Ermittlungen Ex-RAF-Terroristin Becker verhaftet

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker ist verhaftet worden. DNA-Spuren legen nahe, dass sie am Buback-Mord beteiligt war. Becker bestreitet das

Die Fahnder griffen in Berlin zu. Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, ist die frühere RAF-Terroristin dringend verdächtig, vor 32 Jahren am Mord des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback beteiligt gewesen zu sein. Die 57-Jährige habe nach den Ermittlungen "wesentliche Beiträge zur Vorbereitung und Durchführung des Anschlags" geleistet, hieß es. Bei einer Hausdurchsuchung vor einer Woche seien Unterlagen sichergestellt worden, die den Tatverdacht gegen Becker erhärteten.

Becker wurde nach Angaben der Bundesanwaltschaft bereits am Donnerstag verhaftet. Zuvor hatte sie noch in einem am selben Tag erschienenen Interview mit der Bild-Zeitung bestritten, etwas mit dem Mord an Buback zu tun zu haben.

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Eine neue DNA-Analyse hatte den Verdacht verstärkt, Becker könnte an dem Attentat beteiligt gewesen sein. An den damaligen Bekennerschreiben der Rote Armee Fraktion (RAF) wurde Genmaterial entdeckt, das nach dem Gutachten eindeutig von Becker stammt. Es gebe allerdings nach wie vor keine Beweise, dass Becker auch die tödlichen Schüsse auf Buback abgegeben habe, hieß es am Freitag in Karlsruhe.

Durch das Attentat auf Generalbundesanwalt Buback am 7. April 1977 waren auch sein Fahrer Wolfgang Göbel und Justizhauptwachtmeister Georg Wurster gestorben. Die Terroristen feuerten in der Karlsruher Innenstadt von einem Motorrad aus auf Bubacks Dienstwagen. Ein "Kommando Ulrike Meinhof" bekannte sich zu der Tat. Wer damals geschossen hat, ist bis heute unklar.

Das Verfahren gegen Becker hatte die Justiz im März 1980 eingestellt, weil die Beweise nicht für eine Anklage reichten. Becker war aber im Dezember 1977 wegen einer Schießerei während ihrer Festnahme zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Gefängnis suchte sie den Kontakt zum Verfassungsschutz. Dabei soll sie RAF-Insiderwissen weitergegeben und erklärt haben, dass der frühere RAF-Terrorist Günter Sonnenberg das Motorrad fuhr, Christian Klar im Fluchtwagen wartete und Stefan Wisniewski vom Motorradrücksitz aus auf Bubacks Wagen schoss. Im Jahr 1989 wurde sie begnadigt und lebte zuletzt in Berlin.

Michael Buback, Sohn des Ermordeten, hofft nun nach dem Haftbefehl auf einen neuen Prozess. Durch ihn solle die Mittäterschaft von Verena Becker geklärt und "die Wahrheit über das Karlsruher Attentat" bekannt werden, sagte Buback dem Tagesspiegel. Er hält Becker seit langem für die Todesschützin.

Auch Wolfgang Kraushaar, Experte der RAF-Geschichte, hält es für wahrscheinlich, dass die Ex-Terroristin an der Ermordung von Siegfried Buback beteiligt war. "Schon 1977 waren die Indizien so stark, dass Günter Sonnenberg das Motorrad gefahren hat und Verena Becker geschossen hat, dass man sich wundern muss, warum nicht bereits damals gegen sie Anklage erhoben worden ist", sagte der Wissenschaftler des Hamburger Instituts für Sozialforschung. Es sei "skandalös", dass es dazu gegen Becker bisher kein Verfahren gegeben habe.

Mehrere Punkte sprächen für eine Beteiligung von Becker und Sonnenberg. So wurden bei ihnen die Tatwaffe und Motorradhelme gefunden und ein Schraubenschlüssel für die Suzuki-Maschine, von der aus auf Bubacks Wagen geschossen worden war, sagte Kraushaar. Zudem forderte er, zu untersuchen, ob nicht auch gegen Sonnenberg ermittelt werden müsse. "Es sind schließlich zwei Personen auf dem Motorrad gewesen", sagte der Wissenschaftler. "Verena Becker war bereits 1977 derart tatverdächtig, dass es eine Erklärung dafür geben muss, warum sie damals nicht weiter belangt worden ist."

