Hartz IV

Maß und Würde

Das Bundesverfassungsgericht hinterfragt die statistischen Grundlagen der Regelsätze, nicht nur für Kinder. Und will grundsätzlich über das Existenzminimum entscheiden, das der Staat sichern muss.

Zäher Kampf. Der Kläger, Thomas Kallay, begündet vor den Verfassungsrichtern in Karlsruhe, warum er und seine Familie vom Hartz-IV-Satz nicht leben können

Zäher Kampf. Der Kläger, Thomas Kallay, begündet vor den Verfassungsrichtern in Karlsruhe, warum er und seine Familie vom Hartz-IV-Satz nicht leben können

Thomas Kallay ist ein groß gewachsener Mann von massiger Gestalt. Seit elf Jahren hat er keine Arbeit, aber er weiß, was eine Familie ohne Einkommen braucht, er hat sich hineingekniet, er kann seine Kritik trennscharf formulieren. Doch seit es Hartz IV gibt, hat Kallay einen Gegner, der bisher stärker ist als er: Es ist die Statistik. Sein Kampf gegen sie hat Thomas Kallay am Dienstag bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe getrieben. "Hartz IV soll eine Teilhabe am Leben der Gesellschaft ermöglichen", sagt er. "Aber ich frage mich, woran wir von dem, was uns bleibt, noch teilhaben sollen?"

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Deshalb hat Kallay, verheiratet und Vater eines Kindes in der Pubertät, geklagt. Von 825 Euro (Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von etwa 150 Euro eingeschlossen, dazu noch Kindergeld), könne die Familie nicht menschenwürdig leben, argumentierte er, nachdem mit dem Hartz-Gesetz 2005 seine Leistungen neu berechnet wurden. Das Hessische Landessozialgericht überwies die Klage an das Bundesverfassungsgericht; es war überzeugt, dass der Staat seine Pflicht verfehlt hatte, die Hilfe für Kallay und seine Familie bedarfsgerecht zu ermitteln. Auch zwei Verfahren vor dem Bundessozialgericht landeten so in Karlsruhe; die Richter zweifelten aber nicht am Erwachsenen-Regelsatz, sondern nur an der Berechnung für Kinder.

Die gesamte Wucht der Statistik, sie erscheint an diesem Vormittag in Gestalt einer 28-köpfigen Delegation der Bundesregierung. Ob Rot-Grün oder Schwarz-Rot: Am Paradigmenwechsel im Sozialrecht soll festgehalten werden. Die viel kritisierten Rechengrundlagen, so abstrakt sie sind, würden dem Leben gerecht. "Noch vor wenigen Jahren gab es Streit, ob Sozialhilfeempfänger einen Schwarzweiß- oder einen Farbfernseher brauchen. Morgen können es Mobiltelefone oder energieeffiziente Kühlschränke sein", sagt Sozial-Staatssekretär Detlef Scheele. Statt wechselnden Präferenzen hinterherzulaufen, garantiere das "lernende System" nötige Anpassungen.

Für Kläger und Wohlfahrtsverbände lernt das System aber nicht; es ist blind und taub und stur. Ausgangspunkt ist ein Datensatz des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden, die "Einkommens- und Verbrauchsstichprobe" (EVS). Maßgeblich für die Hartz-Empfänger, also die Gruppe der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, sind die 20 Prozent am unteren Ende der Einkommensskala. Die Leistungsberechtigten sollen ein Leben führen können wie Einkommensschwache, lautet das Prinzip der Reform. Ein Prinzip mit Haken. Menschen in Arbeit geben für Dinge Geld aus, die man Hilfeempfängern nicht zugestehen würde, die sich aber in den Datengrundlagen finden. Ein Posten für Maßkleidung und Pelze zum Beispiel. Zudem sollte Hartz IV nicht in Konkurrenz zu Niedriglöhnen treten. Also ermittelte man Abschläge. Am Ende kam immer so viel zusammen, wie sich die damalige Regierung von Anfang an als Regelleistung vorgestellt hatte: 345 Euro. Die Abschläge erscheinen vielen willkürlich, auch den Verfassungsrichtern, wie in ihren Nachfragen deutlich wird.

