Afghanistan-Bombardement Jetzt streiten sich die Juristen

Das vom deutschen Oberst Georg Klein angeordnete Bombardement von Tanklastern in Afghanistan hat rechtliche Folgen. Welche?

Es war die Nacht zum 4. September. Isaf- Kommandeur Oberst Georg Klein erhielt die Meldung, Aufständische hätten zwei Tanklastwagen gekapert. Klein schickte US-Kampfflieger zur Luftaufklärung. Die Lastwagen waren auf dem Weg in ein Taliban-Gebiet, steckten aber auf einer Sandbank im Kundus-Fluss fest. Dutzende Umstehende mühten sich, sie wieder flottzukriegen. Da zuvor schon Tanklaster als rollende Bomben verwendet worden waren und es entsprechende Warnungen gab, entschied sich Klein zu handeln. Er ordnete an, die Lastwagen zu bombardieren. Die Aktion kostete nach einem Isaf-Bericht bis zu 142 Menschen das Leben, darunter 30 bis 40 Zivilisten.

Wie reagierte die Politik?

Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) verteidigte das Bombardement unmittelbar danach. Die Taliban hätten gedroht, "auch und gerade vor den Bundestagswahlen Anschläge auf die Bundeswehr" zu verüben. "Und deshalb war es eine sehr konkrete Gefahrenlage, wenn die Taliban in den Besitz von zwei Tanklastwagen gekommen sind, die hier erhebliche Gefahr für unsere Soldaten bedeutet haben." An den folgenden Tagen bezeichnete Jung den Luftangriff als "geboten", auch, als deutlich wurde, dass es zivile Opfer gegeben haben muss. Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan stellte sich hinter die Soldaten: "Sie haben mein persönliches Vertrauen in ihre Leistungsfähigkeit und ihr Verantwortungsbewusstsein". Er gehe davon aus, dass die Entscheidung für den Angriff Ergebnis einer "sorgfältigen Beurteilung der Lage" gewesen sei.

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Was taten die Strafverfolger?

Soldaten im Auslandseinsatz unterliegen dem deutschen Strafrecht. Wer den Tod eines Menschen durch Fahrlässigkeit verursacht, wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft, heißt es im Strafgesetzbuch. Der Nachweis ist kompliziert und erfordert genaue Ermittlungen. Zuerst untersuchte die Potsdamer Staatsanwaltschaft den Fall, dann die Leipziger, weil Klein dort stationiert ist. Später übernahm ihn die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft.

Warum hat sich Generalbundesanwältin Monika Harms eingeschaltet?

Für bestimmte, besonders gravierende Straftaten ist die Generalbundesanwältin zuständig. Die Dresdner Behörde hat ihr die Akte angetragen, weil eine Tat nach dem Völkerstrafgesetzbuch vorliegen könnte, ein Kriegsverbrechen. Diese Einschätzung wäre auch für die Politik ein Novum: Dann hätten die Juristen geklärt, dass in Afghanistan ein "internationaler oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt" ausgetragen wird, wie es im Gesetz heißt. Ein Krieg eben. Am Donnerstag teilte die Behörde mit, sie prüfe noch, ob das Völkerstrafrecht auf den Vorfall anwendbar ist. Auch sehe man noch keinen "Anfangsverdacht" gegen Oberst Klein. Erst wenn beide Kriterien erfüllt seien, werde man förmlich gegen ihn ermitteln.

