geehrter Herr Haase-Hindenberg,
    ich kann Ihren Argumentationen sehr gut folgen und möchte meine Sicht der Dinge darstellen (http://kommentare.zeit.de...). Es mehren sich die Fälle, bei denen V-Leute (Undercover-Agenten) von höchster Stelle für ihre Straftaten gedeckt werden. Der Fall Kurras ist bekannt. Bei Polizeidirektor Mannichl diente offensichtlich ein V-Mann als Agent Provocateur und hätte ihn beinahe tödlich verletzt. Und nach ihm wird immer noch gesucht!! Bei Veronika Becker sollte ihre wahrscheinliche Beteiligung am Buback-Attentat ihre Glaubwürdigkeit als RAF-Terroristin unterstreichen, obwohl oder gerade weil sie bereits längere Zeit für den Verfassungsschutz tätig war und dafür über 100.000 DM erhalten haben soll. In beiden Fällen dürften die "Leitoffiziere" (Stasi-Jargon?) beim Verfassungsschutz von den geplanten Taten gewusst und diese nicht verhindert haben (um auf diesem Wege weiterer RAF-Terroristen bzw. Neonazis habhaft zu werden). Das zu ahnen, muss für Michael Buback schon seit längerer Zeit eine schmerzhafte Erfahrung sein.
    (Anmerkung: Bitte seien Sie vorsichtig mit Spekulationen. Danke. Die Redaktion/jk)
    Herzliche Grüsse

    Klaus Metzger
    HILDESHEIM
    www.twitter.com/klmmetzger
    www.talker.co.il/klmmetzger

  3. ...daß das "Bundesamt für Verfassungsschutz"
    ein gewöhnlicher Geheimdienst ist, der ALLES
    tut, um den Status Quo zu erhalten. Dazu
    finanziert und steuert er heute die NPD
    und in den 80er Jahren eben die RAF.

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    Richtig an Ihrer Aussage ist, der Verfassungsschutz ist ein ziemlich gewöhnlicher Geheimdienst. Daran gibt es wenig zu rütteln. Den Rest Ihrer Aussage halte ich für falsch. Für falsch deswegen, da selbst deutlich stärker ausgebauten Geheimdiensten es eben nicht gelingt, ALLE Tätigkeiten in einem Lande zu kontrollieren - nicht einmal mehr jene, die für einen Geheimdienst beobachtenswert wären, und nicht einmal mehr, liesse ignorierte der Geheimdienst jegliche gesetzlichen Regelungen.

    Um an den kleinen Krümel Informationen heranzukommen, den der Dienst dann doch noch verwerten kann (man braucht Erfolge), dafür tut er vielleicht ALLES, doch kontrollieren kann er kaum etwas - zumindest dann nicht, versuchen die zu überwachenden Gruppen dies zu verhindern. Letzteres nähme ich mindestens für die RAF an, welche eben -nach allem was bekannt ist und ihren eigenen Aussagen nach- nicht hierachisch organisiert war und keinesfalls offen.

    Richtig an Ihrer Aussage ist, der Verfassungsschutz ist ein ziemlich gewöhnlicher Geheimdienst. Daran gibt es wenig zu rütteln. Den Rest Ihrer Aussage halte ich für falsch. Für falsch deswegen, da selbst deutlich stärker ausgebauten Geheimdiensten es eben nicht gelingt, ALLE Tätigkeiten in einem Lande zu kontrollieren - nicht einmal mehr jene, die für einen Geheimdienst beobachtenswert wären, und nicht einmal mehr, liesse ignorierte der Geheimdienst jegliche gesetzlichen Regelungen.

    Um an den kleinen Krümel Informationen heranzukommen, den der Dienst dann doch noch verwerten kann (man braucht Erfolge), dafür tut er vielleicht ALLES, doch kontrollieren kann er kaum etwas - zumindest dann nicht, versuchen die zu überwachenden Gruppen dies zu verhindern. Letzteres nähme ich mindestens für die RAF an, welche eben -nach allem was bekannt ist und ihren eigenen Aussagen nach- nicht hierachisch organisiert war und keinesfalls offen.

    • M.M.
    • 04.09.2009 um 12:18 Uhr
    4. !!