Ähnlich unplausibel wirken die Abschläge für Kinder. Nach drei Altersgruppen gestaffelt sind es zwischen 60 und 80 Prozent des Erwachsenen-Regelsatzes. Eine ungewollte Pointe der Sozialmathematik ist, dass beispielsweise einem Baby rechnerisch Euros für Zigaretten zustehen, aber keine für Windeln. Ohnehin fordern die Verbände einen um mindestens 100 Euro höheren Satz für Kinder. Ihr Argument: Ein Kind wächst, es braucht öfter neue Kleidung, und wenn es viel wächst und viel isst, braucht es auch mehr Geld für Nahrung als Mutter oder Vater.

Vor Gericht fordern auch Vertreter von Ländern und Kommunen, die Zahlen aus der Wiesbadener Statistik an der Wirklichkeit zu erden. Eine Haltung, die sich auch etwa in den CDU-geführten Ländern Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen findet. Viele Kommunen steuern nach, indem sie Hartz-IV-Kinder von der Beteiligung am Schulessen befreien. Denn für Kinder bleibt wenig übrig, gerade auch für die von Alleinerziehenden – denn Unterhalt und Kindergeld werden verrechnet.

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Leser-Kommentare

  1. Es ist zwar in Ordnung über ein Existenzminimum zu reden, ich bin aber der Meinung, dass man viel stärker denjenigen dazu fragen sollte der das finanziert, nämlich den arbeitenden Menschen.
    Menschen die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, wissen viel besser einzuschätzen was Sie wirklich benötigen und auf was sie im Ernstfall verzichten können, als dass dies je irgendeine Behörde auch nur ahnen könnte. Legt einfach jeder Lohnsteuerkarte einen leeren Zettel bei, auf dem der Arbeitnehmer das aufschreibt und gebt dafür jedem der das macht 10 Euro Gutschrift in der Steuer.
    MfKrachbumm
    Fetzi

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    ... könnte man auch einfach mal arme Menschen fragen, welchen Spitzensteuersatz sie bereits wären zu zahlen, wenn Sie denn das Privileg hätten, dies auch tun zu müssen. Legt einfach jedem Hartz-IV-Antrag einen leeren Zettel bei usw.

  2. ... könnte man auch einfach mal arme Menschen fragen, welchen Spitzensteuersatz sie bereits wären zu zahlen, wenn Sie denn das Privileg hätten, dies auch tun zu müssen. Legt einfach jedem Hartz-IV-Antrag einen leeren Zettel bei usw.

    Antwort auf "Vorschlag"
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    oder beides...   Fetzi die lustige Tretmine

    ...kann man ja auch kombinieren.
    DAS wär mal Sozialdemokratie: die Armen bestimmen was die Reichen zu geben haben und die Reichen bestimmen was die Armen zu bekommen haben. Getreu dem Motto wie du mir so ich dir würde sich da bestimmt zeigen, ob unsere Gesellschaft wirklich so zivilisiert ist, wie sie sich immer schimpft.

  3. ...kann man ja auch kombinieren.
    DAS wär mal Sozialdemokratie: die Armen bestimmen was die Reichen zu geben haben und die Reichen bestimmen was die Armen zu bekommen haben. Getreu dem Motto wie du mir so ich dir würde sich da bestimmt zeigen, ob unsere Gesellschaft wirklich so zivilisiert ist, wie sie sich immer schimpft.

    Antwort auf "Und umgekehrt ..."
  4. Tja, was ist menschenwürdig?

    Nur, weil die "unteren 20% der Bevölkerung" (was m.E. an sich schon eine menschenunwürdige Bezeichnung ist) ihr mühsam verdientes Geld für irgendetwas ausgeben, was ihnen gerade durch die Medien schmackhaft gemacht wird, muss es noch lange nicht menschenunwürdig sein, diese Dinge nicht zu besitzen.

    Der Staat redet immer von Eigenverantwortung. Dann, bitteschön, soll er doch ein ganz einfaches Modell anwenden:
    Einen Warenkorb für den Grundbedarf (also insb. gesundes Essen und nicht nur Dosenfutter vom Discounter, Getränke, Kleidung, Hygiene- und Gesundheitsartikel, aber weder Alkohol noch Zigaretten), dazu eine Pauschale von z.B. 100 EUR, mit dem Zusatzwünsche (wie eben Alkohol, Zigaretten, Besuch in der Disco, Medienkonsum, ...) finanziert werden können.