Leser-Kommentare
    • Mork77
    • 27.11.2009 um 13:42 Uhr

    Jawoll, da hat ein deutscher Offizier im Rahmen von Kampfhandlungen eine Entscheidung getroofen, die den Tod einiger Leute nach sich gezogen hat (guckst du WW1 oder WW2, Tote kommen in Krieg vor, ja schlimm, oder? ganz böse!), und nun wird ein Strafverfahren diskutiert. An Lächerlichkeit nicht zu überbieten.
    Wir hätten links und rechts der Mauer liegen bleiben sollen. Da lagen wir ganz gut. Mit Kleingärtnerseelen läßt sich nun mal nicht mit den Großen spielen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Haben Sie schon einmal etwas vom Kriegsvölkerecht und Kriegsverbrechen gehört? Sind das für Sie Begriffe aus der Fabelwelt, oder schlimmer, sind Sie der Ansicht das das lächerliche Gesetze und internationale Übereinkünfte sind? Ganz zu schweigen von den mit dem Afghanistaneinsatz verbundenen Einsatzregeln bei Kampfhandlungen und der ausdrücklichen Vorgabe der am Krieg beteiligten Nato-Staaten, zivile Opfer zu vermeiden. Das besonders wegen der o.g. Gesetze und auch deshalb,weil die Zustimmung in der Bevölkerung der Nato Staaten zum Afg.-Einsatz ohnehin sehr gering ist, und diese Zustimmung bei Opfern unter der Zivilbevölkerung weiter erodiert.
    Abgesehen davon fanden definitiv KEINE KAMPFHANDLUNGEN statt, nehmen Sie das doch endlich einmal zur Kenntnis! Man hätte auch die am Ort des Geschehens anwesenden Zivilisten, die zum Teil von den Taliban gezwungen worden waren bei der Bergung des Benzins zu helfen, durch das Überfliegen der Jets verscheuchen können (was von den Piloten vorgeschlagen wurde) bevor man die Tanks zerbombt! Das wollte Oberst Klein ausdrücklich nicht, er hat damit bewußt das Töten von Zivilisten in Kauf genommen. Ein klares Kriegsverbrechen. Das ist Ihnen offenbar wurscht! Das offenbart Ihre "Kleingärtnerseele" ohne diesen damit zu nahe treten zu wollen. Welche Großmachtsgelüste haben Sie denn verinnerlicht, wollen Sie ein viertes Großdeutschland?

    Haben Sie schon einmal etwas vom Kriegsvölkerecht und Kriegsverbrechen gehört? Sind das für Sie Begriffe aus der Fabelwelt, oder schlimmer, sind Sie der Ansicht das das lächerliche Gesetze und internationale Übereinkünfte sind? Ganz zu schweigen von den mit dem Afghanistaneinsatz verbundenen Einsatzregeln bei Kampfhandlungen und der ausdrücklichen Vorgabe der am Krieg beteiligten Nato-Staaten, zivile Opfer zu vermeiden. Das besonders wegen der o.g. Gesetze und auch deshalb,weil die Zustimmung in der Bevölkerung der Nato Staaten zum Afg.-Einsatz ohnehin sehr gering ist, und diese Zustimmung bei Opfern unter der Zivilbevölkerung weiter erodiert.
    Abgesehen davon fanden definitiv KEINE KAMPFHANDLUNGEN statt, nehmen Sie das doch endlich einmal zur Kenntnis! Man hätte auch die am Ort des Geschehens anwesenden Zivilisten, die zum Teil von den Taliban gezwungen worden waren bei der Bergung des Benzins zu helfen, durch das Überfliegen der Jets verscheuchen können (was von den Piloten vorgeschlagen wurde) bevor man die Tanks zerbombt! Das wollte Oberst Klein ausdrücklich nicht, er hat damit bewußt das Töten von Zivilisten in Kauf genommen. Ein klares Kriegsverbrechen. Das ist Ihnen offenbar wurscht! Das offenbart Ihre "Kleingärtnerseele" ohne diesen damit zu nahe treten zu wollen. Welche Großmachtsgelüste haben Sie denn verinnerlicht, wollen Sie ein viertes Großdeutschland?