    Es darf wohl mit Fug und Recht angenommen werden, dass unsere Regierenden seit 1949 reichlich Unterlagen in "Giftschränken" bewahren, die, erst einmal an die Öffentlichkeit gebracht, ein höchst zweifelhaftes Licht auf ihre Handlungen werfen würden, konträr zu der beeideten Verpflichtung, u.a. "Schaden vom deutschen Volk abzuwenden".
    Ein zutiefst widerlicher Vorgang.
    Muss der "Souverän" vor sich selbst geschützt werden oder schützt dieses Verhalten nur die Doppelzüngigkeit/-moral unserer Volksvertreter ??

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • rabin
    • 04.09.2009 um 14:35 Uhr

    Einige Widerlichkeiten dokumentierte Hans Joachim Tiedge, der sich in die DDR absetzte, und diese Rechtswidrigkeiten in einer Doktorarbeit verwertete.

    Die Eigenart der Skandalgessellschaft,gekoppelt mit dem Internet ist, dass die Halbwertzeit von Skandalen ausserorderntlich kurz ist.

    • rabin
    • 04.09.2009 um 14:35 Uhr

    Einige Widerlichkeiten dokumentierte Hans Joachim Tiedge, der sich in die DDR absetzte, und diese Rechtswidrigkeiten in einer Doktorarbeit verwertete.

    Die Eigenart der Skandalgessellschaft,gekoppelt mit dem Internet ist, dass die Halbwertzeit von Skandalen ausserorderntlich kurz ist.

  4. Richtig an Ihrer Aussage ist, der Verfassungsschutz ist ein ziemlich gewöhnlicher Geheimdienst. Daran gibt es wenig zu rütteln. Den Rest Ihrer Aussage halte ich für falsch. Für falsch deswegen, da selbst deutlich stärker ausgebauten Geheimdiensten es eben nicht gelingt, ALLE Tätigkeiten in einem Lande zu kontrollieren - nicht einmal mehr jene, die für einen Geheimdienst beobachtenswert wären, und nicht einmal mehr, liesse ignorierte der Geheimdienst jegliche gesetzlichen Regelungen.

    Um an den kleinen Krümel Informationen heranzukommen, den der Dienst dann doch noch verwerten kann (man braucht Erfolge), dafür tut er vielleicht ALLES, doch kontrollieren kann er kaum etwas - zumindest dann nicht, versuchen die zu überwachenden Gruppen dies zu verhindern. Letzteres nähme ich mindestens für die RAF an, welche eben -nach allem was bekannt ist und ihren eigenen Aussagen nach- nicht hierachisch organisiert war und keinesfalls offen.

  5. gesagt, daß man ALLES tut, um den Status Quo zu erhalten.

    ALLES kann man nicht überwachen. Aber man kann sehr
    genau die richtigen Personen einkaufen und so genau das
    erreichen, was man will - wie im Fall der RAF auch geschehen.

    Ich hoffe nicht, daß es der Frau Becker so ergeht, wie einem
    gewissen serbischen Politiker...

    Man wird sehn.

    • keox
    • 04.09.2009 um 13:28 Uhr

    Der Autor:

    Geheimnisse..."bilden die nichtabwählbare Konstante in der sonst ja ebenso transparenten wie wechselfreudigen Demokratie, ein Restschutz der Staatsautorität früherer Zeit."

    und:

    "Der Verfassungsschutz darf letztlich auch Feinde der Verfassung schützen, wenn es ihm wichtig erscheint."

    Ein Mitkommentator:

    "Niemand unterstellt den Verfassungsschutzbehörden, dass sie von einer Täterschaft von Frau Becker als Mordschützin gewusst und sie damit zur Mitarbeit erpresst haben. In diesem Fall nämlich hätte man ihr kein Honorar bezahlen müssen. Außerdem wäre diese Praxis zudem gesetz- und verfassungswidrig."

    • rabin
    • 04.09.2009 um 14:35 Uhr

    Einige Widerlichkeiten dokumentierte Hans Joachim Tiedge, der sich in die DDR absetzte, und diese Rechtswidrigkeiten in einer Doktorarbeit verwertete.

    Die Eigenart der Skandalgessellschaft,gekoppelt mit dem Internet ist, dass die Halbwertzeit von Skandalen ausserorderntlich kurz ist.

    Antwort auf "!!"

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