    Für Kinder muss natürlich ein eigener Warenkorb definiert werden, wobei (leider) auch sichergestellt werden muss, dass die Mittel ihnen auch zu Gute kommen und nicht für andere Dinge (Zigaretten, Drogen, Alkohol) aufgewendet werden.

    Miete sollte bis zu einem regional angepassten Höchstbetrag gezahlt werden. Die Differenz zw. Miete und Höchstbetrag sollte zu z.B. 50% an den Empfänger bezahlt werden. So hat dieser ein Interesse, die Miete niedrig zu halten (z.B. durch Umzug in eine günstigere Gegend), kann aber evtl. Mehrkosten (z.B. Transportkosten) auffangen.

    Dazu eine Regelung für berechtigte Sonderfälle (z.B. Gesundheit).

    Mit Sicherheit nicht perfekt, aber mal ein Anfang...

    j

    • 21.10.2009 um 15:10 Uhr
    • Chali

    und wer seiner Würde nicht wert ist ...

  5. Vollbeschäftigung! Unter der Vorausetzung, das mit dem erzielten Einkommen ein Menschengerechtes Leben möglich ist! Um den Wert einer Arbeit zu ermitteln reichen ausgehandelte Tarifverträge nicht aus. Wer nachschaut wird unterschiedliche Bezahlung bei gleichen Berufsgruppen feststellen! Grundsätzlich: eine Arbeit ist überflüssig oder Sie muss gemacht werden! Wenn unsere Herrenmenschen [ Anmerkung: Bitte verzichten Sie auf polemisierende Bezeichnungen. Danke. Die Redaktion/m.e. ] meinen das eine Arbeit überbezahlt ist, dann sollen Sie sie selber machen. Im Ergebniss werden dann auch Löhne bezahlt, mit denen ein Menschengerechtes Leben möglich ist.

    Vollbeschäftigung ist nicht mit Arbeitszeitverkürzung zu erreichen. Die einzige möglichkeit die Nachfrage nach Arbeitszeit zu kappen, ist die Rentner, mit Lebenswerter Rente in Rente zu schicken! Das diese Renten beschuschusst werden müssen sollte jedem Klar sein. Die Finanzierung erfolgt über eine ausweitung der Geldmenge, die über eine anständige Erbschaftsteuer wieder aus dem Geldkreislauf genommen wird! Wenn die zukünftige Rentnergeneration zu wenig Kinder "macht", muss Sie länger Arbeiten, es reguliert sich selber. Auch die Produktivitätssteigerungen in der Wirtschaft wird dadurch Reguliert! (Die Konkurrenzbestimmungen die vom Ausland der Wirtschaft aufgedrückt werden ist anders zu lösen.) Sind noch viele Fragen offen, mann kann mich Fragen!

    • 21.10.2009 um 19:45 Uhr
    • FA39MD

    Gemessen am "Warenkorb" der tägl. Erforderisse und zunehmenender Preisentwickl. von Leistungen, zu der auch Energie und Miete gehören, könnte man die Festsetzungen von Transferleistgn. als nicht ausreichend bemängeln. Skandal ist auch, wer wenig verdient ist auch auf staatl. Transfer angewiesen. Im Falle H-IV war beabsichtigt, dass das Lebensminimum zur Selbstreaktivierung zwingen sollte, und, weil man Rentenansprüche geschickt einsparen wollte. Doch überlegen wir mal,in welchem Teufelskreis sich so ein Betroffener befindet, wenn er (und sein Beruf) am Markt nicht mehr gefragt ist, eine Umschulung Älterer schon an der Klausel der BA scheitert, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn der Betreffende einen Einstellungswilligen vorweisen kann. Angsichts derzeitiger Schwemme von Arbeitsuchenden brauche ich hierauf nicht mehr antworten. Der Begriff Würde beginnt aber in erster Linie mit der gesellschaftlichen Mitverantwortung der Arbeitgeber. Würde man aber alle Texte und Forderungen eines Herrn Hundt seit den letzten 5 Jahren mal auflisten, dann wird schnell klar, die Arbeitgeber wollen keinen Konsens gesellschaftlicher Verantwortung - der Staat soll die Löhne aber indirekt finanzieren. Ja woher soll das Geld dann kommen, wenn man aus Sicht der FDP den Staat - gedacht als "Schutzschirm" - gezielt demontiert? Es passen also vier Dinge in diesem Land nicht zusammen: Preisspirale - Lohnentwicklung - Transferleistungen - Unternehmensinteressen. Somit ist das Land kaputt!