  1. Haben Sie schon einmal etwas vom Kriegsvölkerecht und Kriegsverbrechen gehört? Sind das für Sie Begriffe aus der Fabelwelt, oder schlimmer, sind Sie der Ansicht das das lächerliche Gesetze und internationale Übereinkünfte sind? Ganz zu schweigen von den mit dem Afghanistaneinsatz verbundenen Einsatzregeln bei Kampfhandlungen und der ausdrücklichen Vorgabe der am Krieg beteiligten Nato-Staaten, zivile Opfer zu vermeiden. Das besonders wegen der o.g. Gesetze und auch deshalb,weil die Zustimmung in der Bevölkerung der Nato Staaten zum Afg.-Einsatz ohnehin sehr gering ist, und diese Zustimmung bei Opfern unter der Zivilbevölkerung weiter erodiert.
    Abgesehen davon fanden definitiv KEINE KAMPFHANDLUNGEN statt, nehmen Sie das doch endlich einmal zur Kenntnis! Man hätte auch die am Ort des Geschehens anwesenden Zivilisten, die zum Teil von den Taliban gezwungen worden waren bei der Bergung des Benzins zu helfen, durch das Überfliegen der Jets verscheuchen können (was von den Piloten vorgeschlagen wurde) bevor man die Tanks zerbombt! Das wollte Oberst Klein ausdrücklich nicht, er hat damit bewußt das Töten von Zivilisten in Kauf genommen. Ein klares Kriegsverbrechen. Das ist Ihnen offenbar wurscht! Das offenbart Ihre "Kleingärtnerseele" ohne diesen damit zu nahe treten zu wollen. Welche Großmachtsgelüste haben Sie denn verinnerlicht, wollen Sie ein viertes Großdeutschland?

    Antwort auf "Is ja richtig"
    • DanMac
    • 28.11.2009 um 10:27 Uhr

    Nach drei Afghanistaneinsätzen und täglichem Kontakt zu Afghanen war mir bereits bei der ersten Veröffentlichung zum Thema Tanklaster klar, wie die Zusammensetzung der "zivilen Opfer" ausgesehen haben muss.

    Die Uhrzeit des Angriffs lässt nur zwei Schlüsse zu:

    Die anwesenden Zivilisten wurden entweder von Aufständischen gezwungen, die feststeckenden Reserven zu sichern

    oder

    es handelt sich um Unterstützer der Aufständischen.

    Aus zahlreichen Gesprächen mit Ortskundigen weis ich, dass in der Region Kunduz "rechtschaffende Bürger" mit Einbruch der Dunkelheit um ihr Leben fürchten müssen, weil die hohe Kriminalitätsrate mit der schwachen Polizei einfach nicht in den Griff zu bekommen ist.

    Mir fehlt in Bezug auf die "Tanklaster-Affäre" eine wesentliche Diskussion:

    Gibt es Erkenntnisse, die nahe legen, dass dieser Angriff seitens der irregulären Kräfte provoziert worden ist, um die Afghanistan-Diskussion in Deutschland anzustacheln?

    Um die Entscheidung von Oberst Klein nachvollziehen zu können, müssen neben den "frei verfügbaren" Informationen, die die Medien "wie die sprichwörtliche Sau durch das Dorf getrieben haben" auch die Geheimdienstberichte der vorherigen Monate ausgewertet werden.

    Derartige Informationen können von keinem deutschen Gericht sachkundig behandelt werden.

    Ich halte es für grob fahrlässig, nur am "Endergebniss" zu diskutieren und öffentlich taktische und strategische Entscheidungen zu hinterfragen.

    Das gefährdet unsere Soldaten im Einsatz!

    • joG
    • 28.11.2009 um 10:28 Uhr

    ...es sein kann, dass sich Rechtler jetzt darum kümmern, sind die dazu notwendigen Fakten zum Teil geheim und im Ganzen erst jetzt dem Verteidigungsminister bekannt.

  2. Die Bundesregierung hält krampfhaft an der Einstellung fest, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Wenn Oberst Klein gegen Einsatzregeln verstoßen hat und eigenmächtig vorsätzlich Menschen töten ließ, muss gegen ihn ermittelt werden. Es lagen keine Kampfhandlungen vor. Deutsche Soldaten waren nicht unmittelbar bedroht. Von den Tanklastern ging keine unmittelbare Gefahr aus. Durfte Oberst Klein die Tanklaster "präventiv" bombardieren lassen...unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Mittel? Durfte er ohne Vorwarnung und ohne unmittelbare Bedrohung den Gegner dezimieren, weil sich die Gelegenheit bot...unter Inkaufnahme ziviler Opfer? Die Beantwortung dieser Fragen ist nicht Ansichtssache, sondern muss sich an
    Rechtsnormen orientieren.

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