Leser-Kommentare
  1. ...sich mit dem Staat anzulegen.
    Da hat man nie wieder Ruhe.
    Die sind heute ja eh griffiger denn je...
    Dann lieber dem hedonistischen Weltbild fröhnen :-)

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    Warum schließt das Eine das Andere aus? Man frage Joschka Fischer und seine 68er: Es klappt doch.

    Warum schließt das Eine das Andere aus? Man frage Joschka Fischer und seine 68er: Es klappt doch.

  2. ist nicht so trivial wie hier leider ad infinitum dargestellt. Es wäre durchaus von Vorteil wenn sich die geschätzte Redaktion da mal gründlich informieren würde.

    Das untersuchte Material stammt zudem aus einer Zeit in der bei Asservierung noch niemand etwas von DNA-Verschleppung bzw. fachgerechter Lagerung derselben wusste.

    Irgendwelche Speichelrückstände, Abschliferungen etc. weisen bestenfalls den Kontakt einer DNA-Quelle mit dem Spurenträger nach.

    Mit solcher "Beweislage" ist eine Wiederaufnahme doch sehr gewagt...

    Karl Müller

    • TDU
    • 28.08.2009 um 17:32 Uhr

    Teilnahme oder Beihilfe? Als Teilnehmer muss man mit der Tat gar nicht einverstanden sein oder einen Beitrag geleistet haben. Dann wird die Strafe geringer ausfallen. Bei der Beihilfe leistet man einen aktiven Beitrag. Man ermöglicht die Tat und fördert sie. Soll z. B. der, der "nur" die Tatwaffe besorgt weil er nicht schießen kann, besser behandelt werden als der der schiesst?

    Die Überführung eines Sexualtäters auf Grund von Genspuren wurde vor nicht langer Zeit begrüßt. Frau Becker ist auf Grund der neuen Indizien, wenn sie ausreichen, wegen Beihilfe zu Mord anzuklagen. Inwieweit die Anklage trägt oder sie mildernde Umstände verdient hat, muss das gerichtliche Verfahren herausfinden.

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    Woher stammen denn Ihre juristischen Kenntnisse? Aus einem Jura-Studium jedenfalls nicht.
    Was soll denn ein Teilnehmer i.S.d. Gesetzes sein? Ein passiver Mittäter ohne Tatbeitrag? Unterlassen ohne Garantenstellung?
    Erstmal Anklage und dann sehen ob sie hält? Sorry, ich hab´mich nur ein bisschen veranklagt?
    Mann bin ich froh, dass Profis über diese Fragen zu entscheiden haben und nicht Amateure.
    BTW: Mit Bekennerschreiben kann man gar nicht schießen. Und: wer sagt denn, dass die Spuren auf dem Papier und den Umschlägen in Kenntnis der konkreten Tat entstanden sind? Die Anklage - so sie denn kommt - haut jeder Referendar aus dem Gerichtssaal.

    Woher stammen denn Ihre juristischen Kenntnisse? Aus einem Jura-Studium jedenfalls nicht.
    Was soll denn ein Teilnehmer i.S.d. Gesetzes sein? Ein passiver Mittäter ohne Tatbeitrag? Unterlassen ohne Garantenstellung?
    Erstmal Anklage und dann sehen ob sie hält? Sorry, ich hab´mich nur ein bisschen veranklagt?
    Mann bin ich froh, dass Profis über diese Fragen zu entscheiden haben und nicht Amateure.
    BTW: Mit Bekennerschreiben kann man gar nicht schießen. Und: wer sagt denn, dass die Spuren auf dem Papier und den Umschlägen in Kenntnis der konkreten Tat entstanden sind? Die Anklage - so sie denn kommt - haut jeder Referendar aus dem Gerichtssaal.