  6. dass die drängenden Nachfragen der Karlsruher Richter eigentlich ins Gesetzgebungsverfahren, und dort in die parl. Debatte gehört hätten.

    Art. 1 GG? Na ja, mal abwarten, bis jemand es nach Karlsruhe geschafft hat - das scheint die Maxime des Gesetzgebers zu sein.
    Im Bundestag ist es alleine die Linke, die Bedenken gegen die Agenda 2010 Gesetze formuliert, innerhalb der SPD gab es Einzelne, etwa Schreiner, und auf Landesebene z.B. in Hessen Ypsilanti.
    Auch bzw. gerade hier in der ZEIT war und ist über die in einer Weise hergezogen worden, die fassungslos macht. Vom 'Populisten a la Hitler' (Schmidt über Lafontaine) bis zu 'Stalin am Main' (Joffe zum Umgang mit 'Abweichlern' in Hessen).
    Und die Festlegg der Regelsätze dürfte nicht der einzige krit. Punkt sein: Wie soll es mit der Würde des Menschen vereinb. sein, wenn dem gesagt wird: 'Gesellschaftliche Teilhabe - ja, aber nur, wenn Du die Fäkalien Deiner Mitmenschen wegputzt, also die Stelle als Klomensch annimmst!'?
    30% Kürzungen des Betrags, der das Minimum darstellt, mit dem ein Leben in Würde möglich ist, wenn sich wer weigert?
    Zur Pianistin berufen und ausgebildet - ab an 'die Salatfront'? Theologin? Hure ist ein sozialversicherungpflichtiger Job, Zumutbarkeitskriterien gibt's nicht - also...
    Art. 12 GG: '2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden,..' (Ausn: Bundesw. z.B.)
    Noch interessiert sich das BVG für die Grundrechte, seine Richter aber werden durch Politiker eingesetzt: Ein Ende ist abzusehen.

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    Der Pöbel regiert   einer wie keiner

    Beruf und Berufung - diese Unterscheidung gab es mal - noch ehe die 'Jobcenter' entstanden sind -, und in ihr spiegelt sich die demokratische Grundüberzeugung, die auch in Art. 12 GG zum Ausdruck kommt - 'Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.' -, dass die Berufswahl des Einzelnen, so sie frei ist, diese Gesellschaft mit zu formen und zu prägen geeignet ist.
    Ein Beruf, den niemand ausüben will, ist überflüssig, daran kann man messen, was faire Löhne oder sittenwidrige Arbeitsverhältnisse sind, so, und nur so, liesse sich auch der von vielen gewünschte finanzielle Unterschied zwischen 'in Arbeit' und 'ohne' herstellen.
    Und nicht durch einen allgemeinen Zwang zum Hungerlohn.
    Musiker, Historiker, Theologe - in deren Degradierung und gewollter Demütigung drückt sich die ungeheure Verachtung der Hartz 4 Macher und ihrer Apologeten gegenüber jeder Form von Kultur aus.
    Dass Bundeskanzler Schröder hierzulande Wahlkampf machen konnte, indem er einen ehemaligen Verfassungsrichter*1) als 'diesen Professor aus Heidelberg' lächerlich macht (offenbar erfolgreich), belegt dies eindrucksvoll.
    'Populismus' - diesen Vorwurf hört man immer wieder aus dem Schröder-Lager an jeden, der die Agenda zu kritisieren wagt: Und Schwarz ist in Wirklichkeit Weiss, oder, Herr Naumann? Herr Schlieben, Herr Seils? Die Herren Schmidt, Joffe, Willeke usw.?

    *1)Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof Bundesverfassungsrichter a. D.

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  • Von Jost Müller-Neuhof, Karlsruhe
  • Datum 21.10.2009 - 10:50 Uhr
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  • Quelle ZEIT ONLINE, Tagesspiegel
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  • Schlagworte Hartz IV | Verfassungsgericht | Klage | Sozialpolitik
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