  3. Warum schließt das Eine das Andere aus? Man frage Joschka Fischer und seine 68er: Es klappt doch.

  4. Woher stammen denn Ihre juristischen Kenntnisse? Aus einem Jura-Studium jedenfalls nicht.
    Was soll denn ein Teilnehmer i.S.d. Gesetzes sein? Ein passiver Mittäter ohne Tatbeitrag? Unterlassen ohne Garantenstellung?
    Erstmal Anklage und dann sehen ob sie hält? Sorry, ich hab´mich nur ein bisschen veranklagt?
    Mann bin ich froh, dass Profis über diese Fragen zu entscheiden haben und nicht Amateure.
    BTW: Mit Bekennerschreiben kann man gar nicht schießen. Und: wer sagt denn, dass die Spuren auf dem Papier und den Umschlägen in Kenntnis der konkreten Tat entstanden sind? Die Anklage - so sie denn kommt - haut jeder Referendar aus dem Gerichtssaal.

    Antwort auf "Was denn nun"
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    wahrscheinlich sehen die meisten DNA-Anbeter, auch hier, demjenigen der umkritische Würdigung bemüht ist eher als Zustandsstörer, vor allem ihrer Selbstgefälligkeit!

    Fast schon wie Narren die abstrakte und konkrete Gefahr nicht unterscheiden können.

    Gruß

    Karl Müller

    wahrscheinlich sehen die meisten DNA-Anbeter, auch hier, demjenigen der umkritische Würdigung bemüht ist eher als Zustandsstörer, vor allem ihrer Selbstgefälligkeit!

    Fast schon wie Narren die abstrakte und konkrete Gefahr nicht unterscheiden können.

    Gruß

    Karl Müller

  5. wahrscheinlich sehen die meisten DNA-Anbeter, auch hier, demjenigen der umkritische Würdigung bemüht ist eher als Zustandsstörer, vor allem ihrer Selbstgefälligkeit!

    Fast schon wie Narren die abstrakte und konkrete Gefahr nicht unterscheiden können.

    Gruß

    Karl Müller

    Antwort auf "StGB - mal ganz neu"
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    Danke für die Unterstützung. Ich stelle mir bei Artikeln wie dem hier kommentierten, auch wenn sich mein erster Beitrag auf einen Leserkommentar bezieht, immer wieder die Frage, warum die Fakten so überaus unkritisch weitergegeben werden.
    I have a dream: Nachricht läuft durch den Ticker - Redakteur liest - fragt Fachmann, was davon zu halten ist - Fachmann sagt: Mist - Redakteur verfasst Artikel mit dem Inhalt: Folgende Meldung ist durch den Ticker gelaufen, ist aber Mist.
    Let´s keep on dreaming. Never surrender.

    Danke für die Unterstützung. Ich stelle mir bei Artikeln wie dem hier kommentierten, auch wenn sich mein erster Beitrag auf einen Leserkommentar bezieht, immer wieder die Frage, warum die Fakten so überaus unkritisch weitergegeben werden.
    I have a dream: Nachricht läuft durch den Ticker - Redakteur liest - fragt Fachmann, was davon zu halten ist - Fachmann sagt: Mist - Redakteur verfasst Artikel mit dem Inhalt: Folgende Meldung ist durch den Ticker gelaufen, ist aber Mist.
    Let´s keep on dreaming. Never surrender.

  6. 7. Danke

    Danke für die Unterstützung. Ich stelle mir bei Artikeln wie dem hier kommentierten, auch wenn sich mein erster Beitrag auf einen Leserkommentar bezieht, immer wieder die Frage, warum die Fakten so überaus unkritisch weitergegeben werden.
    I have a dream: Nachricht läuft durch den Ticker - Redakteur liest - fragt Fachmann, was davon zu halten ist - Fachmann sagt: Mist - Redakteur verfasst Artikel mit dem Inhalt: Folgende Meldung ist durch den Ticker gelaufen, ist aber Mist.
    Let´s keep on dreaming. Never surrender.

    Antwort auf "Hallo thinkbest,"

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